Rechtsprechung
   BFH, 11.06.1997 - XI R 71/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,1652
BFH, 11.06.1997 - XI R 71/96 (https://dejure.org/1997,1652)
BFH, Entscheidung vom 11.06.1997 - XI R 71/96 (https://dejure.org/1997,1652)
BFH, Entscheidung vom 11. Juni 1997 - XI R 71/96 (https://dejure.org/1997,1652)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,1652) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Zuordnung von Grundstücksveräußerungen

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 15 Abs 2, EStG § 4
    Betriebsvermögen; Gewerbebetrieb; Gewerblicher Grundstückshandel; Teileigentum; Vermögensverwaltung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 24.01.1996 - X R 255/93

    Gewerblicher Grundstückhandel eines Bauingenieurs, der zwei Grundstücke jeweils

    Auszug aus BFH, 11.06.1997 - XI R 71/96
    Nach dem Urteil des X. Senats vom 24. Januar 1996 X R 255/93 (BFHE 183, 51, BStBl II 1996, 303 [BFH 24.01.1996 - X R 255/93]) könne unter Umständen sogar ein Veräußerungsfall genügen.

    Wie der BFH ausführe, könne sich die Gewerblichkeit nicht lediglich aus der wiederholten Veräußerung von Wirtschaftsgütern im Sinne eines marktmäßigen Umschlags von Sachwerten, sondern auch aus der unternehmerischen Wertschöpfung für Zwecke der Veräußerung ergeben (BFH- Urteil in BFHE 180, 51, [BFH 24.01.1996 - X R 255/93] BStBl II 1996, 303 [BFH 24.01.1996 - X R 255/93]).

    Der Senat braucht daher auch nicht auf die Frage einzugehen, ob die Klägerin insoweit als (selbständige) Bauträgerin gehandelt habe (dazu BFH in BFHE 180, 51, [BFH 24.01.1996 - X R 255/93] BStBl II 1996, 303 [BFH 24.01.1996 - X R 255/93]); der Verfahrensrüge der Kläger kommt daher keine Bedeutung zu.

  • BFH, 27.02.1991 - XI R 37/89

    Steuerliche Berücksichtigung von Gewinnen für Veräußerung von Wohnungen

    Auszug aus BFH, 11.06.1997 - XI R 71/96
    Allerdings ist die Aussonderung von ständig im Gewerbebetrieb anfallenden Geschäften in den "privaten Vermögensbereich" nicht schlechthin ausgeschlossen, sofern eine entsprechende Veranlassung gegeben und eine abweichende Zuordnung klar und eindeutig vorgenommen worden ist (BFH-Urteile vom 27. Februar 1991 XI R 37/89, BFH/NV 1991, 524, und vom 2. September 1992 XI R 46/91, BFH/NV 1993, 24, jeweils m. w. N.).

    Entscheidend ist allein der objektiv verwirklichte Sachverhalt; fehlende Handlungsalternativen sind ebenso unbeachtlich wie die Motive, die zur Veräußerung veranlaßten (BFH in BFH/NV 1991, 524, 525).

  • BFH, 23.01.1992 - XI R 36/88

    Kein notwendiges Sonderbetriebsvermögen durch Beteiligung an Parkhaus-GmbH

    Auszug aus BFH, 11.06.1997 - XI R 71/96
    Es handele sich um einen branchentypischen Bauauftrag, der die Betriebsvermögenseigenschaft für die veräußerten Miteigentumsanteile nicht begründen könne (Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 23. Januar 1992 XI R 36/88, BFHE 167, 491, BStBl II 1992, 721 [BFH 23.01.1992 - XI R 36/88]).

    Die Kläger können sich nicht mit Erfolg auf das BFH-Urteil in BFHE 167, 491, [BFH 23.01.1992 - XI R 36/88] BStBl II 1992, 721 [BFH 23.01.1992 - XI R 36/88] berufen.

  • BFH, 24.01.1990 - X R 44/88

    Qualifizierung eines Steuerschuldners als gewerbesteuerpflichtiger Unternehmer

    Auszug aus BFH, 11.06.1997 - XI R 71/96
    Auch wer nur für einen Vertragspartner tätig werde, könne am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teilnehmen (BFH-Urteil vom 24. Januar 1990 X R 44/88, BFH/NV 1990, 798, 799).
  • BFH, 02.09.1992 - XI R 46/91

