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   BFH, 15.03.1994 - XI R 60/89   

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https://dejure.org/1994,6543
BFH, 15.03.1994 - XI R 60/89 (https://dejure.org/1994,6543)
BFH, Entscheidung vom 15.03.1994 - XI R 60/89 (https://dejure.org/1994,6543)
BFH, Entscheidung vom 15. März 1994 - XI R 60/89 (https://dejure.org/1994,6543)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Abhängigkeit der Unternehmensidentität von der Unternehmeridentität beim Abzug der Gewerbeverluste

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Verlustabzug nach § 10 a GewStG bei einer Kommanditgesellschaft

Papierfundstellen

  • DB 2015, 1188
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 01.12.1960 - IV 353/60 U

    Voraussetzung für die Geltendmachung des Gewerbeverlustes - Vorliegen einer

    Auszug aus BFH, 15.03.1994 - XI R 60/89
    Als Beurteilungsmaßstab dafür, ob mehrere gewerbliche Betätigungen, die ein und derselbe Unternehmer gleichzeitig oder nacheinander ausübt, je für sich einen sachlich selbständigen Gewerbebetrieb oder zusammen einen einheitlichen Gewerbebetrieb darstellen, ist nach der Rechtsprechung des BFH der sachliche Zusammenhang zwischen den verschiedenen Betätigungen nach Maßgabe des Gesamtbildes der Verhältnisse im Einzelfall und unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung zugrunde zu legen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 1. Dezember 1960 IV 353/60 U, BFHE 72, 173, BStBl III 1961, 65; in BFHE 138, 90, BStBl II 1983, 425).

    Der dadurch aufrechterhaltene insbesondere wirtschaftliche Zusammenhang zwischen den einzelnen Aktivitäten der XY reicht für die Annahme eines einheitlichen Gewerbebetriebes aus (vgl. Obermeier in Blümich, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, 14. Aufl., § 2 GewStG Rdnr. 50 f.; von Twickel, ebd., § 10a GewStG Rdnr. 74; Glanegger in Glanegger/ Güroff, Gewerbesteuergesetz, 2. Aufl., § 2 Rdnr. 15; Lenski/Steinberg, Kommentar zum Gewerbesteuergesetz, 7. Aufl., § 2 Rdnr. 11; s. auch BFH-Urteil in BFHE 72, 173, BStBl III 1961, 65; Schmidt, Einkommensteuergesetz, 12. Aufl., § 15 Anm. 42c).

  • BFH, 12.01.1983 - IV R 177/80

    Zum Erfordernis der Unternehmensidentität beim Verlustabzug nach § 10 a GewStG

    Auszug aus BFH, 15.03.1994 - XI R 60/89
    Der BFH ist dieser Rechtsprechung gefolgt (vgl. BFH-Entscheidungen vom 4. Februar 1966 VI 272/63, BFHE 86, 123, BStBl III 1966, 374; vom 28. April 1977 IV R 165/76, BFHE 122, 307, BStBl II 1977, 666; vom 12. Januar 1978 IV R 26/73, BFHE 124, 348, BStBl II 1978, 348; vom 24. Juni 1981 I S 3/81, BFHE 133, 564, BStBl II 1981, 748; vom 12. Januar 1983 IV R 177/80, BFHE 138, 90, BStBl II 1983, 425; vom 14. Dezember 1989 IV R 117/88, BFHE 159, 528, BStBl II 1990, 436).

    Als Beurteilungsmaßstab dafür, ob mehrere gewerbliche Betätigungen, die ein und derselbe Unternehmer gleichzeitig oder nacheinander ausübt, je für sich einen sachlich selbständigen Gewerbebetrieb oder zusammen einen einheitlichen Gewerbebetrieb darstellen, ist nach der Rechtsprechung des BFH der sachliche Zusammenhang zwischen den verschiedenen Betätigungen nach Maßgabe des Gesamtbildes der Verhältnisse im Einzelfall und unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung zugrunde zu legen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 1. Dezember 1960 IV 353/60 U, BFHE 72, 173, BStBl III 1961, 65; in BFHE 138, 90, BStBl II 1983, 425).

