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   BFH, 11.12.2002 - XI R 48/00   

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https://dejure.org/2002,6350
BFH, 11.12.2002 - XI R 48/00 (https://dejure.org/2002,6350)
BFH, Entscheidung vom 11.12.2002 - XI R 48/00 (https://dejure.org/2002,6350)
BFH, Entscheidung vom 11. Dezember 2002 - XI R 48/00 (https://dejure.org/2002,6350)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Judicialis

    EStG § 4; ; FGO § 55 Abs. 2 Satz 1; ; FGO § 68; ; FGO § 68 Satz 1; ; FGO § 68 Satz 2; ; FGO § 68 Satz 3; ; BGB § 181

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4
    Vorübergehende Entnahme

  • datenbank.nwb.de

    Voraussetzungen für eine Entnahme aus dem BV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    Sparer-Freibetrag retten durch eindeutige Entnahme

  • IWW (Kurzinformation)

    Sparer-Freibetrag retten durch eindeutige Entnahme

  • IWW (Kurzinformation)

    Kapitalanlagen - Sparer-Freibetrag retten durch eindeutige Entnahme

  • IWW (Kurzinformation)

    Kapitalanlagen - Sparer-Freibetrag retten durch eindeutige Entnahme

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 4 Abs 1 S 2, EStG § 4, EStG § 15, EStG § 20
    Eltern; Entnahme; Festgeld; Gewillkürtes Betriebsvermögen; Kind; Schenkung; Zurechnung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 09.08.1989 - X R 20/86

    1. Anschaffung eines Wirtschaftsgutes als betrieblicher Vorgang - 2.

    Auszug aus BFH, 11.12.2002 - XI R 48/00
    Die betrieblich vereinnahmten Entgelte der Apotheke gehören mit ihrem Zugang zum Betriebsvermögen der Klägerin (vgl. BFH-Urteil vom 9. August 1989 X R 20/86, BFHE 158, 316, BStBl II 1990, 128, m.w.N.).

    Es ist ein Verhalten des Steuerpflichtigen erforderlich, durch das die Verknüpfung des Wirtschaftsgutes mit dem Betriebsvermögen unmissverständlich gelöst wird (BFH in BFHE 158, 316, BStBl II 1990, 128, m.w.N.).

  • BFH, 17.04.1996 - X R 98/95

    Anforderungen an eine Rechtsbehelsfbelehrung

    Auszug aus BFH, 11.12.2002 - XI R 48/00
    Da in der Rechtsbehelfsbelehrung entgegen § 68 Satz 3 FGO a.F. der Hinweis auf die in § 68 Satz 2 FGO a.F. vorgeschriebene Monatsfrist für die Antragstellung fehlte, war diese in entsprechender Anwendung des § 55 Abs. 2 Satz 1 FGO noch möglich (vgl. Bundesfinanzhof --BFH--, Urteil vom 17. April 1996 X R 98/95, BFH/NV 1996, 900).
  • BFH, 24.04.1990 - VIII R 170/83

    Eigene Einkünfte aus geschenktem Sparguthaben bezieht minderjähriges Kind, in

    Auszug aus BFH, 11.12.2002 - XI R 48/00
    Die Festgelder sind danach nicht in das Vermögen des Kindes übergegangen (vgl. BFH-Urteil vom 24. April 1990 VIII R 170/83, BFHE 160, 256, BStBl II 1990, 539).
  • BFH, 26.05.1994 - IV R 134/92

    Mitunternehmerschaft zwischen Landwirtsehegatten

    Auszug aus BFH, 11.12.2002 - XI R 48/00
    Dass die Kläger zunächst Einspruch eingelegt hatten, ist unerheblich, weil sie mit ihrem Antrag nach § 68 Satz 1 FGO a.F. inzidenter den Einspruch zurückgenommen haben (vgl. BFH-Urteil vom 26. Mai 1994 IV R 134/92, BFH/NV 1995, 114, m.w.N.).
  • FG Thüringen, 12.04.2000 - III 739/98

    Zinserträge als Betriebseinnahmen oder als Einkünfte aus Kapitalvermögen;

    Auszug aus BFH, 11.12.2002 - XI R 48/00
    Die Entscheidung ist abgedruckt in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2000, 1053.
  • BFH, 09.12.2014 - X R 12/12

    Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit nach Eröffnung der Insolvenz

    Grundsätzlich verlangt die Entnahme dabei das Vorliegen einer eindeutigen Entnahmehandlung des Steuerpflichtigen (vgl. nur BFH-Urteil vom 11. Dezember 2002 XI R 48/00, BFH/NV 2003, 895).
  • FG Baden-Württemberg, 11.10.2007 - 5 K 231/04

    Wertpapiere eines selbständig tätigen Arztes kein Betriebsvermögen

    Eine eindeutige Entnahmehandlung sei jedoch bei mit betrieblichen Mitteln erworbenen Wertpapieren erforderlich, weil der BFH mit Urteil vom 11. Dezember 2002 XI R 48/00 (BFH/NV 2003, 895) entschieden habe, dass der Erwerb von Wertpapieren keine Entnahme sein müsse.

    Mit dieser Auffassung setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zum vom Kl zitierten Urteil des BFH vom 11. Dezember 2002 XI R 48/00 (BFH/NV 2003, 895).

  • FG Thüringen, 18.11.2015 - 3 K 198/15

    Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens -

    Grundsätzlich verlangt die Entnahme dabei das Vorliegen einer eindeutigen Entnahmehandlung des Steuerpflichtigen (vgl. nur BFH-Urteil vom 11. Dezember 2002 XI R 48/00, BFH/NV 2003, 895).
  • FG Köln, 25.09.2008 - 15 K 1235/04

    Gewinnmindernde Berücksichtigung von Verlusten aus Wertpapiergeschäften i.R.d.

    Schichtet der Steuerpflichtige hingen nur liquide Geldmittel auf ein (betriebliches) Festgeldkonto um, schafft er damit kein anderes Wirtschaftsgut an, sondern wählt lediglich für die Geldmittel eine andere Anlageform, die ebenfalls in Geld besteht (so auch Urteil des Bundesfinanzhofsvom 11.12.2002, XI R 48/00, BFH/NV 2003, 895).
  • FG Nürnberg, 17.07.2008 - 4 K 732/07

    Branchenuntypisches Finanzgeschäft bei einem Kfz-Karosseriebetrieb mit

    Wie der BFH im Urteil vom 11.12.2002 (XI R 48/00, BFH/NV 2003, 895) entschieden habe, liege keine Entnahme vor, wenn Gelder des laufenden Geschäftskontos auf Unterkonten des Geschäftskontos fest angelegt werden, die Guthaben bei Fälligkeit vereinbarungsgemäß samt Zinsen auf das Geschäftshauptkonto zurückfließen und in der Buchführung die Anlagen als Entnahmen und die Rückzahlungen als Einlagen ausgewiesen werden (vgl. BFH-Urteil vom 11.04.1989 VIII 266/84, BStBl. II 1989 S. 621).

    Die Verknüpfung des Wirtschaftsgutes mit dem Betriebsvermögen muss unmissverständlich gelöst werden (vgl. BFH-Urteil vom 11.12.2002 XI R 48/00, BFH/NV 2003, 895).

  • BFH, 26.02.2004 - IV R 10/02

    Antrag gem. § 68 FGO a.F. - Monatsfrist

    Daraus ergibt sich mangels jeder weiteren Regelung im Umkehrschluss, dass für die vor diesem Zeitpunkt bekannt gegebenen Änderungs- und Ersetzungsbescheide noch die alte Fassung des § 68 FGO fortgilt (Senatsbeschluss in BFH/NV 2002, 349; BFH-Urteile vom 11. Dezember 2002 XI R 48/00, BFH/NV 2003, 895, und in BFH/NV 2003, 1056).
  • BFH, 04.09.2006 - VIII B 31/05

    Zeitpunkt einer Entnahmehandlung; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung;

    Die Verknüpfung des Wirtschaftsguts mit dem Betriebsvermögen muss unmissverständlich gelöst werden (BFH-Urteil vom 11. Dezember 2002 XI R 48/00, BFH/NV 2003, 895, unter II.2. der Gründe, m.w.N.).
  • BFH, 23.05.2006 - X B 18/06

    Kapitalgesellschaft - Entnahme von Geschäftsanteilen

    Sie setzen sich insbesondere auch nicht damit auseinander, dass nach der Rechtsprechung eine Entnahme regelmäßig eine Entnahmehandlung voraussetzt, die von einem Entnahmewillen getragen wird (BFH-Urteil vom 11. Dezember 2002 XI R 48/00, BFH/NV 2003, 895).
  • FG Baden-Württemberg, 26.09.2003 - 9 K 156/98

    Grundstücksentnahme durch schenkweise Übertragung eines Miteigentumsanteils;

    Dies folgt daraus, dass die in einer Bebauung für private Wohnzwecke zu sehende konkludente Entnahmehandlung von einem Entnahmewillen getragen werden muss, den der Steuerpflichtige klar und eindeutig zum Ausdruck bringen muss (BFH-Urteil vom 11. Dezember 2002 XI R 48/00, BFH/NV 2003, 895 ).
  • FG München, 08.12.2009 - 13 K 3971/07

    Wertpapiere eines Unternehmensberaters kein notwendiges Betriebsvermögen und bei

    Schichtet der Steuerpflichtige hingegen nur liquide Geldmittel von einem (betrieblichen) Girokonto auf ein (betriebliches) Festgeldkonto um, schafft er damit kein anderes Wirtschaftsgut an, sondern wählt lediglich für die Geldmittel eine andere Anlageform, die ebenfalls in Geld besteht (BFH-Urteil vom 11. Dezember 2002, XI R 48/00, BFH/NV 2003, 895).
  • FG Nürnberg, 24.07.2009 - 7 K 1653/08

    Zuordnung von vom Berufsverband der Rübenanbauer verwalteten Aktien und diesen

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