Rechtsprechung
BFH, 04.05.2004 - XI R 34/03 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
EStG § 10b Abs. 1
- IWW
- Simons & Moll-Simons
EStG § 10b Abs. 1
- Judicialis
EStG § 10b Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 10b Abs. 1
- datenbank.nwb.de
Spendenrücktrag nur bei Überschreitung beider Höchstsätze
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Verteilbarkeit von Großspenden nur bei Überschreitung der Höchstbeträge von 5 bzw. 10 v. H. des Gesamtbetrags der Einkünfte u n d von 2 v.??T. der gesamten Umsätze sowie der aufgewendeten Löhne und Gehälter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Rücktragsfähigkeit einer Großspende ; Abzugsfähigkeit einer Spende als Sonderausgabe
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 27.05.2003 - 12 K 6372/01
- BFH, 04.05.2004 - XI R 34/03
Papierfundstellen
- BFHE 206, 137
- BB 2004, 1779
- DB 2004, 1760
- BStBl II 2004, 736
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- Drs-Bund, 18.07.1990 - BT-Drs 11/7584
Auszug aus BFH, 04.05.2004 - XI R 34/03
Der Gesetzgeber wollte damit erreichen, dass große Spenden, soweit sie wegen der Abzugsbegrenzung auf Höchstbeträge im Jahr der Erbringung der Spende nicht in voller Höhe als Sonderausgaben abziehbar sind, noch in früheren oder späteren Veranlagungszeiträumen steuerlich berücksichtigt werden können (vgl. BTDrucks 11/7584 S. 10).Der Gesetzgeber ist im Gegenteil davon ausgegangen, dass mit der Einführung der Großspendenregelung eine grundsätzliche Abkehr vom Grundsatz der Jahresbesteuerung nicht erfolgen solle (vgl. BTDrucks 11/7584 S. 10).
Der Gesetzgeber wollte aber mit der Einführung der Regelung in § 10b Abs. 1 Satz 3 EStG keine unbegrenzte Abzugsmöglichkeit für Großspenden schaffen, sondern nur insoweit eine Verteilung des Sonderausgabenabzugs gewährleisten, als wegen der Höchstsätze ein voller Abzug im Zuwendungsjahr nicht zulässig ist (vgl. BTDrucks 11/7584 S. 10, und BTDrucks 11/7833 S. 8).
- FG Münster, 27.08.2020 - 5 K 3940/18
Einkommensteuer - Zur Verfassungsmäßigkeit der Abzugs- und Rücktragsbeschränkung …
Der Beklagte führte weiter aus, dass im Falle des § 10b Abs. 1 S. 9 EStG nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift, welcher eine Überschreitung der "Höchstbeträge nach Satz 1" verlange, ein Zuwendungsvortrag nur in Betracht komme, soweit sowohl die Regel- als auch die Alternativgrenze überschritten seien (BFH, Urteil vom 04.05.2004 - XI R 34/03). - FG Hamburg, 09.04.2008 - 3 K 224/06
Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens auf Liquidationsverluste
In den vom BFH (XI R 30/03 und XI R 34/03) dem Bundesverfassungsgericht vorgelegten Fällen (2 BvL 57/06 und 2BvL 58/06) gehe es um die rückwirkend verschärfte Besteuerung von Entlassungsentschädigungen.