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   BFH, 28.07.1993 - XI R 105/90   

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https://dejure.org/1993,5754
BFH, 28.07.1993 - XI R 105/90 (https://dejure.org/1993,5754)
BFH, Entscheidung vom 28.07.1993 - XI R 105/90 (https://dejure.org/1993,5754)
BFH, Entscheidung vom 28. Juli 1993 - XI R 105/90 (https://dejure.org/1993,5754)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BB 1994, 560
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 07.11.1991 - V R 116/86

    - Unternehmereigenschaft eines GbR-Gesellschafters durch Vermietung an

    Auszug aus BFH, 28.07.1993 - XI R 105/90
    Die auf Dauer angelegte Vermietung eines Pkw erfüllt die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Sätze 1 und 3 UStG 1980 (BFH-Urteile vom 7. November 1991 V R 116/86, BFHE 166, 195, BStBl II 1992, 269; vom 14. Mai 1992 V R 56/89, BFHE 168, 472, BStBl II 1992, 859, und vom 16. März 1993 XI R 45/90, BFHE 171, 122, BStBl II 1993, 530).

    Das ist auch der Fall, wenn sich das Rechtsgeschäft und das Dulden nur auf einen Gegenstand (Vermieten des Pkw) beziehen (vgl. BFH-Urteile vom 13. Juli 1989 V R 8/86, BFHE 158, 166, BStBl II 1990, 100, und in BFHE 166, 195, BStBl II 1992, 269).

  • BFH, 24.11.1992 - V R 8/89

    Nachhaltige Tätigkeit bei Veräußerung von Kunstsammlung durch Erben

    Auszug aus BFH, 28.07.1993 - XI R 105/90
    Die Nachhaltigkeit der Tätigkeit ist nach der neueren Rechtsprechung des BFH anhand einer Reihe verschiedener Kriterien zu beurteilen, die je nach dem Einzelfall in unterschiedlicher Gewichtung für oder gegen Nachhaltigkeit sprechen (vgl. Urteile vom 18. Juli 1991 V R 86/87, BFHE 165, 116, BStBl II 1991, 776, und vom 24. November 1992 V R 8/89, BFHE 170, 275, BStBl II 1993, 379).
  • BFH, 18.07.1991 - V R 86/87

    Angehörige von Automobilwerken sind beim Verkauf von sog. Jahreswagen

    Auszug aus BFH, 28.07.1993 - XI R 105/90
    Die Nachhaltigkeit der Tätigkeit ist nach der neueren Rechtsprechung des BFH anhand einer Reihe verschiedener Kriterien zu beurteilen, die je nach dem Einzelfall in unterschiedlicher Gewichtung für oder gegen Nachhaltigkeit sprechen (vgl. Urteile vom 18. Juli 1991 V R 86/87, BFHE 165, 116, BStBl II 1991, 776, und vom 24. November 1992 V R 8/89, BFHE 170, 275, BStBl II 1993, 379).
  • BFH, 18.12.1996 - XI R 12/96

    Frage der "inneren Verknüpfung" zwischen Darlehensgewährung zur Finanzierung der

    bb) Andererseits hat es der BFH in ständiger Rechtsprechung (Urteile in BFHE 167, 215, BStBl II 1992, 541; vom 10. September 1992 V R 104/91, BFHE 169, 258, BStBl II 1993, 253; vom 22. Oktober 1992 V R 33/90, BFHE 169, 555, BStBl II 1993, 210; vom 28. Januar 1993 V R 46/90, BFH/NV 1994, 62; vom 10. Dezember 1992 V R 90/92, BFH/NV 1994, 200, und vom 28. Juli 1993 XI R 105/90, BFH/NV 1994, 205) als unangemessene Gestaltung des Rechts angesehen, wenn ein Unternehmer, der einen Gegenstand für sein Unternehmen benötigt, die hierzu erforderlichen finanziellen Mittel seinem Ehegatten zur Verfügung stellt, damit dieser den Gegenstand erwirbt, um ihn an den Unternehmer-Ehegatten zu vermieten.
  • FG Baden-Württemberg, 07.08.2020 - 9 K 2621/18

