Rechtsprechung
| BFH, 11.12.2002 - XI R 17/00 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
GG Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1; EStG 1990 und 1997 § 3 Nr. 62, § 10 Abs. 3
- Simons & Moll-Simons
GG Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1; EStG 1990 und 1997 § 3 Nr. 62, § 10 Abs. 3
- IWW
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Verfassungsmäßigkeit der Abzugsbeschränkung für Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 3 EStG) - Im Unterschied zu Erwerbsaufwendungen Maßnahmen der Einkommensverwendung durch Sparleistungen besonderer Art und Sicherung - Keine Verletzung des Rechts auf steuerliche Freistellung des Existenzminimums
- Deutsches Notarinstitut
GG Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1; EStG 1990 und 1997 § 3 Nr. 62, § 10 Abs. 3
Beschränkung des Abzugs von Vorsorgeaufwendungen verfassungsmäßig - NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abzugsbeschränkung für Vorsorgeaufwendungen
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Beschränkter Abzug von Vorsorgeaufwendungen ist nicht verfassungswidrig
Kurzfassungen/Presse (2)
- aok-business.de (Kurzinformation)
Begrenzter Abzug von Vorsorgebeiträgen ist in Ordnung
- financialmind.de (Kurzinformation)
Begrenzter Abzug von Vorsorgebeiträgen ist zulässig
Sonstiges (2)
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
EStG § 10 Abs 3 J: 1990, EStG § 10 Abs 3 J: 1997, GG Art 3, GG Art 6
Höchstbetrag; Verfassungsmäßigkeit; Vorsorgeaufwendungen; Vorwegabzug - wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Zusammenfassung von "Vorsorgeaufwand auf dem Prüfstand des Bundesverfassungsgerichts" von Wolfgang von Eichhorn, original erschienen in: DStR 9/2003, 1515 - 1519.
Verfahrensgang
- FG Köln, 16.12.1999 - 2 K 8306/98
- BFH, 23.01.2001 - XI R 17/00
- BFH, 11.12.2002 - XI R 17/00
- BVerfG, 25.02.2008 - 2 BvR 912/03
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 201, 437
- NJW 2003, 2933
- FamRZ 2003, 1657 (Ls.)
- BB 2003, 1165
- DB 2003, 1152
- BStBl II 2003, 650
- BStBl II 2003, 976
Wird zitiert von ... (48)
- BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvL 1/06
Sonderausgabenabzug von Krankenversicherungsbeiträgen muss existenznotwendigen …
dd) In Abgrenzung zur Rechtsprechung des XI. Senats des Bundesfinanzhofs (…vgl. BFH BStBl II 2003, S. 179 = BFHE 200, 529; BFH BStBl II 2003, S. 650 = BFHE 201, 437) betont der vorlegende X. Senat, dass die von Verfassungs wegen geforderte einkommensteuerrechtliche Berücksichtigung von Krankenversicherungsbeiträgen nicht daran scheitere, dass diese "in die Zukunft gerichtet seien".Wegen dieses fundamentalen Systemunterschieds kann für die Frage, ob die Beiträge der beiden Versichertengruppen in einer mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbaren Weise einkommensteuerrechtlich berücksichtigt werden, nicht lediglich auf einen Vergleich der nominalen Entlastungsbeträge in § 3 Nr. 62 Satz 1 EStG einerseits und § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 EStG andererseits abgestellt werden (…vgl. auch BFH BStBl II 2003, S. 179 = BFHE 200, 529 ; BFH BStBl II 2003, S. 650 = BFHE 201, 437 ;… ebenso Weber-Grellet, DStR 2003, S. 454 ).
Letztere sei ihrer Art nach als Rücklage oder Sparleistung zu qualifizieren und umfasse neben anderen Vorsorgeaufwendungen auch Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen, die der Steuergesetzgeber nicht als existenznotwendigen Aufwand anerkennen müsse (…vgl. BFH BStBl II 2003, S. 179 = BFHE 200, 529 ; BFH BStBl II 2003, S. 650 = BFHE 201, 437 ).
