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   BFH, 10.04.1991 - XI R 13/87   

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https://dejure.org/1991,5564
BFH, 10.04.1991 - XI R 13/87 (https://dejure.org/1991,5564)
BFH, Entscheidung vom 10.04.1991 - XI R 13/87 (https://dejure.org/1991,5564)
BFH, Entscheidung vom 10. April 1991 - XI R 13/87 (https://dejure.org/1991,5564)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen als Werbungskosten bei Zuwendungsnießbrauch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 14.11.1989 - IX R 110/85

    Erhaltungsaufwand für durch mündliche Vereinbarung zur Reparatur verpflichteten

    Auszug aus BFH, 10.04.1991 - XI R 13/87
    Eine Zuwendung i. S. des § 12 Nr. 2 EStG liegt bei außergewöhnlichen Aufwendungen, zu denen der Nießbraucher berechtigt (§ 1041 Satz 2, § 1043 des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB -), aber nicht verpflichtet ist, nur vor, wenn ein gesetzlicher Erstattungsanspruch gemäß § 1049 i. V.m. §§ 677, 670, 683, 684 Satz 2 BGB gegeben ist, vom Nießbraucher aber nicht geltend gemacht wird (vgl. BFH-Urteil vom 14. November 1989 IX R 110/85, BFHE 159, 442, BStBl II 1990, 462).

    Dieser Beurteilung entsprechend hat auch der IX. Senat diesem Umstand im Urteil in BFHE 159, 442, BStBl II 1990, 462 keine Bedeutung beigemessen.

    Bei dieser Sachlage kann der Senat offenlassen, ob das Eigentum an den eingebauten Fenstern und Türen gemäß § 95 Abs. 1 Satz 2 BGB bei der Klägerin verblieben ist (dazu vgl. Urteil des Reichsgerichts vom 2. Dezember 1922 V 162/22, RGZ 106, 49; BFH in BFHE 159, 442, BStBl II 1990, 462; Holch in Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 2. Aufl., 1984, § 95 Rdnr. 15 f.), so daß dem Eigentümer bereits aus diesem Grunde nichts zugewendet worden wäre.

    Ferner braucht der Senat nicht der Frage nachzugehen, ob sich die Klägerin und der Eigentümer bereits bei Bestellung des Nießbrauches darüber einig waren, daß der Klägerin auch außergewöhnliche Ausbesserungen und Erneuerungen oblagen (vgl. dazu BFH-Urteile in BFHE 159, 442, BStBl II 1990, 462, und vom 10. Juli 1990 IX R 50/88, BFH/NV 1991, 157).

  • BFH, 08.12.1982 - VIII R 53/82

    Über die Höhe des Verlustrücktrags ist im Abzugsjahr zu entscheiden. Zur

    Auszug aus BFH, 10.04.1991 - XI R 13/87
    Nach einem Hinweis des Finanzgerichts (FG) auf die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 8. Dezember 1982 VIII R 53/82 (BFHE 139, 28, BStBl II 1983, 710) vereinbarte die Klägerin in einem notariellen Vertrag vom 6. Mai 1985 mit ihrem Sohn bezüglich des ihr eingeräumten Nießbrauchsrechtes u. a.: "Die Erschienenen waren und sind sich darüber einig, daß der Erschienenen zu 2. als der Nießbrauchsberechtigten von Anfang an außer der gewöhnlichen Instandhaltung auch außergewöhnliche Ausbesserungen und Erneuerungen obliegen.".

    Das BFH-Urteil in BFHE 139, 28, BStBl II 1983, 710 betraf den Fall, daß ein - vorhandener - Ersatzanspruch nicht geltend gemacht werden sollte.

  • BFH, 13.05.1980 - VIII R 128/78

    Zurechnung der Einkünfte beim Bruttonießbrauch - Keine Abzugsfähigkeit der

    Auszug aus BFH, 10.04.1991 - XI R 13/87
    In dem Urteil vom 13. Mai 1980 VIII R 128/78 (BFHE 131, 216, BStBl II 1981, 299) stand fest, daß der Kläger freiwillig Leistungen erbracht hatte, die zu erbringen die Nießbraucher verpflichtet waren.
  • BFH, 19.10.1976 - VIII R 65/73

    Aufwendungen eines Nießbrauchers - Instandsetzung eines Mietwohnhauses - Erwerb

    Auszug aus BFH, 10.04.1991 - XI R 13/87
    Ebenso ging die Entscheidung vom 19. Oktober 1976 VIII R 65/73 (BFHE 120, 234, BStBl II 1977, 72) davon aus, daß der Nießbraucher einen Anspruch gegen den Eigentümer besaß.
  • BFH, 05.07.1957 - VI 74/55 U

    Zurechnung der Mieteinnahmen bei entgeltlicher Bestellung eines Nießbrauchs an

    Auszug aus BFH, 10.04.1991 - XI R 13/87
    Schließlich steht auch das Urteil vom 5. Juli 1957 VI 74/55 U (BFHE 65, 419, BStBl III 1957, 393) der hier vertretenen Auffassung nicht entgegen; in bezug auf den Inhalt des § 12 Nr. 2 EStG war allein die Zurechnung von Einnahmen problematisch.
  • BFH, 10.07.1990 - IX R 50/88

    Abzug von größeren aufgewendeten Reparaturkosten als Erhaltungsaufwand durch den

    Auszug aus BFH, 10.04.1991 - XI R 13/87
    Ferner braucht der Senat nicht der Frage nachzugehen, ob sich die Klägerin und der Eigentümer bereits bei Bestellung des Nießbrauches darüber einig waren, daß der Klägerin auch außergewöhnliche Ausbesserungen und Erneuerungen oblagen (vgl. dazu BFH-Urteile in BFHE 159, 442, BStBl II 1990, 462, und vom 10. Juli 1990 IX R 50/88, BFH/NV 1991, 157).
  • RG, 02.12.1922 - V 162/22

    Bestandteile eines Gebäudes; Vorübergehender Zweck

    Auszug aus BFH, 10.04.1991 - XI R 13/87
    Bei dieser Sachlage kann der Senat offenlassen, ob das Eigentum an den eingebauten Fenstern und Türen gemäß § 95 Abs. 1 Satz 2 BGB bei der Klägerin verblieben ist (dazu vgl. Urteil des Reichsgerichts vom 2. Dezember 1922 V 162/22, RGZ 106, 49; BFH in BFHE 159, 442, BStBl II 1990, 462; Holch in Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 2. Aufl., 1984, § 95 Rdnr. 15 f.), so daß dem Eigentümer bereits aus diesem Grunde nichts zugewendet worden wäre.
  • BFH, 25.08.1989 - III R 17/84

    1. Silo zur Speicherung von Produktionsabfall ist auch dann Betriebsvorrichtung,

    Auszug aus BFH, 10.04.1991 - XI R 13/87
    Aufwendungen für die Erneuerung bereits vorhandener Teile oder Einrichtungen sind regelmäßig als Erhaltungsaufwendungen zu beurteilen (vgl. BFH-Urteil vom 25. August 1989 III R 17/84, BFHE 158, 283, BStBl II 1990, 79).
  • BFH, 13.05.1980 - VIII R 75/79

    Wirksame Bestellung eines Nießbrauchs durch Eltern zugunsten ihrer minderjährigen

    Auszug aus BFH, 10.04.1991 - XI R 13/87
    Der Zuwendungsnießbrauch wurde bürgerlich-rechtlich wirksam vereinbart; die Beteiligten führten die zwischen ihnen getroffenen Vereinbarungen tatsächlich durch (vgl. BFH-Urteil vom 13. Mai 1980 VIII R 75/79, BFHE 131, 208, BStBl II 1981, 297).
  • BFH, 24.06.2009 - IV R 20/07

    Reparaturaufwendungen an einem Betriebsgebäude als Betriebsausgaben eines

    Übernimmt der Nießbraucher außergewöhnliche Aufwendungen, zu denen er berechtigt, aber nicht verpflichtet ist, kann es sich um Zuwendungen an den Eigentümer handeln, die nach § 12 Nr. 2 EStG nicht abziehbar sind (BFH-Urteil vom 10. April 1991 XI R 13/87, BFH/NV 1991, 740, unter c der Gründe; vgl. auch zur Übernahme werterhöhenden Modernisierungsaufwands durch den Nutzungsberechtigten bei eiserner Verpachtung BFH-Urteil in BFHE 206, 146, BStBl II 2004, 780; sowie zum Wirtschaftsüberlassungsvertrag BFH-Urteile vom 8. Mai 2003 IV R 6/02, BFH/NV 2003, 1546, und vom 28. Februar 2002 IV R 20/00, BFHE 198, 446, BStBl II 2003, 644).

    Gegebenenfalls hat er nach §§ 677 ff. BGB einen Anspruch auf Kostenerstattung (§ 1049 BGB; vgl. Palandt/Bassenge, Bürgerliches Gesetzbuch, 68. Aufl., § 1044 Rz 1; BFH-Urteil in BFH/NV 1991, 740, unter c der Gründe).

