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   BFH, 27.02.1991 - XI R 24/88   

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https://dejure.org/1991,4248
BFH, 27.02.1991 - XI R 24/88 (https://dejure.org/1991,4248)
BFH, Entscheidung vom 27.02.1991 - XI R 24/88 (https://dejure.org/1991,4248)
BFH, Entscheidung vom 27. Februar 1991 - XI R 24/88 (https://dejure.org/1991,4248)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einordnung von einer Versicherungsgesellschaft gewährten Zuschüsse zu den eigenen Versicherungen als Betriebseinnahmen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Beitragszuschüsse des VU für Versicherungen auf das Risiko des VV als Betriebseinnahmen

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 26.10.1977 - I R 110/76

    Die Tätigkeit selbständiger Versicherungsvertreter ist auch dann gewerblich, wenn

    Auszug aus BFH, 27.02.1991 - XI R 24/88
    Hierbei ist ohne Bedeutung, daß die Versicherungsverträge den Privatbereich des Klägers betreffen; die private Verwendung hindert das Entstehen einer Betriebseinnahme nicht (BFH-Urteil vom 26. Oktober 1977 I R 110/76, BFHE 123, 507, BStBl II 1978, 137; vom 17. April 1986 IV R 115/84, BFHE 146, 419, BStBl II 1986, 607).
  • BFH, 18.03.1982 - IV R 183/78

    Erwerb von Wertpapiere - Vermittlung von Wertpapierverkäufen - Betriebseinnahme -

    Auszug aus BFH, 27.02.1991 - XI R 24/88
    Der Kläger kann sich auch nicht auf das BFH-Urteil vom 18. März 1982 IV R 183/78 (BFHE 136, 76, BStBl II 1982, 587) berufen, das einen Provisionsvorteil anläßlich des Erwerbs von Wertpapieren für das Privatvermögen nicht als Betriebseinnahme qualifiziert hat; denn vorliegend sind die Zuschüsse nicht im Hinblick auf den Abschluß der eigenen Versicherungsverträge, sondern im Hinblick auf die fortlaufende gewerbliche Betätigung des Klägers gewährt worden.
  • BFH, 22.07.1988 - III R 175/85

    Entnahme bei einer vom Geschäftspartner kostenlos gewährten Reise

    Auszug aus BFH, 27.02.1991 - XI R 24/88
    Als Betriebseinnahmen sind nach ständiger Rechtsprechung alle Zugänge in Geld oder Geldeswert anzusehen, die durch den Betrieb veranlaßt sind (vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 22. Juli 1988 III R 175/85, BFHE 154, 218, BStBl II 1988, 995; vom 20. April 1989 IV R 106/87, BFHE 157, 118, BStBl II 1989, 641).
  • BFH, 17.04.1986 - IV R 115/84

    1. Tauschvorgänge in der Überschußrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG - 2. Der Erwerb

    Auszug aus BFH, 27.02.1991 - XI R 24/88
    Hierbei ist ohne Bedeutung, daß die Versicherungsverträge den Privatbereich des Klägers betreffen; die private Verwendung hindert das Entstehen einer Betriebseinnahme nicht (BFH-Urteil vom 26. Oktober 1977 I R 110/76, BFHE 123, 507, BStBl II 1978, 137; vom 17. April 1986 IV R 115/84, BFHE 146, 419, BStBl II 1986, 607).
  • BFH, 20.04.1989 - IV R 106/87

    Betriebseinnahme - Gewerbebetrieb - Zuwendung einer Reise - Geschäftspartner

    Auszug aus BFH, 27.02.1991 - XI R 24/88
    Als Betriebseinnahmen sind nach ständiger Rechtsprechung alle Zugänge in Geld oder Geldeswert anzusehen, die durch den Betrieb veranlaßt sind (vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 22. Juli 1988 III R 175/85, BFHE 154, 218, BStBl II 1988, 995; vom 20. April 1989 IV R 106/87, BFHE 157, 118, BStBl II 1989, 641).
  • BFH, 27.11.1989 - GrS 1/88

    Keine Anerkennung von Arbeits- oder Mietverhältnissen zwischen Ehegatten bei

    Auszug aus BFH, 27.02.1991 - XI R 24/88
    Der Senat nimmt insoweit auf die Ausführungen des Großen Senats im Beschluß vom 27. November 1989 GrS 1/88 (BFHE 158, 563, BStBl II 1990, 160) Bezug; er schließt sich diesen Darlegungen an.
  • BFH, 27.05.1998 - X R 94/96

    Eigenprovision als sonstige Einkünfte

    Außerdem sei die angefochtene Entscheidung mit den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 18. März 1982 IV R 183/78 (BFHE 136, 76, 78, BStBl II 1982, 587) und vom 27. Februar 1991 XI R 24/88 (BFH/NV 1991, 453) unvereinbar.

    Zum BFH-Urteil in BFH/NV 1991, 453 ist eine Divergenz nicht erkennbar.

  • BFH, 27.05.1998 - X R 17/95

    Eigenprovision als Betriebseinnahmen

    - freiwillige Sozialleistungen eines Versicherungsunternehmens an seine Vertreter (BFH-Urteile vom 26. Oktober 1977 I R 110/76, BFHE 123, 507, BStBl II 1978, 137; vom 27. Februar 1991 XI R 24/88, BFH/NV 1991, 453; in BFHE 172, 445, BStBl II 1994, 179).
  • FG Rheinland-Pfalz, 23.08.1995 - 1 K 1932/93

    Einkommensteuer; Beitragszuschüsse an selbständige

    Das Finanzamt führte aus, die Zuschüsse seien Betriebseinnahmen, die nach dem BFH-Urteil vom 27. Februar 1991 XI R 24/88 (BFH/Nv 1991, 453) nicht nach § 3 Nr. 62 EStG steuerbefreit seien, weil der Kläger nicht Arbeitnehmer im steuerrechtlichen Sinne sei.

    Er führt aus, der BFH habe in seinem Urteil vom 27. Februar 1991 (a.a.O.) eindeutig festgestellt, daß die Befreiung des § 3 Nr. 62 EStG nur für Arbeitnehmer gelte, die diese Zuschüsse als Teil ihres Arbeitslohns erhielten.

    Er erachtet § 3 Nr. 62 EStG weder für anwendbar, wenn ein Beschäftigungsverhältnis steuerlich als die Ausübung eines Gewerbes zu werten ist ( BFH-Beschluß vom 20. April 1977 I B 65/76 , BStBl II 1974, 608, 609 zu Hausgewerbetreibenden; BFH-Urteil vom 27. Februar 1991 a.a.O. zu einem selbständigen Versicherungsvertreter), noch halt er die Vorschrift für einschlägig, wenn die Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis in solche aus Gewerbebetrieb umzuqualifizieren sind, weil durch die Umqualifizierung das Begriffspaar "Arbeitgeber - Arbeitnehmer" entfällt und so § 3 Nr. 62 EStG "denkgesetzlich nicht mehr zum Zuge kommen kann" (BFH-Urteil vom 8. April 1992 a.a.O.).

    Da im Streitfall steuerlich kein Arbeitsverhältnis vorliegt, sind dem Kläger die Beitragszuschüsse der GmbH nicht, wie dies § 3 Nr. 62 Satz 1 EStG voraussetzt, "als Teil seines Arbeitslohns" (so BFH-Urteil vom 27. Februar 1991 a.a.O.) gewährt worden.

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