Rechtsprechung
   BFH, 14.05.2003 - XI R 16/02   

Volltextveröffentlichungen (8)

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  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Tarifbegünstigung der Entlassungsentschädigung grundsätzlich nur bei Zusammenballung der Zahlungen 2. Entschädigung wegen Verlusts des Arbeitsplatzes durch Zahlung zum Ausgleich für unbezahlten Urlaub u n d Abfindung wegen Frühpensionierung - Versagung der Steuerermäßigung für zweite Abfindung wegen deren Zahlung in späterem Veranlagungszeitraum - Keine Bindungswirkung aufgrund abweichender Anrufungsauskunft des Lohnsteuer-Finanzamts

  • NWB SteuerXpert START

    EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a, § 34
    Ermäßigte Besteuerung einer Entschädigung wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entlassungsabfindung und Urlaubsabgeltung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Keine Tarifbegünstigung einer auf zwei Veranlagungszeiträume verteilten Entschädigungsleistung

Kurzfassungen/Presse (4)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 24 Nr 1 Buchst a, EStG § 34 Abs 1, EStG § 34 Abs 2 Nr 2
    Abfindung; Außerordentliche Einkünfte; Einheitlichkeit; Entschädigung; Zusammenballung

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 202, 486
  • BB 2003, 2222
  • DB 2003, 2317
  • BStBl II 2003, 881
  • NZA-RR 2004, 36



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Wird zitiert von ... (11)  

  • BFH, 28.06.2006 - XI R 58/05  

    Berücksichtigung des Freibetrags nach § 3 Nr. 9 EStG bei der ersten

    Das Rechtsverhältnis der Finanzbehörde zum Arbeitnehmer wird hiervon nicht berührt, so dass für diesen kein Vertrauensschutz eingreifen kann (BFH-Urteil vom 27. März 1991 VI R 126/87, BFHE 164, 266, BStBl II 1991, 720; vgl. auch BFH-Urteil vom 14. Mai 2003 XI R 16/02, BFHE 202, 486, BStBl II 2003, 881).

    Dass sie --gleichsam als Vorschuss-- vor zivilrechtlicher Beendigung des Arbeitsverhältnisses geleistet wurde, steht ihrer Einordnung als Entschädigung i.S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG nicht entgegen (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2001, 431, und in BFHE 202, 486, BStBl II 2003, 881).

  • BFH, 16.06.2004 - XI R 55/03  

    Abfindung - Vorruhestandsgelder als Teil der Entschädigung

    Mithin muss für die Annahme einer Entschädigung in diesem Sinne die an die Stelle der bisherigen Einnahmen tretende Ersatzleistung auf einer neuen Rechts- oder Billigkeitsgrundlage beruhen; es reicht nicht aus, wenn die bisherige vertragliche Basis bestehen geblieben ist und sich nur Zahlungsmodalitäten geändert haben (ständige höchstrichter-liche Rechtsprechung, z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Mai 2003 XI R 16/02, BFHE 202, 486, BStBl II 2003, 881).
  • BAG, 15.07.2004 - 2 AZR 630/03  

    Vergleich - Abfindung - Fälligkeit

    d) Dass die Parteien die Abfindung als eine solche nach § 3 Nr. 9 EStG bezeichnet haben, ist, wie das Landesarbeitsgericht zutreffend ausführt, ebenfalls ein Hinweis auf die enge Verknüpfung zwischen Beendigung des Arbeitsverhältnisses und beabsichtigtem Zeitpunkt des Zuflusses der Abfindung (vgl. auch BFH 14. Mai 2003 - XI R 16/02 - BFHE 202, 486).
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