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   BFH, 15.10.2009 - XI R 82/07   

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https://dejure.org/2009,1059
BFH, 15.10.2009 - XI R 82/07 (https://dejure.org/2009,1059)
BFH, Entscheidung vom 15.10.2009 - XI R 82/07 (https://dejure.org/2009,1059)
BFH, Entscheidung vom 15. Oktober 2009 - XI R 82/07 (https://dejure.org/2009,1059)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    UStG 1999 § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 4; Richtlinie 77/388/EWG Art. 17

  • openjur.de

    Vorsteuerabzug aus Aufwendungen für die Errichtung eines Gebäudes; Vermietung an Ärzte; Zahlungen eines Apothekers an den Vermieter; Aufteilung der Vorsteuerbeträge; Überprüfung der Schätzung nach § 15 Abs. 4 Satz 2 UStG

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1999 § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 4; Richtlinie 77/388/EWG Art. 17

  • Betriebs-Berater

    An Vermieter für Ansiedlung von Arztpraxen gezahltes Entgelt ohne Auswirkung auf Vorsteueraufteilung

  • Judicialis

    UStG § 14; ; UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ; UStG § 15 Abs. 2 S. 1 Nr. 1; ; UStG § 15 Abs. 4 S. 2; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 17 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Errichtung eines teils steuerfrei, teils steuerpflichtig vermieteten Gebäudes

  • datenbank.nwb.de

    Vorsteuerabzug aus Aufwendungen für die Errichtung eines Gebäudes; Vermietung an Ärzte; Zahlungen eines Apothekers an den Vermieter; Aufteilung der Vorsteuerbeträge; Überprüfung der Schätzung nach § 15 Abs. 4 Satz 2 UStG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zahlungen eines Mieters an Vermieter für erwünschte Mitmieter

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorsteuerabzug ? Aufteilung von Vorsteuern ? Umsatzschlüssel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Kein Vorsteuerabzug bei Entgelt für die Ansiedlung von Arztpraxen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kopfprämien für die Arzt-Ansiedlung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unmittelbarer Zusammenhang zwischen den Aufwendungen eines zu Vermietungszwecken an Arztpraxen errichteten Gebäudes und Zahlungen eines Apothekers an den Vermieter zwecks Vermietung dieses Gebäudes an Ärzte

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Vorsteueraufteilung nach Umsatzschlüssel nur, soweit zwischen Eingangs- und Ausgangsleistung ein direkter und unmittelbarer Zusammenhang besteht

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 15 Abs 4
    Aufteilung; Gemischtgenutztes Grundstück; Nebenkosten; Umsatzschlüssel; Vorsteuer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 227, 238
  • BB 2009, 2677
  • DB 2009, 2762
  • BStBl II 2010, 247
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 17.08.2001 - V R 1/01

    Vorsteueraufteilung bei Wohn- und Geschäftshaus

    Auszug aus BFH, 15.10.2009 - XI R 82/07
    Eine Aufteilung der Vorsteuerbeträge nach dem Verhältnis der Ausgangsumsätze ist als sachgerechte Schätzung i.S. von § 15 Abs. 4 Satz 2 UStG anzuerkennen (vgl. BFH-Urteile vom 17. August 2001 V R 1/01, BFHE 196, 345, BStBl II 2002, 833, und vom 18. November 2004 V R 16/03, BFHE 208, 461, BStBl II 2005, 503).

    Mit diesen Grundsätzen ist das vom FG herangezogene Prinzip der wirtschaftlichen Zurechnung von Eingangsumsätzen mit Vorrang einer wirtschaftlichen Denkweise vor einer sog. gegenständlichen Zurechnung nicht vereinbar (vgl. BFH-Urteile in BFHE 196, 345, BStBl II 2002, 833, unter II.1.a, und vom 9. November 2006 V R 9/04, BFHE 215, 372, BStBl II 2007, 285, unter II.1.b aa).

  • EuGH, 08.06.2000 - C-98/98

    Midland Bank

    Auszug aus BFH, 15.10.2009 - XI R 82/07
    Die Aufwendungen für den Bezug der Eingangsleistungen müssen Teil der Kosten der zum Abzug berechtigenden Ausgangsumsätze sein, für die die Gegenstände und Dienstleistungen verwendet werden (vgl. EuGH-Urteil vom 8. Juni 2000 Rs. C-98/98 --Midland Bank--, Slg. 2000, I-4177, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2000, 342, Randnrn. 20 f. und 30).