    Zum Vorliegen einer unternehmerischen Tätigkeit, des Vorsteuerabzugsrechts sowie

    Dieser EuGH-Rechtsprechung entsprach zuvor im Wesentlichen bereits diejenige BFH-Rechtsprechung, nach der die Frage der Nachhaltigkeit im Einzelfall aufgrund des Gesamtbildes der Verhältnisse zu beurteilen war, wofür eine Reihe verschiedener (nicht abschließend festgelegter) Kriterien zu würdigen waren, die je nach dem Einzelfall in unterschiedlicher Gewichtung für oder gegen die Nachhaltigkeit der Einnahmeerzielung sprechen konnten, wie z.B. die Dauer und die Intensität des Tätigwerdens, die Beteiligung am Markt, die Zahl der ausgeführten Umsätze, das planmäßige Tätigwerden und das Unterhalten eines Geschäftslokals (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 28.07.1993 XI R 105/90, UR 1994, 197; vom 18.07.1991 V R 86/87, BStBl II 1991, 776; s. zu alledem auch: Korn, a.a.O., § 2 Rz. 6, 64 f. und Heidner in: Bunjes, a.a.O., § 15 Rz. 42; Stadie in: Rau/Dürrwächter, UStG, 187. Lfg., 05/2020, § 2 Rz. 68, 312 ff. und - kritisch - 327 ff., m.w.N.).

    Die weiter erforderliche Nachhaltigkeit ist ebenfalls anzunehmen, da die Klin durch den LV einen Dauerzustand herbeiführte, auf dessen Grundlage sie längere Zeit Eingriffe in ihren Rechtskreis duldete, wobei nicht maßgeblich ist, dass sie (in dieser Zeit) nur diesen sich auf einen Gegenstand beziehenden Umsatz ausführte (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 28.07.1993 XI R 105/90, a.a.O., Rz. 14; vom 14.05.1992 V R 56/89, a.a.O., Rz. 17, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 04.05.1994 - XI R 67/93

    Vorsteuerabzug aus dem Kauf eines PKW, der an den Ehegatten (Nichtunternehmer)

    Die auf unbestimmte Zeit vereinbarte und tatsächlich durchgeführte entgeltliche Vermietung des Kfz war eine nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen (vgl. auch Senatsurteile vom 16. März 1993 XI R 52/90, BFHE 171, 117, BStBl II 1993, 562; vom 28. Juli 1993 XI R 105/90, BFH/NV 1994, 205; Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 1994, 197).

    b) Der Bundesfinanzhof (BFH) hat es in ständiger Rechtsprechung (Urteile vom 16. Januar 1992 V R 1/91, BFHE 167, 215, BStBl II 1992, 541; vom 10. September 1992 V R 104/91, BFHE 169, 258, BStBl II 1993, 253; vom 22. Oktober 1992 V R 33/90, BFHE 169, 555, BStBl II 1993, 210; vom 28. Januar 1993 V R 46/90, BFH/NV 1994, 62, und vom 10. Dezember 1992 V R 90/92, BFH/NV 1994, 200; in UR 1994, 197) als unangemessene Gestaltung des Rechts angesehen, wenn ein Unternehmer, der einen Gegenstand für sein Unternehmen benötigt, die hierzu erforderlichen finanziellen Mittel seinem Ehegatten zur Verfügung stellt, damit dieser den Gegenstand erwirbt, um ihn an den Unternehmer-Ehegatten zu vermieten.

  • FG Baden-Württemberg, 11.11.2005 - 9 K 168/04

    Umsatzsteuerliche Anerkennung eines PKW-Mietvertrages zwischen Arbeitgeber und

    Die auf unbestimmte Zeit vereinbarte und auf Dauer angelegte Vermietung eines PKW begründet die Unternehmereigenschaft des Vermieters (Urteile des BFH vom 14. Mai 1992 V R 56/89, BFHE 168, 472, und vom 28. Juli 1993 XI R 105/90, Betriebsberater 1994, 560).
  • FG Baden-Württemberg, 26.01.2005 - 12 K 493/00

    Kein Vorsteuerabzug bei Missbräuchlichkeit der Einschaltung einer GbR bei

    Die zunächst auf einen Zeitraum von zehn Jahren vereinbarte und tatsächlich durchgeführte entgeltliche Vermietung des Schweinemaststalls war eine nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen (vgl. BFH-Urteile vom 16. März 1993 XI R 52/90, BStBl II 1993, 562 und vom 28. Juli 1993 XI R 105/90, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 1994, 205).
  • FG Hessen, 30.09.1999 - 6 V 1931/99

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Steuerbescheids; Missbrauch von

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