    Wenn der (Vorbehalts-)Nießbraucher außergewöhnliche Unterhaltungsaufwendungen tätigt, zu denen er berechtigt aber nicht verpflichtet ist, und wenn deshalb ein gesetzlicher Erstattungsanspruch gegen den Eigentümer entsteht, der Nießbraucher diesen jedoch nicht geltend macht, liegt darin eine nach § 12 Nr. 2 EStG nicht abziehbare Zuwendung an den Eigentümer (BFH- Urteil in BFH/NV 1991, 740, unter c der Gründe; ebenso für einen vom Sohn angepachteten Betrieb BFH-Urteil vom 28. Juli 1994 IV R 89/93, BFH/NV 1995, 379).

    So liegt der Fall jedoch nicht, wenn ein gesetzlicher Erstattungsanspruch nicht entsteht, entweder weil dessen Voraussetzungen nicht erfüllt sind (BFH-Urteil in BFH/NV 1991, 740, unter c der Gründe) oder weil der Nießbraucher vertraglich auch die außergewöhnlichen Unterhaltungsaufwendungen übernommen hat (BFH-Urteile vom 14. November 1989 IX R 110/85, BFHE 159, 442, BStBl II 1990, 462, und in BFH/NV 1991, 157).

  • BFH, 28.09.1993 - IX R 156/88

    Keine AfA-Befugnis des Vermächtnisnießbrauchers für die Anschaffungs- oder

    Allerdings ist eine Zuwendung im Sinne dieser Vorschrift anzunehmen, wenn ein Nießbraucher außergewöhnliche Aufwendungen auf den Nießbrauchsgegenstand macht, den zu tragen er nicht kraft Vertrags oder kraft Gesetzes (§ 1041 BGB) verpflichtet ist, sofern er einen gesetzlichen Erstattungsanspruch nach § 1049 i. V. m. §§ 677, 670, 683, 684 Satz 2 BGB nicht geltend macht (Urteil des erkennenden Senats vom 14. November 1989 IX R 110/85, BFHE 159, 442, BStBl II 1990, 462; BFH-Urteil vom 10. April 1991 XI R 13/87, BFH/NV 1991, 740).

    Einen solchen Erstattungsanspruch, auf den die Klägerin verzichtet haben könnte, verneint der Senat jedoch im Anschluß an das Urteil des XI. Senats in BFH/NV 1991, 740.

  • BFH, 09.03.1993 - IX R 96/89

    Umfang der geltendzumachenden Aufwendungen als Werbungskosten durch einen

    Nach allgemeiner Auffassung kann der Nießbrauchsberechtigte, der den Tatbestand der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung verwirklicht, grundsätzlich alle Aufwendungen als Werbungskosten geltend machen, die er nach dem Gesetz (z.B. §§ 1041, 1045, 1047 BGB) oder nach einer vertraglichen Regelung zu tragen hat; dies gilt sowohl für den Vorbehaltsnießbraucher (Senatsurteil vom 14. November 1989 IX R 110/85, BFHE 159, 442, BStBl II 1990, 462) wie auch für den Zuwendungsnießbraucher (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. April 1991 XI R 13/87, BFH/NV 1991, 740).

    Da zum einen das FG hiernach ohne Rechtsverstoß zu dem Ergebnis gelangen konnte, die von der Klägerin geltend gemachte, außerhalb des Auseinandersetzungsvertrags getroffene Vereinbarung sei steuerrechtlich nicht zu beachten, zum anderen die strittigen Aufwendungen - unstreitig - nicht zu den der Klägerin als Nießbraucherin nach § 1041 BGB obliegenden laufenden Unterhaltungskosten zählen und schließlich auch keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, daß die Klägerin die Aufwendungen im überwiegend eigenen Interesse getätigt hat (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1991, 740), ist die Revision unbegründet.

  • BFH, 17.08.2005 - IX R 27/03

    Nießbrauch: Aufwendungen für den Eigentumserwerb keine Werbungskosten

    Sie kann solche Aufwendungen als Werbungskosten geltend machen, wenn sie keinen Ersatz erhält (BFH-Urteil vom 10. April 1991 XI R 13/87, BFH/NV 1991, 740).
  • FG Köln, 27.09.2006 - 11 K 5823/04

    Anerkennung von Erhaltungsaufwendungen des ehemaligen Brutto-Nießbrauchers als

    Dies gilt auch, wenn - wie im Streitfall - ein Zuwendungsnießbrauch vereinbart wurde (vgl. BFH-Urteile vom 10.04.1991 XI R 13/87, BFH/NV 1991, 740 und vom 09.03.1993 IX R 96/89, BFH/NV 1993, 594 m.w.N.).
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