Weitere Entscheidung unten: BFH, 22.07.2020

Rechtsprechung
   BFH, 24.02.2021 - XI R 32/20 (XI R 42/19), XI R 32/20, XI R 42/19   

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https://dejure.org/2021,17566
BFH, 24.02.2021 - XI R 32/20 (XI R 42/19), XI R 32/20, XI R 42/19 (https://dejure.org/2021,17566)
BFH, Entscheidung vom 24.02.2021 - XI R 32/20 (XI R 42/19), XI R 32/20, XI R 42/19 (https://dejure.org/2021,17566)
BFH, Entscheidung vom 24. Februar 2021 - XI R 32/20 (XI R 42/19), XI R 32/20, XI R 42/19 (https://dejure.org/2021,17566)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Bundesfinanzhof

    EGRL 112/2006 Art 132 Abs 1 Buchst g, EGRL 112/2006 Art 134 Buchst b, UStG § 4 Nr 17 Buchst b, UStG § 4 Nr 18, UStG VZ 2012
    Zur Steuerbefreiung eng mit der Sozialfürsorge verbundener Dienstleistungen im Bereich des Rettungsdienstes

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 132 Abs 1 Buchst g EGRL 112/2006, Art 134 Buchst b EGRL 112/2006, § 4 Nr 17 Buchst b UStG 2005, § 4 Nr 18 UStG 2005, UStG VZ 2012
    Zur Steuerbefreiung eng mit der Sozialfürsorge verbundener Dienstleistungen im Bereich des Rettungsdienstes

  • IWW

    §§ 51 bis ... 68 der Abgabenordnung, § 6 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über den Rettungsdienst für das Land Mecklenburg-Vorpommern, § 7 Abs. 2 Satz 2 des Rettungsdienstgesetzes Mecklenburg-Vorpommern, § 6 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 RDG M-V, § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 RDG, § 6 Abs. 4 Satz 2 RDG, § 7 Abs. 5 RDG, § 4 Nr. 18 des Umsatzsteuergesetzes (UStG), Art. 132 Abs. 1 Buchst. g der Richtlinie 2006/112/EG, § 4 Nr. 18 UStG, Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL, Art. 134 MwStSystRL, Art. 134 Buchst. b MwStSystRL, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG, § 6 Abs. 4 RDG, § 7 Abs. 4, Abs. 5 RDG, § 143 Abs. 2 FGO, § 121 Satz 1 FGO, § 139 Abs. 3 Satz 3 FGO

  • Wolters Kluwer

    Umsatzsteuerliche Behandlung der Erlöse aus Krankentransport- und Rettungsdienstleistungen gegenüber Sozialversicherungsträgern

  • rewis.io

    Zur Steuerbefreiung eng mit der Sozialfürsorge verbundener Dienstleistungen im Bereich des Rettungsdienstes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umsatzsteuerliche Behandlung der Erlöse aus Krankentransport- und Rettungsdienstleistungen gegenüber Sozialversicherungsträgern

  • rechtsportal.de

    Umsatzsteuerliche Behandlung der Erlöse aus Krankentransport- und Rettungsdienstleistungen gegenüber Sozialversicherungsträgern

  • datenbank.nwb.de

    Zur Steuerbefreiung eng mit der Sozialfürsorge verbundener Dienstleistungen im Bereich des Rettungsdienstes

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Steuerbefreiung eng mit der Sozialfürsorge verbundener Dienstleistungen im Bereich des Rettungsdienstes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer | Zur Steuerbefreiung eng mit der Sozialfürsorge verbundener Dienstleistungen im Bereich des Rettungsdienstes

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Krankentransport- und Rettungsdienstleistungen - und die Umsatzsteuer

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)

In Nachschlagewerken

Sonstiges (3)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 4 Nr 18, UStG § 4 Nr 17 Buchst b, EWGRL 388/77 Art 13 Teil A Abs 2 Buchst a, EGRL 112/2006 Art 132 Abs 1
    Umsatzsteuerpflicht, Zweckbetrieb, Verein, Abrechnung

