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   BFH, 24.04.2013 - XI R 9/11   

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https://dejure.org/2013,15530
BFH, 24.04.2013 - XI R 9/11 (https://dejure.org/2013,15530)
BFH, Entscheidung vom 24.04.2013 - XI R 9/11 (https://dejure.org/2013,15530)
BFH, Entscheidung vom 24. April 2013 - XI R 9/11 (https://dejure.org/2013,15530)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Vorsteuerabzug aus dem Rückkauf von gebrauchten Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit - Rückwirkender Wegfall im Jahr des Leistungsbezugs - Neutralität der Umsatzsteuer

  • openjur.de

    Vorsteuerabzug aus dem Rückkauf von gebrauchten Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit; Rückwirkender Wegfall im Jahr des Leistungsbezugs; Neutralität der Umsatzsteuer

  • Bundesfinanzhof

    AO § 175 Abs 1 S 1 Nr 2, AO § 176 Abs 1, UStG § 4 Nr 9 Buchst b S 1, UStG § 4 Nr 28, UStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1, UStG § 15 Abs 2 S 1 Nr 1, EWGRL 388/77 Art 13 Teil B Buchst f
    Vorsteuerabzug aus dem Rückkauf von gebrauchten Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit - Rückwirkender Wegfall im Jahr des Leistungsbezugs - Neutralität der Umsatzsteuer

  • Bundesfinanzhof

    Vorsteuerabzug aus dem Rückkauf von gebrauchten Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit - Rückwirkender Wegfall im Jahr des Leistungsbezugs - Neutralität der Umsatzsteuer

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 175 Abs 1 S 1 Nr 2 AO, § 176 Abs 1 AO, § 4 Nr 9 Buchst b S 1 UStG 1999, § 4 Nr 28 UStG 1999, § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 UStG 1999
    Vorsteuerabzug aus dem Rückkauf von gebrauchten Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit - Rückwirkender Wegfall im Jahr des Leistungsbezugs - Neutralität der Umsatzsteuer

  • IWW
  • rewis.io

    Vorsteuerabzug aus dem Rückkauf von gebrauchten Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit - Rückwirkender Wegfall im Jahr des Leistungsbezugs - Neutralität der Umsatzsteuer

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 4 Nr. 28
    Abzugsfähigkeit der Vorsteuer aus der Veräußerung von Geldspielgeräten

  • datenbank.nwb.de

    Vorsteuerabzug aus dem Rückkauf gebrauchter Geldspielautomaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abzugsfähigkeit der Vorsteuer aus der Veräußerung von Geldspielgeräten

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Vorsteuerabzug aus Rückkauf gebrauchter Geldspielautomaten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 10.12.2009 - XI R 7/08

    Kein Vorsteuerabzug, wenn Leistungserbringer den Verzicht auf die Steuerbefreiung

    Auszug aus BFH, 24.04.2013 - XI R 9/11
    b) Der Streitfall, in dem sich die Automatenaufsteller, die (Rück-)Verkäufer, erst nach Ausführung der Verkäufe auf die Steuerfreiheit berufen haben, ist --entgegen der Auffassung des FG-- vergleichbar mit dem Sachverhalt in dem Senatsurteil vom 10. Dezember 2009 XI R 7/08 (BFH/NV 2010, 1497, HFR 2010, 749), in dem der leistende Unternehmer den Verzicht auf die Steuerbefreiung seiner Lieferungen erst nach Ausführung der Lieferungen rückgängig gemacht hatte und damit im Ergebnis steuerfrei geliefert hatte.

    Wie im Fall des Senatsurteils in BFH/NV 2010, 1497, HFR 2010, 749 verliert der Leistungsempfänger, vorliegend die Klägerin, den Vorsteuerabzug rückwirkend im Jahr des Leistungsbezugs und nicht erst in dem Zeitpunkt, in dem der leistende Unternehmer sich auf die Steuerbefreiung nach dem Unionsrecht beruft.

