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   BFH, 10.12.2009 - XI R 39/08   

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https://dejure.org/2009,1456
BFH, 10.12.2009 - XI R 39/08 (https://dejure.org/2009,1456)
BFH, Entscheidung vom 10.12.2009 - XI R 39/08 (https://dejure.org/2009,1456)
BFH, Entscheidung vom 10. Dezember 2009 - XI R 39/08 (https://dejure.org/2009,1456)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    UStG 1993 § 25; Richtlinie 77/388/EWG Art. 26
    EuGH-Vorlage zum Anwendungsbereich der mehrwertsteuerrechtlichen "Sonderregelung für Reisebüros

  • openjur.de

    EuGH-Vorlage zum Anwendungsbereich der mehrwertsteuerrechtlichen "Sonderregelung für Reisebüros"

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1993 § 25; Richtlinie 77/388/EWG Art. 26

  • Betriebs-Berater

    EuGH-Vorlage zum Anwendungsbereich der mehrwertsteuerrechtlichen "Sonderregelung für Reisebüros"

  • Betriebs-Berater

    EuGH-Vorlage zum Anwendungsbereich der mehrwertsteuerrechtlichen "Sonderregelung für Reisebüros"

  • reise-recht-wiki.de

    Anwendungsbereich der mehrwertsteuerrechtlichen Sonderregelung für Reisebüros

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RL 77/388/EWG Art. 26; UStG § 25; UStG 1993 § 25
    Geltung der "Sonderregelung für Reisebüros" in Art. 26 der Richtlinie 388/77/EWG für den isolierten Verkauf von Opernkarten durch ein Reisebüro ohne zusätzlich erbrachte Leistungen; Besteuerung von Reiseleistungen

  • rechtsportal.de

    RL 77/388/EWG Art. 26; UStG § 25 ; UStG 1993 § 25
    Geltung der "Sonderregelung für Reisebüros" in Art. 26 der Richtlinie 388/77/EWG für den isolierten Verkauf von Opernkarten durch ein Reisebüro ohne zusätzlich erbrachte Leistungen; Besteuerung von Reiseleistungen

  • datenbank.nwb.de

    EuGH-Vorlage zum Anwendungsbereich der mehrwertsteuerrechtlichen "Sonderregelung für Reisebüros"

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    EuGH-Vorlage zum Anwendungsbereich der mehrwertsteuerrechtlichen ?Sonderregelung für Reisebüros?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Opernkarten im Reisebüro

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Geltung der "Sonderregelung für Reisebüros" in Art. 26 der Richtlinie 388/77/EWG für den isolierten Verkauf von Opernkarten durch ein Reisebüro ohne zusätzlich erbrachte Leistungen; Besteuerung von Reiseleistungen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    EuGH-Vorlage zur Sonderregelung für Reisebüros

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    EuGH-Vorlage zum Anwendungsbereich der mehrwertsteuerrechtlichen Sonderregelung für Reisebüros

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Reichweite der umsatzsteuerlichen Sonderregelung für Reisebüros

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bundesfinanzhof legt EuGH Frage zur Margenbesteuerung bei isoliertem Opernkarten-Verkauf eines Reisebüros vor - Zweifel an Anwendungsbereich der mehrwertsteuerrechtlichen 'Sonderregelung für Reisebüros"

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 25, EWGRL 388/77 Art 26
    Margenbesteuerung; Reiseleistung

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 227, 541
  • BB 2010, 277
  • BB 2010, 614
  • DB 2010, 487
  • BStBl II 2010, 321
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 12.11.1992 - C-163/91

    Van Ginkel Waddinxveen / Inspecteur der Omzetbelasting

    Auszug aus BFH, 10.12.2009 - XI R 39/08
    Zu klären sei, ob die Rechtsprechung im Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 12. November 1992 Rs. C-163/91 - Van Ginkel - (Slg. 1992, I-5723, Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 1995, 302) auch für den alleinigen Verkauf von Eintrittskarten gelte.

    Dagegen spricht Art. 26 der Richtlinie 77/388/EWG primär gegenüber Reisenden ausgeführte Umsätze bestimmter Unternehmer der Reisebranche an (vgl. EuGH-Urteile in Slg. 1992, I-5723, UR 1995, 302, Randnr. 12; vom 22. Oktober 1998 Rs. C-308/96 und C-94/97 - T. P. Madgett -, Slg. 1998, I-6229, UR 1999, 38).

    Der EuGH hat zu Art. 26 der Richtlinie 77/388/EWG in seinem Urteil Van Ginkel in Slg. 1992, I-5723, UR 1995, 302 entschieden, dass die Sonderregelung für Reisebüros und Reiseveranstalter auch dann anzuwenden ist, wenn diese nicht die Beförderung des Reisenden übernehmen, sondern sich darauf beschränken, dem Reisenden eine Ferienwohnung zur Verfügung zu stellen.

    a) Der EuGH hat sein Urteil Van Ginkel in Slg. 1992, I-5723, UR 1995, 302 (Randnr. 21 ff.) wie folgt begründet:.

    aa) Einerseits könnten die Ausführungen in Randnr. 23 des Urteils Van Ginkel in Slg. 1992, I-5723, UR 1995, 302 bedeuten, dass eine Einzelleistung eines Reisebüros oder Reiseveranstalters nur dann unter Art. 26 Abs. 1 der Richtlinie 77/388/EWG fällt, wenn sie in einer der Kernleistungen der von dieser Bestimmung erfassten Wirtschaftsteilnehmer, nämlich entweder in einer Beförderungsleistung oder in einer Unterbringungsleistung (z. B. Vermietung einer Ferienwohnung), besteht.

    bb) Andererseits spricht die Begründung in Randnr. 21 des Urteils Van Ginkel in Slg. 1992, I-5723, UR 1995, 302 dafür, dass Art. 26 Abs. 1 der Richtlinie 77/388/EWG - unabhängig von der Art der erbrachten Leistung und deren Bezug zu einer Reise - bereits dann anwendbar ist, wenn das Reisebüro oder der Reiseveranstalter im eigenen Namen und nicht als Vermittler handelt.

  • BFH, 25.09.2008 - XI S 4/08

    Ernstliche Zweifel an der regulären Besteuerung der Umsätze eines Reisebüros aus

    Auszug aus BFH, 10.12.2009 - XI R 39/08
    Der Senat hat die Revision der Klägerin gegen dieses Urteil zugelassen (Beschluss vom 25. September 2008 XI B 26/08) und ferner die angefochtenen Bescheide bis zum Abschluss des Revisionsverfahrens insoweit von der Vollziehung ausgesetzt, als die Umsätze aus dem isolierten Verkauf von Opernkarten nicht dem Regelsteuersatz zu unterwerfen, sondern nach § 25 Abs. 3 UStG zu versteuern sind (Beschluss vom 25. September 2008 XI S 4/08, BFH/NV 2009, 232).

    Zur Begründung hat der Senat in seinem Beschluss in BFH/NV 2009, 232 dargelegt, im Streitfall sei ernstlich zweifelhaft, ob ausschließlich die Erlöse eines Reisebüros aus dem Verkauf von Veranstaltungskarten im Rahmen eines Leistungsbündels oder auch die Erlöse aus dem Einzelkartenverkauf der Margenbesteuerung i. S. von § 25 UStG unterliegen könnten.

  • EuGH, 26.02.1992 - C-280/90

    Hacker / Euro-Relais

    Auszug aus BFH, 10.12.2009 - XI R 39/08
    Wie der Gerichtshof im Übrigen in seinem Urteil vom 26. Februar 1992 in der Rechtssache C-280/90 (Hacker, Slg. 1992, I-1111) zur Auslegung des Artikels 16 Nr. 1 des Übereinkommens vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ausgeführt hat, kann die vom Reiseveranstalter erbrachte Leistung selbst dann mehr als eine Leistung umfassen, wenn nur die Unterkunft erbracht wird, da neben die Vermietung der Wohnung noch Leistungen wie die Unterrichtung und Beratung treten, durch die der Reiseveranstalter für Ferien- und Wohnungsbuchungen eine große Auswahl anbietet.
  • EuGH, 22.10.1998 - C-308/96

    Madgett und Baldwin

    Auszug aus BFH, 10.12.2009 - XI R 39/08
    Dagegen spricht Art. 26 der Richtlinie 77/388/EWG primär gegenüber Reisenden ausgeführte Umsätze bestimmter Unternehmer der Reisebranche an (vgl. EuGH-Urteile in Slg. 1992, I-5723, UR 1995, 302, Randnr. 12; vom 22. Oktober 1998 Rs. C-308/96 und C-94/97 - T. P. Madgett -, Slg. 1998, I-6229, UR 1999, 38).
  • EuGH, 13.10.2005 - C-200/04

    iSt - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Sonderregelung für Reisebüros und

    Auszug aus BFH, 10.12.2009 - XI R 39/08
    Dafür lässt sich auch das EuGH-Urteil vom 13. Oktober 2005 Rs. C-200/04 - IST - (Slg. 2005, I-8691, BFH/NV Beilage 2006, 34) anführen, in dem es zum Anwendungsbereich von Art. 26 der Richtlinie 77/388/EWG in Randnr. 34 heißt:.
  • FG Berlin-Brandenburg, 08.04.2009 - 7 K 5054/05

    Regelsteuersatz für sog. refundierte Vorverkaufsgebühren

    Der Sachverhalt unterscheidet sich von anderen Gestaltungen, bei denen Kartenpreis und Vorverkaufsgebühr nicht getrennt abgerechnet werden, die Verkaufsstelle das Vertriebsrisiko trägt und zudem frei in ihrer Preisgestaltung ist (vergleiche Finanzgericht - FG - Rheinland Pfalz , Beschluss vom 05.02.2002 IV V 1751/00, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2002, 720; Sächsisches FG, Urteil vom 06.02.2008, [...], Revision anhängig unter dem Aktenzeichen XI R 39/08; Niedersächsisches FG, Urteil vom 06.03.2008 5 K 684/02, EFG 2009, 217, Revision anhängig unter dem Aktenzeichen XI R 34/08).

    Dieser Umstand wird noch zusätzlich dadurch hervorgehoben, dass die Klägerin den Kartenkäufern sonstige Leistungen erbringt, da es den Kartenkäufern nicht auf das Eigentum am Papier, sondern auf das Erleben des Kulturereignisses ankommt (ebenso FG Rheinland Pfalz , Beschluss vom 05.02.2002 IV V 1751/00, EFG 2002, 720; Sächsisches FG, Urteil vom 06.02.2008, [...], Revision anhängig unter dem Aktenzeichen XI R 39/08; Niedersächsisches FG, Urteil vom 06.03.2008 5 K 684/02, EFG 2009, 217, Revision anhängig unter dem Aktenzeichen XI R 34/08; a. A. Hey/Hoffsümmer, UR 2005, 641).

  • BFH, 25.09.2008 - XI S 4/08
    Der Senat hat in dem Verfahren XI B 26/08 mit Beschluss vom heutigen Tage die Revision zugelassen, die unter dem Az. XI R 39/08 anhängig ist.

    Die angefochtenen Bescheide sind insoweit bis zum Abschluss des Revisionsverfahrens XI R 39/08 von der Vollziehung auszusetzen, als die Umsätze aus dem isolierten Verkauf von Opernkarten nicht dem Regelsteuersatz zu unterwerfen, sondern nach § 25 Abs. 3 UStG zu versteuern sind.

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