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   BFH, 03.12.2003 - XI R 11/03   

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https://dejure.org/2003,829
BFH, 03.12.2003 - XI R 11/03 (https://dejure.org/2003,829)
BFH, Entscheidung vom 03.12.2003 - XI R 11/03 (https://dejure.org/2003,829)
BFH, Entscheidung vom 03. Dezember 2003 - XI R 11/03 (https://dejure.org/2003,829)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    EStG § 10 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10 Abs. 3
    Kürzung des Sonderausgaben-Vorwegabzugs bei Ehegatten

  • datenbank.nwb.de

    Kürzung des Vorwegabzugs für Vorsorgeaufwendungen bei Ehegatten

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sonderausgabenabzug bei beiderseits berufstätigen, zusammen veranlagten Ehegatten ? Keine Kürzung des Vorwegabzugs von Vorsorgeaufwendungen beim Arbeitslohn des Ehegatten, der als GmbH-Geschäftsführer nicht sozialversicherungspflichtig ist ? Abweichung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    Höchstbetrag für Altersversorgung - Änderung bei den Sonderausgaben-Höchstbeträgen für Chefärzte bestätigt

  • IWW (Kurzinformation)

    Kürzung des Vorwegabzugs bei Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH

  • IWW (Kurzinformation)

    Kürzung des Vorwegabzugs bei verheirateten GmbH-GGf

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berücksichtigung der Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit bei Kürzung des gemeinsamen Vorwegabzugs; Steuerrechtliche Regelung bei Zukunftssicherungsleistungen

Besprechungen u.ä. (5)

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    BFH mit positiver Entscheidung - Vorwegabzug bei Gesellschafter-Geschäftsführern von Autohaus-GmbH

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Vorwegabzug bei GGf ohne Altersversorgung - BFH mit positiver Entscheidung

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    BFH mit positiver Entscheidung

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Kürzung des Vorwegabzugs bei Ehegatten

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Vorwegabzug bei GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern ohne Altersversorgung

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Alterseinkünftegesetz
    Die Entlastung der Vorsorgeaufwendungen
    Übergangsregelungen

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10 Abs 3 Nr 2 S 2 Buchst a, EStR R 106 S 3 J: 2001
    Bemessungsgrundlage; Kürzung; Vorsorgeaufwendungen; Vorwegabzug; Zusammenveranlagung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 204, 461
  • NJW 2004, 1895
  • BB 2004, 762
  • DB 2004, 737
  • BStBl II 2004, 709
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 12.10.1994 - X R 260/93

    Kürzung des Sonderausgaben-Vorwegabzugs nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 EStG bei

    Auszug aus BFH, 03.12.2003 - XI R 11/03
    Dementsprechend hat der BFH in ständiger Rechtsprechung den Vorwegabzug im Falle der Zusammenveranlagung als den Ehegatten gemeinsam zustehend beurteilt und eine individuelle Kürzung anhand der jeweils erzielten Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit abgelehnt (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 12. Oktober 1994 X R 260/93, BFHE 175, 563, BStBl II 1995, 119; BFH-Beschluss vom 21. Dezember 2000 XI B 75/99, BFH/NV 2001, 773, m.w.N.; zur Verfassungsmäßigkeit dieser Rechtsprechung vgl. z.B. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 16. Januar 1991 2 BvR 1400/90, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1991, 672).

    Damit aber ist i.S. von § 26b EStG "etwas anderes vorgeschrieben" und für eine Behandlung der Ehegatten "gemeinsam als Steuerpflichtiger" kein Raum (vgl. BFH-Urteil in BFHE 175, 563, BStBl II 1995, 119, zur kumulativen Berücksichtigung der persönlichen Beitragsbemessungsgrenzen beider Ehegatten).

  • BFH, 14.04.2003 - XI B 226/02

    Sonderausgaben-Vorwegabzug bei Ehegatten

    Auszug aus BFH, 03.12.2003 - XI R 11/03
    Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 14. April 2003 XI B 226/02 (BFHE 202, 294, BStBl II 2003, 708), der in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ergangen ist und einen dem vorliegenden Fall vergleichbaren Sachverhalt betrifft, dargelegt hat, ist die Rechtsproblematik hier jedoch eine andere.

    Gegen diese verfassungsrechtlichen Vorgaben würde verstoßen, wenn der Kläger als Bezieher nicht sozialversicherungspflichtiger Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, der auch nicht zum Personenkreis des § 10c Abs. 3 Nr. 1 und 2 EStG gehört, im Rahmen des Sonderausgabenabzugs schlechter gestellt würde als ein Steuerpflichtiger mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten, obwohl beide in vollem Umfang die Kosten für ihre Zukunftssicherung allein aufbringen müssen (vgl. dazu auch den Senatsbeschluss in BFHE 202, 294, BStBl II 2003, 708).

  • BVerfG, 30.09.1998 - 2 BvR 1818/91

    Verlustabzug

    Auszug aus BFH, 03.12.2003 - XI R 11/03
    Die systematische Unterscheidung der Einkunftsarten in § 2 Abs. 1 EStG kann nach der Rechtsprechung des BVerfG eine Ungleichbehandlung in den Rechtsfolgen nicht rechtfertigen (BVerfG-Beschluss vom 30. September 1998 2 BvR 1818/91, BVerfGE 99, 88, Finanz-Rundschau 1998, 1028, unter B. I. 2.).
  • BVerfG, 16.01.1991 - 2 BvR 1400/90

    Verfassungsmäßigkeit der Kürzung des zusätzlichen gemeinsamen Höchstbetrags für

    Auszug aus BFH, 03.12.2003 - XI R 11/03
    Dementsprechend hat der BFH in ständiger Rechtsprechung den Vorwegabzug im Falle der Zusammenveranlagung als den Ehegatten gemeinsam zustehend beurteilt und eine individuelle Kürzung anhand der jeweils erzielten Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit abgelehnt (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 12. Oktober 1994 X R 260/93, BFHE 175, 563, BStBl II 1995, 119; BFH-Beschluss vom 21. Dezember 2000 XI B 75/99, BFH/NV 2001, 773, m.w.N.; zur Verfassungsmäßigkeit dieser Rechtsprechung vgl. z.B. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 16. Januar 1991 2 BvR 1400/90, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1991, 672).
  • BFH, 04.03.1998 - X R 109/95

    Nichtselbständige Arbeit - Vorsorgeaufwendungen - Arbeitnehmeranteil zur

    Auszug aus BFH, 03.12.2003 - XI R 11/03
    Diese Entscheidung steht im Einklang mit dem BFH-Urteil vom 4. März 1998 X R 109/95 (BFH/NV 1998, 1466).
  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Auszug aus BFH, 03.12.2003 - XI R 11/03
    Der allgemeine Gleichheitssatz ist verletzt, wenn eine Gruppe von Normbetroffenen im Vergleich zu einer anderen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen können (ständige Rechtsprechung des BVerfG, vgl. z.B. Urteil vom 6. März 2002 2 BvL 17/99, BVerfGE 105, 73, BStBl II 2002, 618, unter C. I.).
  • BFH, 16.10.2002 - XI R 61/00

    Kürzung des Sonderausgabenvorwegabzugs

    Auszug aus BFH, 03.12.2003 - XI R 11/03
    a) Der Vorwegabzug ist durch das Steueränderungsgesetz 1961 eingeführt worden, um solchen Steuerpflichtigen, die die Kosten ihrer Zukunftssicherung allein aufbringen müssen, einen Ausgleich dafür zu schaffen, dass bei Arbeitnehmern der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge zur Zukunftssicherung übernimmt und dieser sog. Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Sozialversicherung steuerfrei bleibt (vgl. BTDrucks 3/2573, 17, 21; Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Oktober 2002 XI R 61/00, BFHE 200, 540, BStBl II 2003, 183, m.w.N.).
  • BFH, 21.12.2000 - XI B 75/99

    Kürzung des Vorwegabzuges

    Auszug aus BFH, 03.12.2003 - XI R 11/03
    Dementsprechend hat der BFH in ständiger Rechtsprechung den Vorwegabzug im Falle der Zusammenveranlagung als den Ehegatten gemeinsam zustehend beurteilt und eine individuelle Kürzung anhand der jeweils erzielten Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit abgelehnt (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 12. Oktober 1994 X R 260/93, BFHE 175, 563, BStBl II 1995, 119; BFH-Beschluss vom 21. Dezember 2000 XI B 75/99, BFH/NV 2001, 773, m.w.N.; zur Verfassungsmäßigkeit dieser Rechtsprechung vgl. z.B. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 16. Januar 1991 2 BvR 1400/90, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1991, 672).
  • FG Köln, 11.12.2002 - 14 K 3670/02

    Kürzung des Vorwegabzugs nur vom Arbeitslohn des Ehegatten, der die

    Auszug aus BFH, 03.12.2003 - XI R 11/03
    Nach erfolglosem Einspruch gab das Finanzgericht (FG) der Klage statt (Entscheidungen der Finanzgerichte 2003, 611).
  • Drs-Bund, 04.03.1961 - BT-Drs III/2573
    Auszug aus BFH, 03.12.2003 - XI R 11/03
    a) Der Vorwegabzug ist durch das Steueränderungsgesetz 1961 eingeführt worden, um solchen Steuerpflichtigen, die die Kosten ihrer Zukunftssicherung allein aufbringen müssen, einen Ausgleich dafür zu schaffen, dass bei Arbeitnehmern der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge zur Zukunftssicherung übernimmt und dieser sog. Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Sozialversicherung steuerfrei bleibt (vgl. BTDrucks 3/2573, 17, 21; Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Oktober 2002 XI R 61/00, BFHE 200, 540, BStBl II 2003, 183, m.w.N.).
  • BFH, 31.05.2006 - X R 9/05

    Vorläufige Steuerfestsetzung: Reichweite des Vorläufigkeitsvermerks "hinsichtlich

    Die insoweit bestehende Ungewissheit sei inzwischen durch das BFH-Urteil vom 3. Dezember 2003 XI R 11/03 (BFHE 204, 461, BStBl II 2004, 709) beseitigt worden.

    Wie der BFH mit Urteil in BFHE 204, 461, BStBl II 2004, 709 entschieden hat, ist bei der Kürzung des Vorwegabzugs in die Bemessungsgrundlage "Summe der Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit" nur der Arbeitslohn desjenigen Ehegatten einzubeziehen, für den Zukunftssicherungsleistungen i.S. des § 3 Nr. 62 EStG erbracht worden sind oder der zum Personenkreis des § 10c Abs. 3 Nr. 1 oder 2 EStG gehört.

    Entgegen der Auffassung des FG sind verfassungsrechtliche Zweifel an der Vereinbarkeit der Vorwegabzugskürzung mit dem GG auch nicht bereits durch das BFH-Urteil in BFHE 204, 461, BStBl II 2004, 709 ausgeräumt worden.

    Diese verfassungsrechtliche Fragestellung nach der betragsmäßigen Beschränkung der Kürzung auf einen Teilbetrag hat der BFH mit seinem Urteil in BFHE 204, 461, BStBl II 2004, 709 nicht beantwortet.

    Wie der BFH mehrfach ausdrücklich hervorgehoben hat, ist die Rechtsproblematik insoweit eine andere (BFH-Entscheidungen vom 14. April 2003 XI B 226/02, BFHE 202, 294, BStBl II 2003, 708, und in BFHE 204, 461, BStBl II 2004, 709, jeweils zu II.2.

    cc) Dass die mit der Verfassungsbeschwerde 2 BvR 587/01 aufgeworfenen Zweifel bislang nicht ausgeräumt sind, ergibt sich insbesondere auch aus dem Umstand, dass sich jenes Verfahren durch das BFH-Urteil in BFHE 204, 461, BStBl II 2004, 709 in der Sache selbst keineswegs erledigt hat.

  • BFH, 20.12.2006 - X R 38/05

    Kürzung des Vorwegabzugs bei nachträglicher Lohnzahlung für ein im Vorjahr

    Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitslohn nachträglich in einem späteren Veranlagungszeitraum ausgezahlt wird, in dessen Verlauf derartige Ausgaben nicht mehr erbracht oder derartige Ansprüche und Anwartschaften nicht mehr erworben werden (in diesem Sinne bereits BFH-Urteile vom 4. März 1998 X R 109/95, BFH/NV 1998, 1466, und vom 3. Dezember 2003 XI R 11/03, BFHE 204, 461, BStBl II 2004, 709).

    e) Entgegen der Auffassung des FG steht diese Auslegung nicht im Widerspruch zu dem in den Entscheidungen des BFH in BFHE 204, 461, BStBl II 2004, 709 und vom 26. Februar 2004 XI R 54/03 (BFHE 205, 442, BStBl II 2004, 720) herangezogenen Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes.

  • BFH, 18.04.2007 - XI R 47/05

    Zulässigkeit des Einspruchs gegen Vollabhilfebescheid

    Der Vorwegabzug sei lediglich um 16 v.H. des Arbeitslohns der Klägerin zu kürzen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. Dezember 2003 XI R 11/03, BFHE 204, 461, BStBl II 2004, 709).

    Denn bei unterschiedlichen Beschäftigungsverhältnissen von zusammen zur Einkommensteuer veranlagten Ehegatten sind --wie der Senat in seinem Urteil in BFHE 204, 461, BStBl II 2004, 709 entschieden hat-- nur die Einnahmen aus solchen Beschäftigungsverhältnissen in die Bemessungsgrundlage für die Kürzung des gemeinsamen Vorwegabzugs einzubeziehen, in deren Zusammenhang der Arbeitgeber Zukunftssicherungsleistungen i.S. des § 3 Nr. 62 EStG erbracht hat.

  • BFH, 17.05.2006 - X R 19/05

    Nachgezahlter Arbeitslohn; Kürzung Vorwegabzug

    b) Auch durch das Urteil des XI. Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 3. Dezember 2003 XI R 11/03 (BFHE 204, 461, BStBl II 2004, 709) ist die Streitfrage nicht verbindlich beantwortet worden.

    bb) Für diese Auslegung spricht zudem, dass sie die bisherige höchstrichterliche Rechtsprechung zu § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a EStG a.F. (BFH-Urteile in BFHE 204, 461, BStBl II 2004, 709, und in BFH/NV 1998, 1466) sachgerecht fortentwickelt.

    d) Entgegen der Auffassung des FG Baden-Württemberg (Urteil in EFG 2006, 125, 126 f.) steht diese Auslegung nicht im Widerspruch zu dem in den Entscheidungen des BFH in BFHE 204, 461, BStBl II 2004, 709 und in BFHE 205, 442, BStBl II 2004, 720 herangezogenen Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes.

  • BFH, 26.09.2006 - X R 7/05

    Gemeinsame Veranlagung zur Einkommenssteuer als Eheleute; Erhalt einer Abfindung

    b) Auch durch das Urteil des XI. Senats des BFH vom 3. Dezember 2003 XI R 11/03 (BFHE 204, 461, BStBl II 2004, 709) ist die Streitfrage nicht verbindlich beantwortet worden.

    bb) Für diese Auslegung spricht zudem, dass sie die bisherige höchstrichterliche Rechtsprechung zu § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a EStG a.F. (BFH-Urteile in BFHE 204, 461, BStBl II 2004, 709, und in BFH/NV 1998, 1466) sachgerecht fortentwickelt.

    d) Entgegen der Auffassung des FG Baden-Württemberg (Urteil in EFG 2006, 125, 126 f.) steht diese Auslegung nicht im Widerspruch zu dem in den Entscheidungen des BFH in BFHE 204, 461, BStBl II 2004, 709 und in BFHE 205, 442, BStBl II 2004, 720 herangezogenen Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes.

  • BFH, 26.02.2004 - XI R 54/03

    Vorwegabzug: Kürzung bei mehreren Arbeitsverhältnissen

    Diese Auslegung, die sich insbesondere an der historischen Entwicklung der gesetzlichen Kürzungsnorm orientiert, liegt bereits dem Urteil des Senats vom 3. Dezember 2003 XI R 11/03 (zur Veröffentlichung bestimmt) zu Grunde.

    Die systematische Unterscheidung der Einkunftsarten in § 2 Abs. 1 EStG allein kann jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Ungleichbehandlung in den Rechtsfolgen nicht rechtfertigen (vgl. dazu bereits BFH-Urteil vom 3. Dezember 2003 XI R 11/03, zur Veröffentlichung bestimmt, m.w.N.).

  • FG Berlin, 08.02.2005 - 7 K 7342/03

    Kürzung des Vorwegabzugs bei der Ermittlung der abzugsfähigen Sonderausgaben;

    Nach Sinn und Zweck des § 10 Abs. 3 EStG sollen nur solche Steuerpflichtigen, die ihre Aufwendungen für die Zukunftssicherung ausschließlich aus steuerpflichtigen Einkünften erbringen und auch keine Zukunftssicherungsleistungen aus beitragsfreien Rechtsverhältnissen herleiten können, den ungekürzten Vorwegabzug nach § 10 Abs. 3 EStG in Anspruch nehmen (vgl. BFH, Urteile vom 16. Oktober 2002 XI R 61/00, Entscheidungen des BFH -BFHE- 200, 540, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2003, 183; XI R 71/00, BFHE 200, 544 , BStBl II 2003, 343 ; vom 3. Dezember 2003 XI R 11/03, BStBl II 2004, 709 ).

    Der Vereinfachungszweck geht jedoch in erster Linie dahin zu vermeiden, dass innerhalb eines oder mehrerer sozialversicherungspflichtiger Arbeitsverhältnisse unterschiedliche Dateneingaben für unterschiedliche Beitragssätze und Beschäftigungszeiten vorgenommen werden müssen (BFH-Urteile in BStBl II 2004, 709 und 720).

    Er hat in verschiedenen Fällen die Kürzung nach § 10 Abs. 3 Satz 2 EStG auch in solchen Fällen für geboten gehalten, in denen keine Sozialversicherungsbeiträge im gleichen Veranlagungszeitraum, sondern nur in früheren oder späteren Veranlagungszeiträumen im Rahmen des selben Beschäftigungsverhältnisses vorgenommen wurden (BFH-Urteile vom 4. März 1998 X R 109/95, BFH/NV 1998, 1466 ; in BStBl II 2004, 709 unter 3.; vom 21. Januar 2004 XI R 38/02, BStBl II 2004, 650 [Nacherhebung von Sozialversicherungsbeiträgen als rückwirkendes Ereignis]).

  • FG Baden-Württemberg, 03.08.2005 - 7 K 318/02

    Widerruf der Rücknahme eines Einspruchs - auf sog. Morgenpost angebrachter

    Denn die Altregelung erfasste nicht Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit schlechthin (vgl. BFH-Urteil vom 3. Dezember 2003 XI R 11/03, BStBl II 2004, 709 m.w.N.).

    bb) Auch das in der Entscheidung des BFH (BFH-Urteil vom 3. Dezember 2003 XI R 11/03, a.a.O.) herangezogene Gleichbehandlungsgebot spricht für diese Auslegung.

  • FG Baden-Württemberg, 22.02.2005 - 1 K 396/02

    Auslegung eines Vorläufigkeitsvermerks

    An diesem Befund ändert auch der Umstand nichts, dass im Rahmen des o.g. Verfassungsbeschwerdeverfahrens selbst bei einem Erfolg der Verfassungsbeschwerde weder eine Nichtigerklärung noch eine Unvereinbarkeitserklärung zwingend ist, sondern auch eine verfassungskonforme Auslegung - wie sie der BFH in seinem Urteil vom 03. Dezember 2003 (- XI R 11/03 -, BStBl. II 2004, 709) selbst vorgenommen hat - in Betracht kommt.

    Der BFH hat inzwischen mit Urteil vom 03. Dezember 2003 (- XI R 11/03 -, BStBl. II 2004, 709) entschieden, dass schon aufgrund einer verfassungskonformen Auslegung des § 10 Abs. 3 Nr. 2 EStG bei einer Kürzung des zusammen veranlagten Ehegatten gemeinsam zustehenden Vorwegabzugs für Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 EStG nur der Arbeitslohn des Ehegatten in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen ist, für den Zukunftssicherungsleistungen i.S.d. § 3 Nr. 62 EStG erbracht worden sind oder der zum Personenkreis des § 10c Abs. 3 Nr. 1 oder 2 EStG gehört.