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 4 Nr 18 ; UStG § 4 Nr 17 Buchst b ; EWGRL 388/77 Art 13 Teil A Abs 2 Buchst a ; EGRL 112/2006 Art 132 Abs 1

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 4 Nr 18, UStG § 4 Nr 17 Buchst b, EWGRL 388/77 Art 13 Teil A Abs 2 Buchst a, EGRL 112/2006 Art 132 Abs 1
    Umsatzsteuerpflicht, Zweckbetrieb, Verein, Abrechnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2021, 1383
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 08.10.2020 - C-657/19

    Finanzamt D - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie

    Auszug aus BFH, 24.02.2021 - XI R 32/20
    Der Senat hat mit Beschluss vom 22.07.2020 - XI R 42/19 mit Zustimmung der Beteiligten das Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) in dem Verfahren C-657/19 angeordnet.

    Nach Ergehen des EuGH-Urteils Finanzamt D vom 08.10.2020 - C-657/19 (EU:C:2020:811) wurde das Verfahren unter dem Aktenzeichen XI R 32/20 (XI R 42/19) fortgesetzt.

    Um das Merkmal "eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbunden" i.S. des Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL zu erfüllen, muss die betreffende Leistung jedenfalls für die der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit unterfallenden Umsätze unerlässlich sein (vgl. EuGH-Urteil Finanzamt D, EU:C:2020:811, Rz 31).

    (2) Soweit das FG insoweit eine eng mit der Sozialfürsorge verbundene Dienstleistung i.S. des Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL verneint hat, weil der Kläger die betreffende Abrechnungsleistung nicht gegenüber dem jeweiligen Hilfsbedürftigen erbracht hat, sondern gegenüber einem anderen Leistungserbringer, konnte es das EuGH-Urteil Finanzamt D (EU:C:2020:811) noch nicht berücksichtigen.

    Danach hängt die Mehrwertsteuerbefreiung von Dienstleistungen nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL nicht davon ab, an wen diese erbracht werden, sofern sie ein für die Durchführung der Maßnahmen der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit unerlässlichen Schritt darstellen und ihre Belastung mit der Mehrwertsteuer daher zwangsläufig dazu führen würde, die Kosten der genannten Umsätze zu erhöhen (EuGH-Urteil Finanzamt D, EU:C:2020:811, Rz 36).

    Es ist daher grundsätzlich Sache des innerstaatlichen Rechts jedes Mitgliedstaats, die Regeln aufzustellen, nach denen diesen Einrichtungen eine solche Anerkennung gewährt werden kann, wobei die Mitgliedstaaten über ein Ermessen verfügen (vgl. EuGH-Urteile Les Jardins de Jouvence vom 21.01.2016 - C-335/14, EU:C:2016:36, Rz 32 und 34; Finanzamt D, EU:C:2020:811, Rz 43).

    Zu ihnen können das Bestehen spezifischer Vorschriften --seien es nationale oder regionale, Rechts- oder Verwaltungsvorschriften, Steuervorschriften oder Vorschriften im Bereich der sozialen Sicherheit--, das mit den Tätigkeiten des betreffenden Steuerpflichtigen verbundene Gemeinwohlinteresse, die Tatsache, dass andere Steuerpflichtige mit den gleichen Tätigkeiten bereits in den Genuss einer ähnlichen Anerkennung kommen, und der Gesichtspunkt zählen, dass die Kosten der fraglichen Leistungen unter Umständen zum großen Teil von Krankenkassen oder anderen Einrichtungen der sozialen Sicherheit übernommen werden, insbesondere wenn die privaten Wirtschaftsteilnehmer vertragliche Beziehungen zu diesen Einrichtungen unterhalten (vgl. in diesem Sinne EuGH-Urteile Kügler vom 10.09.2002 - C-141/00, EU:C:2002:473, Rz 58; Les Jardins de Jouvence, EU:C:2016:36, Rz 35; Finanzamt D, EU:C:2020:811, Rz 44).