    Denn insoweit handelt es sich nur um einen (mit)verfolgten Zweck, auf den es nach der Rechtsprechung letztlich nicht ankommt (vgl. EuGH-Urteil in Slg. 2000, I-4177, UR 2000, 342, Randnr. 20).

  • BFH, 03.05.2005 - V B 200/04

    Vorsteuerabzug - gemischte Verwendung

    Auszug aus BFH, 15.10.2009 - XI R 82/07
    Dabei ist es grundsätzlich Sache des Unternehmers, zu entscheiden, welche Schätzungsmethode er wählt; das FA --und damit auch das FG-- können aber nachprüfen, ob die Schätzung sachgerecht ist (vgl. BFH-Beschluss vom 3. Mai 2005 V B 200/04, BFH/NV 2005, 1641).
  • BFH, 20.02.1992 - V R 107/87

    Zahlung eines Apothekers für Vermietung von Räumen an Arzt

    Auszug aus BFH, 15.10.2009 - XI R 82/07
    Die Zahlungen des Apothekers sind zwar vom FG zu Recht als steuerpflichtig behandelt worden (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Februar 1992 V R 107/87, BFHE 167, 567, BStBl II 1992, 705).
  • BFH, 18.11.2004 - V R 16/03

    Vorsteuerabzug setzt unternehmerisch wirtschaftliche Tätigkeit voraus; Aufteilung

    Auszug aus BFH, 15.10.2009 - XI R 82/07
    Eine Aufteilung der Vorsteuerbeträge nach dem Verhältnis der Ausgangsumsätze ist als sachgerechte Schätzung i.S. von § 15 Abs. 4 Satz 2 UStG anzuerkennen (vgl. BFH-Urteile vom 17. August 2001 V R 1/01, BFHE 196, 345, BStBl II 2002, 833, und vom 18. November 2004 V R 16/03, BFHE 208, 461, BStBl II 2005, 503).
  • BFH, 09.11.2006 - V R 9/04

    Verwendung von Leistungsbezügen zur Herstellung öffentlicher Erschließungsanlagen

    Auszug aus BFH, 15.10.2009 - XI R 82/07
    Mit diesen Grundsätzen ist das vom FG herangezogene Prinzip der wirtschaftlichen Zurechnung von Eingangsumsätzen mit Vorrang einer wirtschaftlichen Denkweise vor einer sog. gegenständlichen Zurechnung nicht vereinbar (vgl. BFH-Urteile in BFHE 196, 345, BStBl II 2002, 833, unter II.1.a, und vom 9. November 2006 V R 9/04, BFHE 215, 372, BStBl II 2007, 285, unter II.1.b aa).
  • FG Niedersachsen, 22.10.2007 - 16 K 69/06

    Aufteilung von Vorsteuern nach Maßgabe eines Umsatzsschlüssels; Sachgerechte

    Auszug aus BFH, 15.10.2009 - XI R 82/07
    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage statt (die Entscheidung ist abgedruckt in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 260).
  • BFH, 19.07.2011 - XI R 29/09

    Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaikanlage auf

    Im Streitfall liegt auch der für den Vorsteuerabzug erforderliche direkte und unmittelbare Zusammenhang zwischen Eingangs- und zum Abzug berechtigenden Ausgangsumsätzen (vgl. dazu BFH-Urteile in BFHE 233, 274, BFH/NV 2011, 1261, unter II.1.b; vom 15. Oktober 2009 XI R 82/07, BFHE 227, 238, BStBl II 2010, 247, unter II.1.b, jeweils m.w.N.) vor.
  • BFH, 16.12.2020 - XI R 26/20

    Zum Vorsteuerabzug und zur unentgeltlichen Zuwendung - Nachfolgeentscheidung zum

    d) Soweit der Senat in früheren Entscheidungen (vgl. insbesondere Senatsurteile vom 15.10.2009 - XI R 82/07, BFHE 227, 238, BStBl II 2010, 247, unter II.2.; vom 14.03.2012 - XI R 8/10, BFH/NV 2012, 1667, Rz 45 f.) mittelbare Zusammenhänge für das Recht, Vorsteuern abziehen zu können, nicht ausreichen lässt, hält er an dieser Rechtsprechung insoweit nicht mehr fest.
  • BFH, 24.04.2013 - XI R 25/10

    Vorsteuerabzug aus Vorleistungen, die in keinem direkten und unmittelbaren

    Nach der Rechtsprechung des EuGH zu Art. 17 Abs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG muss grundsätzlich ein direkter und unmittelbarer Zusammenhang zwischen einem bestimmten Eingangsumsatz und einem oder mehreren Umsätzen der nachfolgenden Stufe, die zum Vorsteuerabzug berechtigen, bestehen, damit der Steuerpflichtige zum Vorsteuerabzug berechtigt ist (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 15. Oktober 2009 XI R 82/07, BFHE 227, 238, BStBl II 2010, 247, m.w.N. zur EuGH-Rechtsprechung).

    Die Klägerin erfüllte im Streitjahr auch die weitere Voraussetzung nach § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG, dass ihre wirtschaftliche Gesamttätigkeit --nach den ebenfalls unstreitigen Feststellungen des FG-- ausschließlich zu steuerpflichtigen Umsätzen führte, die zum Vorsteuerabzug berechtigten (vgl. dazu EuGH-Urteile --Midland Bank-- in Slg. 2000, I-4177, UR 2000, 342, Rz 20 f. und 30, und --Portugal Telecom-- in UR 2012, 762, DStR 2012, 1859, Rz 41 und 45, sowie BFH-Urteile in BFHE 230, 263, BStBl II 2010, 885, Rz 22, m.w.N. zur EuGH-Rechtsprechung; in BFHE 227, 238, BStBl II 2010, 247).

  • BFH, 19.07.2011 - XI R 21/10

    Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaikanlage auf

    c) Im Streitfall liegt auch der für den Vorsteuerabzug erforderliche direkte und unmittelbare Zusammenhang zwischen Eingangs- und zum Abzug berechtigenden Ausgangsumsätzen (vgl. dazu BFH-Urteile in BFHE 233, 274, BFH/NV 2011, 1261, unter II.1.b; vom 15. Oktober 2009 XI R 82/07, BFHE 227, 238, BStBl II 2010, 247, unter II.1.b, jeweils m.w.N.) vor.
  • BFH, 19.07.2011 - XI R 29/10

    Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaikanlage:

    Im Streitfall liegt auch der für den Vorsteuerabzug erforderliche direkte und unmittelbare Zusammenhang zwischen Eingangs- und zum Abzug berechtigenden Ausgangsumsätzen (vgl. dazu BFH-Urteile in BFHE 233, 274, BFH/NV 2011, 1261, unter II.1.b; vom 15. Oktober 2009 XI R 82/07, BFHE 227, 238, BStBl II 2010, 247, unter II.1.b, jeweils m.w.N.) vor.
  • BFH, 14.03.2012 - XI R 8/10

    Zum Vorsteuerabzug einer Gemeinde aus der Errichtung einer Stromleitung - Keine

    Dieser lediglich mittelbare Zusammenhang reicht für das Recht, Vorsteuer abziehen zu können, nicht aus (vgl. Senatsurteil vom 15. Oktober 2009 XI R 82/07, BFHE 227, 238, BStBl II 2010, 247, unter II.2.).
  • FG Niedersachsen, 30.01.2019 - 11 K 87/18

    Berechtigung des Unternehmers zum Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit echten

    (1) Damit der Steuerpflichtige zum Vorsteuerabzug berechtigt ist und der Umfang dieses Rechts bestimmt werden kann, muss ein direkter und unmittelbarer Zusammenhang zwischen einem bestimmten Eingangsumsatz und einem oder mehreren Ausgangsumsätzen, die das Recht auf Vorsteuerabzug eröffnen, bestehen (BFH, Urteil vom 15. Oktober 2009 XI R 82/07, BStBl II 2010, 247, m.w.N. zur EuGH-Rechtsprechung).
  • BFH, 11.07.2012 - XI R 17/09

    Zur Zuordnung eines gemischt genutzten Gebäudes zum Unternehmen und zur

    Denn bei der Ermittlung der nicht abziehbaren Teilbeträge im Wege einer sachgerechten Schätzung nach § 15 Abs. 4 Satz 2 UStG ist es zwar grundsätzlich Sache des Unternehmers, zu entscheiden, welche Schätzungsmethode er wählt; das FA --und damit auch das FG-- können aber nach ständiger Rechtsprechung des BFH nachprüfen, ob die Schätzung sachgerecht ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 3. Mai 2005 V B 200/04, BFH/NV 2005, 1641; vom 27. November 2008 XI B 60/08, BFH/NV 2009, 431; BFH-Urteil vom 15. Oktober 2009 XI R 82/07, BFHE 227, 238, BStBl II 2010, 247, unter II.1.a).
  • FG Münster, 07.11.2019 - 5 K 2091/17

    Umsatzsteuer - Zum Vorsteuerabzug aus dem Umbau steuerfrei vermieteter

    Das in Art. 167, 168 vorgesehene Recht auf Vorsteuerabzug entsteht nur, wenn die bezogenen Gegenstände oder Dienstleistungen direkt und unmittelbar mit Ausgangsumsätzen, die das Recht zum Vorsteuerabzug eröffnen, zusammenhängen (EUGH, Urt. vom 29.10.2009 - C-29/08, BFH/NV 2009, 2099, "SKF"; EuGH, Urt. vom 27.09.2001 - C.16/00, HFR 2001, 1213 "Cibo Participations"; EuGH, Urt. vom 22.02.2001 - C-408/98, HFR 2001, 514 "Abbey National"; EuGH, Urt. vom 08.06.2000 - C-98/98, HFR 2000, 684 "Midland Bank"; BFH, Urt. vom 15.10.2009 - XI R 82/07, BStBl. II 2010, 247; Heidner, in: Bunjes, UStG, § 15 Rdn. 368).

    Direkt und unmittelbar dienten bzw. dienen die Umbaumaßnahmen in den Praxisräumen im 1. Obergeschoss der gem. § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG steuerfreien Vermietung an die Gemeinschaftspraxis (BFH, Urt. vom 15.10.2009 - XI R 82/07, BStBl. II 2010, 247, Rdn. 17).

    Die Tatsache, dass die Umbaumaßnahmen mittelbar auch der Erzielung steuerpflichtiger Apothekenumsätze diente, ist nach Auffassung des Senates unbeachtlich (ebenso FG Düsseldorf, Urt. vom 23.05.2014 - 1 K 1552/13, EFG 2014, 1631 mit Anm. Büchter-Hole; vgl. auch BFH, Urt. vom 15.10.2009 - XI R 82/07, BStBl. II 2010, 247, Rdn. 17: nur mittelbarer Zusammenhang zwischen Aufwendungen des Vermieters für die Errichtung eines Anbaus und dem umsatzsteuerpflichtigem Kostenzuschuss eines Apothekers an den Vermieter für die Ansiedlung einer Arztpraxis in den angebauten Räumen).

    Anders mag dies in dem nicht vom Senat zu entscheidenden Fall sein, in dem der Apotheker nicht zugleich Vermieter ist (FG Düsseldorf, Urt. vom 23.05.2014 - 1 K 1552/13, EFG 2014, 1631 mit Anm. Büchter-Hole; vgl. auch BFH, Urt. vom 15.10.2009 - XI R 82/07, BStBl. II 2010, 247 zur Steuerpflichtigkeit der Zahlungen des Apothekers an den Vermieter, damit dieser das Gebäude an Ärzte vermietet).

  • BFH, 14.03.2012 - XI R 26/11

    Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaikanlage;

    Im Streitfall liegt auch der für den Vorsteuerabzug erforderliche direkte und unmittelbare Zusammenhang zwischen Eingangs- und zum Abzug berechtigenden Ausgangsumsätzen (vgl. dazu BFH-Urteile in BFHE 233, 274, BStBl II 2012, 74, unter II.1.b; vom 15. Oktober 2009 XI R 82/07, BFHE 227, 238, BStBl II 2010, 247, unter II.1.b, jeweils m.w.N.) vor.
  • BFH, 05.09.2013 - XI R 4/10

    Grundsätzlich keine flächenbezogene Vorsteueraufteilung in Spielhallen -

  • FG Sachsen, 16.03.2010 - 3 K 2115/05

    Konzessionsvergabe an ein Energieversorgungsunternehmen als Betrieb gewerblicher

  • FG Niedersachsen, 21.12.2009 - 16 K 377/09

    Vorsteuerabzug für eine ursprünglich zwecks Errichtung einer Photovoltaikanlage

  • FG Münster, 20.01.2022 - 5 K 1363/19

    Anspruch auf Geltendmachung des Vorsteuerabzugs eines Insolvenzverwalters über

  • FG Münster, 04.05.2020 - 5 K 546/17

    Umsatzsteuer/Verfahrensrecht - Zur Aufteilung der Vorsteuern bei einem

  • FG Münster, 20.01.2022 - 5 K 1179/19

    Anspruch auf Geltendmachung des Vorsteuerabzugs eines Insolvenzverwalters über

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