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   BFH, 08.05.1996 - XI R 47/95   

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https://dejure.org/1996,2221
BFH, 08.05.1996 - XI R 47/95 (https://dejure.org/1996,2221)
BFH, Entscheidung vom 08.05.1996 - XI R 47/95 (https://dejure.org/1996,2221)
BFH, Entscheidung vom 08. Mai 1996 - XI R 47/95 (https://dejure.org/1996,2221)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1980 § 4 Nr. 16 Buchst. c; Richtlinie 77/388/ EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. b

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betrieb eines Kursanatoriums - Umsatzsteuerfreiheit für "andere Einrichtungen" - Keine Übernahme der Kosten durch Träger der Sozialleistungen erforderlich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Umsatzsteuer - Berücksichtigung von Sozialleistungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Steuerfreiheit eines Sanatoriumsbetriebes

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 4 Nr 16 Buchst c J: 1980, UStG § 4 Nr 15 Buchst b J: 1980, GG Art 3, GG Art 5, EWGRL 388/77 Art 13
    Arztliche Heilbehandlung; Steuerbefreiung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 180, 209
  • BB 1996, 1654
  • BB 1996, 1973
  • DB 1996, 1807
  • BStBl II 1997, 151
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 13.07.1994 - XI R 49/93

    Spruchreife bei mehrere Rechtsfragen betreffenden Jahressteuerbescheiden

    Auszug aus BFH, 08.05.1996 - XI R 47/95
    Nachdem der Bundesfinanzhof (BFH) diese Entscheidung durch Urteil vom 13. Juli 1994 XI R 49/93 aus formellen Gründen aufgehoben hatte, wies das FG die Klage erneut ab und führte im wesentlichen aus: Es könne dahingestellt bleiben, ob die Klägerin eine Einrichtung ärztlicher Heilbehandlung betreibe.
  • BFH, 25.11.1993 - V R 64/89

    Auch für ein reines Belegkrankenhaus kann unter den Voraussetzungen des § 4 Nr.

    Auszug aus BFH, 08.05.1996 - XI R 47/95
    Nach Auffassung des V. Senats bezweckt § 4 Nr. 16 Buchst. b UStG 1980, der nunmehr an § 67 AO 1977 anknüpft, die Begünstigung der Sozialversicherungsträger als Kostenträger für ihre Versicherten und (typisierend) der selbstzahlenden Privatpatienten, nicht aber des Trägers eines Krankenhauses (BFH-Urteil vom 25. November 1993 V R 64/89, BFHE 173, 242, BStBl II 1994, 212).
  • BFH, 12.05.2004 - X R 59/00

    Gewerbesteuerbefreiung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung

    Beide Vorschriften sollen zur Kostenentlastung bei den Trägern von Krankenhäusern, Altenheimen und ähnlichen Einrichtungen beitragen (zu § 4 Nr. 16 UStG vgl. z.B. BFH-Urteil vom 8. Mai 1996 XI R 47/95, BFHE 180, 209, BStBl II 1997, 151).
  • FG Berlin, 16.11.2004 - 5 K 5008/99

    Möglichkeit des Einzelnen zur Berufung auf eine inhaltlich hinreichend bestimmte

    An dieser Auffassung hielt X nicht mehr fest, nachdem der Bundesfinanzhof -BFH- mit Urteil vom 8. Mai 1996 ( XI R 47/95, Sammlung der Entscheidungen des BFH -BFHE- 180, 209, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1997, 151) entschieden hatte, dass das Merkmal "zugute kommen" in § 4 Nr. 16 Buchst. c UStG nicht die Übernahme der Kosten durch die Träger der Sozialleistungen voraussetzt.

    Anders als in dem vom BFH mit Urteil vom 8. Mai 1999 entschiedenen Fall (in BFHE 180, 209 , BStBl II 1997, 151 ) bestünden vorliegend keine Vertragsbeziehungen zwischen dem Kläger und den Arbeitnehmern, sondern ausschließlich Vertragsbeziehungen zwischen dem Kläger und den Auftrag gebenden Arbeitgebern.

    Der BFH hat dies mit Urteil vom 8. Mai 1996 ( XI R 47/95, BFHE 180, 209 , BStBl II 1997, 151 ) daraus abgeleitet, dass die Entwicklung der Regelungen zur umsatzsteuerlichen Befreiung von Krankenanstalten und ähnlicher Einrichtungen deutlich erkennen lasse, dass die Begünstigung der Träger der Sozialleistungen nicht alleiniger Zweck dieser Regelungen gewesen sei und die im Gesundheitsbereich tätigen Einrichtungen von der Befreiungsvorschrift begünstigt sein könnten.

  • FG Köln, 21.02.2001 - 12 K 4716/98

    Untersuchungsleistung, arbeitsmedizinische

    Unerheblich sei, wer zivilrechtlich Leistungsempfänger sei oder ob eine Kostenübernahme durch die Träger der Sozialleistungen erfolgt sei (Hinweis auf BFH, BStBl II 1997, 151 und 1998, 632).

    Erforderlich sei nach der Rechtsprechung (Hinweis auf BFH in BStBl II 1997, 151), daß die Sozialversicherten in den Genuß der Leistungen kämen.

    Unerheblich ist, ob die jeweiligen Träger der Sozialversicherung die Untersuchungskosten übernommen haben (BFH-Urteil vom 08.05.1996 XI R 47/95, BStBl II 1997, 151).

    Die Vorschrift in ihrer derzeit gültigen Fassung diente vielmehr der Umsetzung von Artikel 13 Teil a Abs. 1 b der Richtlinie 77/388/EWG in nationales deutsches Recht (Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf der Bundesregierung, BT-Drucksache 12/1368, S. 26 f. zu § 4 Nr. 16 UStG 1991; BFH-Urteil in BStBl II 1997, 151, 153; Beschlüsse vom 03.02.2000 V R 1/98, FR 2000, 250, 252; vom 30.06.2000 V B 3/00, BFH/NV 2001, 211, 212).

  • FG Niedersachsen, 11.06.2020 - 11 K 237/17

    Laborleistungen zur Bestimmung sogenannter IgG-Antikörper als

    Nicht erforderlich sei dagegen, dass die erbrachten Leistungen von den Trägern der Sozialleistungen ganz oder teilweise übernommen worden seien (Hinweis auf Abschn. 98 Abs. 4 und 97 Abs. 2 UStR 2008 und BFH, Urteil vom 8. Mai 1996 XI R 47/95, BStBl. II 1997, 151).
  • BFH, 02.04.1998 - V R 66/97

    Steuerbefreiung von Einrichtungen ärztlicher Befunderhebung

    Der Wortsinn von "zugute kommen" bedeutet "in den Genuß einer Maßnahme kommen" (vgl. dazu Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. Mai 1996 XI R 47/95, BFHE 180, 209, BStBl II 1997, 151), also eine Zuwendung, Bereicherung oder Besserstellung.
  • FG Hessen, 22.04.1997 - 6 K 154/94

    Umsatzsteuer; Steuerbefreiung; Krankenhausbehandlung; Heilbehandlung;

    Sowohl Sinn und Zweck des hier in Frage stehenden § 4 Nr. 16c UStG als auch des § 4 Nr. 14 UStG - über dessen Vereinbarkeit mit Art. 3 Abs. 1 GG das BVerfG in dem von der Klägerin angegebenen Beschluß (a.a.O.) zu entscheiden hatte - ist es, die Sozialversicherungsträger als Kostenträger für ihre Versicherten und auch die betroffenen sozialversicherten Bevölkerungskreise (so BFH in seinem Urteil vom 8. Mai 1996 XI R 47/95, BStBl II 1997, 151) zu begünstigen.
  • FG Nürnberg, 30.03.2010 - 2 K 1743/08

    Bestimmung des pflegebedürftigen Personenkreises für die Umsatzsteuerbefreiung

    Denn insoweit unterscheidet sich die Regelung in § 4 Nr. 16 Buchst. d, ebenso wie die in Buchst. c, von den Tatbestandsvoraussetzungen in § 4 Nr. 16 Buchst. e UStG, wonach die Steuerbefreiung eine tatsächliche Kostentragung der Träger der Sozialversicherung oder der Sozialhilfe voraussetzt (vgl. BFH-Urteil vom 08.05.1996 XI R 47/95, BStBl. II 1997, 151; vgl. Oelmaier in Sölch/Ringleb, a.a.O., § 4 Nr. 16 Rz. 191).
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