  • EuGH, 21.01.2016 - C-335/14

    Les Jardins de Jouvence - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht -

    Auszug aus BFH, 24.02.2021 - XI R 32/20
    Es ist daher grundsätzlich Sache des innerstaatlichen Rechts jedes Mitgliedstaats, die Regeln aufzustellen, nach denen diesen Einrichtungen eine solche Anerkennung gewährt werden kann, wobei die Mitgliedstaaten über ein Ermessen verfügen (vgl. EuGH-Urteile Les Jardins de Jouvence vom 21.01.2016 - C-335/14, EU:C:2016:36, Rz 32 und 34; Finanzamt D, EU:C:2020:811, Rz 43).

    Zu ihnen können das Bestehen spezifischer Vorschriften --seien es nationale oder regionale, Rechts- oder Verwaltungsvorschriften, Steuervorschriften oder Vorschriften im Bereich der sozialen Sicherheit--, das mit den Tätigkeiten des betreffenden Steuerpflichtigen verbundene Gemeinwohlinteresse, die Tatsache, dass andere Steuerpflichtige mit den gleichen Tätigkeiten bereits in den Genuss einer ähnlichen Anerkennung kommen, und der Gesichtspunkt zählen, dass die Kosten der fraglichen Leistungen unter Umständen zum großen Teil von Krankenkassen oder anderen Einrichtungen der sozialen Sicherheit übernommen werden, insbesondere wenn die privaten Wirtschaftsteilnehmer vertragliche Beziehungen zu diesen Einrichtungen unterhalten (vgl. in diesem Sinne EuGH-Urteile Kügler vom 10.09.2002 - C-141/00, EU:C:2002:473, Rz 58; Les Jardins de Jouvence, EU:C:2016:36, Rz 35; Finanzamt D, EU:C:2020:811, Rz 44).

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 28.08.2019 - 3 K 114/15

    Körperschaftsteuerpflicht und Umsatzbesteuerung bei Abrechnungsleistungen über

    Auszug aus BFH, 24.02.2021 - XI R 32/20
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 28.08.2019 - 3 K 114/15 wegen Umsatzsteuer 2012 aufgehoben.

    Das Finanzgericht (FG) Mecklenburg-Vorpommern wies mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2020, 140 veröffentlichten Urteil vom 28.08.2019 - 3 K 114/15 die Klage auch wegen Umsatzsteuer 2012 ab.

  • BFH, 29.05.2018 - IX R 8/17

    Einkünfteerzielungsabsicht - Überschussprognose - Prognosezeitraum

    Auszug aus BFH, 24.02.2021 - XI R 32/20
    Der Antrag, die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren für notwendig zu erklären, ist im Revisionsverfahren unzulässig, da die Entscheidung nach § 139 Abs. 3 Satz 3 FGO sachlich zum Kostenfestsetzungsverfahren gehört (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 29.05.2018 - IX R 8/17, BFH/NV 2019, 386, Rz 16).
  • BFH, 10.02.2016 - XI R 26/13

    Landesärztekammer im Bereich "externe Qualitätssicherung Krankenhaus" nicht

    Auszug aus BFH, 24.02.2021 - XI R 32/20
    Andere Wirtschaftsteilnehmer konnten daher nicht die Abrechnungsleistungen tätigen (s. allgemein BFH-Urteil vom 10.02.2016 - XI R 26/13, BFHE 252, 538, BStBl II 2017, 857, Rz 57).
  • EuGH, 10.09.2002 - C-141/00

    Kügler

    Auszug aus BFH, 24.02.2021 - XI R 32/20
    Zu ihnen können das Bestehen spezifischer Vorschriften --seien es nationale oder regionale, Rechts- oder Verwaltungsvorschriften, Steuervorschriften oder Vorschriften im Bereich der sozialen Sicherheit--, das mit den Tätigkeiten des betreffenden Steuerpflichtigen verbundene Gemeinwohlinteresse, die Tatsache, dass andere Steuerpflichtige mit den gleichen Tätigkeiten bereits in den Genuss einer ähnlichen Anerkennung kommen, und der Gesichtspunkt zählen, dass die Kosten der fraglichen Leistungen unter Umständen zum großen Teil von Krankenkassen oder anderen Einrichtungen der sozialen Sicherheit übernommen werden, insbesondere wenn die privaten Wirtschaftsteilnehmer vertragliche Beziehungen zu diesen Einrichtungen unterhalten (vgl. in diesem Sinne EuGH-Urteile Kügler vom 10.09.2002 - C-141/00, EU:C:2002:473, Rz 58; Les Jardins de Jouvence, EU:C:2016:36, Rz 35; Finanzamt D, EU:C:2020:811, Rz 44).
  • BFH, 18.08.2005 - V R 71/03