- BFH, 26.11.2008 - X R 15/07
Besteuerung der Altersrenten verfassungsmäßig
(2) Es darf aber nicht lediglich auf einen Vergleich der nominalen Entlastungsbeträge in § 3 Nr. 62 Satz 1 EStG einerseits und § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 EStG a.F. andererseits abgestellt werden (BVerfG-Beschluss in DStR 2008, 604, 605; vgl. auch BFH-Urteile vom 16. Oktober 2002 XI R 41/99, BFHE 200, 529, 538 f., BStBl II 2003, 179; vom 11. Dezember 2002 XI R 17/00, BFHE 201, 437, BStBl II 2003, 650; ebenso Weber-Grellet, DStR 2003, 454, 456).(b) Es ist auch zu berücksichtigen, dass Selbständigen andere steuerliche Vergünstigungen offenstanden bzw. stehen, die die Altersversorgung dieses Personenkreises erleichtern konnten und können, wie z.B. die --inzwischen reduzierten-- Freibeträge bei der Betriebsveräußerung und -aufgabe wegen Alters oder dauernder Berufsunfähigkeit gemäß § 16 Abs. 4 EStG sowie die Tarifermäßigung aufgrund des § 34 EStG (ebenso BFH-Urteil in BFHE 201, 437, BStBl II 2003, 650; kritisch P. Fischer, FR 2003, 770, 774).
Demgegenüber kann die Annahme, Selbständige seien aufgrund ihrer allgemeinen wirtschaftlichen Situation generell weniger entlastungs- oder sozial schutzbedürftig als Arbeitnehmer, nicht als Rechtfertigung herangezogen werden, da sich zwar bei einer Betrachtung der Gesamtbevölkerung innerhalb der Gruppe der Bezieher hoher Einkommen überproportional viele Selbständige befinden, dies jedoch keinen verallgemeinernden Schluss darauf zulässt, dass die wirtschaftliche Situation von Selbständigen generell überwiegend günstiger sei als die der abhängig Beschäftigten (so auch BVerfG-Beschluss in DStR 2008, 604, 607; a.A. BFH-Urteil in BFHE 201, 437, BStBl II 2003, 650).
- BFH, 14.12.2005 - X R 20/04
Verfassungsmäßigkeit des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a i.V.m. § 10 Abs. 3 …
c) Im gleichen Sinne hat der XI. Senat des BFH mit Urteil vom 11. Dezember 2002 XI R 17/00 (BFHE 201, 437, BStBl II 2003, 650; Verfassungsbeschwerde anhängig unter dem Az. 2 BvR 912/03) für Streitjahre bis 1997 entschieden.Er hat seine Rechtsauffassung mit weiterer Entscheidung vom 10. November 2004 XI R 37/02 (…BFH/NV 2005, 1024) unter Bezugnahme auf sein Urteil in BFHE 201, 437, BStBl II 2003, 650 und auf die BVerfG-Beschlüsse in HFR 1998, 397 und in HFR 1997, 937 bestätigt.
Da die Vorsorgeaufwendungen aber bereits dem Grunde nach keine notwendigen Aufwendungen zur Sicherung des aktuellen Existenzminimums darstellen, ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass die gesetzliche Regelung keine zusätzlichen Abzugsbeträge für Vorsorgeaufwendungen zugunsten der zum Haushalt gehörenden minderjährigen Kinder vorsieht (BFH in BFHE 201, 437, BStBl II 2003, 650).
In letzterer Hinsicht befindet er sich in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung anderer Senate des BFH (…z.B. Urteile vom 19. Mai 2004 III R 55/03, BFH/NV 2004, 1178; in BFHE 200, 529, BStBl II 2003, 179, mit Anmerkung von Eichborn in HFR 2003, 345; in BFHE 201, 437, BStBl II 2003, 650, betreffend den Veranlagungszeitraum 1997).
- BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvR 1220/04
Zum Sonderausgabenabzug von Beiträgen zu berufsständischen …
c) Ob der Rechtsprechung des XI. Senats des Bundesfinanzhofs darin zuzustimmen ist, dass § 10 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 10 Abs. 3 EStG in den bis zum 31. Dezember 2004 geltenden Fassungen verfassungsgemäß ist (…vgl. das im Verfahren 2 BvR 410/05 angegriffene Urteil - BFH/NV 2005, S. 1024 - sowie etwa BFH BStBl II 2003, S. 179 = BFHE 200, 529;… BStBl II 2003, S. 288 = BFHE 200, 548; BStBl II 2003, S. 650 = BFHE 201, 437), kann bei dieser Sachlage dahinstehen. - BFH, 04.11.2003 - VIII R 59/03
Volljährige Kinder in Berufsausbildung
Diese Pauschale muss sich aber --anders als die der aktuellen Grundsicherung dienende steuerliche Freistellung des Grundbedarfs des Kindes-- nicht realitätsgerecht an der Höhe der tatsächlich anfallenden Kosten orientieren (vgl. --zum beschränkten Abzug von Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 3 EStG-- BVerfG-Beschluss in HFR 1998, 397 --offen gelassen für Sozialversicherungsbeiträge--, und BFH-Urteil vom 11. Dezember 2002 XI R 17/00, BFHE 201, 437, BStBl II 2003, 650); es genügt, dass der Gesetzgeber unter Berücksichtigung der Lastenverteilung zwischen Familie und Staat einen angemessenen Betrag festsetzt. - BFH, 10.11.2004 - XI R 37/02
Beschränkter Abzug von Vorsorgeaufwendungen - Familie mit vier Kindern
Die in dem Urteil vom 11. Dezember 2002 XI R 17/00 (BFHE 201, 437, BStBl II 2003, 650) gemachte generelle Aussage, es bestünden gewichtige Unterschiede zwischen der Gruppe der Selbständigen und der Gruppe der gesetzlich Pflichtversicherten, treffe nicht zu.Der BFH habe die in der Entscheidung vom 16. Oktober 2002 XI R 41/99 (BFHE 200, 529, BStBl II 2003, 179) dargestellten Grundsätze in der Entscheidung in BFHE 201, 437, BStBl II 2003, 650, in dem auch der Abzug von Beiträgen an ein Versorgungswerk streitig gewesen sei, bestätigt.
