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   BFH, 31.07.1996 - XI R 74/95   

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https://dejure.org/1996,382
BFH, 31.07.1996 - XI R 74/95 (https://dejure.org/1996,382)
BFH, Entscheidung vom 31.07.1996 - XI R 74/95 (https://dejure.org/1996,382)
BFH, Entscheidung vom 31. Juli 1996 - XI R 74/95 (https://dejure.org/1996,382)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1973/1980 § 3 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG (1973/1980) § 3 Abs. 2

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen eines Reihengeschäfts - Berichtigung von Steuerbescheiden - Voraussetzungen einer Steuerhinterziehung - Mittelbare Täterschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Umsatzsteuer - Reihengeschäft - Abnehmer - Erneute Einschaltung - Begriffsbestimmung

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 3 Abs 2 J: 1973, UStG § 3 Abs 2 J: 1980, UStG § 15 Abs 1 Nr 1, AO § 173 Abs 2 J: 1977, AO § 370 J: 1977, AO § 169 Abs 2 J: 1977
    Ablaufhemmung; Mittelbare Täterschaft; Reihengeschäft; Steuerhinterziehung; Verfügungsmacht; Verjährung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 181, 230
  • BB 1997, 297
  • BB 1997, 86
  • DB 1997, 142
  • BStBl II 1997, 157
 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 13.12.1989 - I R 39/88

    Keine Steuerhinterziehung in mittelbarer Täterschaft im Fall der mittelbaren

    Auszug aus BFH, 31.07.1996 - XI R 74/95
    Mittelbarer Täter sei, wer mit Tatherrschaft einen anderen veranlasse, für ihn die zur Verwirklichung des Straftatbestands notwendigen Handlungen als Teil eines von ihm verfolgten Gesamtplans vorzunehmen (vgl. BFH-Urteil vom 13. Dezember 1989 I R 39/88, BFHE 159, 188, BStBl II 1990, 340).

    Steuerhinterziehung in mittelbarer Täterschaft setzt nach dem Urteil des BFH in BFHE 159, 188, BStBl II 1990, 340, auf das der erkennende Senat Bezug nimmt, Tatherrschaft des mittelbaren Täters und dessen Vorsatz in bezug auf die Vornahme der tatbestandsmäßigen Handlungen der Steuerhinterziehung voraus.

    Im Unterschied zu Spendenbelegen, bei denen die Verwendung gegenüber dem FA zweifelhaft sein kann (vgl. BFH-Urteil in BFHE 159, 188, BStBl II 1990, 340), werden Rechnungen mit offenem Umsatzsteuerausweis in der Regel beim FA zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs eingereicht.

  • BFH, 17.12.1981 - V S 20/80

    Exportgeschäfte - Westberliner Hersteller - Liefergegenstand - Ausländische

    Auszug aus BFH, 31.07.1996 - XI R 74/95
    Er gehe davon aus, daß die Regelung des § 3 Abs. 2 UStG 1973/1980 nur dort eingreife, wo die Beteiligten tatsächlich auch einen Wechsel in der Verfügungsmacht eintreten lassen wollten (so auch Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 17. Dezember 1981 V S 20/80, BFHE 135, 92, BStBl II 1982, 279).

    An einem Reihengeschäft müssen mindestens drei Personen beteiligt sein - der erste Unternehmer, der letzte Abnehmer und mindestens ein Abnehmer in der Reihe - (BFH-Beschluß in BFHE 135, 92, BStBl II 1982, 279).

  • BGH, 07.12.1979 - 2 StR 315/79

    Verkauf von Doppeloptionen auf Warenterminkontrakte - Vorspiegelung des Erwerbs

    Auszug aus BFH, 31.07.1996 - XI R 74/95
    Vorsätzlich handelt auch, wer es für möglich hält, daß er den Tatbestand verwirklicht oder das billigt oder doch in Kauf nimmt (bedingter Vorsatz, vgl. BGH-Urteil vom 7. Dezember 1979 2 StR 315/79, StRK, Abgabenordnung, § 370, Rechtsspruch 21).
  • BGH, 23.03.1994 - 5 StR 91/94

    Abgrenzung von Betrug und Steuerhinterziehung (Vortäuschung der Existenz eines

    Auszug aus BFH, 31.07.1996 - XI R 74/95
    Dadurch, daß der Klägerin der Abzug der Vorsteuer gewährt wurde, hat sie einen ungerechtfertigten Steuervorteil i. S. des § 370 Abs. 1, Abs. 4 Satz 2 AO 1977 erlangt (vgl. Beschluß des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 22. März 1994 5 StR 91/94, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Abgabenordnung, § 370, Rechtsspruch 221).
  • BGH, 19.05.1989 - 3 StR 590/88

    Steuerhinterziehung - Vorsatz - Steueranspruch - Verkürzung des Steueranspruchs -

    Auszug aus BFH, 31.07.1996 - XI R 74/95
    Zum Vorsatz der Steuerhinterziehung gehört, daß der Täter den bestehenden Steueranspruch kennt und daß er ihn trotz dieser Kenntnis gegenüber der Steuerbehörde verkürzen will (vgl. BGH-Beschluß vom 19. Mai 1989 3 StR 590/88, StRK, Abgabenordnung, § 370, Rechtsspruch 154).
  • BFH, 14.12.1994 - XI R 80/92

    Steuerhinterziehung - Leichtfertige Steuerverkürzung

    Auszug aus BFH, 31.07.1996 - XI R 74/95
    Soweit eine Steuer hinterzogen ist, beträgt die Festsetzungsfrist 10 Jahre (§ 169 Abs. 2 Satz 2 AO 1977); dies gilt auch dann, wenn ein Dritter die Hinterziehung begangen hat (§ 169 Abs. 2 Satz 2 AO 1977; vgl. auch Senatsurteil vom 14. Dezember 1994 XI R 80/92, BFHE 176, 308, BStBl II 1995, 293).
  • BFH, 22.06.1995 - IV R 26/94

    Festsetzungsfrist; an der Rechtsfigur des Fortsetzungszusammenhangs für den

    Auszug aus BFH, 31.07.1996 - XI R 74/95
    Die Rechtsprechungsänderung durch den BGH ist für die Anwendung des § 171 Abs. 7 AO 1977 von Bedeutung (vgl. BFH-Urteil vom 22. Juni 1995 IV R 26/94, BFHE 177, 354, BStBl II 1995, 575).
  • BFH, 14.09.1989 - V R 76/84

    Berlin - Versendung von Waren ins Ausland - Aufträge ausländischer Kunden -

    Auszug aus BFH, 31.07.1996 - XI R 74/95
    Der Abnehmer in der Reihe muß zur Annahme einer Lieferung an ihn aus dem Umsatzgeschäft berechtigt und verpflichtet sein (BFH-Urteil vom 14. September 1989 V R 76/84, BFHE 158, 172, BStBl II 1989, 999).
  • FG Hessen, 07.05.2018 - 10 K 477/17

    § 235 AO, § 370 Abs. 1 AO, § 29 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG, § 30 ErbStG

    Vorsätzlich handelt auch, wer es nur für möglich hält, dass er den Tatbestand verwirklicht, und dies billigend in Kauf nimmt (bedingter Vorsatz; vgl. BFH-Urteil vom 31. Juli 1996 XI R 74/95, BStBl II 1997, 157 [BFH 31.07.1996 - XI R 74/95] ).
  • BGH, 01.02.2007 - 5 StR 372/06

    Begriff des "Verbringers" einfuhrabgabenpflichtiger Ware (Schmuggelware;

    Bei der hier vorliegenden Sachverhaltskonstellation braucht der Senat nicht zu entscheiden, ob - namentlich für etwaige Ausnahmefälle möglicherweise gutgläubiger Transporteure - in Abweichung von herkömmlicher Dogmatik auch für das echte Unterlassungsdelikt des § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO (vgl. auch Bender wistra 2004, 368, 371) eine strafrechtliche Verantwortlichkeit des Hintermannes, der das von den Transporteuren unmittelbar verwirklichte Einfuhrgeschehen beherrscht, aus dem Rechtsgedanken der mittelbaren Täterschaft oder auch der Ingerenz (vgl. BFH BStBl II 1997, 157, 159 f.; Joecks 27 - 13 - in Franzen/Gast/Joecks aaO § 370 Rdn. 162a; Hellmann in Hübschmann/ Hepp/Spitaler aaO § 370 Rdn. 110; vgl. auch BGHSt 43, 381, 396 f.; ablehnend Kohlmann aaO § 370 Rdn. 90 und 279 m.w.N.) zu begründen wäre.
  • FG Münster, 20.04.2016 - 7 K 2354/13

    Höhe der Hinterziehungszinsen nach der Schätzung von Kapitalerträgen und

    Dazu muss er den Steueranspruch nach Grund und Höhe für möglich halten; ein Irrtum in dieser Hinsicht schließt ein vorsätzliches Handeln aus (BFH-Urteil vom 16.12.2008 I R 23/07, Juris).Vorsätzlich handelt auch, wer es für möglich hält, dass er den Tatbestand verwirklicht oder das billigt oder doch in Kauf nimmt (bedingter Vorsatz, vgl. BFH-Urteile vom 31.7.1996 XI R 74/95, BStBl II 1997, 157 und vom 19.3.1998 V R 54/97, BStBl II 1998, 466).
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