Rechtsprechung
   BFH, 14.05.2008 - XI R 60/07   

Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    UStG 1999 § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3; Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 6

  • Betriebs-Berater

    Unentgeltliche Zuwendung - zielgerichtete Verschaffung eines Vermögensvorteils - Errichtung eines Kreisverkehrs auf bundeseigenem Grundstück

  • openjur.de

    Unentgeltliche Zuwendung; zielgerichtete Verschaffung eines Vermögensvorteils; Errichtung eines Kreisverkehrs auf bundeseigenem Grundstück; Zuwendung von Straßenbauwerken unterfällt nicht der Grunderwerbsteuer

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  • Bundesfinanzhof

    Unentgeltliche Zuwendung - zielgerichtete Verschaffung eines Vermögensvorteils - Errichtung eines Kreisverkehrs auf bundeseigenem Grundstück - Zuwendung von Straßenbauwerken unterfällt nicht der Grunderwerbsteuer

  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1999 § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3; Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 6

  • IWW
  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Zielgerichtete Verschaffung eines Vermögensvorteils als Voraussetzung für eine unentgeltliche Zuwendung - Zuwendung von Straßenbauwerken unterfällt nicht der GrESt

  • NWB SteuerXpert START
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unentgeltliche Zuwendung; zielgerichtete Verschaffung eines Vermögensvorteils; Errichtung eines Kreisverkehrs auf bundeseigenem Grundstück; Zuwendung von Straßenbauwerken unterfällt nicht der Grunderwerbsteuer

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Unentgeltliche Zuwendung - zielgerichtete Verschaffung eines Vermögensvorteils - Errichtung eines Kreisverkehrs auf bundeseigenem Grundstück - Zuwendung von Straßenbauwerken unterfällt nicht der Grunderwerbsteuer

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    UnentgeltlicheZuwendungi. S. des§ 3 Abs. 1bS. 1Nr. 3UStG-Errichtung eines Kreisverkehrs aufbundeseigenem Grundstück

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    "Unentgeltliche Zuwendung" verlangt zielgerichteten Vermögensvorteil beim Empfänger

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    "Unentgeltliche Zuwendung" verlangt zielgerichteten Vermögensvorteil beim Empfänger

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Erschließung von öffentlichen Grundstücken durch Private umsatzsteuerpflichtig

  • haufe.de (Entscheidungsanmerkung)

    Umsatzsteuer: Errichtung eines Kreisverkehrs als unentgeltliche Wertabgabe

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 3 Abs 1b S 1 Nr 3
    Kosten; Parkplatz; Unentgeltliche Wertabgabe

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zur Entscheidung des BFH vom 14.05.2008, Az.: XI R 60/07 (Unentgeltliche Zuwendungen)" von Dipl.-Finw. Frank Fritsch, M.A., original erschienen in: UStB 2008, 248 - 249.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 220, 512
  • BFHE 221, 512
  • DB 2008, 1785
  • BStBl II 2008, 721



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Wird zitiert von ... (7)  

  • BFH, 13.01.2011 - V R 12/08  

    Kein Vorsteuerabzug bei Zuwendung von Erschließungsanlagen - Sofortentscheidung

    Im Urteil vom 14. Mai 2008 XI R 60/07 (BFHE 221, 512, BStBl II 2008, 721) hat der XI. Senat allerdings für den Fall eines Unternehmers, der einen Kreisverkehr als Teil einer rechtlich und tatsächlich einheitlichen Baumaßnahme errichtete, zu der auch unternehmerisch genutzte Gebäude (Restaurant und Tankstelle) gehören, und der bereits bei Errichtung des Kreisverkehrs dessen unentgeltliche Übertragung beabsichtigte, entschieden, dass der Unternehmer den Vorsteuerabzug in vollem Umfang in Anspruch nehmen kann, aber im Umfang der Übertragung des Kreisverkehrs eine Entnahme nach § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 UStG aufgrund einer "unentgeltlichen Zuwendung" zu versteuern hat.

    Ob daran im Hinblick auf das EuGH-Urteil VNLTO in Slg. 2009, I-839 Rdnrn. 34 ff., 38 f. festzuhalten ist, ist im Streitfall, in dem es um einen ausschließlichen und unmittelbaren Zusammenhang zu einer Entnahme gemäß § 3 Abs. 1b UStG, nicht aber um eine gemischte Verwendung für wirtschaftliche und für Entnahmezwecke wie im BFH-Urteil in BFHE 221, 512, BStBl II 2008, 721 geht, nicht zu entscheiden.

    b) Nach diesem, auf öffentlich-rechtliche Widmung gerichteten Verwendungszweck beabsichtigte die Klägerin die von ihr errichteten Erschließungsanlagen zu liefern und der Gemeinde zielgerichtet einen Vermögensvorteil zu verschaffen (BFH-Urteil in BFHE 221, 512, BStBl II 2008, 721, Leitsatz 1).