b) Der Senat hat mit Urteil in BFHE 201, 437, BStBl II 2003, 650 entschieden, dass der beschränkte Abzug von Vorsorgeaufwendungen gemäß § 10 Abs. 3 in der Fassung des EStG 1997 nicht verfassungswidrig ist; in jenem Fall hatte ein Rechtsanwalt in vergleichbarer Weise Pflichtbeiträge zum Versorgungswerk der Rechtsanwälte geleistet (…ebenso BFH-Urteil vom 22. Juli 2003 XI R 23/01, BFH/NV 2003, 1569).
Da die Vorsorgeaufwendungen aber bereits dem Grunde nach keine notwendigen Aufwendungen zur Sicherung des aktuellen Existenzminimums darstellen, ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass die gesetzliche Regelung keine zusätzlichen Abzugsbeträge für Vorsorgeaufwendungen zugunsten der zum Haushalt gehörenden minderjährigen Kinder vorsieht (BFH in BFHE 201, 437, BStBl II 2003, 650).
- BVerfG, 25.02.2008 - 2 BvR 912/03
Verfassungsmäßigkeit der Kürzung des Sonderausgabenvorwegabzug
unmittelbar gegen a) das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 11. Dezember 2002 - XI R 17/00 -,.Die Revision vor dem Bundesfinanzhof war erfolglos (BFH, Urteil vom 11. Dezember 2002 - XI R 17/00 -, BStBl II 2003, S. 650 = BFHE 201, 437).
- BFH, 18.09.2002 - XI B 126/01
Ruhen des Verfahrens; Aussetzung des Verfahrens (AdV) bei Musterverfahren beim …
Mit seiner Beschwerde begehrt der Kläger, das Verfahren bis zum rechtskräftigen Abschluss der Musterverfahren vor dem BFH XI R 41/99, XI R 17/00 und IV R 90/99 weiter ruhen zu lassen.Da die Voraussetzungen für ein Ruhen des Verfahrens nach § 251 ZPO mit dem Antrag des FA auf Wiederaufnahme des Verfahrens eindeutig nicht mehr vorlagen, war der Antrag des Klägers, das Verfahren im Hinblick auf die beim BFH anhängigen Verfahren XI R 41/99, XI R 17/00 und IV R 90/99 "ruhen" zu lassen, als Begehren auf Aussetzung des Verfahrens nach § 74 FGO zu verstehen.
Die vom Kläger zitierten Musterverfahren XI R 41/99, XI R 17/00 und IV R 90/99 (jetzt XI R 64/99) sind nicht beim BVerfG, sondern beim BFH anhängig.
- BFH, 17.03.2004 - IV B 185/02
Kein BA-Abzug für Pflichtbeiträge zu Rechtsanwaltsversorgungswerk
Schließlich hat der BFH seine Auffassung nach Einlegung der Beschwerde der Klägerin erneut bestätigt (Urteil vom 11. Dezember 2002 XI R 17/00, BFHE 201, 437, BStBl II 2003, 650, zu einem selbständigen Rechtsanwalt).Im BFH-Urteil in BFHE 201, 437, BStBl II 2003, 650 werden sie als besonders geartete Sparleistungen bezeichnet.
Der XI. Senat des BFH hat in zwei jüngeren Urteilen die Auffassung vertreten, der allgemeine Gleichheitssatz sei nicht verletzt, weil zwischen Arbeitnehmern einerseits und Selbständigen andererseits Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestünden, dass sie die ungleiche Behandlung der Vorsorgeaufwendungen unter dem Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit rechtfertigten (s. im Einzelnen Urteile in BFHE 201, 437, BStBl II 2003, 650, und vom 16. Oktober 2002 XI R 41/99, BFHE 200, 529, BStBl II 2003, 179, jeweils unter II.2.d).
