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   BFH, 14.03.2007 - XI R 59/05   

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https://dejure.org/2007,4416
BFH, 14.03.2007 - XI R 59/05 (https://dejure.org/2007,4416)
BFH, Entscheidung vom 14.03.2007 - XI R 59/05 (https://dejure.org/2007,4416)
BFH, Entscheidung vom 14. März 2007 - XI R 59/05 (https://dejure.org/2007,4416)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2; ; EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3; ; BGB § 133; ; BGB § 157

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 3
    Krankengymnast: Abgrenzung selbstständige Tätigkeit/gewerbliche Tätigkeit

  • datenbank.nwb.de

    Beschäftigung freier Mitarbeiter durch Freiberufler; Auslegung eines Vertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    FreiberuflicheTätigkeit durch die Beschäftigung freier Mitarbeiter ohne Vergütungsanspruch gegenüber den Kassen ungefährdet

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Einkünfte aus Gewerbebetrieb
    Abgrenzung Gewerbebetrieb von selbstständiger Arbeit
    Gesellschaft
    Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
    Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG
    Mithilfe anderer Personen

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 18 Abs 1 Nr 1, EStG § 15 Abs 1 Nr 1, GewStG § 2
    Freiberufler; Gewerbebetrieb; Krankengymnastik

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 22.01.2004 - IV R 51/01

    Krankenpfleger als Freiberufler

    Auszug aus BFH, 14.03.2007 - XI R 59/05
    Unter Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte ist eine Tätigkeit zu verstehen, welche die Arbeit des Berufsträgers jedenfalls in Teilbereichen ersetzt und nicht nur von untergeordneter Bedeutung ist (BFH-Urteile vom 21. März 1995 XI R 85/93, BFHE 177, 377, BStBl II 1995, 732; vom 22. Januar 2004 IV R 51/01, BFHE 205, 151, BStBl II 2004, 509).

    Für einen selbstständig tätigen Krankenpfleger hat der BFH entschieden, er sei bei der Beschäftigung qualifizierter Arbeitskräfte nur dann leitend und eigenverantwortlich tätig, wenn er aufgrund seiner Fachkenntnisse durch regelmäßige und eingehende Kontrolle maßgeblich auf die Pflegetätigkeit der Mitarbeiter bei jedem einzelnen Patienten Einfluss nehme, so dass die Leistung den "Stempel der Persönlichkeit" des Steuerpflichtigen trage (BFH-Urteile vom 1. Februar 1990 IV R 140/88, BFHE 159, 535, BStBl II 1990, 507; vom 5. Juni 1997 IV R 43/96, BFHE 183, 424, BStBl II 1997, 681; vom 22. Januar 2004 IV R 51/01, BFHE 205, 151, BStBl II 2004, 509).

  • BFH, 20.12.2000 - XI R 8/00

    Einkunftsart bei Herstellung von Filmreportagen

    Auszug aus BFH, 14.03.2007 - XI R 59/05
    Arbeitskräfte in diesem Sinne sind nicht nur die im Betrieb des Freiberuflers abhängig Beschäftigten, sondern auch Subunternehmer (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. Mai 1984 I R 122/81, BFHE 141, 505, BStBl II 1984, 823; vom 20. Dezember 2000 XI R 8/00, BFHE 194, 206, BStBl II 2002, 478) oder freie Mitarbeiter, die von dem Freiberufler zur Mithilfe in die Abwicklung der von ihm übernommenen Aufträge eingebunden werden (vgl. z.B. Brandt in Herrmann/Heuer/Raupach, § 18 EStG Rz 226; Schmidt/Wacker, EStG, 25. Aufl., § 18 Rz 23 und 25; Steinhauff in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Kommentar, § 18 Rz 253).

    Fachlich vorgebildet ist sowohl der Mitarbeiter, der dieselbe berufliche Qualifikation wie der Betriebsinhaber erworben hat, als auch derjenige, der eine weniger qualifizierte Berufsausbildung aufzuweisen hat (z.B. BFH-Urteil in BFHE 194, 206, BStBl II 2002, 478, m.w.N.).

  • BFH, 31.08.2005 - IV B 205/03

    Eigenverantwortliche Tätigkeit eines Krankengymnasten

    Auszug aus BFH, 14.03.2007 - XI R 59/05
    Nach dem BFH-Beschluss vom 31. August 2005 IV B 205/03 (BFH/NV 2006, 48) sind die Grundsätze, die für die Annahme einer leitenden und eigenverantwortlichen Tätigkeit eines Krankenpflegers aufgestellt worden sind, auf den Katalogberuf des Krankengymnasten übertragbar.
  • BGH, 29.03.2000 - VIII ZR 297/98

    Übernahme einer unter Verstoß gegen die Öffentlichkeit durchgeführten

    Auszug aus BFH, 14.03.2007 - XI R 59/05
    Der Tatrichter ist gehalten, alle für die Auslegung erheblichen Umstände umfassend zu würdigen und zumindest die wichtigsten für und gegen eine bestimmte Auslegung sprechenden Umstände in ihrer Bedeutung für das Auslegungsergebnis zu erörtern und gegeneinander abzuwägen (vgl. z.B. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. März 2000 VIII ZR 297/98, Neue Juristische Wochenschrift 2000, 1289, 2508).
  • BFH, 05.06.1997 - IV R 43/96