    Erfolgt diese Lieferung unentgeltlich, liegt zugleich eine zielgerichtete Verschaffung eines Vermögensvorteils und damit eine Zuwendung i.S. von § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 UStG bzw. § 1 Abs. 1 Nr. 3 UStG 1993 vor (BFH-Urteil in BFHE 221, 512, BStBl II 2008, 721).

  • FG Münster, 01.04.2009 - 5 K 461/06  

    Erschließungsleistungen als unentgeltliche Zuwendungen gem. § 3 Abs. 1b S.

    Diesen Vorgängen kommt der erforderliche Zuwendungscharakter dadurch zu, dass sie dem Begünstigten unbeschränkte Verfügungsmacht an dem gespendeten oder verschenkten Gegenstand zielgerichtet verschaffen (BFH-Urteil vom 14. Mai 2008 XI R 60/07, BFHE 221, 512, BStBl II 2008, 721).

    Der BFH (Urteil vom 14. Mai 2008 XI R 60/07, BFHE 221, 512, BStBl II 2008, 721) hat eine steuerbare unentgeltliche Zuwendung in einem Fall angenommen, in dem ein Unternehmer der Bundesrepublik Deutschland auf eigene Kosten auf deren Grundbesitz einen Kreisverkehr errichtet hat, um sein Grundstück, das mit einer Tankstelle und einem Schnellrestaurant bebaut und später steuerpflichtig vermietet wurde, ordnungsgemäß an den Straßenverkehr anzubinden.

    Diese Auslegung widerspricht nicht dem Urteil des BFH vom 14. Mai 2008 (XI R 60/07, BFHE 221, 512, BStBl II 2008, 721).

  • BFH, 22.07.2010 - V R 14/09  

    Leistungsbeziehungen bei der Herstellung von Erschließungsanlagen durch einen

    § 2 Abs. 2 GrEStG gilt jedoch nicht für die Lieferung von Straßenbauwerken (BFH-Urteil vom 14. Mai 2008 XI R 60/07, BFHE 221, 512, BStBl II 2008, 721).
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  • FG Baden-Württemberg, 26.09.2012 - 1 K 218/11  
    Eine Zuwendung nach diesen Vorschriften setzt voraus, dass der Zuwendende dem Empfänger zielgerichtet einen Vermögensvorteil verschafft (BFH-Urteil vom 14. Mai 2008 XI R 60/07, BStBl II 2008, 721).
  • FG Berlin-Brandenburg, 08.04.2009 - 7 K 5054/05  

    Regelsteuersatz für sog. refundierte Vorverkaufsgebühren

    Voraussetzung ist insoweit aber, dass die Zahlung des Dritten für die fragliche Leistung des Unternehmers an den Leistungsempfänger gewährt wird, er die Zahlung also hierfür erhält ( BFH, Urteile vom 19.10.2001 V R 48/00, BFHE 196, 376, BStBl. II 2003, 211; vom 14.05.2008 XI R 60/07, BFHE 221, 512, BStBl. II 2008, 721).
  • FG Saarland, 30.08.2012 - 1 V 1116/12  

    Zur Annahme eines Entgelts von dritter Seite in Fällen der Vermittlung eines

    Entsprechend der gesetzlichen Regelung in § 3 Abs. 1 b Satz 1 Nr. 3 UStG, die zum 1. April 1999 entsprechend des Art. 5 Abs. 6 der Richtlinie 77/388/EWG angepasst worden sei, sei die unentgeltliche Weitergabe eines Gegenstandes, der zum Vorsteuerabzug berechtigt habe, stets einer Lieferung gegen Entgelt gleichzustellen, selbst dann, wenn diese Weitergabe für Zwecke des Unternehmens stattfinde (so auch EuGH vom 27. April 1999 C-48/87, "Kuwait Petroleum Ltd."; BFH vom 15. Mai 2008 XI R 60/07, juris; FG Baden-Württemberg vom 17. Juni 2008 1 K 21/05, juris).
  • FG München, 16.07.2009 - 14 K 4671/06  

    Kein Finanzierungsleasing ohne Kapitalüberlassung - Unentgeltliche Wertabgabe

    Bei § 3 Abs. 1b UStG handelt es sich um eine gegenüber § 3 Abs. 1 UStG eigenständige Regelung (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 14. Mai 2008 XI R 60/07, BStBl II 2008, 721).
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