Rechtsprechung
BFH, 12.03.1999 - XI E 1/99 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,7229) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Kostenrechnung - Verletzung rechtlichen Gehörs - Erinnerung - Vertretungszwang
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG §§ 8 13 Abs. 1
Unrichtige Sachbehandlung; Streitwert bei Aufforderung zur Buchführung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 19.01.1987 - V B 2/87
Zulässigkeit der Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde durch einen …
Auszug aus BFH, 12.03.1999 - XI E 1/99
Der Kostenbeamte hat den Wert des Streits über die Aufforderung zur Buchführung zu Recht gemäß § 13 Abs. 1 GKG mit 8 000 DM angesetzt (BFH-Beschluß vom 14. Mai 1985 IV R 191/83, BFH/NV 1987, 316;… Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., Vor § 135 FGO Tz. 103 "Buchführung";… Gräber/Ruban, a.a.O., Vor § 135 Rz. 35 "Buchführung"). - BFH, 03.06.1997 - VIII E 2/97
Möglichkeit der Überprüfung rechtskräftiger einem Kostenansatz zu Grunde …
Auszug aus BFH, 12.03.1999 - XI E 1/99
Ausnahmen hiervon kommen nur bei erkennbaren Versehen oder offensichtlichen Verstößen gegen eindeutige Vorschriften in Betracht (Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. Juni 1997 VIII E 2/97, BFH/NV 1997, 891). - BFH, 14.05.1985 - IV R 191/83
Auszug aus BFH, 12.03.1999 - XI E 1/99
Der Kostenbeamte hat den Wert des Streits über die Aufforderung zur Buchführung zu Recht gemäß § 13 Abs. 1 GKG mit 8 000 DM angesetzt (BFH-Beschluß vom 14. Mai 1985 IV R 191/83, BFH/NV 1987, 316;… Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., Vor § 135 FGO Tz. 103 "Buchführung";… Gräber/Ruban, a.a.O., Vor § 135 Rz. 35 "Buchführung").
- BFH, 09.02.2006 - VIII B 47/05
Ausschlussfrist nach § 65 Abs. 2 Satz 2 FGO
Soweit die Kläger sich in diesem Zusammenhang auf den BFH-Beschluss vom 15. März 1999 VII B 8/99 (BFH/NV 1999, 1346) berufen, verkennen sie, dass der BFH auch in jener Entscheidung deutlich gemacht hat, dass nach Verstreichen der Ausschlussfrist gemäß § 65 Abs. 2 Satz 2 FGO ein Ruhen des Verfahrens nicht mehr in Betracht kommt, wenn es wegen einer nunmehr unzulässigen Klage nicht mehr zu einer Sachentscheidung kommen kann. - BFH, 13.03.2000 - VIII E 1/00
Erinnerung gegen den Kostenansatz
Ausnahmen hiervon kommen nur bei erkennbaren Versehen oder materiellen Verstößen gegen eindeutige Rechtsnormen des materiellen oder formellen Rechts in Betracht (vgl. BFH-Beschluss vom 12. März 1999 XI E 1/99, BFH/NV 1999, 1346).