    Umsätze einer vom Jugendamt beauftragten Legasthenie-Therapeutin von Umsatzsteuer

    Auszug aus BFH, 24.02.2021 - XI R 32/20
    Die Steuerbefreiung knüpft an leistungs- und an personenbezogene Voraussetzungen an: Es muss sich um eng mit der Sozialfürsorge oder der sozialen Sicherheit verbundene Leistungen handeln, die von Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder anderen Einrichtungen erbracht werden, die von dem betreffenden Mitgliedstaat als Einrichtungen mit im Wesentlichen sozialem Charakter anerkannt worden sind (vgl. EuGH-Urteil Kingscrest Associates und Montecello vom 26.05.2005 - C-498/03, EU:C:2005:322, Rz 34; BFH-Urteile vom 18.08.2005 - V R 71/03, BFHE 211, 543, BStBl II 2006, 143, unter II.2.d cc, Rz 45 und 46; vom 07.12.2016 - XI R 5/15, BFHE 256, 550).
  • BFH, 10.04.2019 - XI R 11/17

    Umsatzsteuerpflicht für Gutachtertätigkeit im Auftrag des Medizinischen Dienstes

    Auszug aus BFH, 24.02.2021 - XI R 32/20
    aa) Nach der Rechtsprechung des EuGH kann eine eng mit einer begünstigten Tätigkeit verbundene Leistung steuerfrei sein, wenn die Haupttätigkeit selbst eine befreite Tätigkeit ist und sowohl die Haupttätigkeit als auch die damit eng verbundene Leistung von einer der in Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL genannten Einrichtungen erbracht werden (vgl. EuGH-Urteile Kinderopvang Enschede vom 09.02.2006 - C-415/04, EU:C:2006:95, Rz 21, 22; Horizon College vom 14.06.2007 - C-434/05, EU:C:2007:343, Rz 34, 36; s.a. BFH-Beschluss vom 10.04.2019 - XI R 11/17, BFHE 264, 478, BStBl II 2019, 683, Rz 42).
  • BFH, 01.12.2010 - XI R 46/08

    Umsatzsteuerbefreiung von Leistungen eines Vereins für Rettungsdienste u. a., der

    Auszug aus BFH, 24.02.2021 - XI R 32/20
    Soweit sich demgegenüber aus dem BFH-Urteil vom 01.12.2010 - XI R 46/08 (BFHE 232, 232) etwas anderes ergibt, hält der Senat hieran nicht mehr fest.
  • EuGH, 14.06.2007 - C-434/05

    Horizon College - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - Art. 13 Teil A

    Auszug aus BFH, 24.02.2021 - XI R 32/20
    aa) Nach der Rechtsprechung des EuGH kann eine eng mit einer begünstigten Tätigkeit verbundene Leistung steuerfrei sein, wenn die Haupttätigkeit selbst eine befreite Tätigkeit ist und sowohl die Haupttätigkeit als auch die damit eng verbundene Leistung von einer der in Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL genannten Einrichtungen erbracht werden (vgl. EuGH-Urteile Kinderopvang Enschede vom 09.02.2006 - C-415/04, EU:C:2006:95, Rz 21, 22; Horizon College vom 14.06.2007 - C-434/05, EU:C:2007:343, Rz 34, 36; s.a. BFH-Beschluss vom 10.04.2019 - XI R 11/17, BFHE 264, 478, BStBl II 2019, 683, Rz 42).
  • EuGH, 26.05.2005 - C-498/03

    Kingscrest Associates und Montecello - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel

  • EuGH, 09.02.2006 - C-415/04

    Kinderopvang Enschede - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen -

  • BFH, 07.12.2016 - XI R 5/15

    Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen der Eingliederungshilfe und im Rahmen des

  • FG Schleswig-Holstein, 28.06.2022 - 4 K 96/19

    Umsatzsteuerliche Behandlung von Bluttransporten und Gewebetransporten zwischen

    Für eng mit der Sozialfürsorge verbundene Dienstleistungen im Sinne des Art. 132 Absatz 1 Buchst. g MwStSystRL habe der BFH (Urteil vom 24. Februar 2021, XI R 32/20 (XI R 42/19) Rn. 30) unlängst entschieden, dass es nicht darauf ankomme, an wen die Leistungen erbracht würden.

    e.) In seiner neueren Rechtsprechung zum Merkmal der "engen Verbundenheit mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit" i.S.d. Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL hat der 11. Senat des BFH (BFH-Urteil vom 24. Februar 2021, XI R 32/20 (XI R 42/19), XI R 32/20, XI R 42/19, BFHE 272, 270 - im Anschluss an das EuGH-Urteil vom 8. Oktober 2020, C-657/19 (EU:C:2020:811)) geurteilt, dass Dienstleistungen in Gestalt der Abrechnung von Leistungen von Rettungsdiensten - die ihrerseits als Beauftragte des Trägers des öffentlichen Rettungsdienstes tätig wurden - begünstigt seien.

  • BFH, 24.05.2023 - XI R 37/20

    Betriebsausgaben-Abzugsverbot für Gästehäuser im Sinne des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr.

    Die Entscheidung nach § 139 Abs. 3 Satz 3 FGO gehört sachlich zum Kostenfestsetzungsverfahren; zuständig hierfür ist das FG (vgl. BFH-Urteile vom 24.02.2021 - XI R 32/20 (XI R 42/19), BFHE 272, 270, Rz 39; vom 20.09.2022 - IX R 29/21, BFHE 278, 193, Rz 32).
  • BFH, 24.08.2022 - XI R 25/20

    Steuerfreie Beförderung von kranken und verletzten Personen

    bb) Diese Leistungen sind dem Grunde nach gemäß Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL von der Steuer befreit (vgl. BFH-Urteil vom 24.02.2021 - XI R 32/20 (XI R 42/19), BFHE 272, 270, Rz 27).
  • BFH, 05.04.2023 - V R 14/22

    Ermäßigter Steuersatz für Blut- und Gewebetransporte

    Unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des BFH zum Merkmal der "engen Verbundenheit mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit" (Urteil vom 24.02.2021 - XI R 32/20 (XI R 42/19), BFHE 272, 270) liege damit ein Betrieb der Wohlfahrtspflege im Sinne des § 66 AO vor.
  • FG Hessen, 20.10.2021 - 1 K 736/19

    Steuerbefreite Umstätze durch selbstständige Tätigkeit im Bereich der ambulanten

    Auch der Klägerin hätte es freigestanden, ein anderes Konzept zu wählen und damit ihre Leistungen im Ergebnis steuerbefreit zu erbringen, so dass es letztlich nicht zu Wettbewerbsverzerrungen kommt (vgl. dazu BFH-Urteil vom 24.02.2021 XI R 32/20 (XI R 42/19), BFHE 272, 270).
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Rechtsprechung
   BFH, 22.07.2020 - XI R 42/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,80960
BFH, 22.07.2020 - XI R 42/19 (https://dejure.org/2020,80960)
BFH, Entscheidung vom 22.07.2020 - XI R 42/19 (https://dejure.org/2020,80960)
BFH, Entscheidung vom 22. Juli 2020 - XI R 42/19 (https://dejure.org/2020,80960)
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Wird zitiert von ...

  • BFH, 24.02.2021 - XI R 32/20

    Zur Steuerbefreiung eng mit der Sozialfürsorge verbundener Dienstleistungen im

    Der Senat hat mit Beschluss vom 22.07.2020 - XI R 42/19 mit Zustimmung der Beteiligten das Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) in dem Verfahren C-657/19 angeordnet.

    Nach Ergehen des EuGH-Urteils Finanzamt D vom 08.10.2020 - C-657/19 (EU:C:2020:811) wurde das Verfahren unter dem Aktenzeichen XI R 32/20 (XI R 42/19) fortgesetzt.

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