    Gewerblichkeit eines Krankenpflegers

    Auszug aus BFH, 14.03.2007 - XI R 59/05
    Für einen selbstständig tätigen Krankenpfleger hat der BFH entschieden, er sei bei der Beschäftigung qualifizierter Arbeitskräfte nur dann leitend und eigenverantwortlich tätig, wenn er aufgrund seiner Fachkenntnisse durch regelmäßige und eingehende Kontrolle maßgeblich auf die Pflegetätigkeit der Mitarbeiter bei jedem einzelnen Patienten Einfluss nehme, so dass die Leistung den "Stempel der Persönlichkeit" des Steuerpflichtigen trage (BFH-Urteile vom 1. Februar 1990 IV R 140/88, BFHE 159, 535, BStBl II 1990, 507; vom 5. Juni 1997 IV R 43/96, BFHE 183, 424, BStBl II 1997, 681; vom 22. Januar 2004 IV R 51/01, BFHE 205, 151, BStBl II 2004, 509).
  • BFH, 21.03.1995 - XI R 85/93

    Zur Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit bei einem Arzt

    Auszug aus BFH, 14.03.2007 - XI R 59/05
    Unter Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte ist eine Tätigkeit zu verstehen, welche die Arbeit des Berufsträgers jedenfalls in Teilbereichen ersetzt und nicht nur von untergeordneter Bedeutung ist (BFH-Urteile vom 21. März 1995 XI R 85/93, BFHE 177, 377, BStBl II 1995, 732; vom 22. Januar 2004 IV R 51/01, BFHE 205, 151, BStBl II 2004, 509).
  • BFH, 01.02.1990 - IV R 140/88

    Umfang der Praxis eines Arztes für Laboratoriumsmedizin kann Freiberuflichkeit in

    Auszug aus BFH, 14.03.2007 - XI R 59/05
    Für einen selbstständig tätigen Krankenpfleger hat der BFH entschieden, er sei bei der Beschäftigung qualifizierter Arbeitskräfte nur dann leitend und eigenverantwortlich tätig, wenn er aufgrund seiner Fachkenntnisse durch regelmäßige und eingehende Kontrolle maßgeblich auf die Pflegetätigkeit der Mitarbeiter bei jedem einzelnen Patienten Einfluss nehme, so dass die Leistung den "Stempel der Persönlichkeit" des Steuerpflichtigen trage (BFH-Urteile vom 1. Februar 1990 IV R 140/88, BFHE 159, 535, BStBl II 1990, 507; vom 5. Juni 1997 IV R 43/96, BFHE 183, 424, BStBl II 1997, 681; vom 22. Januar 2004 IV R 51/01, BFHE 205, 151, BStBl II 2004, 509).
  • BFH, 23.05.1984 - I R 122/81

    Zwangsverwalter üben in der Regel eine sonstige selbständige Arbeit aus

    Auszug aus BFH, 14.03.2007 - XI R 59/05
    Arbeitskräfte in diesem Sinne sind nicht nur die im Betrieb des Freiberuflers abhängig Beschäftigten, sondern auch Subunternehmer (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. Mai 1984 I R 122/81, BFHE 141, 505, BStBl II 1984, 823; vom 20. Dezember 2000 XI R 8/00, BFHE 194, 206, BStBl II 2002, 478) oder freie Mitarbeiter, die von dem Freiberufler zur Mithilfe in die Abwicklung der von ihm übernommenen Aufträge eingebunden werden (vgl. z.B. Brandt in Herrmann/Heuer/Raupach, § 18 EStG Rz 226; Schmidt/Wacker, EStG, 25. Aufl., § 18 Rz 23 und 25; Steinhauff in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Kommentar, § 18 Rz 253).
  • BFH, 03.11.2015 - VIII R 62/13

    Zur Abfärbung gemäß § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG

    Fachlich vorgebildetes Personal sind die im Betrieb des Freiberuflers beschäftigten Personen, aber auch Subunternehmer oder freie Mitarbeiter (z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. März 2007 XI R 59/05, BFH/NV 2007, 1319; vom 20. Dezember 2000 XI R 8/00, BFHE 194, 206, BStBl II 2002, 478, m.w.N.).

    Fachlich vorgebildet ist sowohl der Mitarbeiter, der dieselbe Qualifikation wie der Betriebsinhaber erworben hat, als auch derjenige, der eine weniger qualifizierte Berufsausbildung aufzuweisen hat (z.B. BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 1319).

  • BFH, 16.07.2014 - VIII R 41/12

    Leitende und eigenverantwortliche Tätigkeit selbständiger Ärzte bei Beschäftigung

    Ob diese Voraussetzungen im Einzelfall gegeben sind, obliegt der tatrichterlichen Würdigung, die vom Revisionsgericht nur daraufhin zu prüfen ist, ob sie gesetzliche Auslegungsregeln oder allgemein anerkannte Auslegungsgrundsätze missachtet (vgl. BFH-Urteil vom 14. März 2007 XI R 59/05, BFH/NV 2007, 1319, m.w.N., zur Tätigkeit eines Krankengymnasten mit einer Vielzahl von Mitarbeitern).
  • BFH, 15.12.2010 - VIII R 50/09

    Insolvenzverwaltertätigkeit als sonstige selbständige Arbeit auch bei

    Nur unter diesen Voraussetzungen trägt die Arbeitsleistung --selbst wenn der Berufsträger ausnahmsweise in einzelnen Routinefällen nicht mitarbeitet-- den erforderlichen "Stempel der Persönlichkeit" des Steuerpflichtigen (BFH-Urteile vom 1. Februar 1990 IV R 140/88, BFHE 159, 535, BStBl II 1990, 507; vom 21. März 1995 XI R 85/93, BFHE 177, 377, BStBl II 1995, 732; vom 14. März 2007 XI R 59/05, BFH/NV 2007, 1319).
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