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   BFH, 12.06.2002 - XI R 35/01   

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https://dejure.org/2002,4395
BFH, 12.06.2002 - XI R 35/01 (https://dejure.org/2002,4395)
BFH, Entscheidung vom 12.06.2002 - XI R 35/01 (https://dejure.org/2002,4395)
BFH, Entscheidung vom 12. Juni 2002 - XI R 35/01 (https://dejure.org/2002,4395)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Einkommensteuer - Bildung von Rückstellungen - Gewinn - Betriebsausgaben - Strafverteidigerkosten - Rechtsanwaltskosten - Zusammenhang - Straftat - Berufliche Tätigkeit

  • Judicialis

    AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 4 Abs. 4; ; EStG § 33; ; EStG § 4 Abs. 4; ; FGO § 126 Abs. 2

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Strafverteidigungskosten - Steuerliche Berücksichtigung

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 4 Abs 4, EStG § 5
    Betriebsausgabe; Prozesskosten; Rückstellung; Strafverfahren

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 13.12.1994 - VIII R 34/93

    Kosten eines Wiederaufnahmeverfahrens nach strafrechtlicher Verurteilung mit

    Auszug aus BFH, 12.06.2002 - XI R 35/01
    Kosten der Strafverteidigung können --im Unterschied zur Strafe selbst (§ 12 Nr. 4 EStG)-- auch bei vorsätzlich begangenen Straftaten und auch bei einer Verurteilung ausnahmsweise Betriebsausgaben sein, wenn die zur Last gelegte Tat in Ausübung der beruflichen Tätigkeit begangen worden ist (BFH-Urteile vom 21. Juni 1989 X R 20/88, BFHE 157, 397, BStBl II 1989, 831, und vom 13. Dezember 1994 VIII R 34/93, BFHE 176, 564, BStBl II 1995, 457).
  • BFH, 13.05.1998 - VIII R 58/96

    Keine Rückstellung für künftige Abgabepflichten

    Auszug aus BFH, 12.06.2002 - XI R 35/01
    Neben weiteren Voraussetzungen verlangen Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten eine betrieblich veranlasste Verbindlichkeit gegenüber einem anderen, die nach Grund, Höhe oder Fälligkeit ungewiss ist und die wirtschaftlich in der Vergangenheit verursacht ist (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Dezember 1992 XI R 34/91, BFHE 170, 149, BStBl II 1994, 158; vom 13. Mai 1998 VIII R 58/96, BFH/NV 1999, 27, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 21.06.1989 - X R 20/88

    Außergewöhnliche Belastung - Strafverteidigungskosten

    Auszug aus BFH, 12.06.2002 - XI R 35/01
    Kosten der Strafverteidigung können --im Unterschied zur Strafe selbst (§ 12 Nr. 4 EStG)-- auch bei vorsätzlich begangenen Straftaten und auch bei einer Verurteilung ausnahmsweise Betriebsausgaben sein, wenn die zur Last gelegte Tat in Ausübung der beruflichen Tätigkeit begangen worden ist (BFH-Urteile vom 21. Juni 1989 X R 20/88, BFHE 157, 397, BStBl II 1989, 831, und vom 13. Dezember 1994 VIII R 34/93, BFHE 176, 564, BStBl II 1995, 457).
  • BFH, 20.09.1989 - X R 43/86

    Aufwendungen für die Verteidigung in einem Steuerstrafverfahren sind keine

    Auszug aus BFH, 12.06.2002 - XI R 35/01
    Ein betrieblicher Zusammenhang besteht nur, wenn die dem Steuerpflichtigen zur Last gelegte Tat ausschließlich und unmittelbar aus seiner betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit heraus erklärbar ist (BFH-Urteil vom 20. September 1989 X R 43/86, BFHE 158, 356, BStBl II 1990, 20).
  • BFH, 10.12.1992 - XI R 34/91

    Keine Rückstellungen für künftige Nachbetreuungsleistungen von Optikern

    Auszug aus BFH, 12.06.2002 - XI R 35/01
    Neben weiteren Voraussetzungen verlangen Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten eine betrieblich veranlasste Verbindlichkeit gegenüber einem anderen, die nach Grund, Höhe oder Fälligkeit ungewiss ist und die wirtschaftlich in der Vergangenheit verursacht ist (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Dezember 1992 XI R 34/91, BFHE 170, 149, BStBl II 1994, 158; vom 13. Mai 1998 VIII R 58/96, BFH/NV 1999, 27, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 17.12.1991 - VII B 163/91

    Feststellungen in einem Strafurteil - Weiterer Schuldner von Einfuhrumsatzsteuer

    Auszug aus BFH, 12.06.2002 - XI R 35/01
    Die Straftaten der Klägerin entspringen nicht einem besonderen beruflichen Risiko, sondern beruhen nach den Feststellungen des Landgerichts, die sich das FG zu Eigen gemacht hat (dazu vgl. BFH-Beschluss vom 17. Dezember 1991 VII B 163/91, BFH/NV 1992, 612), auf persönlicher Habgier.
  • FG Köln, 05.04.2001 - 15 K 3696/95

    Geltendmachung von Strafverteidigungskosten als Betriebsausgabe

    Auszug aus BFH, 12.06.2002 - XI R 35/01
    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage ab; die Entscheidung des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 1107 veröffentlicht.
  • BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 514/06

    Entgeltfortzahlung - Fortsetzungserkrankung

    Die dem Steuerpflichtigen vorgeworfene Tat muss ausschließlich und unmittelbar aus seiner betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit heraus erklärbar sein (BFH-Urteil vom 12. Juni 2002 XI R 35/01, BFH/NV 2002, 1441, m.w.N.).

    Dass die dem Kläger vor dem LG vorgeworfene Tat ausschließlich und unmittelbar aus seiner beruflichen Tätigkeit heraus erklärbar ist (BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 1441), hat das FG ohne Verstoß gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verneint.

  • BFH, 18.10.2007 - VI R 42/04

    Strafverteidigungskosten als Erwerbsaufwendungen und als außergewöhnliche

    Die dem Steuerpflichtigen vorgeworfene Tat muss ausschließlich und unmittelbar aus seiner betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit heraus erklärbar sein (BFH-Urteil vom 12. Juni 2002 XI R 35/01, BFH/NV 2002, 1441, m.w.N.).

    Dass die dem Kläger vor dem LG vorgeworfene Tat ausschließlich und unmittelbar aus seiner beruflichen Tätigkeit heraus erklärbar ist (BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 1441), hat das FG ohne Verstoß gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verneint.

  • BFH, 16.04.2013 - IX R 5/12

    Strafverteidigungskosten

    Die dem Steuerpflichtigen vorgeworfene Tat muss ausschließlich und unmittelbar aus seiner betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit heraus erklärbar sein (BFH-Urteil vom 12. Juni 2002 XI R 35/01, BFH/NV 2002, 1441, m.w.N.).
  • BFH, 09.02.2012 - VI R 23/10

    Werbungskosten durch Aufwendungen für arbeitsgerichtlichen Vergleich

    Die dem Steuerpflichtigen vorgeworfene Tat muss ausschließlich und unmittelbar aus seiner betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit heraus erklärbar sein (BFH-Urteil vom 12. Juni 2002 XI R 35/01, BFH/NV 2002, 1441, m.w.N.).
  • BFH, 13.12.2016 - VIII R 43/14

    Abzugsfähigkeit von Strafverteidigungskosten als Werbungskosten oder

    Im Übrigen ist auch eine private Mitveranlassung der Aufwendungen für den Abzug schädlich, weil gemischt veranlasste Strafverteidigungskosten nicht objektiv aufteilbar sind (s. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 21. September 2009 GrS 1/06, BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672, sowie die Bezugnahme im BFH-Urteil in BFHE 241, 355, BStBl II 2013, 806 auf das BFH-Urteil vom 12. Juni 2002 XI R 35/01, BFH/NV 2002, 1441, m.w.N.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 15.04.2010 - 4 K 2699/06

    Strafverteidigungskosten als Werbungskosten

    Zur Begründung führte er im Kern aus: Zwar sei die Vorteilsannahme, wie von der Rechtsprechung (mit Hinweis auf BFH vom 30. Juni 2004 VIII B 265/03, BFH/NV 2004 S. 1639; BFH vom 12. Juni 2002 XI R 35/01, BFH/NV 2002 S. 1441) gefordert, ausschließlich oder unmittelbar aus der beruflichen Tätigkeit heraus erklärbar.

    Die Abzugsfähigkeit entfiele jedoch, wenn die Tätigkeit aus der üblichen Berufsausübung herausfalle (mit Hinweis auf BFH vom 12. Juni 2002 XI R 35/01, DStRE 2002 S. 1359).

