Rechtsprechung
   BFH, 30.01.1991 - XI R 21/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,4686
BFH, 30.01.1991 - XI R 21/88 (https://dejure.org/1991,4686)
BFH, Entscheidung vom 30.01.1991 - XI R 21/88 (https://dejure.org/1991,4686)
BFH, Entscheidung vom 30. Januar 1991 - XI R 21/88 (https://dejure.org/1991,4686)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,4686) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 14.02.1984 - VIII R 126/82

    Abfindung an einen stillen Gesellschafter, die den Betrag der Einlage übersteigt,

    Auszug aus BFH, 30.01.1991 - XI R 21/88
    Dementsprechend verlangt der Tatbestand des § 24 Nr. 1 Buchst. b EStG, daß die Tätigkeit mit Wollen und Zustimmung des Betroffenen aufgegeben oder nicht ausgeübt wird (vgl. BFH-Urteil vom 14. Februar 1984 VIII R 126/82, BFHE 141, 124, BStBl II 1984, 580 m. w. N.).

    Neben weiteren Voraussetzungen ist nach ständiger Rechtsprechung erforderlich, daß der Steuerpflichtige bei Aufgabe seiner Rechte unter erheblichem wirtschaftlichen, rechtlichen oder tatsächlichen Druck des Arbeitgebers gestanden hat (vgl. BFH in BFHE 141, 124, BStBl II 1984, 580).

  • BFH, 16.04.1980 - VI R 86/77

    Zur Frage der Entschädigung i. S. des § 24 Nr. 1 Buchstabe a EStG i. V. m. § 34

    Auszug aus BFH, 30.01.1991 - XI R 21/88
    Wird deshalb anstelle laufender Bezüge eine Kapitalisierung vereinbart, so muß die Veranlassung hierzu vom Arbeitgeber ausgehen; sie darf nicht einem Wunsch des Arbeitnehmers entsprechen (vgl. BFH-Urteile vom 16. April 1980 VI R 86/77, BFHE 130, 168, BStBl II 1980, 393; vom 13. Februar 1987 VI R 168/83, BFH/NV 1987, 574; Schmidt / Seeger, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, 9. Aufl. 1990, § 24 Anm. 4 b; von Bornhaupt, Betriebs-Berater - BB -, Beilage 7/1980, 11, III, 2 a dd a. E.; Giloy, BB 1983, 957 - II. 2. - Niermann, Der Betrieb 1984, 1855, 1857 - III. 1. -).
  • BFH, 13.02.1987 - VI R 230/83

    Im Arbeitsvertrag für Wettbewerbsenthaltung nach Vertragsbeendigung zugesagte

    Auszug aus BFH, 30.01.1991 - XI R 21/88
    Die Entschädigung ist in einem solchen Fall Gegenleistung für die Aufgabe oder Nichtausübung der Tätigkeit (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 13. Februar 1987 VI R 230/83, BFHE 149, 182, BStBl II 1987, 386).
  • BFH, 13.02.1987 - VI R 168/83

    Voraussetzungen für eine Versteuerung mit dem ermäßigten Steuersatz -

    Auszug aus BFH, 30.01.1991 - XI R 21/88
    Wird deshalb anstelle laufender Bezüge eine Kapitalisierung vereinbart, so muß die Veranlassung hierzu vom Arbeitgeber ausgehen; sie darf nicht einem Wunsch des Arbeitnehmers entsprechen (vgl. BFH-Urteile vom 16. April 1980 VI R 86/77, BFHE 130, 168, BStBl II 1980, 393; vom 13. Februar 1987 VI R 168/83, BFH/NV 1987, 574; Schmidt / Seeger, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, 9. Aufl. 1990, § 24 Anm. 4 b; von Bornhaupt, Betriebs-Berater - BB -, Beilage 7/1980, 11, III, 2 a dd a. E.; Giloy, BB 1983, 957 - II. 2. - Niermann, Der Betrieb 1984, 1855, 1857 - III. 1. -).
  • FG Münster, 08.11.1999 - 4 K 154/98

    Voraussetzungen einer steuerbgünstigten Entschädigung

    Die bisherigen Ansprüche, die durch die Entschädigung ersetzt werden, müssen daher aus einer anderen Rechtsgrundlage ableitbar sein (BFH-Urteil vom 30.01.1991 XI R 21/88, BFH/NV 1992, 646, vom 14.07.1993 I R 84/92, BFH/NV 1994, 23 sowie BFH-Beschluß vom 11.03.1996 IV B 55/95, BFH/NV 1996, 737).

    Ist dem Steuerpflichtigen von seinem Arbeitgeber ein Wahlrecht eingeräumt und besteht hinsichtlich der Ausübung des Wahlrechtes kein erheblicher Druck des Arbeitgebers im o. g. Sinne oder wirkt der Steuerpflichtige ohne Druck daran mit, die neue Anspruchs- und Leistungsgrundlage zu vereinbaren, kann eine Entschädigung i. S. des § 24 Nr. 1 a EStG nicht angenommen werden (BFH-Urteil vom 30.01.1991, BFH/NV 1992, 646 zur Kapitalisierung eines Pensionsanspruches; BFH-Beschluß vom 11.03.1996, BFH/NV 1996, 737 zur Ablösung einer Versorgungsleistung durch eine Kapitalabfindung).

    Ebenso wurde in einem Fall der Kapitalisierung eines Pensionsanspruches entschieden, bei dem der Steuerpflichtige von einem ihm eingeräumten Wahlrecht zur Kapitalisierung Gebrauch gemacht hat (BFH-Urteil vom 30.01.1991 XI R 21/88, BFH/NV 1992, 646).

  • BFH, 10.04.2003 - XI R 4/02

    Abfindung eines Pensionsanspruchs begünstigte Entschädigung?

    Nach dem BFH-Urteil vom 30. Januar 1991 XI R 21/88 (BFH/NV 1992, 646) ist eine Entschädigung nach § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG nicht gegeben, wenn die Kapitalisierung von Pensionsansprüchen --anstelle der Zahlung laufender Bezüge-- nicht vom Arbeitgeber ausgeht, sondern einem Wahlrecht des Arbeitnehmers entspricht.
  • BFH, 14.05.2003 - XI R 12/00

    Steuerbegünstigte Entlassungsentschädigung

    Während im Streitfall mit der freiwilligen Vereinbarung über die Zahlung eines Einmalbetrags lediglich eine andere Auszahlungsweise einer bereits vereinbarten Abfindung mit Entschädigungscharakter festgelegt worden ist, kam es in den vom FG zitierten Fällen erst durch die Ausübung des Wahlrechts auf Kapitalisierung zur Aufgabe von Rechten aus Pensionsanwartschaften bzw. -ansprüchen und zur Vereinbarung einer dafür zu zahlenden Kapitalabfindung (vgl. BFH-Urteile vom 30. Januar 1991 XI R 21/88, BFH/NV 1992, 646; vom 21. April 1993 XI R 62/92, BFH/NV 1993, 721).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht