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   BFH, 20.12.2000 - XI R 32/00   

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https://dejure.org/2000,2378
BFH, 20.12.2000 - XI R 32/00 (https://dejure.org/2000,2378)
BFH, Entscheidung vom 20.12.2000 - XI R 32/00 (https://dejure.org/2000,2378)
BFH, Entscheidung vom 20. Dezember 2000 - XI R 32/00 (https://dejure.org/2000,2378)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkei - Honorar - Leitender Angestellter - Beratung bei Verhandlungen - Betriebsverkauf

  • Judicialis

    EStG § 15; ; EStG § 19; ; GewStG § 2 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG §§ 15, 19; GewStG § 2 Abs. 1
    Einkunftsart bei Verkaufsberatung durch Angestellten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 15 Abs 2, EStG § 19, GewStG § 2 Abs 1
    Gewerbebetrieb; Nichtselbständige Tätigkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 194, 212
  • BB 2001, 816
  • BStBl II 2001, 496
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 22.11.1996 - VI R 59/96

    Prämien sind für Zeitungsausträger kein Arbeitslohn, sondern Einnahmen aus

    Auszug aus BFH, 20.12.2000 - XI R 32/00
    b) Übt ein Arbeitnehmer eine vom Arbeitgeber entlohnte Nebentätigkeit aus, so sind die Einnahmen aus der Nebentätigkeit durch das Arbeitsverhältnis veranlasst, wenn Haupt- und Nebentätigkeit gleichartig sind und die Nebentätigkeit unter ähnlichen organisatorischen Bedingungen ausgeübt wird wie die Haupttätigkeit oder wenn der Steuerpflichtige mit der Nebentätigkeit ihm aus seinem Dienstverhältnis faktisch oder rechtlich obliegende Nebenpflichten erfüllt (vgl. BFH-Urteil vom 22. November 1996 VI R 59/96, BFHE 181, 488, BStBl II 1997, 254, m.w.N.).

    Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit gehört nicht nur das Entgelt, das ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber für die Erfüllung seiner Hauptpflicht (hier: Führung des Hotels) bezieht, sondern auch das Entgelt, das er in Erfüllung einer rechtlichen oder faktischen N e b e n verpflichtung erhält (vgl. z.B. BFH in BFHE 181, 488, BStBl II 1997, 254, m.w.N.).

  • BFH, 22.03.1985 - VI R 26/82

    Die aus besonderem Anlaß vom Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer gegebenen sog.

    Auszug aus BFH, 20.12.2000 - XI R 32/00
    Für die Einnahmen gilt --ebenso wie für die Werbungskosten-- das Veranlassungsprinzip (vgl. z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. März 1995 VI R 63/94, BFHE 177, 116, BStBl II 1995, 471, m.w.N., und vom 22. März 1985 VI R 26/82, BFHE 143, 539, BStBl II 1985, 641; Schmidt/Drenseck, Einkommensteuergesetz, 19. Aufl., § 19 Rdnr. 25, m.w.N.).
  • BFH, 06.03.1995 - VI R 63/94

    Vergütungen eines Musiktheaters an angestellte Orchestermusiker für die

    Auszug aus BFH, 20.12.2000 - XI R 32/00
    Für die Einnahmen gilt --ebenso wie für die Werbungskosten-- das Veranlassungsprinzip (vgl. z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. März 1995 VI R 63/94, BFHE 177, 116, BStBl II 1995, 471, m.w.N., und vom 22. März 1985 VI R 26/82, BFHE 143, 539, BStBl II 1985, 641; Schmidt/Drenseck, Einkommensteuergesetz, 19. Aufl., § 19 Rdnr. 25, m.w.N.).
  • BFH, 16.12.1992 - XI R 33/91

    Leistung zu Begründung eines neuen Dienstverhältnisses ist keine Abfindung

    Auszug aus BFH, 20.12.2000 - XI R 32/00
    Die Abfindung ist eine Entschädigung, die als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen anlässlich der Auflösung des Dienstverhältnisses gewährt wurde (vgl. § 3 Nr. 9, § 24 EStG; vgl. z.B. BFH-Urteil vom 16. Dezember 1992 XI R 33/91, BFHE 170, 369, BStBl II 1993, 447).
  • BFH, 24.07.1992 - VI R 126/88

    Arbeitnehmereigenschaft von Stromablesern

    Auszug aus BFH, 20.12.2000 - XI R 32/00
    Demgegenüber ist ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Nebentätigkeit selbständig tätig, wenn er eigene Unternehmerinitiative entfaltet und eigenes Unternehmerrisiko trägt (vgl. hierzu auch BFH-Urteile vom 14. Juni 1985 VI R 150-152/82, BFHE 144, 225, BStBl II 1985, 661; vom 24. Juli 1992 VI R 126/88, BFHE 169, 154, BStBl II 1993, 155).
  • BFH, 27.05.1998 - X R 94/96

    Eigenprovision als sonstige Einkünfte

    Auszug aus BFH, 20.12.2000 - XI R 32/00
    Einnahmen werden dementsprechend durch eine nichtselbständige Tätigkeit erzielt, wenn ein sachlicher und wirtschaftlicher Zusammenhang zum Beschäftigungsverhältnis und nicht zu einer anderen Einkunftsart besteht (vgl. z.B. hierzu auch BFH-Urteil vom 27. Mai 1998 X R 94/96, BFHE 186, 259, BStBl II 1998, 619).
  • BFH, 14.06.1985 - VI R 150/82

    Abgrenzung selbständige und nichtselbständige Tätigkeit; gelegentlich

    Auszug aus BFH, 20.12.2000 - XI R 32/00
    Demgegenüber ist ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Nebentätigkeit selbständig tätig, wenn er eigene Unternehmerinitiative entfaltet und eigenes Unternehmerrisiko trägt (vgl. hierzu auch BFH-Urteile vom 14. Juni 1985 VI R 150-152/82, BFHE 144, 225, BStBl II 1985, 661; vom 24. Juli 1992 VI R 126/88, BFHE 169, 154, BStBl II 1993, 155).
  • FG Niedersachsen, 09.10.2020 - 14 K 21/19

    Betriebsausgabenpauschale in Höhe von 30% der Betriebseinnahmen bei

    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn beide Tätigkeiten gleichartig sind und die Nebentätigkeit unter ähnlichen organisatorischen Bedingungen wie die Haupttätigkeit ausgeübt wird; in diesem Fall teilt die Nebentätigkeit den Charakter der Haupttätigkeit (vgl. BFH-Urteil vom 20. Dezember 2000 XI R 32/00, BStBl II 2001, 496, m.w.N.).
  • FG Nürnberg, 08.06.2017 - 4 K 334/16

    Haftungs- und Nachforderungsbescheid über Lohnsteuer

    Demgegenüber ist ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Nebentätigkeit selbständig tätig, wenn er eigene Unternehmerinitiative entfaltet und eigenes Unternehmerrisiko trägt (vgl. hierzu auch BFH-Urteile vom 14.06.1985 VI R 150-152/82, BStBl II 1985, 661; vom 24.07.1992 VI R 126/88, BStBl II 1993, 155; vom 20.12.2000 XI R 32/00, BStBl II 2001, 496).

    aa) Stellt ein Arbeitnehmer - aufgrund einer entsprechenden vertraglichen Nebenverpflichtung oder freiwillig - seine Arbeitskraft im Rahmen einer zusätzlichen Tätigkeit seinem Arbeitgeber zur Verfügung und/oder führt er auf Weisung seines Arbeitgebers die zu erfüllenden Aufgaben aus, so steht die hierfür vom Arbeitgeber gezahlte Vergütung in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit seiner nichtselbständigen Tätigkeit (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 2001, 496).

  • FG Baden-Württemberg, 15.01.2016 - 13 K 1813/14

    Steuerbarkeit von ohne Rechtsgrund erfolgten Rentenzahlungen

    Ob ein Rechtsanspruch auf die Leistung besteht ist, demgegenüber unerheblich (BFH, Urteile vom 20. Dezember 2000 XI R 32/00, BFHE 194, 212, BStBl II 2001, 496 mwN und vom 29. Januar 2009 VI R 12/06, BFH/NV 2009, 1105; FG Düsseldorf, Urteil vom 7. November 2005 17 K 3987/03 F, EFG 2006, 1154).
  • FG Hamburg, 10.07.2002 - V 326/97

    Unternehmerinitiative: Vermietung von Ferienwohnungen

    Für den Begriff des (Einzel-)Unternehmers gilt diese Begriffsbestimmung ebenfalls, ohne dass dies in der Rechtsprechung üblicherweise ausdrücklich zum Ausdruck kommt (vgl. aber z.B. BFH-Urteil vom 20.12.2000 XI R 32/00, BStBl II 2001, 496; Lang/Seer, Finanzrundschau 1992, 641).
  • FG Baden-Württemberg, 05.06.2002 - 2 K 151/01

    Arbeitslohn bei verbilligter Vermietung an Arbeitnehmer infolge einer vom

    Einnahmen werden dementsprechend durch eine nichtselbständige Tätigkeit erzielt, wenn ein sachlicher und wirtschaftlicher Zusammenhang zum Beschäftigungsverhältnis besteht (z. B. Urteil vom 20. Dezember 2000 XI R 32/00, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2001, 496).
  • FG Hamburg, 06.12.2001 - VI 108/99

    Arbeitnehmereigenschaft eines "Leitrentners"

    Einnahmen werden dementsprechend durch nichtselbständige Tätigkeit erzielt, wenn ein sachlicher und wirtschaftlicher Zusammenhang zum Beschäftigungsverhältnis und nicht zu einer anderen Einkunftsart besteht (BFH-Urteil v. 20.12.2000, XI R 32/00, DStR 2001, 654 m.w.N.).
  • FG Köln, 20.09.2001 - 10 K 535/96

    Qualifizierung einer Informations- und Bevorzugungsleistung; Ausstellen

    Ebenso wenig wird nach Ansicht des BFH im Urteil vom 20. Dezember 2000 XI R 32/00 (BStBl II 2001, 496, BFH/NV 2001, 860 ) eine gesondert zu beurteilende, gewerbliche Tätigkeit begründet, wenn ein (leitender) Angestellter von seinem Arbeitgeber ein Honorar dafür erhält, dass er diesen bei Verhandlungen über den Verkauf des Betriebes beraten hat.
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