    Ein beruflicher Zusammenhang besteht nur, wenn die dem Steuerpflichtigen vorgeworfene Tat ausschließlich und unmittelbar aus seiner betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit heraus erklärbar ist (vgl. z.B.: BFH vom 12. Juni 2002 XI R 35/01, BFH/NV 2002 Seite 1441; BFH vom 18. Oktober 2007 VI R 42/04, a.a.O.).

  • BFH, 10.06.2015 - VI B 133/14

    Strafverteidigungskosten als Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen

    Die dem Steuerpflichtigen vorgeworfene Tat muss ausschließlich und unmittelbar aus seiner beruflichen Tätigkeit heraus erklärbar sein (BFH-Urteil vom 12. Juni 2002 XI R 35/01, BFH/NV 2002, 1441, m.w.N.).
  • FG Thüringen, 12.02.2014 - 3 K 926/13

    Kein Übungsleiterfreibetrag für das für die Erstellung von Lehrbriefen von einer

    Die dem Steuerpflichtigen vorgeworfene Tat muss ausschließlich und unmittelbar aus seiner betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit heraus erklärbar sein (vgl. BFH-Urteile vom 16. April 2013 IX R 5/12, a.a.O.; vom 12. Juni 2002 XI R 35/01, BFH/NV 2002, 1441, m.w.N.).
  • FG Hessen, 12.02.2014 - 4 K 1757/11

    Entscheidung zum Werbungskostenabzug von Strafverteidigerkosten

    Dabei muss die dem Steuerpflichtigen vorgeworfene Tat ausschließlich und unmittelbar aus seiner betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit heraus erklärbar sein (vgl. BFH-Urteil vom 12.06.2002 XI R 35/01, BFH/NV 2002, 1441).

    Dies folgt letztlich daraus, dass zur Last gelegte Taten, die nicht in Ausübung der konkreten beruflichen Tätigkeit, sondern nur bei Gelegenheit der beruflichen Tätigkeit begangen wurden, nicht beruflich veranlasst sind (vgl. BFH-Urteil vom 12.06.2002, a.a.O.).

  • BFH, 30.06.2004 - VIII B 265/03

    Abzugsfähigkeit von Strafverteidigungskosten

    Die einkunftsmindernde Abzugsfähigkeit der Strafverteidigungskosten setzt nämlich voraus, dass die dem Steuerpflichtigen vorgeworfene Tat ausschließlich und unmittelbar aus seiner betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit heraus erklärbar ist (BFH-Urteil vom 12. Juni 2002 XI R 35/01, BFH/NV 2002, 1441).
  • FG Niedersachsen, 13.06.2018 - 11 K 11054/16

    Beratungskosten als Betriebsausgaben; Gewinnerhöhende Aktivierung von

  • FG Köln, 29.10.2014 - 5 K 463/12

    Schadensersatzzahlung, Veranlassungszusammenhang, Bindungswirkung

  • FG München, 27.07.2015 - 10 K 3179/13

    Einbeziehung von Provisionsforderungen in den Betriebsvermögensvergleich bei

  • FG Rheinland-Pfalz, 27.06.2008 - 4 K 1928/07

    Zur Frage der steuerlichen Berücksichtigung von Schadensersatzleistungen aufgrund

  • FG Baden-Württemberg, 01.04.2008 - 11 K 90/06

    Abgrenzung des Art. 15 DBA-Schweiz und Art. 15a DBA-Schweiz - Untersuchungshaft

  • FG Niedersachsen, 14.05.2014 - 9 K 99/13

    Abzugsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus

  • FG Köln, 30.06.2009 - 8 K 1265/07

    Vorsteuerabzug aus Strafverteidigungskosten; Frage der beruflichen Veranlassung

  • FG Münster, 05.12.2012 - 11 K 4517/10

    Abziehbarkeit von Rechtsverfolgungskosten

  • FG Niedersachsen, 13.06.2018 - 11 K 11092/16

    Beratungskosten als Betriebsausgaben; Gewinnerhöhende Aktivierung von

  • FG Münster, 19.08.2011 - 14 K 2610/10

    Strafverteidigerkosten keine Werbungskosten

  • FG Münster, 01.10.2010 - 11 K 3544/07

    Kosten der Strafverteidigung

  • FG Baden-Württemberg, 02.04.2008 - 6 K 327/07

    Anwaltskosten eines Betriebsprüfers für Strafverfahren wegen Beleidigung auf dem

  • FG Hamburg, 17.12.2010 - 6 K 126/10

    Strafverteidigerkosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus

  • FG Saarland, 06.12.2006 - 1 K 262/03

    Abzugsfähigkeit von Rechtsverfolgungskosten als Werbungskosten bei den Einkünften

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