    Denn die Steuerbefreiung der Geldspielumsätze und die dadurch gemäß § 4 Nr. 28 UStG ausgelöste Steuerbefreiung der (Rück-)Verkäufe der Geldspielgeräte hat Tatbestandswirkung für den Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers und ist deshalb ein rückwirkendes Ereignis i.S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 2010, 1497, HFR 2010, 749, unter II.2.b).

    Ob die Automatenaufsteller zivilrechtlich gegenüber der Klägerin verpflichtet waren, die Steuerpflicht der Verkäufe nach Möglichkeit aufrechtzuerhalten, ist umsatzsteuerrechtlich grundsätzlich nicht zu prüfen (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 2010, 1497, HFR 2010, 749, unter II.2.d).

  • EuGH, 15.03.2007 - C-35/05

    Reemtsma Cigarettenfabriken - Achte Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 2 und 5 -

    Auszug aus BFH, 24.04.2013 - XI R 9/11
    Nach den Grundsätzen des EuGH-Urteils in der Rechtssache --Reemtsma-- (Urteil vom 15. März 2007 C-35/05 --Reemtsma--, Slg. 2007, I-2425, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2007, 515, UR 2007, 343, Rz 23) bleibe der Klägerin der Vorsteuerabzug daher erhalten.

    Dem Grundsatz der Neutralität und Effektivität der Mehrwertsteuer ist in der Regel genügt, wenn der Leistende die Erstattung der irrtümlich --bzw. zu Unrecht-- an die Steuerbehörden bezahlten Mehrwertsteuer verlangen und der Leistungsempfänger eine zivilrechtliche Klage gegen den Leistenden auf Rückzahlung der rechtsgrundlos bezahlten Beträge erheben kann (EuGH-Urteil --Reemtsma-- in Slg. 2007, I-2425, HFR 2007, 515, UR 2007, 343, Rz 39; BFH-Urteil vom 11. Oktober 2007 V R 27/05, BFHE 219, 266, BStBl II 2008, 438, unter II.6.b).

    Im Übrigen ist auf Folgendes hinzuweisen: In dem EuGH-Urteil in der Rechtssache --Reemtsma-- (Slg. 2007, I-2425, HFR 2007, 515, UR 2007, 343) hat der EuGH ausgeführt, dass die Mitgliedstaaten für den Fall, dass die Erstattung der Mehrwertsteuer unmöglich oder übermäßig erschwert wird, die erforderlichen Mittel vorsehen müssen, die es dem Leistungsempfänger ermöglichen, die zu Unrecht in Rechnung gestellte Steuer erstattet zu bekommen (vgl. dazu auch EuGH-Urteil vom 11. April 2013 C-138/12 --Rusedespred OOD--, Mehrwertsteuerrecht 2013, 234, Deutsches Steuerrecht 2013, 857, Rz 30, m.w.N.).

  • EuGH, 17.02.2005 - C-453/02

    DIE VERANSTALTUNG ODER DER BETRIEB VON GLÜCKSSPIELEN ODER GLÜCKSSPIELGERÄTEN

    Auszug aus BFH, 24.04.2013 - XI R 9/11
    Umsätze aus dem Betreiben von Geldspielgeräten seien nach dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 17. Februar 2005 C-453/02 und C-462/02 --Linneweber und Akritidis-- (Slg. 2005, I-1131, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2005, 194) und den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 12. Mai 2005 V R 7/02 (BFHE 210, 164, BStBl II 2005, 617) und vom 19. Mai 2005 V R 50/01 (BFH/NV 2005, 1881) umsatzsteuerfrei.

    Zwar sei --nachdem die Geldspielautomatenbetreiber ihre Geldspielautomatenumsätze im Nachgang zu dem EuGH-Urteil --Linneweber und Akritidis-- (Slg. 2005, I-1131, UR 2005, 194) unter unmittelbarer Anwendung von Art. 13 Teil B Buchst. f der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern (Richtlinie 77/388/EWG) umsatzsteuerfrei behandelt hätten-- der Rückverkauf der Geräte durch die Betreiber an die Klägerin nach Art. 13 Teil B Buchst. c der Richtlinie 77/388/EWG ebenfalls umsatzsteuerfrei.