- BFH, 15.10.2008 - X B 60/07
Nichtaufhebung des FG-Urteils trotz Änderungsbescheids im Beschwerdeverfahren - …
Der XI. Senat des BFH hatte im Urteil vom 11. Dezember 2002 XI R 17/00 (BFHE 201, 437, BStBl II 2003, 650) ebenfalls entschieden, dass in der geringeren Abzugsfähigkeit von Vorsorgeaufwendungen Selbstständiger gegenüber der Steuerfreistellung von Arbeitgeberanteilen gemäß § 3 Nr. 62 EStG kein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG liegt.Aufgrund der Zusammenveranlagung und der Tätigkeit des Klägers als Beamten steht den Klägern als Ehegatten beim Sonderausgabenabzug daher nur der gekürzte Vorsorgeaufwand zu (BFH-Urteil in BFHE 201, 437, BStBl II 2003, 650;… die Verfassungsmäßigkeit bejahend BVerfG-Beschluss in BFH/NV 2008, Beilage 3, 245).
- BFH, 19.05.2004 - III R 55/03
Freistellung des Existenzminimums der Kinder durch Zahlung von Kindergeld - …
- BVerfG, 25.02.2008 - 2 BvR 587/01
Verfassungsmäßigkeit der Kürzung des Sonderausgabenvorwegabzug
- FG Nürnberg, 01.08.2007 - VII 51/06
Verfassungsmäßigkeit der Sonderausgabenhöchstbeträge in Hinblick auf die …
- BFH, 31.08.2005 - XI B 171/03
Grundsätzliche Bedeutung; Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung
- BFH, 01.12.2005 - XI B 120/04
Beschränkter Abzug von Vorsorgeaufwendungen bei ArbN
- FG Köln, 09.11.2006 - 10 K 1997/02
Progressionsvorbehalt - Verfassungswidrige Ungleichbehandlung?
- BFH, 30.11.2007 - III B 26/07
Abziehbarkeit von Krankenversicherungsbeiträgen für Kinder - fehlendes …
- BVerfG, 25.02.2008 - 2 BvR 1852/03
Verfassungsmäßigkeit der Kürzung des Sonderausgabenvorwegabzug
- BFH, 17.06.2003 - X B 173/02
Kein WK-Abzug für Rentenversicherungsbeiträge
- BFH, 22.07.2003 - XI R 23/01
Beschränkter Abzug von Vorsorgeaufwendungen
- BFH, 05.07.2005 - XI B 101/04
Revisionszulassungsgründe - Darlegungsanforderungen
- BFH, 10.12.2008 - VI B 129/07
Verfassungsmäßigkeit des § 3 Nr. 62 bereits geklärt - Steuerpflicht bestimmter …
- BFH, 11.07.2003 - XI B 68/01
Begrenzter Abzug von Vorsorgeaufwendungen
- BFH, 24.07.2003 - XI B 51/01
Begrenzung für Vorsorgeaufwendungen, Ehegatten
- BFH, 30.03.2004 - XI B 209/03
Beschränkte Abzugsfähigkeit von Vorsorgeaufwendungen: Verfassungsmäßigkeit
- BFH, 18.12.2003 - III S 19/03
Anforderungen an die Darlegung der hinreichenden Erfolgsaussichten bei Antrag auf …
- FG Hamburg, 28.11.2005 - VII 126/02
Verfahrensrecht, Einkommensteuerrecht: Zwangsruhe des Einspruchsverfahrens, …
- BFH, 22.07.2003 - XI R 22/01
- FG Hamburg, 31.07.2009 - 1 K 25/09
Berechtigtes Interesse an der isolierten Aufhebung einer Einspruchsentscheidung
- FG Baden-Württemberg, 22.02.2005 - 1 K 396/02
Auslegung eines Vorläufigkeitsvermerks
- FG Hamburg, 31.07.2009 - 1 K 4/09
Kein negativer Progressionsvorbehalt für AV-Beiträge
- FG Niedersachsen, 10.09.2003 - 2 K 281/02
Berechnung der Kürzung des Vorwegabzuges - Rechtschutzinteresse für Klage bei …
- FG Hamburg, 07.04.2008 - 1 K 72/04
Einkommensteuer: Beschränkte Abzugsfähigkeit von Vorsorgeaufwendungen vor …
- FG Baden-Württemberg, 15.07.2004 - 3 K 214/02
Direktversicherungsbeiträge eines Versicherungsunternehmens für seine selbständig …
- FG Hessen, 24.11.2005 - 1 K 3274/05
Aussetzung des Verfahrens wegen anhängiger Rechtsstreite - …
- FG Saarland, 21.06.2006 - 1 K 394/02
Keine Abzugsfähigkeit von Umrechnungskosten bei Fremdwährungseinnahmen …
- FG Hamburg, 31.07.2009 - 1 K 24/09
