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   BFH, 20.12.1990 - XI R 11/88   

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https://dejure.org/1990,4708
BFH, 20.12.1990 - XI R 11/88 (https://dejure.org/1990,4708)
BFH, Entscheidung vom 20.12.1990 - XI R 11/88 (https://dejure.org/1990,4708)
BFH, Entscheidung vom 20. Dezember 1990 - XI R 11/88 (https://dejure.org/1990,4708)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Werbungskostenabzug bei Aufwendungen des Eigentümers die im Zusammenhang mit Einnahmen stehen, die dem dinglich oder obligatorisch Nutzungsberechtigten zuzurechnen sind

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89

    Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und

    Auszug aus BFH, 20.12.1990 - XI R 11/88
    Wie der Große Senat des BFH mit Beschluß vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89 (BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847) unter Änderung der bisherigen Rechtsprechung entschieden hat, ist die Übertragung eines Grundstücks im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gegen die Zusage von sog. Gleichstellungsgeldern an Angehörige und die Übernahme von Verbindlichkeiten ein teilentgeltliches Rechtsgeschäft.
  • BFH, 15.01.1985 - IX R 81/83

    Aufteilung der Anschaffungskosten einer Eigentumswohnung auf Boden- und

    Auszug aus BFH, 20.12.1990 - XI R 11/88
    Das FG hat - von seinem Standpunkt aus zu Recht - keine Feststellungen getroffen, die eine Aufteilung der Anschaffungskosten des Grundstücks auf Grund und Boden und Gebäude ermöglichen (vgl. zur Aufteilung BFH-Urteil vom 15. Januar 1985 IX R 81/83, BFHE 143, 61, BStBl II 1985, 252).
  • BFH, 13.02.1990 - IX R 99/85

    Nutzwert einer von einem dinglichen Wohnrecht betroffenen Wohnung und

    Auszug aus BFH, 20.12.1990 - XI R 11/88
    Soweit Aufwendungen des Eigentümers im Zusammenhang mit Einnahmen stehen, die dem dinglich oder obligatorisch Nutzungsberechtigten zuzurechnen sind, sind sie vom Werbungskostenabzug ausgeschlossen (vgl. BFH-Urteile vom 16. Oktober 1984 IX R 81/82, BFHE 143, 310, BStBl II 1985, 390, und vom 13. Februar 1990 IX R 99/85, BFH/NV 1990, 628 mit weiteren Hinweisen).
  • BFH, 16.10.1984 - IX R 81/82

    Werbungskosten - Nutzungswert - Wohnung

    Auszug aus BFH, 20.12.1990 - XI R 11/88
    Soweit Aufwendungen des Eigentümers im Zusammenhang mit Einnahmen stehen, die dem dinglich oder obligatorisch Nutzungsberechtigten zuzurechnen sind, sind sie vom Werbungskostenabzug ausgeschlossen (vgl. BFH-Urteile vom 16. Oktober 1984 IX R 81/82, BFHE 143, 310, BStBl II 1985, 390, und vom 13. Februar 1990 IX R 99/85, BFH/NV 1990, 628 mit weiteren Hinweisen).
  • BFH, 26.11.1985 - IX R 64/82

    Steuerliche Folgen einer vorweggenommenen Erbfolgeregelung

    Auszug aus BFH, 20.12.1990 - XI R 11/88
    Der Senat folge für die ertragsteuerliche Beurteilung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (Urteil vom 26. November 1985 IX R 64/82, BFHE 145, 211, BStBl II 1986, 161).
  • BFH, 19.06.2008 - III R 57/05

    Eine Abfindung von Unterhaltsansprüchen des geschiedenen Ehegatten kann nur

    Dazu gehören insbesondere Aufwendungen für Ernährung, Kleidung, Wohnung, Hausrat sowie notwendige Versicherungen (BFH-Urteile vom 31. Oktober 1973 VI R 206/70, BFHE 110, 547, BStBl II 1974, 86, betr. Krankenversicherung, und vom 5. September 1980 VI R 75/80, BFHE 131, 475, BStBl II 1981, 31), und zwar ohne Rücksicht darauf, ob mit den Zuwendungen ein einfacher Lebensstil oder gehobene Ansprüche finanziert werden (Senatsbeschluss vom 17. Dezember 1990 III B 209/90, BFH/NV 1991, 308).
  • BFH, 13.07.1993 - VIII R 41/92

    Werbungskostenabzug von Schuldzinsen und Anwaltskosten für gerichtlichen

    Die Kosten des Vergleichs können daher in voller Höhe als Werbungskosten angesetzt werden (vgl. - zur teilweise entgeltlichen vorweggenommenen Erbfolge - BFH-Urteile vom 12. Februar 1992 XI R 8/89, BFH/NV 1992, 460; vom 20. Dezember 1990 XI R 11/88, BFH/NV 1991, 308).
  • FG Köln, 25.08.2005 - 1 K 5536/02

    Beratungsaufwendungen für beabsichtigte Vermögensanlage keine Werbungskosten

    BFH-Urteil vom 20.12.1990, XI R 11/88, BFH/NV 1991, 308; Hermann/Heuer/Raupach Einkommensteuergesetz § 6 Rz. 293, m.w.N.
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