Rechtsprechung
   BFH, 04.03.1998 - XI R 19/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,6698
BFH, 04.03.1998 - XI R 19/95 (https://dejure.org/1998,6698)
BFH, Entscheidung vom 04.03.1998 - XI R 19/95 (https://dejure.org/1998,6698)
BFH, Entscheidung vom 04. März 1998 - XI R 19/95 (https://dejure.org/1998,6698)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,6698) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Behandlung geltend gemachter Schuldzinsen als Betriebsausgaben - Ausschliesslich betribliche Veranslassung betrieblicher Auszahlungen von dem dem betrieblichen Zahlungsverkehr gewidmeten Kontokorrentkonto

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 4 § 12 Nr. 1
    Schuldzinsenabzug bei gemischtem Kontokorrentkonto

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 4 Abs 4, EStG § 12
    Betriebsausgabe; Kontokorrent; Privat; Schuldzinsen; Zwei-Konten-Modell

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 04.07.1990 - GrS 2/88

    Kontokorrentverbindlichkeit; Auszahlungen; Überweisungen; Betriebliche

    Auszug aus BFH, 04.03.1998 - XI R 19/95
    Es führt im wesentlichen aus, nach dem Beschluß des Großen Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 4. Juli 1990 GrS 2- 3/88 (BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817) sei maßgebend der tatsächliche Verwendungszweck des Darlehens.

    Nach dem Kontokorrentkontobeschluß des Großen Senats in BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817 seien die geltend gemachten Darlehenszinsen als Betriebsausgaben anzuerkennen.

    Nach dem in BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817 veröffentlichten Kontokorrentkontobeschluß ist die für den Betriebsausgabenabzug erforderliche betriebliche Veranlassung von Schuldzinsen dann gegeben, wenn die Zinsen für eine Verbindlichkeit geleistet werden, die durch den Betrieb veranlaßt ist und deshalb zum Betriebsvermögen gehört.

    Die Sache geht zur Nachholung dieser Feststellungen entsprechend den Ausführungen im Kontokorrentkontobeschluß in BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817 unter C. II. 5. an das FG zurück.

  • BFH, 08.12.1997 - GrS 1/95

    Anerkennung des Zwei- oder Dreikontenmodells

    Auszug aus BFH, 04.03.1998 - XI R 19/95
    Der Große Senat des BFH hat diese Grundsätze in seinem Beschluß vom 8. Dezember 1997 GrS 1-2/95 (BFHE 184, 7, BStBl II 1998, 193) bestätigt.

    Dabei kann unterstellt werden, daß durch laufende Geldeingänge (Habenbuchung) vorrangig die privaten Schuldenteile getilgt werden (vgl. Beschluß des Großen Senats in BFHE 184, 7, BStBl II 1998, 193, unter B. I. 3. unter Hinweis auf den Kontokorrentkontobeschluß, und das BFH-Urteil vom 15. November 1990 IV R 97/82, BFHE 162, 557, BStBl II 1991, 226).

  • BFH, 21.02.1991 - IV R 46/86

    Der tatsächliche Verwendungszweck der Darlehensmittel bestimmt die private oder

    Auszug aus BFH, 04.03.1998 - XI R 19/95
    Angesichts des engen zeitlichen Zusammenhangs zwischen der Valutierung der Darlehensmittel und der Tilgung der privaten Grundstücksschulden und der völligen Übereinstimmung der Beträge bestehe -- wie im Fall des BFH-Urteils vom 21. Februar 1991 IV R 46/86 (BFHE 163, 551 [BFH 21.02.1991 - IV R 46/86], BStBl II 1991, 514) -- eine wirtschaftliche Verbindung zwischen den Vorgängen in der Weise, daß die Überweisung der Darlehensmittel auf das Kontokorrentkonto durch die Tilgung der privaten Grundstückverbindlichkeiten veranlaßt gewesen sei.
  • BFH, 15.11.1990 - IV R 63/88

    Darlehensverbindlichkeit des Gesellschafters einer Personengesellschaft nicht

    Auszug aus BFH, 04.03.1998 - XI R 19/95
    Dabei sei unerheblich, ob die Darlehensmittel einem besonderen Konto oder einem gemischten Kontokorrentkonto zuflössen, von welchem zuvor wegen fehlender Barmittel mit schulderhöhender Wirkung aus privaten Gründen Beträge abgebucht worden seien (vgl. BFH- Urteil vom 15. November 1990 IV R 63/88, BFHE 162, 562, BStBl II 1991, 238).
  • BFH, 15.11.1990 - IV R 97/82

    Buchung von Betriebseinnahmen, Betriebsausgaben und Einlagen auf privatem und

    Auszug aus BFH, 04.03.1998 - XI R 19/95
    Dabei kann unterstellt werden, daß durch laufende Geldeingänge (Habenbuchung) vorrangig die privaten Schuldenteile getilgt werden (vgl. Beschluß des Großen Senats in BFHE 184, 7, BStBl II 1998, 193, unter B. I. 3. unter Hinweis auf den Kontokorrentkontobeschluß, und das BFH-Urteil vom 15. November 1990 IV R 97/82, BFHE 162, 557, BStBl II 1991, 226).
  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus BFH, 04.03.1998 - XI R 19/95
    Der Große Senat des BFH hat diese Grundsätze in seinem Beschluß vom 8. Dezember 1997 GrS 1-2/95 (BFHE 184, 7, BStBl II 1998, 193) bestätigt.
  • BFH, 24.11.2009 - VIII R 29/07

    Steuerpflicht von Zinsen aus Lebensversicherungen; steuerschädliche

    Zwar ist die Kontokorrentkontoschuld des betrieblichen Ausgabenkontos eine betrieblich veranlasste Schuld, wenn nur betrieblicher Aufwand über dieses Konto beglichen wird (BFH-Urteil vom 4. März 1998 XI R 19/95, BFH/NV 1998, 1342, m. w. N.).
  • BFH, 12.06.2003 - XI B 8/03

    Getrennte Bankkonten

    Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) bereits wiederholt ausgesprochen (vgl. z.B. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 8. Dezember 1997 GrS 1-2/95, BFHE 184, 7, BStBl II 1998, 193; BFH-Urteil vom 4. März 1998 XI R 19/95, BFH/NV 1998, 1342).
  • FG Münster, 26.10.2001 - 11 K 2114/00

    Schuldzinsenabzug beim Zwei-Konten-Modell

    Soweit mit ihnen ein durch betriebliche Aufwendungen entstandener Sollsaldo abgedeckt wird, sind die Darlehenszinsen BA (BFH, Urteil vom 4. März 1998 XI R 19/95, BFH/NV 1998, 1342).
  • FG München, 20.10.2004 - 1 K 4769/02

    Betriebsausgabenabzug von Zinsen aus langfristigen Verbindlichkeiten;

    Eine Ersetzung ist nur dann möglich, wenn auf dem Betriebseinnahmenkonto durch Betriebseinnahmen gebildete Barmittel oder positive Guthaben vorhanden sind, die entnommen werden können (vgl. BFH-Urteil vom 4. März 1998 XI R 19/95, BFH/NV 1998, 1342 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht