Rechtsprechung
   BFH, 20.07.2007 - XI B 95/06   

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

  • FG Baden-Württemberg, 19.05.2006 - 12 K 73/06
  • BFH, 20.07.2007 - XI B 95/06



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Wird zitiert von ... (4)  

  • FG Hamburg, 22.02.2012 - 3 K 165/11  

    Grunderwerbsteuer: Rückgängigmachung i. S. des § 16 Abs. 1 GrEStG bei

    Ein Erlass aus persönlichen Billigkeitsgründen setzt die Erlassbedürftigkeit und die Erlasswürdigkeit des Antragstellers voraus (BFH-Beschluss vom 20.07.2007 XI B 95/06, BFH/NV 2007, 1826).

    Ferner setzt ein Erlass voraus, dass er dem Steuerpflichtigen und nicht einem Dritten (v. a. einem Gläubiger des Steuerpflichtigen) zugutekommt (BFH-Beschlüsse vom 20.07.2007 XI B 95/06, BFH/NV 2007, 1826; vom 08.08.2006 X B 31/06, juris).

  • BFH, 29.01.2008 - XI B 183/07  

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche

    Verfahrensfehler in diesem Sinne sind Verstöße gegen das Gerichtsverfahrensrecht, die das Gericht bei der Handhabung seines Verfahrens begeht und die zur Folge haben, dass eine ordnungsgemäße Grundlage für die Entscheidung im Urteil fehlt (z.B. BFH-Beschluss vom 20. Juli 2007 XI B 95/06, BFH/NV 2007, 1826).
  • BFH, 27.12.2010 - XI B 7/10  

    Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten PKW auch für private Zwecke -

    Eine gegen Art. 103 Abs. 1 GG, § 96 Abs. 2 FGO verstoßende Überraschungsentscheidung liegt aber nicht vor, wenn das FG seine Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt stützt, der bereits im Einspruchsverfahren zwischen den Beteiligten erörtert worden war (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BFH-Beschluss vom 20. Juli 2007 XI B 95/06, BFH/ NV 2007, 1826, m. w. N.).
  • FG München, 07.04.2011 - 4 V 3686/10  

    Kein Erlass von Erbschaftsteuer aus persönlichen Billigkeitsgründen bzw. kein

    Im Rahmen des § 227 Abs. 1 AO setzt der Erlass aus persönlichen Billigkeitsgründen Erlassbedürftigkeit und Erlasswürdigkeit voraus (BFH-Beschluss vom 20. Juli 2007 XI B 95/06, BFH/NV 2007, 1826).
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