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   BFH, 10.04.1991 - XI R 25/89   

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https://dejure.org/1991,1650
BFH, 10.04.1991 - XI R 25/89 (https://dejure.org/1991,1650)
BFH, Entscheidung vom 10.04.1991 - XI R 25/89 (https://dejure.org/1991,1650)
BFH, Entscheidung vom 10. April 1991 - XI R 25/89 (https://dejure.org/1991,1650)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung einer durch Übergabevertrag vereinbarten Rentenzahlung als Unterhaltsrente

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 29.01.1960 - VI 26/59 U

    Bindung nach Treu und Glauben an Auskünfte, Zusagen oder Zusicherungen, die nach

    Auszug aus BFH, 10.04.1991 - XI R 25/89
    Eine Bindung des FA nach Treu und Glauben setzt voraus, daß der Steuerpflichtige im Vertrauen auf das Verhalten der Finanzbehörde disponiert hat; nach verwirklichtem Tatbestand ist die Möglichkeit der Disposition nicht mehr gegeben (vgl. BFH-Urteile vom 29. Januar 1960 VI 26/59 U, BFHE 70, 262, BStBl III 1960, 96; vom 4. August 1961 VI 269/60 S, BFHE 73, 812, BStBl III 1961, 562; vom 26. März 1987 IV R 58/85, BFH/NV 1987, 770; vom 29. Oktober 1987 X R 1/80, BFHE 151, 118, BStBl II 1988, 121; vom 11. Dezember 1987 III R 168/86, BFHE 152, 29, BStBl II 1988, 232; vom 5. Oktober 1990 III R 19/88, BFHE 162, 211, BStBl II 1991, 45).
  • BFH, 21.01.1986 - VIII R 238/81

    Einheitsbewertung des Betriebsvermögens - Gewinnfeststellung und

    Auszug aus BFH, 10.04.1991 - XI R 25/89
    Während der Barwert der Rente ca. 213 000 DM betrug, lag der Wert des übernommenen Betriebsvermögens eindeutig unter der Hälfte dieses Werts, so daß es einer genaueren Wertermittlung, wie sie in dem BFH-Urteil vom 21. Januar 1986 VIII R 238/81 (BFH/NV 1986, 597) dargelegt ist, nicht bedarf.
  • BFH, 30.11.1967 - IV 1/65

    Betriebsübertragung - Eltern - Kinder - Kaufpreisrente

    Auszug aus BFH, 10.04.1991 - XI R 25/89
    Ein wesentlicher Anhaltspunkt für das Überwiegen kann im allgemeinen darin gesehen werden, daß der Wert der Gegenleistung (hier des übernommenen Betriebsvermögens) bei überschlägiger und großzügiger Berechnung weniger als die Hälfte des Wertes der Rentenverpflichtung beträgt (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23. Januar 1964 IV 8/62 U, BFHE 79, 516, BStBl III 1964, 422; vom 30. November 1967 IV 1/65, BFHE 91, 81, BStBl II 1968, 263).
  • BFH, 13.09.2000 - X R 147/96

    Versorgungsleistungen bei Übergabeverträgen

    Des Weiteren hat der XI. Senat in seinem Urteil vom 10. April 1991 XI R 25/89 (BFH/NV 1991, 720) für den Fall der Übergabe eines "alteingesessenen Geschäfts" mit einem in der Bilanz ausgewiesenen Minuskapital gegen eine Rente mit einem Barwert von ca. 213 000 DM erkannt, die in sachlichem Zusammenhang hiermit vereinbarten Versorgungsleistungen seien nicht als dauernde Last abziehbar; der Wert des übernommenen Betriebsvermögens liege eindeutig unter der Hälfte dieses Wertes, so dass es einer genaueren Wertermittlung mittels des Ertragswertverfahrens, wie sie in dem BFH-Urteil in BFH/NV 1986, 597 erwogen worden sei, nicht bedürfe.

    Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass der XI. Senat in seinem Urteil in BFH/NV 1991, 720 offenbar inzidenter von der Anwendbarkeit der "Praktikermethode" ausgegangen ist.

    Der vom Senat beabsichtigten Entscheidung steht vor allem das Urteil des XI. Senats in BFH/NV 1991, 720 entgegen.

    Dies stünde jedoch mit der Entscheidung des XI. Senats in BFH/NV 1991, 720 nicht in Einklang.

  • BFH, 13.12.1995 - XI R 43/89

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung eines einzigen Grundstücks?

    Darüber hinaus muß der durch das Verhalten der Finanzbehörde geschaffene Vertrauenstatbestand ursächlich für Maßnahmen und Dispositionen des Steuerpflichtigen sein (vgl. BFH-Urteile vom 26. Juni 1986 IV R 151/84, BFHE 147, 152, BStBl II 1986, 741, und vom 10. April 1991 XI R 25/89, BFH/NV 1991, 720).
  • BFH, 23.10.2013 - X R 33/10

    Austrittsleistung einer schweizerischen öffentlich-rechtlichen Pensionskasse ist

    In diesem Zusammenhang verlangt der Grundsatz von Treu und Glauben einen Vertrauenstatbestand, aufgrund dessen der Steuerpflichtige disponiert hat (BFH-Urteile in BFHE 163, 478, BStBl II 1991, 610, m.w.N.; vom 10. April 1991 XI R 25/89, BFH/NV 1991, 720, und vom 26. April 1995 XI R 81/93, BFHE 178, 4, BStBl II 1995, 754).
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