  • BFH, 03.05.1993 - GrS 3/92

    Verlustabzug nach § 10a GewStG entfällt, soweit der Verlust auf ausgeschiedene

    Auszug aus BFH, 15.03.1994 - XI R 60/89
    In seinem Beschluß vom 3. Mai 1993 GrS 3/92 (BFHE 171, 246, BStBl II 1993, 616) hat der Große Senat des BFH an diesen Grundsätzen festgehalten.
  • BFH, 07.08.2008 - IV R 86/05

    Wegfall des anteiligen Verlustvortrags bei Teilbetriebsveräußerung

    Auch in dem vom Bundesfinanzhof (BFH) in dem Urteil vom 15. März 1994 XI R 60/89 (BFH/NV 1994, 899) entschiedenen Fall seien sämtliche Betriebsmittel des Geschäftsbereichs Textilherstellung veräußert und die Arbeitnehmer im Rahmen der Aufgabe dieses Geschäftsbereichs entlassen worden.

    Der mit dem BFH-Urteil in BFH/NV 1994, 899 zu entscheidende Sachverhalt habe durchaus die Annahme nahe gelegt, dass es sich ebenfalls um einen Teilbetrieb gehandelt habe.

    Zur Begründung nimmt es im Wesentlichen Bezug auf die Vorentscheidung und führt ergänzend aus: Der Hinweis der Klägerin auf das BFH-Urteil in BFH/NV 1994, 899 gehe fehl, weil dort die Veräußerung von Einzelwirtschaftsgütern und nicht eines Teilbetriebs zu beurteilen gewesen sei.

    Insoweit unterscheidet sich die Teilbetriebsaufgabe bzw. Teilbetriebsveräußerung von einer lediglich strukturellen Anpassung der bisherigen gewerblichen Betätigung an die veränderten wirtschaftlichen Verhältnisse, die der Annahme einer identischen Tätigkeit nicht entgegensteht (vgl. BFH-Urteile in BFHE 138, 90, BStBl II 1983, 425; in BFH/NV 1994, 899, und in BFH/NV 2003, 81).

  • FG Baden-Württemberg, 16.06.2005 - 3 K 210/00

    Verrechenbarkeit von Verlusten gem. § 10a GewStG nach Veräußerung eines

    Nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofes - BFH - vom 15. März 1994 XI R 60/89, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 1994, 899 sei die Unternehmensidentität gewahrt, wenn die Änderung der Unternehmensstruktur durch veränderte wirtschaftliche Gegebenheiten verursacht worden sei.

    b) Der von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelte Grundsatz, wonach die strukturelle Anpassung einer gewerblichen Betätigung an veränderte wirtschaftliche Gegebenheiten die wirtschaftliche Identität eines gewerblichen Unternehmens noch nicht in Frage stelle (s. BFH Urteil vom 12. Januar 1983 IV R 177/80 BFHE 138, 90, BStBl II 1983, 425; BFH Urteil vom 15. März 1994 XI R 60/89, BFH/NV 1994, 889 ff.), führt zu keiner anderen Beurteilung.

  • FG Köln, 15.10.2013 - 7 K 265/08

    Gewerbesteuerlicher Verlustabzug - Unternehmensidentität bei gewerblich geprägter

    So habe der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 15.3.1994 (XI R 60/89, BFH/NV 1994, 899) entschieden, dass die Unternehmensidentität auch gewahrt bleibe, wenn eine Personengesellschaft unterschiedlichen gewerblichen Betätigungen nachgeht und eine davon aufgibt, während sie die andere fortsetzt.
  • FG Niedersachsen, 12.01.2006 - 11 K 11330/02

    Voraussetzungen für die Behandlung des Hofladen eines landwirtschaftlichen und

    Als Beurteilungsmaßstab dafür, ob mehrere gewerbliche Betätigungen, die ein und derselbe Unternehmer gleichzeitig oder nacheinander ausübt, je für sich einen sachlich selbständigen Gewerbebetrieb oder zusammen einen einheitlichen Gewerbebetrieb darstellen, ist nach der Rechtsprechung des BFH der sachliche Zusammenhang zwischen den verschiedenen Betätigungen nach Maßgabe des Gesamtbildes der Verhältnisse im Einzelfall und unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung zugrunde zu legen (BFH-Urteil vom 15. März 1994 XI R 60/89, BFH/NV 1994, 899).
  • FG Nürnberg, 08.09.1995 - I 207/94
    In der Literatur ist zwar Kritik an der Entscheidung des Großen Senates geübt worden ist, insbesondere auch vom Klägervertreter, der BFH hat aber in mehreren Entscheidungen seine Rechtsprechung bestätigt (vgl. Urteil des BFH vom 15.03.1994 XI R 60/89 , BFH/NV 1994, 899; Urteil des BFH vom 07.12.1993 VIII R 4/88 , BFH/NV 573).
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