    Zuordnung einer auf Gewinnerzielung gerichteten Tätigkeit beim Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 11.06.1997 - XI R 71/96
    Allerdings ist die Aussonderung von ständig im Gewerbebetrieb anfallenden Geschäften in den "privaten Vermögensbereich" nicht schlechthin ausgeschlossen, sofern eine entsprechende Veranlassung gegeben und eine abweichende Zuordnung klar und eindeutig vorgenommen worden ist (BFH-Urteile vom 27. Februar 1991 XI R 37/89, BFH/NV 1991, 524, und vom 2. September 1992 XI R 46/91, BFH/NV 1993, 24, jeweils m. w. N.).
  • BFH, 08.12.1993 - XI R 18/93

    Anteil an Wohnungsbau-GmbH als notwendiges Betriebsvermögen eines Malermeisters

    Auszug aus BFH, 11.06.1997 - XI R 71/96
    Der Senat verneinte diese Eigenschaft, weil die Beteiligungen dem Betrieb der KG allenfalls mittelbar dienen konnten (vgl. hingegen BFH-Urteile vom 8. Dezember 1993 XI R 18/93, BFHE 173, 137, BStBl II 1994, 296, [BFH 08.12.1993 - XI R 18/93] und vom 20. September 1995 X R 46/94, BFH/NV 1996, 393 zur Beteiligung eines Handwerkers an einer Wohnungsbau-GmbH).
  • BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93

    Gewerblicher Grundstückshandel des Gesellschafters einer GbR

    Auszug aus BFH, 11.06.1997 - XI R 71/96
    Dieser Umstand hindere aber nach dem BFH-Beschluß vom 3. Juli 1995 GrS 1/93 (BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, 622 [BFH 03.07.1995 - GrS - 1/93]) nicht, private Vermögensanlage zu betreiben.
  • BFH, 20.09.1995 - X R 46/94

    Abgrenzung zwischen gewillkürtem und notwendigem Betriebsvermögen - Beteiligung

    Auszug aus BFH, 11.06.1997 - XI R 71/96
    Der Senat verneinte diese Eigenschaft, weil die Beteiligungen dem Betrieb der KG allenfalls mittelbar dienen konnten (vgl. hingegen BFH-Urteile vom 8. Dezember 1993 XI R 18/93, BFHE 173, 137, BStBl II 1994, 296, [BFH 08.12.1993 - XI R 18/93] und vom 20. September 1995 X R 46/94, BFH/NV 1996, 393 zur Beteiligung eines Handwerkers an einer Wohnungsbau-GmbH).
  • BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98

    gewerblicher Grundstückshandel

    Ebenso kann für eine gewerbliche Betätigung der Umstand sprechen, dass das Bauunternehmen des das Grundstück bebauenden Steuerpflichtigen erhebliche Leistungen für den Bau erbringt, die nicht wie unter Fremden abgerechnet werden (BFH-Urteil vom 11. Juni 1997 XI R 71/96, BFH/NV 1997, 839).
  • BFH, 17.06.2020 - X R 18/19

    Ertragsteuerrechtliche Beurteilung der Veräußerung von im Privatvermögen

    Andernfalls sind die Wirtschaftsgüter notwendiges Betriebsvermögen (BFH-Urteil vom 11.06.1997 - XI R 71/96, BFH/NV 1997, 839).
  • BFH, 18.08.2009 - X R 25/06

    Kein gewerblicher Grundstückshandel, weil Steuerpflichtiger seine Tätigkeit

    Eine solche unbedingte Veräußerungsabsicht, die zur Annahme einer gewerblichen Betätigung selbst bei Veräußerung von weniger als vier Objekten führt, liegt nach Auffassung des Großen Senats des BFH in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291 beispielsweise vor, wenn das im zeitlichen Zusammenhang mit der Bebauung und Veräußerung erworbene Grundstück schon vor seiner Bebauung verkauft worden ist, es von vornherein auf Rechnung oder nach Wünschen des Erwerbers bebaut wird oder das Bauunternehmen des das Grundstück bebauenden Steuerpflichtigen erhebliche Leistungen für den Bau erbringt, die nicht wie unter Fremden abgerechnet werden (BFH-Urteil vom 11. Juni 1997 XI R 71/96, BFH/NV 1997, 839).
  • BFH, 12.12.2002 - III R 20/01

    Umfang eines gewerblichen Grundstückshandels

    Ob ein Geschäftsvorfall einkommensteuerrechtlich dem gewerblichen Grundstückshandel oder dem privaten Bereich zuzuordnen ist, hängt von seiner Veranlassung ab (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. Juni 1997 XI R 71/96, BFH/NV 1997, 839).

    Denn auf eine gewerbliche Betätigung kann unabhängig von der Anzahl der Verkäufe beispielsweise auch geschlossen werden, wenn ein im zeitlichen Zusammenhang mit der Bebauung und Veräußerung erworbenes Grundstück schon vor der Bebauung verkauft worden ist, wenn ein solches Grundstück von vornherein auf Rechnung oder nach Wünschen des Erwerbers bebaut wird (BFH-Beschluss vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98, BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C. III. 5.) oder das Bauunternehmen des das Grundstück bebauenden Steuerpflichtigen erhebliche Leistungen für den Bau erbringt, die nicht wie unter Fremden abgerechnet werden (BFH-Urteil in BFH/NV 1997, 839, und BFH-Beschluss in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C. III. 5.).

