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   BFH, 11.09.1991 - XI R 4/90   

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https://dejure.org/1991,6291
BFH, 11.09.1991 - XI R 4/90 (https://dejure.org/1991,6291)
BFH, Entscheidung vom 11.09.1991 - XI R 4/90 (https://dejure.org/1991,6291)
BFH, Entscheidung vom 11. September 1991 - XI R 4/90 (https://dejure.org/1991,6291)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89

    Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und

    Auszug aus BFH, 11.09.1991 - XI R 4/90
    Im Anschluß an den Beschluß des Großen Senats vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89 (BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847, unter Abschn. C II 1. c) sind Versorgungsleistungen, die anläßlich der Übertragung von Vermögen im Wege vorweggenommener Erbfolge vom Übernehmer zugesagt werden, keine Anschaffungskosten, sondern Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 a EStG).

    Wie sich aus Abschn. C II. 1. Buchst. c), 2. Buchst. b) der Gründe des Beschlusses des Großen Senats vom 5. Juli 1990 (in BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847) ergibt, wird an dieser Rechtsauffassung festgehalten.

    Leistet der Vermögensübernehmer an den Übergeber eine Abstandszahlung, so erbringt jener eigene Aufwendungen, um das Vermögen übertragen zu erhalten (BFH-Beschluß in BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847, unter Abschn. C II 2. a, c).

  • BFH, 30.11.1967 - IV 1/65

    Betriebsübertragung - Eltern - Kinder - Kaufpreisrente

    Auszug aus BFH, 11.09.1991 - XI R 4/90
    Ein Kaufvertrag könnte allenfalls dann angenommen werden, wenn die beiderseitigen Leistungen nach kaufmännischen Gesichtspunkten gegeneinander abgewogen sind und wenn die Beteiligten durch eindeutige und klare Vereinbarungen zum Ausdruck gebracht haben, daß tatsächlich ein auf äquivalenten Leistungen beruhendes Geschäft abgeschlossen ist (ähnlich zur Abgrenzung einer Kaufpreisrente - Betriebsausgabe - von einer außerbetrieblichen Versorgungsrente - Sonderausgabe - Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 30. November 1967 IV 1/65, BFHE 91, 81, BStBl II 1968, 263, und zur Betriebsübertragung BFH-Urteil vom 24. August 1972 VIII R 36/66, BFHE 107, 365, BStBl II 1973, 111).
  • BFH, 05.06.1991 - XI R 3/84

    Berechnung des Wertes der Abschreibung für Abnutzung für eine Abfindung

    Auszug aus BFH, 11.09.1991 - XI R 4/90
    Die Übertragung des Grundstücks ist in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuspalten (vgl. - auch zum folgenden - Senatsurteil vom 5. Juni 1991 XI R 3/84, BFH/NV 1991, 679).
  • BFH, 20.12.1990 - XI R 2/85

    Zulässigkeit der Annahme einer rechtlichen Einheit bei Erbfall und

    Auszug aus BFH, 11.09.1991 - XI R 4/90
    Da diese Aufwendungen getätigt werden, um das Grundstück von der fremden in die eigene Verfügungsmacht zu überführen, stellen sie auch bei einem teilentgeltlichen Erwerb in voller Höhe Anschaffungskosten dar; sie sind nicht nur anteilig zu berücksichtigen (zu vorstehendem vgl. BFH-Urteil vom 20. Dezember 1990 XI R 2/85, BFH/NV 1991, 383).
  • BFH, 24.08.1972 - VIII R 36/66

    Übertragung eines Betriebs - Vom Vater auf den Sohn - Unentgeltliche

    Auszug aus BFH, 11.09.1991 - XI R 4/90
    Ein Kaufvertrag könnte allenfalls dann angenommen werden, wenn die beiderseitigen Leistungen nach kaufmännischen Gesichtspunkten gegeneinander abgewogen sind und wenn die Beteiligten durch eindeutige und klare Vereinbarungen zum Ausdruck gebracht haben, daß tatsächlich ein auf äquivalenten Leistungen beruhendes Geschäft abgeschlossen ist (ähnlich zur Abgrenzung einer Kaufpreisrente - Betriebsausgabe - von einer außerbetrieblichen Versorgungsrente - Sonderausgabe - Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 30. November 1967 IV 1/65, BFHE 91, 81, BStBl II 1968, 263, und zur Betriebsübertragung BFH-Urteil vom 24. August 1972 VIII R 36/66, BFHE 107, 365, BStBl II 1973, 111).
  • BFH, 28.07.1981 - VIII R 124/76

    Zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung des Vorbehaltsnießbrauchs

    Auszug aus BFH, 11.09.1991 - XI R 4/90
    Die Einräumung des Nutzungsrechtes stellt keine Gegenleistung des Übernehmers für die Übertragung des Grundstücks dar; sie mindert vielmehr von vornherein das übertragene Vermögen (BFH-Urteil vom 28. Juli 1981 VIII R 124/76, BFHE 134, 130, BStBl II 1982, 378).
  • BFH, 09.07.2013 - IX R 43/11

    Anschaffungsnebenkosten bei unentgeltlichem Erwerb

    Der BFH hat schon in früheren Entscheidungen solche Nebenkosten bei teilentgeltlichen Erwerben nicht in einen unentgeltlichen und einen entgeltlichen Anteil aufgeteilt, sondern in voller Höhe als Anschaffungs(neben)kosten beurteilt (BFH-Urteile vom 20. Dezember 1990 XI R 2/85, BFH/NV 1991, 383; vom 24. April 1991 XI R 5/83, BFHE 164, 352, BStBl II 1991, 793; vom 11. September 1991 XI R 4/90, BFH/NV 1992, 169), weil sie der Überführung eines bebauten Grundstücks von der fremden in die eigene Verfügungsmacht dienten.
  • FG Münster, 25.10.2011 - 13 K 1907/10

    Anschaffungsnebenkosten auch bei unentgeltlichem Erwerb abzugsfähig!

    Eine Aufteilung der Nebenkosten auf den entgeltlichen und den unentgeltlichen Teil des Rechtsgeschäfts solle daher nicht erfolgen (BFH-Urteil vom 20. Dezember 1990 XI R 2/85, BFH/NV 1991, 383; vom 11. September 1991 XI R 4/90, BFH/NV 1992, 169; vom 10. Oktober 1991 XI R 1/86, BStBl II. 1992, 239).
  • BFH, 14.12.1994 - X R 1/90

    Verpflichtung eines Vermögensübernehmers, an einen familienfremden Dritten

    Eine etwa vom Rechtsvorgänger fortgeführte AfA ist zu kürzen, da § 11d der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung nur für den (teil-) unentgeltlichen Erwerb gilt (vgl. BFH-Urteil vom 11. September 1991 XI R 4/90, BFH/NV 1992, 169, 171, unter 3.).
  • BFH, 24.03.1993 - X R 25/91

    Abzug von Vorkosten nach § 10e Abs. 6 EStG bei teilentgeltlichem Erwerb

    Der XI. Senat hat in diesem und in weiteren Urteilen (z. B. vom 30. Januar 1991 XI R 6/84, BFH/NV 1991, 453, sowie vom 11. September 1991 XI R 4/90, BFH/NV 1992, 169) die bei teilentgeltlichem Erwerb eines Grundstücks anfallenden Gebühren für die notarielle Beurkundung und für die Eintragung in das Grundbuch nicht anteilig dem entgeltlichen und dem unentgeltlichen Erwerb zugeordnet, sondern in voller Höhe als Anschaffungs(neben)kosten behandelt, weil sie erforderlich seien, um das Grundstück von der fremden in die eigene Verfügungsmacht zu überführen.
  • FG Köln, 27.10.2011 - 14 K 1612/10

    Keine Eigenheimzulage für eine gegen Pflege- und Unterhaltsleistungen und ein

    Zu den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 24.04.1991 (XI R 9/84, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1991, 794) und 11.09.1991 (XI R 4/90, BFH/NV 1991, 169) sei anzumerken, dass die Urteile aus dem vergangenen Jahrtausend stammten.

    Die in dem Übertragungsvertrag vereinbarte Versorgungsleistung (die Verpflichtung zur Betreuung und Pflege) kann dementsprechend nicht als Anschaffungskosten für den Erwerb des Grundstücks berücksichtigt werden (vgl. BFH-Urteile vom 24.04.1991 XI R 9/84, BStBl II 1991, 794; vom 11.09.1991 XI R 4/90, BFH/NV 1992, 169 und aus neuerer Zeit BFH-Urteil vom 17.12.2003 X R 2/01, BFH/NV 2004, 1086).

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