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   BFH, 12.11.1997 - XI R 44/95   

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BFH, 12.11.1997 - XI R 44/95 (https://dejure.org/1997,1148)
BFH, Entscheidung vom 12.11.1997 - XI R 44/95 (https://dejure.org/1997,1148)
BFH, Entscheidung vom 12. November 1997 - XI R 44/95 (https://dejure.org/1997,1148)
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Volltextveröffentlichungen (5)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 15, EStG § 22 Nr 3
    Gewerbebetrieb; Sonstige Einkünfte; Vermögensverwaltung; Wohnmobil

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 186, 344
  • BB 1998, 2250
  • BB 1998, 2565
  • DB 1998, 2199
  • BStBl II 1998, 774
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 13.12.1995 - XI R 43/89

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung eines einzigen Grundstücks?

    Auszug aus BFH, 12.11.1997 - XI R 44/95
    Hinzukommen muß als ungeschriebenes negatives Tatbestandsmerkmal, daß die Betätigung den Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung überschreitet (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. Dezember 1995 XI R 43-45/89, BFHE 179, 353, BStBl II 1996, 232 unter III. 2., m.w.N.).
  • BFH, 25.11.1988 - III R 37/86

    Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit durch die Vermietung einer Ferienwohnung

    Auszug aus BFH, 12.11.1997 - XI R 44/95
    Ebenso wie die Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen erfüllt auch die Vermietung von beweglichen Gegenständen grundsätzlich die Voraussetzungen des § 15 Abs. 2 EStG, geht jedoch in der Regel über den Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung nicht hinaus (vgl. BFH-Urteil vom 25. November 1988 III R 37/86, BFH/NV 1990, 36).
  • BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93

    Gewerblicher Grundstückshandel des Gesellschafters einer GbR

    Auszug aus BFH, 12.11.1997 - XI R 44/95
    In Zweifelsfällen ist maßgebend, ob die Tätigkeit, soll sie in den gewerblichen Bereich fallen, dem Bild entspricht, das nach der Verkehrsanschauung einen Gewerbebetrieb ausmacht und einer privaten Vermögensverwaltung fremd ist (Beschluß des Großen Senats des BFH vom 3. Juli 1995 GrS 1/93, BFHE 178, 86, 90, BStBl II 1995, 617 unter C. I.).
  • BFH, 14.02.1989 - IX R 109/84

    Nach der Umwidmung eines bisher nicht der Einkünfteerzielung dienenden

    Auszug aus BFH, 12.11.1997 - XI R 44/95
    Denn die Pflege und Wartung des vermieteten Objekts gehört zu den Leistungen, die dem Vermieter üblicherweise obliegen (BFH-Urteil vom 14. Februar 1989 IX R 109/84, BFHE 156, 417, BStBl II 1989, 922 unter II., m.w.N.).
  • BFH, 19.01.1990 - III R 31/87

    Vermietung einer Ferienwohnung als gewerbliche Tätigkeit

    Auszug aus BFH, 12.11.1997 - XI R 44/95
    Auch bei der Vermietung beweglicher Gegenstände kann eine Tätigkeit im Rahmen eines Gewerbebetriebes erst dann angenommen werden, wenn im Einzelfall besondere Umstände hinzutreten, die der Vermieterleistung als Ganzes das Gepräge einer selbständigen, nachhaltigen, vom Gewinnstreben getragenen Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr gibt, hinter der die eigentliche Gebrauchsüberlassung des Gegenstandes in den Hintergrund tritt (vgl. BFH-Urteil vom 19. Januar 1990 III R 31/87, BFHE 159, 199, BStBl II 1990, 383 zur Vermietung einer Ferienwohnung).
  • BFH, 22.01.2003 - X R 37/00

    Vermietung und Verkauf von Wohnmobilen als Gewerbebetrieb

    Hinzu kommen muss als ungeschriebenes negatives Tatbestandsmerkmal, dass die Betätigung den Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung überschreitet (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 12. November 1997 XI R 44/95, BFHE 186, 344, BStBl II 1998, 774).

