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   BFH, 21.01.2004 - XI R 22/03   

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https://dejure.org/2004,10403
BFH, 21.01.2004 - XI R 22/03 (https://dejure.org/2004,10403)
BFH, Entscheidung vom 21.01.2004 - XI R 22/03 (https://dejure.org/2004,10403)
BFH, Entscheidung vom 21. Januar 2004 - XI R 22/03 (https://dejure.org/2004,10403)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Entschädigungszahlungen als außerordentliche Einkünfte - Zusammenballung von Einkünften - Entschädigungszusatzleistungen aus Gründen sozialer Fürsorge

  • Judicialis

    AO 1977 § ... 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; FGO § 126 Abs. 2; ; EStG § 24 Nr. 1; ; EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a; ; EStG § 34; ; EStG § 34 Abs. 1; ; EStG § 34 Abs. 2; ; EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 24 Nr. 1 lit. a § 34
    Entschädigung - ergänzende Zusatzleistung

  • datenbank.nwb.de

    Ergänzende Zusatzleistung aus Gründen der sozialen Fürsorge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 34 Abs 1, EStG § 34 Abs 2 Nr 2, AO 1977 § 173 Abs 1 Nr 1, EStG § 24 Nr 1 Buchst a
    Abfindung; Außerordentliche Einkünfte; Einheitlichkeit; Entschädigung; Zusammenballung; Zusatzleistung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 03.07.2002 - XI R 80/00

    Unschädliche Zusatzleistungen zu Abfindungszahlungen

    Auszug aus BFH, 21.01.2004 - XI R 22/03
    Die einheitlich zu beurteilende Entschädigung (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. Juli 2002 XI R 80/00, BFHE 199, 395, BFH/NV 2002, 1645, m.w.N.) umfasst vorliegend neben den im Jahr 1993 gezahlten 215 000 DM auch die 1994 geleistete "Aufzahlung zur Abfindung" in Höhe von 85 000 DM.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteil in BFHE 199, 395, BFH/NV 2002, 1645) sind außerordentliche Einkünfte i.S. des § 34 Abs. 1 und Abs. 2 EStG nur gegeben, wenn die zu begünstigenden Einkünfte in einem Veranlagungszeitraum zu erfassen sind und durch die Zusammenballung von Einkünften erhöhte steuerliche Belastungen entstehen.

  • BFH, 14.08.2001 - XI R 22/00

    EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a, § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2

    Auszug aus BFH, 21.01.2004 - XI R 22/03
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz hält der Senat --wie er in seinem Urteil vom 14. August 2001 XI R 22/00 (BFHE 196, 500, BStBl II 2002, 180) ausgeführt hat-- in solchen Fällen für geboten, in denen --neben der Hauptentschädigungsleistung-- in späteren Veranlagungszeiträumen aus Gründen der sozialen Fürsorge für eine gewisse Übergangszeit Entschädigungszusatzleistungen gewährt werden.
  • FG Baden-Württemberg, 26.02.2003 - 13 K 68/00

    Berücksichtigung neuer Tatsachen; ermäßigte Besteuerung einer Sozialabfindung

    Auszug aus BFH, 21.01.2004 - XI R 22/03
    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage statt; die Entscheidung ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 775 veröffentlicht.
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