  • FG Niedersachsen, 27.05.2004 - 15 K 186/03

    Anfechtbarkeit des dem Einspruch abhelfenden Änderungsbescheids; Zweck des

    In der Sache machen sie weiterhin geltend, dass der Kürzung des Vorwegabzugs nur der von der Ehefrau erzielte Arbeitslohn zugrunde zu legen sei, und verweisen zur Unterstützung ihrer Rechtsauffassung auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 3. Dezember 2003 XI R 11/03 (BFH/NV 2004, 701).

    Im Hinblick auf diesen Gesetzeszweck muss der Arbeitslohn eines Steuerpflichtigen, der - wie im Streitfall der Kläger - die Kosten für seine Zukunftssicherung allein aufbringen muss, bei der Kürzung des Vorwegabzugs auch dann unberücksichtigt bleiben, wenn in der Person des mit ihm zusammenveranlagten Ehegatten die Voraussetzungen für eine Kürzung erfüllt sind (BFH-Urteil in BFH/NV 2004, 701).

  • BFH, 26.02.2004 - XI R 59/03

    Mehrere nichtselbstständige Arbeitsverhältnisse: Kürzung Vorwegabzug

  • BFH, 26.02.2004 - XI R 74/03

    Mehrere Beschäftigungsverhältnisse - Kürzung Vorwegabzug

  • FG Köln, 17.03.2004 - 14 K 5315/01

    Keine Kürzung des Vorwegabzugs bei Alleingesellschaftergeschäftsführer; keine agB

  • BFH, 28.07.2004 - XI R 9/04

    GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer - Kürzung Vorwegabzug

  • BFH, 11.01.2006 - XI R 31/04

    Vorwegabzug; Einbeziehung des nicht sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohns

  • FG München, 08.08.2007 - 1 K 1274/04

    Vorwegabzug für Vorsorgeaufwendungen im Fall der Zusammenveranlagung von

  • FG Berlin-Brandenburg, 14.11.2007 - 1 K 1665/06

    Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von

  • FG Hamburg, 02.07.2004 - II 39/03

    Einkommensteuerrecht: Kürzung des Vorwegabzuges für Vorsorgeaufwendungen

  • BFH, 25.09.2008 - X B 189/05

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Vorliegen einer Divergenz

  • BFH, 15.11.2006 - XI R 46/05

    Vorwegabzug: Ehegatten als alleinige GmbH-Geschäftsführer

  • FG Köln, 27.04.2005 - 7 K 1265/03

    Kürzung der Vorwegabzugs bei einem Beamten im Ruhestand

  • FG Düsseldorf, 25.11.2003 - 6 K 4917/99

    Kürzung des Vorwegabzugs auch bei Alleingesellschafter einer Kapitalgesellschaft

  • FG Hamburg, 31.07.2009 - 1 K 23/09

    Kein Anspruch auf isolierte Aufhebung der Einspruchsentscheidung, falls sich im

  • FG Hamburg, 31.07.2009 - 1 K 24/09

    Kein Anspruch auf isolierte Aufhebung der Einspruchsentscheidung, falls sich im

  • BFH, 14.02.2005 - VII B 227/04

    Vollstreckung gegen die öffentliche Hand

  • FG Rheinland-Pfalz, 15.11.2004 - 5 K 2120/03

    Zur Frage der Kürzung des Vorwegabzuges bei Übergangsgebührnissen der Bundeswehr

  • FG Baden-Württemberg, 15.07.2004 - 3 K 214/02

    Direktversicherungsbeiträge eines Versicherungsunternehmens für seine selbständig

  • FG Niedersachsen, 10.09.2003 - 2 K 281/02

    Einheit von zusammenveranlagten Eheleuten beim Sonderausgabenabzug;

  • FG Baden-Württemberg, 21.05.2013 - 8 K 1806/10

    Kürzung des Vorwegabzugs nach § 10 Abs. 3 EStG wegen der Zahlung sog.

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