    Eine gewerbliche Vermietungstätigkeit kann --ausnahmsweise-- erst in Betracht gezogen werden, wenn im Einzelfall besondere Umstände hinzutreten, die der Vermietungsleistung als Ganzes das Gepräge einer selbständigen nachhaltigen, von Gewinnstreben getragenen Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr geben, hinter der die eigentliche Gebrauchsüberlassung des Gegenstandes in den Hintergrund tritt (BFH-Urteile in BFHE 186, 344, BStBl II 1998, 774 - Vermietung eines Wohnmobils; vom 29. April 1999 III R 38/97, BFH/NV 1999, 1510 - Vermietung einer Segelyacht; in BFHE 188, 490, BStBl II 1999, 619, m.w.N.- Vermietung einer Segelyacht; vom 2. Mai 2000 IX R 71/96, BFHE 192, 84, BStBl II 2000, 467 - Vermietung eines Flugzeugs).

  • BFH, 31.05.2007 - IV R 17/05

    Vermögensverwaltung auch bei gelegentlichem Verkauf vermieteter beweglicher

    Hinzu kommen muss als ungeschriebenes negatives Tatbestandsmerkmal, dass die Betätigung den Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung überschreitet (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. November 1997 XI R 44/95, BFHE 186, 344, BStBl II 1998, 774).

    Eine gewerbliche Vermietungstätigkeit kann --ausnahmsweise-- erst in Betracht gezogen werden, wenn im Einzelfall besondere Umstände hinzutreten, die der Vermietungsleistung als Ganzes das Gepräge einer selbständigen, nachhaltigen, von Gewinnstreben getragenen Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr geben, hinter der die eigentliche Gebrauchsüberlassung des Gegenstandes in den Hintergrund tritt (BFH-Urteile in BFHE 186, 344, BStBl II 1998, 774 - Vermietung eines Wohnmobils; vom 29. April 1999 III R 38/97, BFH/NV 1999, 1510, und in BFHE 188, 490, BStBl II 1999, 619, m.w.N. - Vermietung einer Segelyacht; vom 2. Mai 2000 IX R 71/96, BFHE 192, 84, BStBl II 2000, 467, und IX R 99/97, BFH/NV 2001, 14 - Vermietung von Flugzeugen).

  • BFH, 18.05.1999 - III R 65/97

    Segelyacht nicht zulagenbegünstigt

    Der XI. Senat des BFH (vgl. Urteil vom 12. November 1997 XI R 44/95, BFH/NV 1998, 831, m.w.N.) hat diese Grundsätze ebenfalls im Rahmen der Vermietung nur eines Wohnmobils an wechselnde Mieter geprüft, jedoch derartige zusätzliche Umstände in solchen Fällen als kaum denkbar bezeichnet.
  • FG Niedersachsen, 15.08.2001 - 2 K 912/99

    Einordnung von Vermietung eines Wohnmobils als Liebhaberei; Erbringung von

    Die Einkünfte aus der Vermietung von beweglichen Gegenständen gehören vielmehr regelmäßig zu den sonstigen Einkünften im Sinne des § 22 Nr. 3 EStG (BFH-Urteil vom 12. November 1997 XI R 44/95, BStBl II 1998, 774).

    Die von den Klägern behauptete Pflege und Wartung des vermieteten Wohnmobils gehört dabei gerade zu den Leistungen, die der Vermieter üblicherweise auch bei der bloßen Vermietung erbringt (BFH-Urteil vom 12.11.1997 XI R 44/95 a.a.O.).

  • FG Baden-Württemberg, 16.03.2000 - 12 K 130/98

    Vermietung eines Wohnmobils als Liebhaberei

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat im Urteil vom 12. November 1997 XI R 44/95 (Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1998, 831 ) klargestellt, daß Einkünfte aus der Vermietung von beweglichen Gegenständen regelmäßig den sonstigen Einkünften im Sinne des § 22 Nr. 3 EStG zuzurechnen sind.

    Ähnlich wie in dem vom BFH im Urteil vom 12. November 1997 XI R 44/95 (a.a.O.) entschiedenen Fall sind im Streitfall Umstände, die einen solchen Ausnahmefall rechtfertigen würde, nicht erkennbar.

    Wie der BFH in dem Urteil vom 12. November 1997 XI R 44/95 in diesem Zusammenhang ausdrücklich klargestellt hat, reichen hierfür Pflege und Wartung des vermieteten Objekts und Leistungen, die einem Vermieter üblicherweise obliegen, nicht aus.

  • FG München, 19.03.2002 - 12 K 3888/00

    Vermietung eines Wohnmobils ; Einkünfte aus Gewerbebetrieb ; Voraussetzungen

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  • FG Schleswig-Holstein, 09.03.2016 - 2 K 180/12

    "Segmentierung" verschiedener, wirtschaftlich eigenständiger gewerblicher

    Anders als in den Entscheidungen des BFH vom 12. November 1997 (XI R 44/95) und vom 14. April 2000 (10 B 118/99) verchartere die Klägerin nunmehr drei Segelyachten, nicht nur ein oder zwei Wirtschaftsgüter.
  • BFH, 29.04.1999 - III R 38/97

    InvZul, Anspruchsberechtigung; Differenzierung nach Einkunftsarten; Abgrenzung

    Der XI. Senat des BFH (vgl. Urteil vom 12. November 1997 XI R 44/95, BFH/NV 1998, 831, m.w.N.) hat diese Grundsätze ebenfalls im Rahmen der Vermietung nur eines Wohnmobils an wechselnde Mieter geprüft, jedoch derartige zusätzliche Umstände in solchen Fällen als kaum denkbar bezeichnet.
  • FG München, 20.11.2002 - 1 K 3013/02

    Nachweis eines von der 3-Tagesfrist abweichenden Bekanntgabezeitpunkts;

    Allenfalls wenn Sonderleistungen in einem Umfang erbracht werden, der eine einem gewerblichen Autovermieter vergleichbare unternehmerische Organisation erfordert, kann von einem gewerblichen Charakter der Tätigkeit ausgegangen werden (Urteil des BFH vom 12.11.1997 XI R 44/95, BStBl II 1998, 774).

    Pflege und Wartung gehören üblicherweise zu den Leistungen, die dem Vermieter obliegen (Urteil des BFH vom 12.11.1997 XI R 44/95, BStBl II 1998, 774).

  • BFH, 06.10.2004 - IX R 60/03

    Drei-Tages-Frist gem. § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO

    Aufgrund seiner mit Verfahrensrügen nicht angegriffenen und damit den Senat bindenden tatsächlichen Feststellungen (vgl. § 118 Abs. 2 FGO) hat das FG unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom 12. November 1997 XI R 44/95 (BFHE 186, 344, BStBl II 1998, 774) und in Beachtung der Grundsätze der BFH-Rechtsprechung zur Abgrenzung privater Vermögensverwaltung von gewerblicher Vermietung (vgl. BFH-Urteile vom 25. Juni 1976 III R 167/73, BFHE 119, 336, BStBl II 1976, 728; vom 28. Juni 1984 IV R 150/82, BFHE 141, 330, BStBl II 1985, 211; vom 24. Oktober 2000 IX R 58/97, BFH/NV 2001, 752; vom 14. Januar 2004 X R 7/02, BFH/NV 2004, 945; letztere m.w.N.) die aus der Wohnmobilvermietung erzielten Einkünfte den sonstigen Einkünften i.S. des § 22 Nr. 3 EStG zugeordnet.
  • BFH, 08.03.2010 - III B 123/09

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei Divergenzrüge

  • FG München, 24.07.2018 - 6 K 1754/18

    Aufwendungen aus fehlgeschlagenen Ankauf eines Blockheizkraftwerks führen zu

  • BFH, 21.11.2008 - IV B 141/07

    Verstoß der Vorinstanz gegen den klaren Inhalt der Akten

  • FG Münster, 24.11.2000 - 5 K 5966/97

    Zurechnung von Objekten einer beherrschten Kapitalgesellschaft

  • FG Münster, 05.08.1999 - 14 K 5871/97

    Einkünfte aus der Vermietung und Veräußerung von Wohnmobilen

  • FG Nürnberg, 27.01.2022 - 4 K 1105/20

    Steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für ein nie geliefertes

  • FG Köln, 07.03.2012 - 5 K 4935/05

    Einkommensteuer: Einkünfte § 15 oder 18 EStG, Rückstellungen, Veräußerungsgewinn

  • FG München, 27.04.2004 - 6 K 4170/00

    Liebhaberei bei Wohnmobilvermietung; Einkommensteuer 1994, 1995 und 1998

  • FG München, 31.10.2001 - 13 K 2252/98

    Vermietung nur eines Wohnmobils i. d. R. private Vermögensverwaltung, und zwar

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