Rechtsprechung
   BFH, 18.12.1996 - XI R 19/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2348
BFH, 18.12.1996 - XI R 19/96 (https://dejure.org/1996,2348)
BFH, Entscheidung vom 18.12.1996 - XI R 19/96 (https://dejure.org/1996,2348)
BFH, Entscheidung vom 18. Dezember 1996 - XI R 19/96 (https://dejure.org/1996,2348)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,2348) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1980 § 12 Abs. 2 Nr. 4a; UStG 1991 § 12 Abs. 2 Nr. 4; TierZG § 2 Nr. 1

  • Wolters Kluwer

    Steuerermäßigung für der Vatertierhaltung, der Förderung der Tierzucht der der Milchwirtschaft dienenden Leistungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 12 Abs 2 Nr 4 J: 1980, UStR Abschn 163 Abs 1, FGO § 76
    Sachaufklärung; Steuerermäßigung; Steuersatz; Tierzucht; Wallach

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 181, 544
  • BB 1997, 774
  • DB 1997, 961
  • BStBl II 1997, 334
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)

  • FG Münster, 06.10.2009 - 15 K 1318/05

    Mitgliedsbeiträge an eine eingetragene Genossenschaft (eG) als Entgelte für gem.

    Die Ausführungen des Bundesfinanzhofs (BFH) in seinem Urteil vom 18.12.1996 XI R 19/96 BFHE 181, 544, BStBl II 1997, 334 seien mit der vorliegenden Fallgestaltung vergleichbar.

    Dabei wird es sich regelmäßig um solche Leistungen handeln, die zwar dem Förderungszweck zugute kommen, bei denen aber der Förderungszweck nicht im Vordergrund steht (vgl. BFH-Urteil vom 18. Dezember 1996 XI R 19/96 BFHE 181, 544, BStBl II 1997, 334).

    Nach Ansicht des Senats kann für den Begriff der Tierzucht im Rahmen des UStG - entgegen der Ansicht des Klägers und wohl auch des BFH in seinem Urteil vom 18. Dezember 1996 XI R 19/96, BFHE 181, 544, BStBl II 1997, 334 - nicht auf den Anwendungsbereich des TierZG zurückgegriffen werden.

  • BFH, 16.01.2014 - V R 26/13

    Für Klauenpflege kein ermäßigter Steuersatz

    Wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 18. Dezember 1996 XI R 19/96 (BFHE 181, 544, BStBl II 1997, 334, unter II.1.) entschieden hat, bezieht § 12 Abs. 2 Nr. 4 UStG die Voraussetzung "unmittelbar ... dienen" auf alle Tatbestände dieser Vorschrift.

    b) Im Streitfall hat das FG unter ausdrücklicher Bezugnahme auf das BFH-Urteil in BFHE 181, 544, BStBl II 1997, 334 zu Recht entschieden, dass die Klauenpflege nicht nach § 12 Abs. 2 Nr. 4 UStG ermäßigt zu besteuern ist.

  • FG München, 16.04.2013 - 2 K 990/10

    Keine Umsatzsteuerermäßigungen für Klauenpfleger

    Dabei wird es sich regelmäßig um solche Leistungen handeln, die zwar dem Förderungszweck zugute kommen, bei denen aber der Förderungszweck nicht im Vordergrund steht (vgl. Bundesfinanzhof-BFH-Urteil vom 18. Dezember 1996 XI R 19/96, BFHE 181, 544 , BStBl II 1997, 334 ).

    Die Tierzucht bezweckt die Erhaltung und Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Tiere unter Berücksichtigung der Vitalität, die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der tierischen Erzeugung, die Überprüfung der qualitativen Anforderungen der von den Tieren gewonnenen Erzeugnisse und die Erhaltung einer genetischen Vielfalt (vgl. BFH-Urteil vom 18. Dezember 1996 XI R 19/96, BFHE 181, 544 , BStBl II 1997, 334 ).

    1996 XI R 19/96 kann nicht gefolgert werden, dass jegliche Maßnahme zur Erhaltung oder Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Tiere steuerermäßigt ist.