Kein Anspruch auf isolierte Aufhebung der Einspruchsentscheidung, falls sich im …
- FG Hamburg, 31.07.2009 - 1 K 23/09
Kein Anspruch auf isolierte Aufhebung der Einspruchsentscheidung, falls sich im …
- FG Münster, 02.06.2003 - 13 K 1381/02
Arbeitnehmeranteil ist Arbeitslohn
- FG Düsseldorf, 20.10.2005 - 15 K 4546/03
Einspruchsverfahren; Zwangruhe; Entscheidungsbefugnis; …
- FG Hamburg, 02.07.2003 - III 261/01
Zur Aussetzung des Klageverfahrens bei Vorläufigkeitserklärung des …
- FG Niedersachsen, 21.09.2005 - 3 V 295/05
Lohnesteuerfreibetrag; Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung; Vorab …
- FG Rheinland-Pfalz, 25.03.2009 - 2 K 1478/07
Werbungskosten - SV-Pflicht: Beraterhonorar nicht abzugsfähig
- FG Köln, 23.07.2003 - 6 K 2835/01
Kürzung des Vorwegabzugs bei Ehegatten
- FG Niedersachsen, 07.10.2004 - 16 K 12261/01
Kürzung des Vorwegabzugs für Vorsorgeaufwendungen bei Ehegatten, die zu …
- FG München, 12.12.2002 - 15 K 4395/00
Kein Anspruch des Einspruchsführers gegen das Finanzamt auf Ruhen seines …
- FG Baden-Württemberg, 17.03.2005 - 14 K 172/00
Abzugsfähigkeit der Beiträge an einen Pensionssicherungsverein a.G. als …
- FG Hamburg, 22.10.2007 - 2 V 194/07
Verfassungsmäßigkeit des beschränkten Abzugs von Vorsorgeaufwendungen; …
Rechtsprechung
| BFH, 23.01.2001 - XI R 17/00 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
EStG § 10 Abs. 3
- Simons & Moll-Simons
EStG § 10 Abs. 3
- NWB SteuerXpert START
EStG § 10 Abs. 3
Aufforderung zum Beitritt des BMF zum Revisionsverfahren wegen Begrenzung des Abzugs von Vorsorgeaufwendungen
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de
EStG § 10 Abs. 3
Verfassungsmäßigkeit des Abzugs von Vorsorgeaufwendungen - Judicialis
- Betriebs-Berater
Begrenzung des Abzugs von Vorsorgeaufwendungen verfassungsgemäß?
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation)
Sonderausgaben - Bundesfinanzhof bezweifelt Verfassungsmäßigkeit der Regelung zum "Vorwegabzug" bei Vorsorgeaufwendungen
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsanmerkung)
Ist die Begrenzung des Abzugs von Vorsorgeaufwendungen verfassungswidrig?
Verfahrensgang
- FG Köln, 16.12.1999 - 2 K 8306/98
- BFH, 23.01.2001 - XI R 17/00
- BFH, 11.12.2002 - XI R 17/00
- BVerfG, 25.02.2008 - 2 BvR 912/03
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 194, 416
- NJW 2001, 1887
- BB 2001, 770
- BStBl II 2001, 346
Wird zitiert von ... (23)
- FG Münster, 04.12.2002 - 8 K 2768/01
Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses durch vorläufige Steuerfestsetzung während …
Der Bundesfinanzhof (BFH) habe in dem Beschluss vom 23.01.2001 XI R 17/00 BStBl. II 2001, 346 verfassungsrechtliche Zweifel an der Sonderausgabenregelung geäußert und dem Bundesminister der Finanzen aufgefordert, dem Revisionsverfahren beizutreten.Nachdem die Kl. im Klageverfahren zunächst beantragt haben, das Verfahren bis zur Entscheidung des BFH in dem Verfahren XI R 17/00 auszusetzen, meinen sie nunmehr in der mündlichen Verhandlung, dass ihrem Rechtsschutzbegehren mit einer Aussetzung des Verfahrens nicht genüge getan sei.
Entgegen der Auffassung des erkennenden Senats im Urteil vom 29.08.2001 8 K 4541/98 E EFG 2001, 203 könnten die vom Senat angeführten Beschlüsse des BFH vom 20.12.2000 XI R 41/99 BFH/NV 2001, 770 und vom 23.01.2001 XI R 17/00 BStBl. II 2001, 346 nicht dazu führen, dass ihre Klage unzulässig sei.
Eine umfassende verfassungsrechtliche Prüfung werde durch den BFH in den Verfahren (XI R 17/00 und XI R 41/99), ersichtlich aus den Beschlüssen vom 20.12.2000 und vom 23.01.2001, durchgeführt.
Der Senat ist jedoch der Auffassung, dass die inzwischen beim BFH anhängigen Fälle XI R 17/00 und XI R 41/99 Musterverfahren darstellen, die zu der erforderlichen umfassenden Klärung der hier streitigen Frage führen.
Der Senat entnimmt den Gründen zu den Beschlüssen des BFH vom 20. Dezember 2000 XI R 41/99 BFH/NV 2001, 770 und vom 23. Januar 2001 XI R 17/00 BStBl. II 2001, 346, mit denen der BFH den BMF zum Beitritt zu den Verfahren aufgefordert hat, dass der BFH die unterschiedlichsten Fallgestaltungen prüft, bei denen die Verfassungswidrigkeit des § 10 Abs. 3 EStG aus den dort angegebenen verschiedenen Gründen in Betracht kommt.
Zudem betrifft das beim BFH anhängige Verfahren XI R 17/00 die Streitjahre 1990 und 1997.
Wie bereits oben ausgeführt, hält der Senat die beim BFH anhängigen Verfahren XI R 17/00 und XI R 41/99 für Fälle, die wegen ihrer zu erwartenden umfassenden Prüfung der hier vorliegenden verfassungsrechtlichen Rechtsfrage qualitativ insoweit mit Verfahren, die bereits beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) anhängig sind, vergleichbar sind.
Zu klären ist, ob der Senat hinsichtlich des Rechtsschutzbedürfnisses bzgl. der Klärung einer verfassungsrechtlichen Streitfrage die beim BFH anhängigen Verfahren XI R 17/00 und XI R 41/99 zu Recht qualitativ insoweit mit bereits beim BVerfG anhängigen Verfahren zur Prüfung von verfassungsrechtlichen Streitpunkten gleichsetzen durfte.
- BFH, 11.12.2002 - XI R 17/00
Abzugsbeschränkung für Vorsorgeaufwendungen
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ist dem Verfahren beigetreten; der Senat hatte es mit Beschluss vom 23. Januar 2001 XI R 17/00 (BFHE 194, 416, BStBl II 2001, 346) zum Beitritt aufgefordert.Soweit sich aus den Beschlüssen des Senats vom 20. Dezember 2000 XI R 41/99 (…BFH/NV 2001, 770) und in BFHE 194, 416, BStBl II 2001, 346 sowie aus dem Senatsurteil vom 14. Juni 2000 XI R 57/99 (BFHE 192, 304, BStBl II 2001, 28) eine andere Auslegung des Beschlusses des BVerfG in HFR 1998, 397 ergibt, hält der Senat hieran nicht mehr fest.
- BFH, 19.05.2004 - III R 55/03
Freistellung des Existenzminimums der Kinder durch Zahlung von Kindergeld - …
Im Hinblick auf das damals wegen dieser Frage anhängige Verfahren beim Bundesfinanzhof (BFH) XI R 17/00 ließ das FG die Revision zu.Das BVerfG hat den Gesetzgeber auch nicht verfassungsrechtlich für verpflichtet erachtet, die Rechtslage rückwirkend (dort bezogen auf das Veranlagungsjahr 1996) zu bereinigen (Urteil des BVerfG vom 6. März 2002 2 BvL 17/99, BStBl II 2002, 618; ferner im Einzelnen BFH-Urteile vom 16. Oktober 2002 XI R 41/99, BFHE 200, 529, BStBl II 2003, 179, mit Anmerkung von von Eichborn in HFR 2003, 345; vom 11. Dezember 2002 XI R 17/00, BFHE 201, 437, BStBl II 2003, 650, betreffend Veranlagungszeitraum 1997).
- FG Hamburg, 02.07.2002 - II 47/01
Anspruch auf vorläufige Steuerfestsetzung nach Änderung
Von dem Beschluss des BFH vom 23.1.2001 in der Sache XI R 17/00 hätten sie bei Abgabe der Erledigungserklärung keine Kenntnis gehabt, so dass sie seinerzeit die vorläufige Festsetzung der Einkommensteuern insoweit nicht hätten beantragen können.In Fachzeitschriften sei bereits vor dem Erörterungstermin vom 15.9.2000 auf das bei dem BFH anhängige Revisionsverfahren, Az.: XI R 17/00, hingewiesen worden.
Hinsichtlich der Frage, ob die Vorschrift des § 10 Abs. 3 EStG in den auch für die Streitjahre geltenden Fassungen mit dem Grundgesetz vereinbar ist, sind Verfahren bei dem Bundesfinanzhof anhängig (Az.: XI R 17/00 und XI R 41 /99).
So hat der BFH mit Beschluss vom 23. Januar 2001 in dem Verfahren XI R 17/00 (BFHE 194, 416 , BStBl II 2001, 346) das Bundesministerium der Finanzen aufgefordert, dem Revisionsverfahren gegen das Urteil des FG Köln vom 16. Dezember 1999 2 K 8306/98 beizutreten, um zu der Frage Stellung zu nehmen, ob die dortigen Kläger durch die Begrenzung des Abzugs von Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben in den Jahren 1990 - 1997 in ihren Grundrechten verletzt werden.
- BFH, 25.03.2003 - X B 212/01
Höchstbetrag der Vorsorgeaufwendungen, Verfassungsmäßigkeit der Rechtslage 1988
Eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache ergibt sich auch nicht im Hinblick auf die BFH-Beschlüsse vom 23. Januar 2001 XI R 17/00 (BFHE 194, 416, BStBl II 2001, 346) und vom 20. Dezember 2000 XI R 41/99 (…BFH/NV 2001, 770).b) Im Übrigen erörtert der XI. Senat in seinen Beschlüssen in BFHE 194, 416, BStBl II 2001, 346 und BFH/NV 2001, 770 --unter ausdrücklicher Bezugnahme auf den Beschluss des BVerfG in HFR 1998, 397-- die Frage, ob verheiratete selbständig Tätige durch die Begrenzung des Abzugs von Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben vor allem im Vergleich zu Arbeitnehmern gleichheitswidrig behandelt oder sonst in ihren Grundrechten verletzt werden.
- BFH, 12.03.2003 - X B 211/01
Vorsorgeaufwendungen; Verfassungsmäßigkeit der Rechtslage für 1989
Eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache ergibt sich auch nicht im Hinblick auf die BFH-Beschlüsse vom 23. Januar 2001 XI R 17/00 (BFHE 194, 416, BStBl II 2001, 346) und vom 20. Dezember 2000 XI R 41/99 (…BFH/NV 2001, 770).b) Im Übrigen erörtert der XI. Senat in seinen Beschlüssen in BFHE 194, 416, BStBl II 2001, 346 und BFH/NV 2001, 770 --unter ausdrücklicher Bezugnahme auf den Beschluss des BVerfG in HFR 1998, 397-- die Frage, ob verheiratete selbständig Tätige durch die Begrenzung des Abzugs von Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben vor allem im Vergleich zu Arbeitnehmern gleichheitswidrig behandelt oder sonst in ihren Grundrechten verletzt werden.
- FG Rheinland-Pfalz, 15.11.2001 - 4 K 2670/99
Altersvorsorge - Ungekürzter Vorwegabzug bei Direktversicherung
Mit der Regelung des Vorwegabzugs nach § 10 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und seiner in Satz 2 EStG geregelten Kürzung will der Gesetzgeber einen Ausgleich zwischen Selbständigen und versicherungspflichtigen Arbeitnehmern schaffen und den bei den Selbständigen auftretenden erhöhten Versorgungsbedarf berücksichtigen, weil sich diese Gruppe von Steuerpflichtigen selbst eine Altersversorgung aufbauen muss, während versicherungspflichtige Arbeitnehmer nur die so genannten Arbeitnehmeranteile zu tragen haben und die Arbeitgeberanteile ohne Zurechnung zum Arbeitslohn und ohne Anrechnung auf den Grundhöchstbetrag des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber in aller Regel als Betriebsausgaben abziehbar und deshalb nicht mit Steuern vom Einkommen belastet sind (BFH-Beschluss vom 23. Januar 2001 XI R 17/00, BStBl II 2001, 346 und Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Dezember 1984 1 BvR 1472/84 und 1473/84, HFR 1985, 337).Der Senat hat die Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der im vorliegenden Fall zu entscheidenden Rechtsfrage und nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO zur Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung im Hinblick auf das beim Bundesfinanzhof anhängige Revisionsverfahren XI R 17/00 zugelassen.
In diesem Verfahren hat er das Bundesministerium der Finanzen nach § 122 Abs. 2 Satz 3 FGO aufgefordert, dem Revisionsverfahren beizutreten, um zu der Frage Stellung zu nehmen, ob die Revisionskläger durch die Begrenzung des Abzugs von Vorsorgeaufwendungen auf 7.830,00 DM im Jahr 1997 in ihren Grundrechten verletzt sind (BFH-Beschluss vom 23. Januar 2001 XI R 17/00, BStBl II 2001, 346 ).
- FG Münster, 29.08.2001 - 8 K 4541/98
Unentgeltlichkeit der Überlassung von Wohnraum als Voraussetzung für den vollen …
Der Senat ist jedoch der Auffassung, daß die inzwischen beim BFH anhängigen Fälle XI R 17/00 und XI R 41/99 Musterverfahren darstellen, die zu der erforderlichen umfassenden Klärung der hier streitigen Frage führen.Der Senat entnimmt den Gründen zu den Beschlüssen des BFH vom 20.12.2000 XI R 41/99 BFH/NV 2001, 770 und vom 23.01.2001 XI R 17/00 BStBl II 2001, 346 , mit denen der BFH den Bundesminister der Finanzen (BMF) zum Beitritt zu den Verfahren aufgefordert hat, daß der BFH die unterschiedlichsten Fallgestaltungen prüft, bei denen die Verfassungswidrigkeit des § 10 Abs. 3 EStG aus den dort angegebenen verschiedenen Gründen in Betracht kommt.
Zudem betrifft das beim BFH anhängigen Verfahren XI R 17/00 die Streitjahre 1990 und 1997.
- BFH, 06.03.2003 - XI R 47/01
Abzug von Vorsorgeaufwendungen; Haushaltsfreibetrag
Mit ihrer Revision verweisen die Kläger auf den Beschluss des erkennenden Senats vom 23. Januar 2001 XI R 17/00 (BFHE 194, 416, BStBl II 2001, 346) und rügen darüber hinaus Verletzung des Art. 6 des Grundgesetzes (GG), weil sie allein aufgrund ihrer Eheschließung 3 208 DM und 3 077 DM mehr Einkommensteuer zahlen müssten als in nichtehelicher Lebens- und Erziehungsgemeinschaft.Mit Urteil vom 11. Dezember 2002 XI R 17/00 hat der erkennende Senat auch für den Fall, dass bereits die tatsächlichen Aufwendungen für die Krankheitsvorsorge die abziehbaren Höchstbeträge überschreiten, die Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelung bejaht.
- FG Köln, 30.10.2002 - 12 K 5343/01
Familienexistenzminimum 1999 und Kürzung des Vorwegabzugs
Zwar erwägt der Bundesfinanzhof wohl die Vorlage dieser Frage an das Bundesverfassungsgericht, wie sich aus den Anfragen an dem BMF vom 20.12.2000 XI R 41/99, BFH/NV 2001, 770 und vom 23.01.2001 XI R 17/00, BStBl II 2001, 346 ergibt.Hinsichtlich der Begrenzung des Abzugs der Vorsorgeaufwendungen wird im Hinblick auf die BFH-Beschlüsse vom 20.12.2000 XI R 41/99, BFH/NV 2001, 770 und vom 23.01.2001 XI R 17/00, BStBl II 2001, 346, die Revision zugelassen.
- FG Hamburg, 02.11.2001 - II 327/01
Beschränkte Abzugsfähigkeit von Vorsorgeaufwendungen verfassungsgemäß
- FG Hessen, 13.12.2001 - 1 K 3268/01
Beschränkte Abzugsfähigkeit; Vorsorgeaufwendung; Ehegatte; Verfassungsmäßigkeit; …
- FG Baden-Württemberg, 03.01.2011 - 13 K 3555/09
Ablehnung eines schlichten Änderungsantrags - Erledigung des Einspruchs durch …
- BFH, 21.11.2001 - XI B 106/01
- FG Baden-Württemberg, 22.02.2005 - 1 K 396/02
Auslegung eines Vorläufigkeitsvermerks
- BFH, 23.07.2003 - XI B 162/01
Begrenzter Abzug von Vorsorgeaufwendungen
- FG Hamburg, 24.04.2002 - V 1/02
§ 10 Abs. 3 EStG verfassungsgemäß
- FG Hamburg, 24.04.2002 - V 277/01
Klage kann alleine gegen Einspruchsentscheidung gerichtet
- FG München, 15.06.2001 - 13 V 1669/01
Vorläufiger Rechtsschutz bei verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Gültigkeit …
- FG Münster, 21.09.2001 - 13 V 2904/01
Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höchstbetragsbegrenzung …
- FG Hessen, 13.12.2001 - 1 K 3267/01
Beschränkte Abzugsfähigkeit; Vorsorgeaufwendung; Ehegatte; Verfassungsmäßigkeit; …
- FG Hessen, 28.11.2002 - 13 V 3363/02
Sonderausgaben; Aussetzung der Vollziehung; Vorwegabzug; Vorsorgeaufwendungen; …
- FG Berlin, 08.04.2003 - 7 K 7261/01
Keine Berücksichtigung der Vergünstigungen des BerlinFG bei Anwendung des § …
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