    Wie dem Vorlagebeschluss des BFH vom 6. November 2002 V R 7/02 (BFHE 200, 149), der dem EuGH-Urteil in der Rechtssache --Linneweber und Akritidis-- (Slg. 2005, I-1131, UR 2005, 194) zugrunde liegt, zu entnehmen ist, bestanden zwar Zweifel daran, ob § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG zutreffend Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG umsetzt.

  • BFH, 06.11.2002 - V R 7/02

    Geldspielautomaten außerhalb von Spielbanken

    Auszug aus BFH, 24.04.2013 - XI R 9/11
    Umsätze aus dem Betreiben von Geldspielgeräten seien nach dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 17. Februar 2005 C-453/02 und C-462/02 --Linneweber und Akritidis-- (Slg. 2005, I-1131, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2005, 194) und den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 12. Mai 2005 V R 7/02 (BFHE 210, 164, BStBl II 2005, 617) und vom 19. Mai 2005 V R 50/01 (BFH/NV 2005, 1881) umsatzsteuerfrei.

    Wie dem Vorlagebeschluss des BFH vom 6. November 2002 V R 7/02 (BFHE 200, 149), der dem EuGH-Urteil in der Rechtssache --Linneweber und Akritidis-- (Slg. 2005, I-1131, UR 2005, 194) zugrunde liegt, zu entnehmen ist, bestanden zwar Zweifel daran, ob § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG zutreffend Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG umsetzt.

  • BFH, 16.05.2012 - XI R 24/10

    Steuerfreie Veräußerung gebrauchter Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit

    Auszug aus BFH, 24.04.2013 - XI R 9/11
    a) Mit Urteil vom 16. Mai 2012 XI R 24/10 (BFHE 238, 468, BStBl II 2013, 52) hat der Senat entschieden, § 4 Nr. 28 UStG sei richtlinienkonform dahingehend auszulegen, dass die Veräußerung gebrauchter Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit, die der Unternehmer ausschließlich zur Ausführung --nach unmittelbarer Berufung auf Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG-- steuerfreier Umsätze verwendet hat, gemäß dieser Vorschrift ebenfalls steuerfrei ist.

    Denn an der Verwendung des Automatenaufstellers für nunmehr steuerfreie Ausgangsumsätze habe die Veräußerung der Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit nichts geändert (BFH-Urteil in BFHE 238, 468, BStBl II 2013, 52, unter II.2.c).

  • BFH, 23.11.2006 - V R 51/05

    Keine Änderung bestandskräftiger Umsatzsteuerfestsetzungen aufgrund

    Auszug aus BFH, 24.04.2013 - XI R 9/11
    Daraus ergibt sich aber zugleich, dass die Rechtslage vor Ergehen dieses EuGH-Urteils unklar war (vgl. BFH-Urteil vom 23. November 2006 V R 51/05, BFHE 216, 350, BStBl II 2007, 433, unter II.2.c bb) und dem Gesetzgeber deshalb nicht der Vorwurf gemacht werden kann, er habe es aufgrund vorsätzlich unzutreffender Umsetzung (mit) zu verantworten, dass die Automatenaufsteller sich erst nach dem (Rück-)Verkauf der fraglichen Geldspielgeräte auf die unionsrechtliche Steuerfreiheit der mit diesen Geräten ausgeführten Umsätze berufen konnten und die Klägerin deshalb nachträglich das Recht auf Vorsteuerabzug verliert (vgl. auch Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 26. April 2012 III ZR 215/11, HFR 2012, 1112, UR 2012, 632).
  • BFH, 11.10.2007 - V R 27/05

