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   BFH, 16.10.2002 - XI R 23/00   

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https://dejure.org/2002,2868
BFH, 16.10.2002 - XI R 23/00 (https://dejure.org/2002,2868)
BFH, Entscheidung vom 16.10.2002 - XI R 23/00 (https://dejure.org/2002,2868)
BFH, Entscheidung vom 16. Oktober 2002 - XI R 23/00 (https://dejure.org/2002,2868)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Zusammenveranlagte Ehegatten - Kürzung des Vorwegabzugs nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 Einkommenssteuergesetz (EStG) - Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit i.S.d. § 19 EStG - Erbringung von Leistungen für die Zukunftssicherung des Steuerpflichtigen - Entschädigung als Einnahme ...

  • Judicialis

    EStG § 2 Abs. 1; ; EStG § ... 2 Abs. 1 Satz 2; ; EStG § 3 Nr. 62; ; EStG § 10 Abs. 3; ; EStG § 10 Abs. 3 Nr. 2; ; EStG § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a; ; EStG § 19; ; EStG § 22 Nr. 4; ; EStG § 24; ; EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10 Abs. 3 Nr. 2 S. 2 lit. a
    Vorwegabzug für Vorsorgaufwendungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10 Abs 3, EStG § 10 Abs 3 Nr 2 S 2 Buchst a J: 1995
    Kürzung; Vorwegabzug

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 26.06.1997 - X B 240/96

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage inwieweit Abfindungen in die

    Auszug aus BFH, 16.10.2002 - XI R 23/00
    Die unter § 24 EStG zu subsumierenden Entschädigungen bilden keine selbständige Einkunftsart, wie sich aus § 2 Abs. 1 Satz 2 EStG sowie dem Wort "auch" in § 24 EStG ergibt (vgl. z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. August 1998 IV R 91/96, BFH/NV 1999, 40; vom 12. Juni 1996 XI R 43/94, BFHE 180, 433, BStBl II 1996, 516; BFH-Beschluss vom 26. Juni 1997 X B 240/96, BFH/NV 1997, 848).

    Mit der Bezugnahme auf Zukunftssicherungsleistungen i.S. des § 3 Nr. 62 EStG umschreibt das Gesetz den Personenkreis, der von der Kürzung des Vorwegabzugs betroffen ist, nicht die Bemessungsgrundlage für die Kürzungsregelung (BFH-Beschluss in BFH/NV 1997, 848).

  • BSG, 21.02.1990 - 12 RK 20/88

    Arbeitsentgelt - Entschädigung - Abfindung

    Auszug aus BFH, 16.10.2002 - XI R 23/00
    Unerheblich ist im Rahmen des § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a EStG, dass der Arbeitgeber nicht für sämtliche Lohnaufwendungen Sozialversicherungsbeiträge zu leisten hatte (vgl. zur Sozialversicherungsfreiheit der Entlassungsentschädigung Urteil des Bundessozialgerichts --BSG-- vom 21. Februar 1990 12 RK 20/88, BSGE 66, 219 = Betriebs-Berater --BB-- 1990, 1350).
  • BFH, 14.06.2000 - XI R 57/99

    Gesellschafter-Geschäftsführer: Sonderausgaben-Vorwegabzug

    Auszug aus BFH, 16.10.2002 - XI R 23/00
    Voraussetzung für die Kürzung des Vorwegabzugs ist nach dem Gesetzeswortlaut allein die Tatsache, dass der Arbeitgeber Leistungen i.S. des § 3 Nr. 62 EStG erbringt, nicht deren Höhe (vgl. auch BFH-Urteil vom 14. Juni 2000 XI R 57/99, BFH/NV 2000, 1398).
  • BFH, 06.08.1998 - IV R 91/96

    Landwirtsachftlicher Betrieb - Betriebsvermögensvergleich - Betriebsvermögen -

    Auszug aus BFH, 16.10.2002 - XI R 23/00
    Die unter § 24 EStG zu subsumierenden Entschädigungen bilden keine selbständige Einkunftsart, wie sich aus § 2 Abs. 1 Satz 2 EStG sowie dem Wort "auch" in § 24 EStG ergibt (vgl. z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. August 1998 IV R 91/96, BFH/NV 1999, 40; vom 12. Juni 1996 XI R 43/94, BFHE 180, 433, BStBl II 1996, 516; BFH-Beschluss vom 26. Juni 1997 X B 240/96, BFH/NV 1997, 848).
  • BFH, 19.05.1999 - XI R 64/98

    Vorwegabzug bei Pflichtversicherung auf Antrag

    Auszug aus BFH, 16.10.2002 - XI R 23/00
    Aus der Entscheidung des erkennenden Senats vom 19. Mai 1999 XI R 64/98 (BFHE 189, 361, BFH/NV 2000, 115) lässt sich nichts Gegenteiliges entnehmen.
  • BFH, 12.06.1996 - XI R 43/94

    Entgelt für umfassendes Wettbewerbsverbot im Zusammenhang mit Beendigung eines

    Auszug aus BFH, 16.10.2002 - XI R 23/00
    Die unter § 24 EStG zu subsumierenden Entschädigungen bilden keine selbständige Einkunftsart, wie sich aus § 2 Abs. 1 Satz 2 EStG sowie dem Wort "auch" in § 24 EStG ergibt (vgl. z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. August 1998 IV R 91/96, BFH/NV 1999, 40; vom 12. Juni 1996 XI R 43/94, BFHE 180, 433, BStBl II 1996, 516; BFH-Beschluss vom 26. Juni 1997 X B 240/96, BFH/NV 1997, 848).
  • BFH, 23.02.2005 - XI R 29/03

    Keine Kürzung des Vorwegabzugs für Vorsorgeaufwendungen wenn der Aufwand der GmbH

    Entscheidend war, dass der Steuerpflichtige zum Personenkreis derer gehörte, die ihre Anwartschaftsrechte auf Altersversorgung (teilweise) durch Leistungen Dritter erwerben bzw. erworben haben (vgl. BFH-Urteile vom 4. März 1998 X R 109/95, BFH/NV 1998, 1466; vom 16. Oktober 2002 XI R 23/00, BFH/NV 2003, 463).
  • BFH, 26.02.2004 - XI R 54/03

    Vorwegabzug: Kürzung bei mehreren Arbeitsverhältnissen

    Gleiches gilt für die Aussage des Senats im Urteil vom 16. Oktober 2002 XI R 23/00 (BFH/NV 2003, 463), das Gesetz umschreibe mit der Bezugnahme auf Zukunftssicherungsleistungen i.S. des § 3 Nr. 62 EStG "den Personenkreis, der von der Kürzung des Vorwegabzugs betroffen ist, nicht die Bemessungsgrundlage für die Kürzungsregelung".
  • FG Rheinland-Pfalz, 15.11.2004 - 5 K 2120/03

    Zur Frage der Kürzung des Vorwegabzuges bei Übergangsgebührnissen der Bundeswehr

    Soweit der BFH in dem Revisionsverfahren (Hinweis auf BFH-Urteil vom 16. Oktober 2002 XI R 23/00, BFH/NV 2003, 463) den Rechtsstandpunkt des Finanzgerichts Berlin nicht geteilt habe, sei hierbei zu bedenken, dass der dort entschiedene Fall mit der in Rede stehenden Konstellation nicht vergleichbar gewesen sei.

    Gleiches gilt für die Aussage des BFH im Urteil vom 16. Oktober 2002 XI R 23/00 (BFH/NV 2003, 463), das Gesetz umschreibe mit der Bezugnahme auf Zukunftssicherungsleistungen i.S. des § 3 Nr. 62 EStG "den Personenkreis, der von der Kürzung des Vorwegabzugs betroffen ist, nicht die Bemessungsgrundlage für die Kürzungsregelung".

  • FG Rheinland-Pfalz, 26.08.2003 - 2 K 1492/03

    Vorwegabzug: Kürzung bei mehreren Arbeitsverhältnissen

    Auch aus dem in BFH/NV 2003, 463 abgedruckten Urteil des BFH sei nichts anderes zu entnehmen, denn es sei zu einem anders gelagerten Fall ergangen, in dem es um zwei verschiedene Leistungen aus einem Arbeitsverhältnis gegangen sei.

    Der BFH hat in seinen Urteilen vom 16. Oktober 2002, Az. XI R 23/00 (Bruttoarbeitslohn und Entschädigung, NV 2003, 463), XI R 61/00 (BStBl II 2003, 183) und XI R 75/00 (zwei Arbeitsverhältnisse, inländische Sozialversicherungsleistungen jeweils nur für einen Teil des Jahres erbracht; DB 2003, 640) zwar entschieden, dass zu den Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit im Sinne des § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 EStG, die zu einer Kürzung des Vorwegabzuges führen, auch eine sozialversicherungsfreie Entlassungsentschädigung zählt, dass die Höhe der vom Arbeitgeber erbrachten Zukunftssicherungsleistungen im Sinne des § 3 Nr. 62 EStG für den Umfang der Kürzungen des Vorwegabzuges ohne Bedeutung ist und dass der Vorwegabzug auch dann um 16% der Summe der Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit zu kürzen ist, wenn der Arbeitgeber Leistungen für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers während des Veranlagungszeitraumes nur zeitweise erbringt.

  • BFH, 15.12.2004 - XI R 45/03

    GmbH-Gesellschafter; Kürzung Vorwegabzug

    Entscheidend war, dass der Steuerpflichtige zum Personenkreis derer gehörte, die ihre Anwartschaftsrechte auf Altersversorgung (teilweise) durch Leistungen Dritter erwerben bzw. erworben haben (vgl. BFH-Urteile vom 4. März 1998 X R 109/95, BFH/NV 1998, 1466; vom 16. Dezember 2002 XI R 23/00, BFH/NV 2003, 463).
  • FG Düsseldorf, 20.10.2003 - 17 K 5703/01

    Bemessungsgrundlage für Kürzung des Vorwegabzugs bei Erbringung von

    Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 16.10.2002 XI R 23/00, BFH/NV 2003, 463 und vom 16.10.2002 XI R 71/00, a.a.O.) handelt es sich dabei um eine generalisierende und typisierende gesetzliche Regelung, die aus dem Umstand, dass überhaupt Zukunftssicherungsleistungen erbracht werden, darauf schließt, dass ein weiterer Vorwegabzug nicht geboten ist.

    Auf die Höhe dieser Leistungen kommt es gerade nicht an (BFH-Urteil vom 16.10.2002 XI R 23/00, a.a.O.).

  • FG Düsseldorf, 28.07.2003 - 7 K 6232/00

    Vorwegabzugskürzung; Zukunftssicherungsleistung; Beschäftigungsverhältnis;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (Urteile vom 16. Oktober 2002 XI R 23/00 BFH/NV 2003, 463; XI R 71/00 aaO.) handelt es sich dabei um.

    Auf die Höhe dieser Leistungen kommt es gerade nicht an (BFH vom 16. Oktober 2002 XI R 23/00 aaO.).

  • FG Münster, 25.06.2003 - 14 K 164/03

    Kürzung des Vorwegabzugs auch soweit im Rahmen eines bestehenden zweiten

    Dies folgt aus der Formulierung "wenn für die Zukunftssicherung des Steuerpflichtigen Leistungen i.S.d. § 3 Nr. 62 EStG erbracht werden" (BFH, Urteil vom 16.10.2002 - XI R 71/00 - BStBl. II 2003, 343, 344; BFH, Urteil vom 16.10.2002 - XI R 23/00 - BFH/NV 2003, 463).

    Durch die Bezugnahme auf § 3 Nr. 62 EStG soll der betroffene Personenkreis umschrieben, nicht die Bemessungsgrundlage für die Kürzung des Vorwegabzugs begrenzt werden (BFH, in BStBl. II 2003, 288, 290; BFH, in BFH/NV 2003, 463).

  • FG Köln, 11.12.2002 - 14 K 3670/02

    Kürzung des Vorwegabzugs nur vom Arbeitslohn des Ehegatten, der die

    Demgegenüber könnte die Verknüpfung über das Wort "wenn" auch im Sinne eines "soweit" zu verstehen sein (so im Ergebnis für eine andere Fallgestaltung FG Berlin, Urteil vom 20. Januar 2000 4 K 4031/97, EFG 2000, 487, Rev. eingelegt, Az. des BFH: XI R 23/00).
  • BFH, 26.02.2004 - XI R 59/03

    Mehrere nichtselbstständige Arbeitsverhältnisse: Kürzung Vorwegabzug

    Gleiches gilt für die Aussage des Senats im Urteil vom 16. Oktober 2002 XI R 23/00 (BFH/NV 2003, 463), das Gesetz umschreibe mit der Bezugnahme auf Zukunftssicherungsleistungen i.S. des § 3 Nr. 62 EStG "den Personenkreis, der von der Kürzung des Vorwegabzugs betroffen ist, nicht die Bemessungsgrundlage für die Kürzungsregelung".
  • FG Niedersachsen, 01.02.2006 - 2 K 466/03

    Vorwegabzug für Altersversorgung von Gesellschafter-Geschäftsführern ;

  • FG Köln, 23.07.2003 - 6 K 2835/01

    Kürzung des Vorwegabzugs bei Ehegatten

  • FG Berlin, 08.02.2005 - 7 K 7342/03

    Kürzung des Vorwegabzugs bei der Ermittlung der abzugsfähigen Sonderausgaben;

  • BFH, 26.02.2004 - XI R 74/03

    Mehrere Beschäftigungsverhältnisse - Kürzung Vorwegabzug

  • FG Berlin, 30.06.2003 - 9 K 9364/00

    Umfang der Vorläufigkeit eines Bescheides

  • FG Hamburg, 24.04.2002 - V 1/02

    § 10 Abs. 3 EStG verfassungsgemäß

  • BFH, 11.02.2003 - XI B 172/01

    Grundsätzliche Bedeutung

  • FG Hamburg, 24.04.2002 - V 277/01

    Klage kann alleine gegen Einspruchsentscheidung gerichtet

  • FG Düsseldorf, 16.07.2003 - 13 K 5746/02

    Sonderausgaben-Vorwegabzug; Arbeitslohn; Beschäftigungsverhältnisse;

  • FG Düsseldorf, 19.03.2004 - 15 K 4157/01

    Vorwegabzugskürzung; Zweites Beschäftigungsverhältnis; Verfassungsmäßigkeit -

  • FG Berlin, 20.08.2003 - 7 B 7344/03

    Verhältnisse des laufenden Veranlagungszeitraums für die Berechnung des

  • FG Schleswig-Holstein, 27.01.2003 - 3 V 236/02

    Berücksichtigung von Einnahmen des Ehegatten, für den keine

  • FG München, 12.12.2002 - 15 K 4395/00

    Kein Anspruch des Einspruchsführers gegen das Finanzamt auf Ruhen seines

  • FG Hamburg, 02.07.2004 - II 39/03

    Einkommensteuerrecht: Kürzung des Vorwegabzuges für Vorsorgeaufwendungen

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