  • FG Münster, 16.12.2010 - 5 K 3133/08

    Umsatzsteuersatz bei Lieferung von Rinderembryonen

    Die in § 12 Abs. 2 Nr. 4 UStG normierte "Unmittelbarkeit des Dienens" bezieht sich nach Auffassung des BFH nicht nur auf die Vatertierhaltung, sondern auch auf die weiteren Tatbestände dieser Vorschrift; weder der Wortlaut noch der Zweck der Regelung gebieten insoweit eine Beschränkung (BFH-Urteil vom 18. Dezember 1996 XI R 19/96, BStBl II 1997, 334).

    Diese Leistungen fördern die Tierzucht unmittelbar, weil das auf solchen Absatzveranstaltungen zusammengefasste Angebot eine nach tierzüchterischen Gesichtspunkten möglichst günstige Auswahl der Zuchttiere ermöglicht (BFH-Urteil vom 18. Dezember 1996 a. a. O.).

    Danach kann für den Begriff der Tierzucht im Rahmen des UStG - entgegen der vom BFH in seinem Urteil vom 18. Dezember 1996 (a.a.O.) vertretenen Auffassung - nicht auf den Anwendungsbereich des TierZG zurückgegriffen werden, da es nach Auffassung des 15. Senates des FG Münster für eine Übertragung auf das UStG zu weit gefasst ist (z.B. im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit, insbesondere die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der tierischen Erzeugung).

  • FG Münster, 23.05.2022 - 5 K 714/20

    Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nach § 12 Abs. 2 Nr. 4 UStG

    Die formale Einstufung des einzelnen Tiers als Zuchttier - worauf offenbar der XI. BFH-Senat in seinem Urteil vom 18.12.1996, XI R 19/96, BStBl II 1997, 334, Rn. 17 hat abstellen wollen - sieht der erkennende Senat nicht als Voraussetzung an, da zwischen einer Tierzucht und einem Zuchttier zu differenzieren ist.

    Nicht begünstigt sind Leistungen, die zwar dem Förderungszweck zugutekommen, aber der Förderungszweck gleichwohl nicht im Vordergrund steht (vgl. BFH, Urteile vom vom 18.12.1996, XI R 19/96 BStBl II 1997, 334; vom 16.01.2014, V R 26/13, BStBl II 2014, 350, Rn. 10 - 13; vom 18.12.1996, XI R 19/96, BStBl II 1997, 334; FG Münster, Urteil vom 06.10.2009, 15 K 1318/05 U, EFG 2010, 272, Rz. 26; FG München, Urteil vom 16.12.2010, 5 K 3133/08 U, EFG 2011, 1107).

  • FG Sachsen, 10.05.2005 - 3 K 2406/03

    Ermäßigter Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 4 UStG für Umsätze aus Milchleistungs-

    Alle Leistungen, die nicht selbst den begünstigten Zweck erreichen, sondern eine hierauf gerichtete Leistung erst vorbereiten oder lediglich begünstigen, erfüllen nicht die Voraussetzungen der unmittelbaren Förderung (BFH, Urteil vom 18. Dezember 1996 XI R 19/96, BStBl II 1997, 334 ).
  • FG Münster, 12.02.2015 - 5 K 1383/13

    Frage der Anwendung d. ermäßigten Steuersatzes bei Rittleistungen eines

    Leistungen, die die in der vorgenannten Vorschrift genannten Zwecke nur vorbereiten oder lediglich begünstigen, reichen nicht aus, da sie nicht zwingend zur Erfüllung des begünstigten Zwecks erforderlich sind und die begünstigten Zwecke nur indirekt und mittelbar fördern (BFH-Urteil vom 18.12.1996 XI R 19/96, BFHE 181, 544, BStBl II 1997, 334; vom 16.1.2014 V R 26/13, BFHE 244, 122, BStBl II 2014, 350).
  • FG Köln, 20.01.1999 - 1 K 2073/97

    Umsatzbesteuerung des Verkaufs von im Zuchtbuch bzw. Zuchtregister eingetragenen

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht