Rechtsprechung
| BFH, 29.01.2003 - XI R 82/00 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
AO 1977 § 109, § 149 Abs. 2 Satz 1; FGO § 100 Abs. 1 Satz 4, § 102; StBerG § 3
- Simons & Moll-Simons
AO 1977 § 109, § 149 Abs. 2 Satz 1; FGO § 100 Abs. 1 Satz 4, § 102; StBerG § 3
- IWW
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Rechtmäßige Versagung der Fristverlängerung für die Abgabe von Steuererklärungen durch Angehörige der Freien Berufe in eigener Sache - Bestätigung der Rechtsprechung der Finanzgerichte1)
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Fristverlängerung für Steuererklärungen
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Kein Anspruch des Steuerberaters auf Fristverlängerung für die eigene Steuererklärung aufgrund der gleichlautenden Erlasse
Kurzfassungen/Presse (2)
- aok-business.de (Kurzinformation)
Steuerberater haben (für sich selbst) kein Sonderrecht
- deubner-steuern.de (Kurzinformation)
Fristverlängerungsantrag eines Steuerberaters für die eigene Steuererklärung
Sonstiges (2)
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
AO 1977 § 109 Abs 1, AO 1977 § 149 Abs 2 S 1, AO 1977 § 5, AO 1977 § 124 Abs 2, FGO § 40
Abgabefrist; Ermessen; Fristverlängerung; Steuererklärung; Verpflichtungsklage; Wirksamkeit - wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Kurznachricht zu "Fristverlängerungsanträge für private Steuererklärungen von steuerlichen Beratern auf Grundlage der jährlich gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder" von RegDir Matthias Noack, original erschienen in: Stbg 2012, 410.
Verfahrensgang
- FG Bremen, 26.09.2000 - 200366K 2
- BFH, 29.01.2003 - XI R 82/00
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 201, 399
- NJW 2003, 2336 (Ls.)
- BB 2003, 1265
- DB 2003, 1367
- BStBl II 2003, 550
Wird zitiert von ... (12)
- BFH, 11.04.2006 - VI R 64/02
Fristverlängerung für die Abgabe von Einkommensteuererklärungen durch …
Dies gilt im Falle der Überprüfung einer Ermessensentscheidung jedenfalls dann, wenn vom Kläger --wie im Streitfall-- schlüssig vorgetragen wird, es liege eine Ermessensreduzierung auf Null vor (vgl. BFH-Urteile vom 28. Juni 2000 X R 24/95, BFHE 192, 32, BStBl II 2000, 514; vom 29. Januar 2003 XI R 82/00, BFHE 201, 399, BStBl II 2003, 550, m.w.N.). - BFH, 21.02.2006 - IX R 78/99
Fristverlängerung zur Abgabe von Steuererklärungen - Zulässigkeit des Übergangs …
Für die Kläger besteht jedoch --auch im Revisionsverfahren-- die Möglichkeit, von ihrer ursprünglichen Verpflichtungsklage zu einer sog. Fortsetzungsfeststellungsklage i.S. von § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO überzugehen (z.B. BFH-Urteil vom 5. Dezember 2000 VII R 18/00, BFHE 193, 234, BStBl II 2001, 263;… Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 100 FGO Rz. 162 f.), um so die Rechtswidrigkeit der Ablehnung der Fristverlängerung feststellen zu lassen (z.B. BFH-Urteil vom 29. Januar 2003 XI R 82/00, BFHE 201, 399, BStBl II 2003, 550). - FG Nürnberg, 20.03.2007 - II 136/06
Rechtmäßigkeit einer endgültigen Festsetzung der Umsatzsteuer im Wege der …
So habe der BFH entschieden, dass aufgrund der Verwaltungserlasse eine Verpflichtung nicht bestehe, einem Steuerberater die Frist zur Abgabe der eigenen Steuererklärung zu verlängern (BFH-Urteil vom 29.01.2003 XI R 82/00, BStBl. II 2003, 500).Jedenfalls bestand kein Anspruch auf eine weitere Fristverlängerung (vgl. BFH-Urteil vom 29.01.2003 XI R 82/00, a.a.O.).
Da dem Kläger weder stillschweigend noch ausdrücklich Fristverlängerung zur Abgabe der Umsatzsteuererklärung für 2004 über den 02.08.2005 hinaus gewährt worden war, er auch keinen Anspruch auf Fristverlängerung hatte (vgl. BFH-Urteil vom 29.01.2003 XI R 82/00, a.a.O.), bestand die Verpflichtung, die Umsatzsteuererklärung gemäß § 149 Abs. 2 Satz 1 AO, § 18 Abs. 3 UStG mit Ablauf des 02.08.2005 abzugeben.
- BFH, 11.05.2009 - II S 6/09
Zulässigkeit von Feststellungsklagen - entsprechende Anwendung des § 126 …
Dies gilt auch im Falle der Überprüfung einer Ermessensentscheidung jedenfalls dann, wenn der Kläger schlüssig vorträgt, es liege eine Ermessensreduzierung auf Null vor (BFH-Urteil vom 29. Januar 2003 XI R 82/00, BFHE 201, 399, BStBl II 2003, 550). - FG Hessen, 17.02.2010 - 12 K 1359/09
Ablehnung eines Antrags auf Fristverlängerung für die Abgabe der …
Dass sich der angegriffene Verwaltungsakt bereits vor Klageerhebung erledigt hat, steht der Statthaftigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage nicht entgegen (vgl. Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 29.01.2003 XI R 82/00, BStBl II - 2003, 550 ).Sie darf vom Gericht nur daraufhin überprüft werden, ob das beklagte Finanzamt die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (BFH, BStBl II 2003, 550 ).
- BFH, 28.04.2005 - IV B 137/03
Steuerberater: Beraterprivileg - eigene Steuererklärung
Mit Urteil vom 29. Januar 2003 XI R 82/00 (BFHE 201, 399, BStBl II 2003, 550) hat der BFH erkannt, dass das Finanzamt nicht verpflichtet ist, einem Steuerberater die Frist zur Abgabe der eigenen Steuererklärung aufgrund der gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder über Steuererklärungsfristen zu verlängern. - BFH, 08.08.2007 - V B 164/05
Kumulative Urteilsbegründung; Wechsel der örtlichen Zuständigkeit des FA
Zu Recht geht der Kläger zwar davon aus, dass die Entscheidung über einen Fristverlängerungsantrag eine Ermessensentscheidung ist (z.B. BFH-Urteil vom 29. Januar 2003 XI R 82/00, BFHE 201, 399, BStBl II 2003, 550). - FG Niedersachsen, 14.04.2009 - 13 K 218/08
Keine Fristverlängerung für Steuerberater in eigener Angelegenheit
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist das Finanzamt nicht verpflichtet, einem Steuerberater die Frist zur Abgabe der eigenen Steuererklärung aufgrund der gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder über Steuererklärungsfristen zu verlängern (vgl. BFH-Urteil vom 29. Januar 2003 XI R 82/00, BFHE 201, 399, BStBl II 2003, 550). - FG Saarland, 17.03.2004 - 1 K 46/03
Fristverlängerung zur Abgabe der Steuererklärung im Quotenverfahren
Das berechtigte Interesse des Klägers an der Feststellung, die Ablehnung der Fristverlängerung sei rechtswidrig gewesen, kann sich sowohl aus einer Wiederholungsgefahr als auch aus der Höhe des Verspätungszuschlags ergeben (BFH vom 28. Juni 2000 X R 24/95, BStBl. II 2000, 514, vom 29. Januar 2003 XI R 82/00, BStBl. II 2003, 550 m.w.N.). - FG Hamburg, 03.09.2009 - 1 K 93/08
Steuerberatungsgesetz: Ausnahmegenehmigung gem. § 50 Abs. 3
Die in § 100 Abs. 1 S. 4 FGO vorgesehene Entscheidung in Anfechtungssachen findet auch auf Verpflichtungsbegehren entsprechend Anwendung, da diese regelmäßig ein Anfechtungsbegehren mit umfassen (…vgl. BFH vom 12.06.1996, II R 71/94, BFH/NV 1996, 873; vom 28.06.2000, X R 24/95, BStBl. II 2000, 514; vom 29.01.2003, XI R 82/00, BStBl. II 2003, 550). - FG Bremen, 10.06.2003 - 2 K 524/01
Bemessung des Verspätungszuschlags wegen der verspäteten Abgabe der Erklärung zur …
- FG Düsseldorf, 13.06.2007 - 4 K 1215/06
Bezug von Feinschnittsteuerzeichen für Tabakstränge; Tabak; EuGH-Entscheidung; …
