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   BFH, 02.09.1992 - XI R 44/91   

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BFH, 02.09.1992 - XI R 44/91 (https://dejure.org/1992,787)
BFH, Entscheidung vom 02.09.1992 - XI R 44/91 (https://dejure.org/1992,787)
BFH, Entscheidung vom 02. September 1992 - XI R 44/91 (https://dejure.org/1992,787)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 3 Nr. 9, § 34 Abs. 1, 2
    Zusammenballung von Einkünften (§ 34 Abs. 1 und 2 EStG

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abfindung wegen Auflösung des Arbeitsverhältnisses - Auszahlung in verschiedenen Kalenderjahren - Teilweise Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 9 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 169, 98
  • BB 1992, 2208
  • BB 1993, 990
  • DB 1992, 2602
  • BStBl II 1993, 52
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 21.06.1990 - X R 48/86

    Eine Abfindung aus Anlaß der Umsetzung innerhalb eines Konzerns ist nicht

    Auszug aus BFH, 02.09.1992 - XI R 44/91
    Unabhängig von der formalen Aufteilung der Arbeitsverträge (dazu vgl. auch BFH-Urteil vom 21. Juni 1990 X R 48/86, BFHE 161, 372, BStBl II 1990, 1021) hat das Dienstverhältnis zwischen E und seinem Arbeitgeber mehr als 20 Jahre bestanden.
  • BFH, 02.09.1992 - XI R 63/89

    Außerordentliche Einkünfte durch Entschädigung für entgangene Einnahmen

    Auszug aus BFH, 02.09.1992 - XI R 44/91
    Dementsprechend können steuerbefreite Einkünfte auch nicht bei der Beurteilung, ob die Entschädigung zusammengeballt in einem Veranlagungszeitraum zugeflossen ist (dazu vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 2. September 1992 XI R 63/89), berücksichtigt werden.
  • BFH, 28.06.2006 - XI R 58/05

    Berücksichtigung des Freibetrags nach § 3 Nr. 9 EStG bei der ersten Teilzahlung

    Zwar hat nach der Rechtsprechung des Senats (z.B. Urteile vom 2. September 1992 XI R 44/91, BFHE 169, 98, BStBl II 1993, 52, und vom 14. April 2005 XI R 11/04, BFH/NV 2005, 1772) die Aufsplittung einer vereinbarten Zuwendung anlässlich der Auflösung des Dienstverhältnisses in einen zuerst auszuzahlenden steuerbefreiten Abfindungs- und einen in einem späteren Veranlagungszeitraum auszuzahlenden weiteren Entschädigungsteil zur Folge, dass bei der Prüfung der Frage, ob hinsichtlich des in dem späteren Veranlagungszeitraum auszuzahlenden Entschädigungsteils eine tarifbegünstigte Entschädigung i.S. des § 34 EStG vorliegt, der erste Teilbetrag, der nach § 3 Nr. 9 EStG in voller Höhe steuerfrei ist, nicht berücksichtigt werden darf.
  • FG Köln, 15.03.2005 - 15 K 4753/04

    Abfindungszahlung

    Für die Beurteilung, ob eine Entschädigung innerhalb eines Veranlagungszeitraums geleistet wurde, ist es zunächst einmal unschädlich, wenn zunächst der steuerfreie Teilbetrag der Entschädigung ausgezahlt wird und der steuerpflichtige Restbetrag dem Steuerpflichtigen in einem darauf folgenden Veranlagungszeitraum zufließt (BFH-Urteil vom 2. September 1992 XI R 44/91, BFHE 169, 98, BStBl II 1993, 52).

    (2) Des Weiteren hat der BFH in seinem Urteil vom 2.9.1992 (XI R 44/91, BStBl II 1993, 52) entschieden, dass steuerfreie Einkünfte nicht zu den steuerbaren Entschädigungen i.S. des § 24 Nr. 1 EStG gehören und deshalb auch nicht bei der Beurteilung, ob eine Entschädigung zusammengeballt in einem Veranlagungszeitraum zugeflossen ist, berücksichtigt werden können.

    Bei dem 1. Prüfungsschritt hat der XI. Senat des BFH in seiner Entscheidung vom 2.9.1992 (aaO) den steuerfreien Entschädigungsteil außer Acht gelassen.

    Hätte der XI. Senat aber bei der Vergleichsrechnung im Rahmen der Prüfung der Zusammenballung von Einkünften (BFH-Urteil vom 4.3.1998 aaO) bei der Ermittlung der wegfallenden Einkünfte die steuerfreie Entschädigungszahlung wiederum berücksichtigen wollen, hätte er sich nach Auffassung des Senats mit seiner Entscheidung vom 2.9.1992 (aaO) auseinandersetzen müssen (so auch Seitz, DStR 1998, 1377, 1378).

  • BFH, 11.05.2010 - IX R 39/09

    Ermäßigte Besteuerung von aus Anlass der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses

    Bei der Berechnung der Zusammenballung von Einkünften sind steuerfreie Einnahmen i.S. von § 3 Nr. 9 EStG --entgegen der Ansicht des FA-- nicht zu berücksichtigen (BFH-Urteile vom 2. September 1992 XI R 44/91, BFHE 169, 98, BStBl II 1993, 52; vom 14. April 2005 XI R 11/04, BFH/NV 2005, 1772; Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 24. Mai 2004, BStBl I 2004, 505 Tz 9 a.E.).
  • BFH, 03.07.2002 - XI R 80/00

    Unschädliche Zusatzleistungen zu Abfindungszahlungen

    Nach Auffassung des FG handelte es sich vorliegend um eine Ausnahmesituation, weil die PKW-Nutzung beim ausscheidenden Arbeitnehmer auf Grund der Steuerübernahme des Arbeitgebers zu keiner Einkommensteuerbelastung führen könne; die Verteilung der Zahlung habe dann --wie in der Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 2. September 1992 XI R 44/91 (BFHE 169, 98, BStBl II 1993, 52)-- nicht den Effekt einer Progressionsminderung.
  • FG Niedersachsen, 12.11.2013 - 13 K 199/13

    Einkommensteuerrechtliche Zusammenballung von Einkünften durch eine Abfindung

    aa) Zwar hat der BFH in seinem Urteil vom 2. September 1992 (XI R 44/91, BStBl II 1993, 52) entschieden, dass steuerbefreite Einkünfte bei der Entscheidung, ob die Entschädigung zusammengeballt zugeflossen sei, nicht zu berücksichtigen seien.
  • BFH, 14.04.2005 - XI R 11/04

    Abfindung; Entschädigungszusatzleistung

    Denn steuerfreie Einkünfte gemäß § 3 Nr. 9 EStG sind bei der Beurteilung der Zusammenballung von Einkünften gemäß § 34 Abs. 1 und 2 EStG nicht zu berücksichtigen (vgl. BFH-Urteil vom 2. September 1992 XI R 44/91, BFHE 169, 98, BStBl II 1993, 52).
  • FG Nürnberg, 27.10.2004 - III 25/03

    Keine Änderung nach § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 A0 bei unterlassener

    Die steuerlich relevante (vgl. BFH-Urteil vom 02.09.1992 XI R 44/91, BStBl. II 1993, 52) Zahlung betrage im Jahr 1998 120.322,12 DM und im Jahr 2000 nicht 36.000 DM, sondern lediglich 12.000 DM.

    Die steuerlich beratenen Kläger konnten bei Erstellen der Steuererklärung 2000 nicht ohne weiteres davon ausgehen, dass die im Jahr 2000 zugeflossene Rate mit einem ermäßigten Steuersatz zu versteuern sei, da die ursprüngliche Planung, die 36.000 DM vollständig steuerfrei und damit für die Frage einer "Zusammenballung" unschädlich zu beziehen (BFH vom 02.09.1992 XI R 44/91, BStBl. II 1993, 52), wegen der Absenkung des Freibetrages in § 3 Nr. 9 EStG von 36.000 DM auf 24.000 DM fehlgeschlagen war.

  • FG Niedersachsen, 20.03.2014 - 1 K 130/13

    Durchführung der Vergleichsberechnung ohne steuerfreie Lohnersatzleistungen;

    Der BFH hat mit Urteil vom 2. September 1992 (XI R 44/91, BFHE 169, 98, BStBl II 1993, 52) zwar entschieden, dass steuerbefreite Einkünfte bei der Entscheidung, ob die Entschädigung zusammengeballt zugeflossen sei, nicht zu berücksichtigen seien.
  • FG Baden-Württemberg, 20.06.2000 - 1 K 80/99

    Zahlung einer Entschädigung über mehrere Veranlagungszeiträume; Vereinbarung

    - die Einnahmen keine steuerliche Auswirkung haben (BFH-Urteil vom 2. September 1992, XI R 44/91, BFHE 169, 98 , BStBl II 1993, 52 zu steuerbefreiten Einnahmen).
  • FG Köln, 19.12.2001 - 10 K 2834/97

    Besteuerung von Entlassungsentschädigungen

    Steuerfreie Einkünfte nach § 3 Nr. 9 EStG sind bei der Beurteilung des Zuflusses in einem Veranlagungszeitraum nicht zu berücksichtigen (BFH-Urteil vom 2. September 1992 XI R 44/91, BFHE 169, 98, BStBl II 1993, 52); das gleiche gilt für pauschal besteuerte Arbeitgeberleistungen (BMF- Schreiben vom 18. Dezember 1998 IV A 5 - S 2290 - 18/98, BStBl I 1998, 1512).
  • FG Niedersachsen, 21.05.2001 - 15 K 800/98

    Steuerermäßigung gem. § 34 EStG auch bei Entschädigung für Verlust des

  • FG Niedersachsen, 05.08.2010 - 4 K 41/08

    Ermäßigte Besteuerung einer Abfindungszahlung als außerordentliche Einkünfte

  • FG Niedersachsen, 18.09.1996 - XI 159/93

    Unfallversicherungsprämien als steuerpflichtiger Arbeitslohn; Einkünfte aus

  • FG Düsseldorf, 05.04.2000 - 13 K 9505/97

    Entschädigung; ermäßigte Besteuerung; Zusammenballung von Einkünften;

  • FG Düsseldorf, 01.07.2009 - 7 K 4806/07

    Annahme außerordentlicher Einkünfte bei Vorliegen der vertraglichen

  • FG Berlin, 12.11.2001 - 9 K 9111/00

    Zufluss einer Entschädigung in zwei Veranlagungszeiträumen steht Steuerermäßigung

  • FG Niedersachsen, 18.09.1996 - XI 168/93

    Unfallversicherungsprämien als steuerpflichtiger Arbeitslohn; Einkünfte aus

  • FG Niedersachsen, 18.09.1996 - XI 165/93

    Einräumung des Versicherungsschutzes gerade mit Rücksicht auf ein bestehendes

  • FG Baden-Württemberg, 11.10.2001 - 6 K 233/98

    Keine Tarifbegünstigung bei fehlender Zusammenballung von

  • FG Niedersachsen, 18.09.1996 - XI 160/93

    Unfallversicherungsprämien als steuerpflichtiger Arbeitslohn; Einkünfte aus

  • FG Niedersachsen, 18.09.1996 - XI 161/93

    Einräumung des Versicherungsschutzes gerade mit Rücksicht auf ein bestehendes

  • FG Niedersachsen, 18.09.1996 - XI 162/93

    Einräumung des Versicherungsschutzes gerade mit Rücksicht auf ein bestehendes

  • FG Niedersachsen, 18.09.1996 - XI 163/93

    Einräumung des Versicherungsschutzes gerade mit Rücksicht auf ein bestehendes

  • FG Niedersachsen, 18.09.1996 - XI 164/93

    Einräumung des Versicherungsschutzes gerade mit Rücksicht auf ein bestehendes

  • FG Niedersachsen, 18.09.1996 - XI 166/93

    Einräumung des Versicherungsschutzes gerade mit Rücksicht auf ein bestehendes

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