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   BFH, 12.03.1999 - XI E 1/99   

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https://dejure.org/1999,7229
BFH, 12.03.1999 - XI E 1/99 (https://dejure.org/1999,7229)
BFH, Entscheidung vom 12.03.1999 - XI E 1/99 (https://dejure.org/1999,7229)
BFH, Entscheidung vom 12. März 1999 - XI E 1/99 (https://dejure.org/1999,7229)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Kostenrechnung - Verletzung rechtlichen Gehörs - Erinnerung - Vertretungszwang

  • Judicialis

    GKG § 8; ; GKG § 13 Abs. 1; ; GKG § 5 Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG §§ 8 13 Abs. 1
    Unrichtige Sachbehandlung; Streitwert bei Aufforderung zur Buchführung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 19.01.1987 - V B 2/87

    Zulässigkeit der Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde durch einen

    Auszug aus BFH, 12.03.1999 - XI E 1/99
    Der Kostenbeamte hat den Wert des Streits über die Aufforderung zur Buchführung zu Recht gemäß § 13 Abs. 1 GKG mit 8 000 DM angesetzt (BFH-Beschluß vom 14. Mai 1985 IV R 191/83, BFH/NV 1987, 316; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., Vor § 135 FGO Tz. 103 "Buchführung"; Gräber/Ruban, a.a.O., Vor § 135 Rz. 35 "Buchführung").
  • BFH, 03.06.1997 - VIII E 2/97

    Möglichkeit der Überprüfung rechtskräftiger einem Kostenansatz zu Grunde

    Auszug aus BFH, 12.03.1999 - XI E 1/99
    Ausnahmen hiervon kommen nur bei erkennbaren Versehen oder offensichtlichen Verstößen gegen eindeutige Vorschriften in Betracht (Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. Juni 1997 VIII E 2/97, BFH/NV 1997, 891).
  • BFH, 14.05.1985 - IV R 191/83
    Auszug aus BFH, 12.03.1999 - XI E 1/99
    Der Kostenbeamte hat den Wert des Streits über die Aufforderung zur Buchführung zu Recht gemäß § 13 Abs. 1 GKG mit 8 000 DM angesetzt (BFH-Beschluß vom 14. Mai 1985 IV R 191/83, BFH/NV 1987, 316; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., Vor § 135 FGO Tz. 103 "Buchführung"; Gräber/Ruban, a.a.O., Vor § 135 Rz. 35 "Buchführung").
  • BFH, 09.02.2006 - VIII B 47/05

    Ausschlussfrist nach § 65 Abs. 2 Satz 2 FGO

    Soweit die Kläger sich in diesem Zusammenhang auf den BFH-Beschluss vom 15. März 1999 VII B 8/99 (BFH/NV 1999, 1346) berufen, verkennen sie, dass der BFH auch in jener Entscheidung deutlich gemacht hat, dass nach Verstreichen der Ausschlussfrist gemäß § 65 Abs. 2 Satz 2 FGO ein Ruhen des Verfahrens nicht mehr in Betracht kommt, wenn es wegen einer nunmehr unzulässigen Klage nicht mehr zu einer Sachentscheidung kommen kann.
  • BFH, 13.03.2000 - VIII E 1/00

    Erinnerung gegen den Kostenansatz

    Ausnahmen hiervon kommen nur bei erkennbaren Versehen oder materiellen Verstößen gegen eindeutige Rechtsnormen des materiellen oder formellen Rechts in Betracht (vgl. BFH-Beschluss vom 12. März 1999 XI E 1/99, BFH/NV 1999, 1346).
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