  • BFH, 30.11.2004 - VIII R 15/00

    Gewerblicher Grundstückshandel einer GbR

    Im Unterschied zur sog. gemischten Tätigkeit eines Einzelunternehmens, bei dem eine gleichzeitige gewerbliche und vermögensverwaltende Tätigkeit selbst bei sachlichen und wirtschaftlichen Berührungspunkten dieser Tätigkeiten in der Regel getrennt zu beurteilen ist (für Grundstückshändler vgl. u.a. BFH-Urteile vom 28. Oktober 1993 IV R 66-67/91, BFHE 173, 313, BStBl II 1994, 463, unter 3. der Gründe; vom 23. Februar 1994 X R 98/91, BFH/NV 1994, 627, unter II.3. der Gründe; vom 11. Juni 1997 XI R 71/96, BFH/NV 1997, 839, m.w.N.), bewirkt die Regelung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 i.V.m. § 21 Abs. 3 EStG bei gemischt tätigen Personengesellschaften eine Umqualifizierung der vermögensverwaltenden in eine gewerbliche Tätigkeit.
  • BFH, 18.09.2002 - X R 5/00

    Gewerblicher Grundstückshandel bei weniger als vier Objekten

    Eine solche unbedingte Veräußerungsabsicht, die zur Annahme einer gewerblichen Betätigung selbst bei Veräußerung von weniger als vier Objekten führt, liegt nach Auffassung des Großen Senats des BFH in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291 beispielsweise vor, wenn das im zeitlichen Zusammenhang mit der Bebauung und Veräußerung (ggf. auch durch Schenkung) erworbene Grundstück schon vor seiner Bebauung verkauft worden ist, es von vornherein auf Rechnung oder nach Wünschen des Erwerbers bebaut wird oder das Bauunternehmen des das Grundstück bebauenden Steuerpflichtigen erhebliche Leistungen für den Bau erbringt, die nicht wie unter Fremden abgerechnet werden (BFH-Urteil vom 11. Juni 1997 XI R 71/96, BFH/NV 1997, 839).
  • BFH, 25.02.2005 - III B 109/04

    NZB: gewerblicher Grundstückshandel, Verletzung der Aufklärungspflicht

    Lediglich beispielhaft erwähnt der Große Senat unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 11. Juni 1997 XI R 71/96 (BFH/NV 1997, 839) als einen für eine gewerbliche Betätigung sprechenden Umstand, dass das Bauunternehmen für den das Grundstück bebauenden Steuerpflichtigen erhebliche Leistungen erbracht habe, die nicht wie unter Fremden abgerechnet worden seien (Anschluss im BFH-Urteil vom 18. September 2002 X R 5/00, BFHE 200, 512, BStBl II 2003, 286 zum Grundstückshandel bei nur zwei Objekten).

    Sogar sog. geschäftstypische Vorgänge können in den privaten Bereich ausgesondert werden, sofern eine entsprechende Veranlassung gegeben und eine abweichende Zuordnung klar und eindeutig vorgenommen worden ist (BFH-Urteil in BFH/NV 1997, 839).

    Im Urteil des BFH in BFH/NV 1997, 839 war die Klägerin ebenfalls Inhaberin eines Baugeschäftes und einer Tischlerei und hatte ein von ihr erworbenes Grundstück mit einem Bürohaus bebaut.

  • BFH, 09.05.2001 - XI R 34/99

    Gewerblicher Grundstückshandel auch innerhalb der Drei-Objekte-Grenze?

    Die Motive, die die Veräußerung veranlasst haben (hier der überraschende nach der Wiedervereinigung aufgetretene Finanzbedarf), sind nach ständiger Rechtsprechung für die Abgrenzung der privaten Vermögensverwaltung von dem gewerblichen Grundstückshandel ohne Bedeutung (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 11. Juni 1997 XI R 71/96, BFH/NV 1997, 839; BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 766; BFH-Beschluss vom 20. April 1994 X B 100/93, BFH/NV 1994, 853; BFH-Urteil vom 16. April 1991 VIII R 74/87, BFHE 164, 347, BStBl II 1991, 844).
  • BFH, 15.03.2005 - X R 51/03

    Gewerblicher Grundstückshandel

    Gelingt der Nachweis nicht, so ist es wegen der durch die geschäftstypische Betätigung bedingten Nähe zum Gewerbebetrieb sachlich gerechtfertigt, das Objekt im Betriebsvermögen zu erfassen (BFH-Entscheidungen in BFH/NV 1991, 524; vom 2. September 1992 XI R 46/91, BFH/NV 1993, 24; vom 11. Juni 1997 XI R 71/96, BFH/NV 1997, 839, m.w.N.; vom 27. Oktober 2003 X B 30/03, BFH/NV 2004, 194).
  • BFH, 07.05.2008 - X R 49/04

    Errichtung und Veräußerung eines Einkaufsmarktes im Rahmen eines Maklerbetriebs

    Für die Anerkennung von Privatvermögen muss der Steuerpflichtige in diesen Fällen jedoch anhand objektiver Umstände darlegen, dass er die entsprechenden Wirtschaftsgüter eindeutig vom betrieblichen Bereich getrennt hat (BFH-Urteil vom 11. Juni 1997 XI R 71/96, BFH/NV 1997, 839).
  • BFH, 14.12.2011 - X B 116/10

    Gewerblicher Grundstückshandel - Revisionszulassung zur Fortbildung des Rechts

  • BFH, 10.04.2003 - X B 109/02

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Rechtsfortbildung

  • BFH, 08.04.2014 - X B 70/13

    Zuordnung eines Grundstücks zum Privatvermögen oder Betriebsvermögen eines

  • BFH, 07.05.2008 - X R 50/04

    Errichtung eines Einkaufsmarktes im Rahmen eines Maklerbetriebs

  • FG Düsseldorf, 28.09.2005 - 7 K 1460/04

    Grundstückshandel; Drei-Objekt-Grenze; Mehrfamilienhaus; Bauträgerähnliche

  • FG Baden-Württemberg, 04.04.2001 - 2 K 359/98

    Umfang des gewerblichen Grundstückshandels bei einem Bauträger

  • BFH, 20.12.2005 - X B 120/05

    Divergenz; materiell-rechtliche Fehler

  • FG Münster, 17.08.2009 - 10 K 3918/05

    Verspekuliert: Rückwirkende Einbeziehung von Gebäuden in Spekulationsgewinn

  • FG Düsseldorf, 28.09.2005 - 7 K 1461/04

    Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes zur Überschreitung der Grenze von der

  • BFH, 29.05.2013 - X B 254/12

    Zuordnung von Objekten zu einem bereits bestehenden gewerblichen

  • BFH, 24.07.2003 - X B 123/02

    Zustellungsvoraussetzungen; Beteiligung an PersG , Zusammenrechnung von

  • FG Niedersachsen, 26.09.2006 - 15 K 10556/03

    Gewerblicher Grundstückshandel im Fall der Errichtung und Veräußerung zweier

  • BFH, 02.07.2008 - X B 9/08

    Keine Bedeutung der Drei-Objekt-Grenze für Bestimmung des Umfangs des

  • FG Köln, 18.05.2010 - 1 K 3094/09

    Umqualifizierung der Einkünfte auf Gesellschafterebene

  • BFH, 22.05.2007 - X B 196/06

    Privat ausgeführte Grundstücksgeschäfte eines Rohbauunternehmers nicht zwanghaft

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 02.09.2004 - 2 K 519/00

    Betriebsvermögenseigenschaft eines Mehrfamilienhauses bei einem in der Baubranche

  • BFH, 17.12.2002 - X B 189/01

    Gewerblicher Grundstückshandel; grundsätzliche Bedeutung

  • FG Hessen, 29.03.2001 - 8 K 1568/98

    Betriebsvermögen bei gewerblichem Grundstückshandel

  • FG Düsseldorf, 22.08.2005 - 12 K 6744/01

    Gewerblicher Grundstückshandel; Teilschenkung; Grundstück; Angehörige;

  • FG Nürnberg, 02.08.2007 - IV 139/05

    Abgrenzung von privater und gewerblicher Vermögensverwaltung; Voraussetzungen für

  • FG Düsseldorf, 09.02.2006 - 14 K 4944/02

    Gewerblicher Grundstückshandel; Umfang des Umlaufvermögens; AfA für langfristig

  • FG Baden-Württemberg, 20.12.2000 - 2 K 96/99

    Gewerblicher Grundstückshandel durch Errichtung und Verkauf von drei

  • FG Saarland, 07.12.2010 - 1 K 1417/07

    Verhältnis von § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG und § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG -

  • FG Hessen, 20.03.2001 - 8 K 1610/98

    Gewerblicher Grundstückshandel; Finanzierung; Gewerbebetrieb; Grundstück;

  • FG Nürnberg, 29.04.2005 - IV 139/05

    Gewerblicher Grundstückshandel einer Personengesellschaft

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht