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   BFH, 05.05.2004 - XI R 43/03   

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https://dejure.org/2004,7483
BFH, 05.05.2004 - XI R 43/03 (https://dejure.org/2004,7483)
BFH, Entscheidung vom 05.05.2004 - XI R 43/03 (https://dejure.org/2004,7483)
BFH, Entscheidung vom 05. Mai 2004 - XI R 43/03 (https://dejure.org/2004,7483)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 2; ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2; ; EStG § 4 Abs. 2 Satz 1; ; EStG § 5 Abs. 1; ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2; ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 5 Abs. 1 § 6 Abs. 1; HGB § 253
    Teilwertabschreibung

  • datenbank.nwb.de

    Pflicht zur Teilwertabschreibung trotz des in § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG eingeräumten Wahlrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 6 Abs 1 Nr 2 S 2, HGB § 253 Abs 2, EStG § 5 Abs 1, EStG § 4 Abs 2
    Anlagevermögen; Bilanzberichtigung; Niederstwertprinzip; Teilwertabschreibung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2007, 12
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 27.11.1974 - I R 123/73

    Aktivierte Herstellungskosten - Umbauten - Installation - Gemietete Betriebsräume

    Auszug aus BFH, 05.05.2004 - XI R 43/03
    Nach § 253 Abs. 2 Satz 3 letzter Halbsatz HGB sind Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auf den niedrigeren Wert abzuschreiben (Urteile des Bundesfinanzhofs vom 27. November 1974 I R 123/73, BFHE 114, 415, BStBl II 1975, 294; vom 25. Juni 1985 VIII R 274/81, BFH/NV 1986, 22; vgl. auch z.B. Herrmann/ Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, Kommentar, § 6 EStG Rdnr. 561 ff.).
  • BFH, 25.06.1985 - VIII R 274/81

    Wertansatz eines Betriebsgebäudes - Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung -

    Auszug aus BFH, 05.05.2004 - XI R 43/03
    Nach § 253 Abs. 2 Satz 3 letzter Halbsatz HGB sind Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auf den niedrigeren Wert abzuschreiben (Urteile des Bundesfinanzhofs vom 27. November 1974 I R 123/73, BFHE 114, 415, BStBl II 1975, 294; vom 25. Juni 1985 VIII R 274/81, BFH/NV 1986, 22; vgl. auch z.B. Herrmann/ Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, Kommentar, § 6 EStG Rdnr. 561 ff.).
  • BFH, 18.04.2012 - X R 7/10

    Anwendbarkeit des Halbabzugsverbots auf Teilwertabschreibungen auf

    Für Steuerpflichtige, die ihren Gewinn gemäß § 5 Abs. 1 EStG ermitteln, ergibt sich aufgrund des Grundsatzes der Maßgeblichkeit und des handelsrechtlichen strengen Niederstwertprinzips für Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens (§ 253 Abs. 3 HGB) bei gesunkenem Teilwert steuerrechtlich eine Pflicht zur Teilwertabschreibung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 5. Mai 2004 XI R 43/03, BFH/NV 2005, 22).
  • BFH, 21.06.2006 - XI R 49/05

    Keine "Sonderabschreibung" für zu Unrecht als Herstellungskosten erfasste

    a) Voraussetzung der Teilwertabschreibung ist der Eintritt einer dauernden Wertminderung (BFH-Urteil vom 5. Mai 2004 XI R 43/03, BFH/NV 2005, 22).
  • BFH, 22.09.2005 - X B 58/05

    Betrieblich veranlasste Gewährung eines Eigenkapital ersetzenden Darlehens

    Sie haben nicht dargelegt, dass die Entscheidung des FG anders ausgefallen wäre, wenn sich das Gericht mit der Revisionsschrift im Verfahren XI R 43/03 oder mit dem Vortrag ihres Prozessbevollmächtigten in der mündlichen Verhandlung, der Kläger habe ein Darlehen aufgenommen und dieses an die GmbH weitergeleitet, weil der GmbH selbst ein Bankdarlehen gekündigt worden sei, auseinander gesetzt hätte.

    d) Ebenso wenig Erfolg hat die Rüge der Kläger, das angefochtene FG-Urteil sei insoweit nicht i.S. von § 119 Nr. 6 FGO mit Gründen versehen, als das FG die Revisionsschrift im Verfahren XI R 43/03 mit Stillschweigen übergangen habe.

    Insbesondere handelt es sich bei der in den Akten befindlichen Revisionsschrift im Verfahren XI R 43/03 --entgegen der Auffassung der Kläger-- um kein selbständiges Angriffs- und Verteidigungsmittel.

  • BFH, 25.11.2009 - X R 27/05

    Ermittlung des Teilwerts eines zum Umlaufvermögen gehörenden teilfertigen

    Steuerpflichtige, die ihren Gewinn gemäß § 5 Abs. 1 EStG ermitteln, haben im Streitjahr aufgrund des Grundsatzes der Maßgeblichkeit und des handelsrechtlichen strengen Niederstwertprinzips für Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens (§ 253 Abs. 3 HGB) bei gesunkenem Teilwert auch steuerrechtlich zwingend eine Teilwertabschreibung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG vorzunehmen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 5. Mai 2004 XI R 43/03, BFH/NV 2005, 22; siehe auch R 36 Abs. 1 Satz 3 der Einkommensteuer-Richtlinien 1996).
  • FG Köln, 21.06.2006 - 13 K 4033/05

    Teilwertabschreibungen auf Aktien

    In Anbetracht der Übernahme der Regelung in § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG aus § 253 Abs. 2 HGB, der weitgehenden sachlichen Übereinstimmung zwischen beiden Vorschriften und der Tatsache, dass bei einer aus § 253 Abs. 2 Satz 3, 2. Halbsatz HGB resultierenden handelsrechtlichen Verpflichtung zur Abschreibung wegen des Maßgeblichkeitsprinzips in § 5 Abs. 1 EStG auch eine steuerrechtliche Verpflichtung zur Teilwertabschreibung besteht, soweit § 6 EStG ein steuerrechtliches Bewertungswahlrecht eröffnet (vgl. dazu BFH-Urteile vom 27. November 1974 I R 123/72, BFHE 114, 415, BStBl II 1975, 294; vom 5. Mai 2004 XI R 43/03, BFH/NV 2005, 22 m. w. N.; Hennrichs, Maßgeblichkeitsgrundsatz oder eigenständige Prinzipien für die Steuerbilanz?, Deutsche Steuerjuristische Gesellschaft - DStJG - Bd. 24 (2001), 301, 322; Blümich, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, EStG § 6 Rdnr. 563a), vertritt der erkennende Senat die Auffassung, dass ungeachtet der unterschiedlichen Zielsetzungen der Handels- und der Steuerbilanz eine einheitliche Auslegung des Begriffs der "voraussichtlich dauernden Wertminderung" in HGB und EStG vorzunehmen ist.
  • BFH, 25.11.2009 - X R 28/05

    Regelung des § 4 Abs. 2 EStG i.d.F. des StBereinG 1999 - Rückstellungen für

    Steuerpflichtige, die ihren Gewinn gemäß § 5 Abs. 1 EStG ermitteln, haben im Streitjahr aufgrund des Grundsatzes der Maßgeblichkeit und des handelsrechtlichen strengen Niederstwertprinzips für Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens (§ 253 Abs. 3 HGB) bei gesunkenem Teilwert auch steuerrechtlich zwingend eine Teilwertabschreibung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG vorzunehmen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 5. Mai 2004 XI R 43/03, BFH/NV 2005, 22; siehe auch R 36 Abs. 1 Satz 3 der Einkommensteuer-Richtlinien 1996).
  • BFH, 24.07.2013 - IV R 30/10

    Kein niedrigerer Teilwert eines bereits entstandenen, aber erst in einem späteren

    Für Steuerpflichtige, die, wie die Klägerin, ihren Gewinn gemäß § 5 Abs. 1 EStG ermitteln, ergibt sich aufgrund des Grundsatzes der Maßgeblichkeit und des handelsrechtlichen strengen Niederstwertprinzips für Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens (§ 253 Abs. 4 HGB) bei gesunkenem Teilwert steuerrechtlich eine Pflicht zur Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 5. Mai 2004 XI R 43/03, BFH/NV 2005, 22, und in BFHE 237, 119).
  • FG Hessen, 10.06.2020 - 4 K 1124/17

    Berücksichtigen einer steuerwirksamen Teilwertabschreibung i.R.d. Feststellung

    Soweit jedoch handelsrechtliche Vorschriften eine Abschreibung gebieten, muss diese nach § 5 Abs. 1 EStG auch bei der steuerrechtlichen Gewinnermittlung vorgenommen werden (BFH-Urteil vom 5. Mai 2004 IX R 43/09, BFH/NV 2005, 22).
  • FG Hamburg, 20.02.2013 - 2 K 89/12

    Bilanzsteuerrecht: Voraussetzungen für Teilwertberichtigungen auf

    Für Steuerpflichtige, die ihren Gewinn gemäß § 5 Abs. 1 EStG ermitteln, ergibt sich aufgrund des Grundsatzes der Maßgeblichkeit und des handelsrechtlichen strengen Niederstwertprinzips für Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens (§ 253 Abs. 3 HGB) bei gesunkenem Teilwert steuerrechtlich eine Pflicht zur Teilwertabschreibung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG (vgl. z. B. BFH vom 05.05.2004 XI R 43/03, BFH/NV 2005, 22).
  • FG Münster, 15.03.2012 - 9 K 2139/07

    Berücksichtigung von Forderungen eines Unternehmens gegenüber ihrer

    Soweit aber handelsrechtliche Vorschriften eine Abschreibung gebieten, muss diese nach § 5 Abs. 1 EStG auch bei der steuerlichen Gewinnermittlung vorgenommen werden (vgl. BFH-Urteil vom 05.05.2004 XI R 43/03, BFH/NV 2005, 22).
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