Rechtsprechung
   BFH, 15.09.1994 - XI R 31/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,441
BFH, 15.09.1994 - XI R 31/94 (https://dejure.org/1994,441)
BFH, Entscheidung vom 15.09.1994 - XI R 31/94 (https://dejure.org/1994,441)
BFH, Entscheidung vom 15. September 1994 - XI R 31/94 (https://dejure.org/1994,441)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,441) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 175, 327
  • NJW 1995, 1240 (Ls.)
  • BB 1995, 34
  • DB 1995, 26
  • BStBl II 1995, 41
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 14.03.1989 - VII R 75/85

    Kein Nachweis des Zugangs durch Anscheinsbeweis; es gelten die allgemeinen

    Auszug aus BFH, 15.09.1994 - XI R 31/94
    Diese Zulassung bedeute eine sachgerechte Fortentwicklung des in dem Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 14. März 1989 VII R 75/85 (BFHE 156, 66, BStBl II 1989, 534) aufgestellten Grundsatzes, daß der Zugangsnachweis gemäß § 122 Abs. 2 AO 1977 nicht nach den Regeln des sog. Anscheinsbeweises geführt werden könne.

    In dem Urteil in BFHE 156, 66, BStBl II 1989, 534 hat der VII. Senat entschieden, daß dem FA - selbst in einem Fall, in dem der Nichtzugang erst nach sechs Jahren geltend gemacht wurde - der volle Beweis über den Zugang des Steuerbescheides obliegt.

    Entgegen der Auffassung des FA bedeutet diese Einschränkung des Zugangsnachweises keine sachgerechte Fortentwicklung des BFH-Urteils in BFHE 156, 66, BStBl II 1989, 534, sondern eine sachlich nicht gerechtfertigte Einschränkung.

    Zu einer Lockerung der gesetzlichen Voraussetzungen besteht kein Anlaß; die Behörde hat - worauf bereits auch das BFH-Urteil in BFHE 156, 66, BStBl II 1989, 534 hinweist - die Möglichkeit, den Verwaltungsakt förmlich zuzustellen oder die Form des Einschreibens mit Rückschein zu wählen.

  • BFH, 03.03.1993 - II R 11/90

    Beweis des Zugangs eines Verwaltungsaktes (§ 122 AO )

    Auszug aus BFH, 15.09.1994 - XI R 31/94
    Der VII. Senat hat es aber ausdrücklich abgelehnt, in den Fällen des Zugangsnachweises nach § 122 Abs. 2 AO 1977 einen sog. Anscheinsbeweis, der auf einen typischen, nicht aber auf den tatsächlichen Geschehensablauf abstellt, genügen zu lassen (vgl. auch BFH-Urteil vom 3. März 1993 II R 11/90, BFH/NV 1994, 141, und BFH-Beschluß vom 28. Januar 1993 X B 80/92, BFH/NV 1994, 108).

    b) Im Unterschied zu dem Fall, der dem Urteil des II. Senats in BFH/NV 1994, 141 zugrunde lag, hat das FG den Beweisbegriff auch nicht lediglich falsch bezeichnet, sondern für bestimmte Konstellationen die Anforderungen an den Nachweis des Zugangs der Steuerbescheide zu Lasten des Klägers verändert.

  • FG Saarland, 19.12.1991 - 2 K 270/86
    Auszug aus BFH, 15.09.1994 - XI R 31/94
    Von diesem Rechtssatz (Geltung der allgemeinen Beweisregeln), dem der Senat folgt, ist das FG - im Anschluß an das Urteil des FG des Saarlandes vom 19. Dezember 1991 2 K 270/86 (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1992, 573) - abgewichen, indem es eine Beweiserleichterung zugelassen hat, wenn der Zugang bei normalem Postlauf nicht gewährleistet ist.

    Im übrigen würde diese Einschränkung nur zu neuen Abgrenzungsproblemen führen, da kaum allgemein festgelegt werden kann, wann Verhältnisse gegeben sind, die den Zugang von Postsendungen bei normalem Postlauf nicht gewährleisten (vgl. nur den vom FG des Saarlandes entschiedenen Fall in EFG 1992, 573).

  • BFH, 28.01.1993 - X B 80/92

    Nachweis des Zugangs eines schriftlichen Verwaltungsaktes

    Auszug aus BFH, 15.09.1994 - XI R 31/94
    Der VII. Senat hat es aber ausdrücklich abgelehnt, in den Fällen des Zugangsnachweises nach § 122 Abs. 2 AO 1977 einen sog. Anscheinsbeweis, der auf einen typischen, nicht aber auf den tatsächlichen Geschehensablauf abstellt, genügen zu lassen (vgl. auch BFH-Urteil vom 3. März 1993 II R 11/90, BFH/NV 1994, 141, und BFH-Beschluß vom 28. Januar 1993 X B 80/92, BFH/NV 1994, 108).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht