Rechtsprechung
BFH, 26.06.1991 - XI R 5/85 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Aufhebung der Vorentscheidung und Zurückverweisung der Streitsache an das entsprechende Finanzgericht bei Begründetheit einer Revision
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 05.07.1990 - GrS 2/89
1. Erbfall und Erbauseinandersetzung bilden für die Einkommensbesteuerung keine …
Auszug aus BFH, 26.06.1991 - XI R 5/85
Wie der Große Senat des BFH mit Beschluß vom 5. Juli 1990 GrS 2/89 (BFHE 161, 332, BStBl II 1990, 837) entschieden hat, bilden Erbfall und Erbauseinandersetzung im Einkommensteuerrecht keine rechtliche Einheit; Ausgleichszahlungen eines Erben im Rahmen der Erbauseinandersetzung und Aufwendungen für den Erwerb des Erbanteils eines Miterben führen beim Leistenden grundsätzlich zu Anschaffungskosten.Wie der Große Senat des BFH in BFHE 161, 332, BStBl II 1990, 837, 845 unter C. II. 2 b ausgeführt hat, führen im Rahmen einer Teilauseinandersetzung gewährte Ausgleichszahlungen nicht zu Anschaffungskosten, wenn sie dem Miterben im Rahmen einer weiteren Teilauseinandersetzung zurückgewährt werden.
- BFH, 26.11.1985 - IX R 64/82
Steuerliche Folgen einer vorweggenommenen Erbfolgeregelung
Auszug aus BFH, 26.06.1991 - XI R 5/85
Der Senat weist für die erneute Entscheidung darauf hin, daß als Werbungskosten auch die Schuldzinsen abziehbar sind, die die Klägerin für das übernommene Darlehen zu zahlen hat (vgl. BFH-Urteil vom 26. November 1985 IX R 64/82, BFHE 145, 211, BStBl II 1986, 161 unter 2.). - BFH, 24.01.1989 - IX R 111/84
Schuldzinsen für ein Darlehen zur Tilgung einer Zugewinnausgleichsschuld als …
Auszug aus BFH, 26.06.1991 - XI R 5/85
Schuldzinsen sind nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) als Werbungskosten abziehbar, wenn der Zweck der Schuldaufnahme allein oder ganz überwiegend darin besteht, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen und die aufgenommenen Mittel zweckentsprechend verwendet werden (BFH-Urteil vom 24. Januar 1989 IX R 111/84, BFHE 156, 131, BStBl II 1989, 706, mit weiteren Nachweisen). - BFH, 18.11.1980 - VIII R 194/78
Überlassung eines Grundstücks - Einkünfte aus Vermietung - Austauschleistung - …
Auszug aus BFH, 26.06.1991 - XI R 5/85
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Schuldaufnahme der Finanzierung von Anschaffungskosten dient (BFH-Urteil vom 18. November 1980 VIII R 194/78, BFHE 132, 522, BStBl II 1981, 511).
- BFH, 22.10.2013 - X R 14/11
Zwangsweise Beendigung einer Betriebsaufspaltung - teilentgeltliche und …
eine Geldzahlung wieder an den Berechtigten zurückfließt (BFH-Urteil vom 26. Juni 1991 XI R 5/85, BFH/NV 1992, 24),. - BFH, 22.02.2005 - X B 164/04
NZB: grundsätzliche Bedeutung, Divergenz
Insoweit wäre es für den Kläger --woran es mangelt-- geboten gewesen, sich mit der zu diesem Problem vorhandenen umfänglichen BFH-Rechtsprechung (…vgl. nur BFH-Urteile vom 20. Dezember 1990 XI R 4/86, BFH/NV 1991, 384;… vom 30. Januar 1991 XI R 6/84, BFH/NV 1991, 453; vom 26. Juni 1991 XI R 5/85, BFH/NV 1992, 24; vom 13. Oktober 1993 X R 86/89, BFHE 174, 45, BStBl II 1994, 451;… vom 22. April 1998 X R 163/94, BFH/NV 1999, 24, jeweils mit zahlreichen weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung) auseinander zu setzen und (schlüssig) aufzuzeigen, warum trotz der dort entwickelten Rechtsgrundsätze ein weiterer Klärungsbedarf bestehe.- eine Geldzahlung wieder an den Berechtigten zurückfließt (BFH-Urteil in BFH/NV 1992, 24), .
- BFH, 22.04.1998 - X R 163/94
Wohneigentumsförderung bei Erwerb von Verlobten
- eine Geldzahlung wieder an den Berechtigten zurückfließt (BFH-Urteil vom 26. Juni 1991 XI R 5/85, BFH/NV 1992, 24),.
- BFH, 13.10.1993 - X R 86/89
Ablösung eines Wohnungsrechts durch Kombination von Miete und dauernder Last
Deshalb liegen Anschaffungskosten mangels Aufwendungen nicht vor, wenn beispielsweise der Veräußerer aus privaten Gründen auf die Entrichtung des Entgelts verzichtet (…BFH-Urteile vom 20. Dezember 1990 XI R 4/86, BFH/NV 1991, 384;… vom 30. Januar 1991 XI R 6/84, BFH/NV 1991, 453) oder wenn eine Geldzahlung wieder an den Aufwendenden zurückfließt (BFH-Urteil vom 26. Juni 1991 XI R 5/85, BFH/NV 1992, 24). - FG Düsseldorf, 27.08.2008 - 11 K 3323/07
Qualifikation der Erfüllung des erbrechtlichen Auseinandersetzungsanspruchs als …
In diesem Fall führt die überquotale Übernahme von Verbindlichkeiten zum Ausgleich der Wertdifferenz zu Anschaffungskosten (…ebenso BFH-Urteil vom 20. Dezember 1990 XI R 1/85, BFH/NV 1991, 382; anders dagegen BFH-Urteil vom 26. Juni 1991 XI R 5/85, BFH/NV 1992, 24). - FG Düsseldorf, 11.04.2002 - 11 K 701/98
Anschaffungskosten für Grundstücksanteile; Realteilung durch Erbengemeinschaft; …
Dies gilt auch dann, wenn ein Miterbe Verbindlichkeiten über seine Erbquote hinaus übernimmt (vgl. BFH-Urteil vom 10.04.1991 IX R 7, 8/84, BStBl II 1991, 791; vom 26.06.1991 XI R 5/85, BFH/NV 1992, 24; BFH-Beschluss des Großen Senats vom 05.07.1990 GrS 2/89, BStBl II 1990, 837). - FG Düsseldorf, 11.04.2002 - 11 K 5273/99
Anschaffungskosten; Grundstücksanteil; Realteilung; Erbengemeinschaft; …
Dies gilt auch dann, wenn ein Miterbe Verbindlichkeiten über seine Erbquote hinaus übernimmt (vgl. BFH-Urteil vom 10.04.1991 IX R 7, 8/84, BStBl II 1991, 791; vom 26.06.1991 XI R 5/85, BFH/NV 1992, 24; BFH-Beschluss des Großen Senats vom 05.07.1990 GrS 2/89, BStBl II 1990, 837). - FG Saarland, 17.03.2004 - 1 K 24/00
Anschaffungskosten bei qualifizierter Nachfolgeklausel
Dies gilt auch dann, wenn ein Miterbe Verbindlichkeiten über seine Erbquote hinaus übernimmt (vgl. BFH-Urteil vom 10. April 1991 IX R 7, 8/84, BStBl II 1991, 791; vom 26. Juni 1991 XI R 5/85, BFH/NV 1992, 24; BFH-Beschluss des Großen Senats vom 5. Juli 1990 GrS 2/89, BStBl II 1990, 837). - FG Düsseldorf, 15.06.1998 - 3 K 2082/94
Bewertung einerVeräußerung eines Grundstücks und Schenkung eines Teils des zu …
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