    Formanforderungen an die Berichtigung einer Rechnung - Vertrauensschutz nach §

    Auszug aus BFH, 24.04.2013 - XI R 9/11
    Dem Grundsatz der Neutralität und Effektivität der Mehrwertsteuer ist in der Regel genügt, wenn der Leistende die Erstattung der irrtümlich --bzw. zu Unrecht-- an die Steuerbehörden bezahlten Mehrwertsteuer verlangen und der Leistungsempfänger eine zivilrechtliche Klage gegen den Leistenden auf Rückzahlung der rechtsgrundlos bezahlten Beträge erheben kann (EuGH-Urteil --Reemtsma-- in Slg. 2007, I-2425, HFR 2007, 515, UR 2007, 343, Rz 39; BFH-Urteil vom 11. Oktober 2007 V R 27/05, BFHE 219, 266, BStBl II 2008, 438, unter II.6.b).
  • BFH, 30.07.2008 - V R 7/03

    Erlass von Umsatzsteuern bei irrtümlich angenommenen steuerfreien

    Auszug aus BFH, 24.04.2013 - XI R 9/11
    Nach dem deutschen Steuerrecht eröffnen die Regelungen in § 163 AO und § 227 AO verfahrensrechtlich die Möglichkeit der Berücksichtigung dieses Gesichtspunkts allein im Billigkeitsverfahren (vgl. BFH-Entscheidungen vom 30. Juli 2008 V R 7/03, BFHE 223, 372, BStBl II 2010, 1075; vom 12. Dezember 2012 V B 70/12, BFH/NV 2013, 515, Rz 15), in dem u.a. zu prüfen wäre, ob die Geräterückverkäufer die in den Gutschriften ausgewiesene Umsatzsteuer tatsächlich abgeführt und nicht zwischenzeitlich zurückerhalten haben.
  • BFH, 12.12.2012 - V B 70/12

    Vorsteuerabzug aus Billigkeitsgründen

    Auszug aus BFH, 24.04.2013 - XI R 9/11
    Nach dem deutschen Steuerrecht eröffnen die Regelungen in § 163 AO und § 227 AO verfahrensrechtlich die Möglichkeit der Berücksichtigung dieses Gesichtspunkts allein im Billigkeitsverfahren (vgl. BFH-Entscheidungen vom 30. Juli 2008 V R 7/03, BFHE 223, 372, BStBl II 2010, 1075; vom 12. Dezember 2012 V B 70/12, BFH/NV 2013, 515, Rz 15), in dem u.a. zu prüfen wäre, ob die Geräterückverkäufer die in den Gutschriften ausgewiesene Umsatzsteuer tatsächlich abgeführt und nicht zwischenzeitlich zurückerhalten haben.
  • BGH, 26.04.2012 - III ZR 215/11

    Private Spielhallen

    Auszug aus BFH, 24.04.2013 - XI R 9/11
    Daraus ergibt sich aber zugleich, dass die Rechtslage vor Ergehen dieses EuGH-Urteils unklar war (vgl. BFH-Urteil vom 23. November 2006 V R 51/05, BFHE 216, 350, BStBl II 2007, 433, unter II.2.c bb) und dem Gesetzgeber deshalb nicht der Vorwurf gemacht werden kann, er habe es aufgrund vorsätzlich unzutreffender Umsetzung (mit) zu verantworten, dass die Automatenaufsteller sich erst nach dem (Rück-)Verkauf der fraglichen Geldspielgeräte auf die unionsrechtliche Steuerfreiheit der mit diesen Geräten ausgeführten Umsätze berufen konnten und die Klägerin deshalb nachträglich das Recht auf Vorsteuerabzug verliert (vgl. auch Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 26. April 2012 III ZR 215/11, HFR 2012, 1112, UR 2012, 632).
  • EuGH, 11.04.2013 - C-138/12

    Rusedespred - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 203 -

  • FG Düsseldorf, 26.11.2010 - 1 K 4104/08

    Vorsteuerabzug aus dem Rückkauf von Geldspielgeräten; Ermittlung des

  • BFH, 02.04.1998 - V R 34/97

    Option bei Grundstückslieferung

  • BFH, 01.02.2001 - V R 23/00

    Steuerbefreiung - Verzicht - Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung - Widerruf

  • BFH, 12.05.2005 - V R 7/02

    Umsatzsteuerbefreiung für Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten

  • BFH, 19.05.2005 - V R 50/01

    USt-Befreiung; Veranstaltung von Kartenspielen

  • EuGH, 13.12.1989 - 342/87

    Genius Holding / Staatssecretaris van Financiën

  • EuGH, 08.06.2000 - C-396/98

    Schloßstraße

  • BFH, 16.05.2018 - XI R 28/16

    Zu den Voraussetzungen der Berichtigung beim unrichtigen Steuerausweis

    Ferner ist dem Grundsatz der Neutralität und Effektivität der Mehrwertsteuer in der Regel genügt, wenn der Leistende die Erstattung der irrtümlich bzw. zu Unrecht an die Steuerbehörden bezahlten Mehrwertsteuer verlangen und der Leistungsempfänger eine zivilrechtliche Klage gegen den Leistenden auf Rückzahlung der rechtsgrundlos bezahlten Beträge erheben kann (vgl. dazu EuGH-Urteile Reemtsma Cigarettenfabriken, EU:C:2007:167, HFR 2007, 515, Rz 39; Danfoss und Sauer-Danfoss, EU:C:2011:674, HFR 2011, 1393, Rz 26; ferner BFH-Urteile in BFHE 219, 266, BStBl II 2008, 438, unter II.6.b, Rz 64; vom 24. April 2013 XI R 9/11, BFH/NV 2013, 1457, Rz 35; vom 30. Juni 2015 VII R 30/14, BFHE 250, 34, BFH/NV 2015, 1611, Rz 18).
  • BFH, 29.01.2014 - XI R 4/12

    Zum Vorsteuerabzug aus Leistungen zur Bewirtschaftung einer Betriebskantine

    Es ist fraglich, ob die vom FG unter Bezug auf das FG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 25. November 2010  6 K 2114/08, EFG 2011, 746) vertretene Rechtsansicht, dadurch sei die Berechtigung zum Vorsteuerabzug nicht rückwirkend entfallen, im Lichte der Rechtsprechung des EuGH (vgl. dazu Urteile vom 15. Juli 2010 C-368/09 --Pannon Gep Centrum--, Slg. 2010, I-7467, UR 2010, 693; vom 8. Mai 2013 C-271/12 --Petroma Transports SA--, MwStR 2013, 272, UR 2013, 591) und des BFH (vgl. dazu Urteile vom 24. April 2013 XI R 9/11, BFH/NV 2013, 1457, Rz 26; vom 19. Juni 2013 XI R 41/10, BFHE 242, 258, BFH/NV 2013, 2041; vgl. zum rückwirkenden Verlust des Anspruchs auf Vorsteuerabzug bei Widerruf des Verzichts auf die Steuerfreiheit nach § 9 UStG ferner BFH-Urteile vom 1. Februar 2001 V R 23/00, BFHE 194, 493, BStBl II 2003, 673, unter II.5.; vom 6. Oktober 2005 V R 8/04, BFH/NV 2006, 835, unter II.2.; BFH-Beschluss vom 3. April 2013 V B 64/12, BFH/NV 2013, 1135, Rz 7) zutreffend ist.
  • BFH, 21.09.2016 - V R 43/15

    Zur Unionsrechtskonformität des § 4 Nr. 28 UStG

    Der Sinn und Zweck des § 4 Nr. 28 UStG gebietet es deshalb, Veräußerungsumsätze steuerfrei zu behandeln, wenn der Abzug der Vorsteuer aus der Anschaffung der veräußerten Gegenstände nach § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG ausgeschlossen war (BFH-Urteil vom 24. April 2013 XI R 9/11, BFH/NV 2013, 1457, Rz 23).
  • BFH, 16.10.2013 - XI R 19/11

    Umsatzsteuerfreiheit der Leistungen eines Berufsbetreuers

    Das FG hat --ausgehend von seinem Rechtsstandpunkt zu Recht-- im Hinblick auf eine mögliche Steuerschuld nach § 14c Abs. 1 UStG nicht festgestellt, ob der Kläger in seinen Rechnungen Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen hat (vgl. hierzu BFH-Urteile vom 1. Februar 2001 V R 23/00, BFHE 194, 493, BStBl II 2003, 673; vom 24. April 2013 XI R 9/11, BFH/NV 2013, 1457).
  • FG Köln, 24.04.2014 - 1 K 2015/10

    Frage des Umfangs des Erstattungsanspruchs gem. § 37 Abs. 2 AO

    Siehe ebenso BFH-Urteil vom 24.04.2013 XI R 9/11 Rn. 35, 36 in juris.
  • BFH, 05.01.2021 - XI S 20/20

    Zur Erstattung eines zu Unrecht ausgewiesenen nicht zurückgezahlten Steuerbetrags

    Ferner ist dem Grundsatz der Neutralität und Effektivität der Mehrwertsteuer in der Regel genügt, wenn der Leistende die Erstattung der irrtümlich bzw. zu Unrecht an die Steuerbehörden bezahlten Mehrwertsteuer verlangen und der Leistungsempfänger eine zivilrechtliche Klage gegen den Leistenden auf Rückzahlung der rechtsgrundlos bezahlten Beträge erheben kann (vgl. EuGH-Urteile Reemtsma Cigarettenfabriken, EU:C:2007:167, Rz 39; Danfoss und Sauer-Danfoss, EU:C:2011:674, Rz 26; ferner BFH-Urteile in BFHE 219, 266, BStBl II 2008, 438, unter II.6.b, Rz 64; vom 24.04.2013 - XI R 9/11, BFH/NV 2013, 1457, Rz 35; vom 30.06.2015 - VII R 30/14, BFHE 250, 34, Rz 18; in BFHE 261, 451, Rz 64).
  • FG Saarland, 07.11.2013 - 1 K 1307/11

    Eine Beratungsleistung durch ein Steuerberatungsunternehmen mit Sitz in

    Ein Vorsteuerabzug ist nicht möglich, wenn die ausgewiesene "Steuer" ausschließlich deshalb geschuldet wird, weil sie in der Rechnung ausgewiesen ist (BFH vom 24. April 2013 XI R 9/11, BFH/NV 2013, 1457-1460).

    Denn mangels einer einschlägigen Gemeinschaftsregelung auf Unionsebene ist die Gewährleistung der aus dem Gemeinschaftsrecht erwachsenden Rechte nach dem Grundsatz der Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung eines jeden Mitgliedstaats (EuGH a.a.O.).Diese Gewährleistung ist gegeben, wenn der Leistungsempfänger eine zivilrechtliche Klage gegen den Leistenden auf Rückzahlung der rechtsgrundlos bezahlten Beträge erheben kann (so auch BFH vom 24. April 2013 XI R 9/11, BFH/NV 2013, 1457-1460).

  • BFH, 03.11.2022 - XI R 6/21

    Vorabentscheidungsersuchen zum Direktanspruch

    Der Bundesfinanzhof (BFH) folgt der EuGH-Rechtsprechung zum sog. Direktanspruch (vergleiche --vgl.-- BFH-Urteile vom 30.06.2015 - VII R 30/14, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFHE-- 250, 34, Bundessteuerblatt --BStBl-- II 2022, 246, Rz 27; vom 22.08.2019 - V R 50/16, BFHE 266, 395, BStBl II 2022, 290, Rz 16; vom 24.04.2013 - XI R 9/11, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs 2013, 1457, Rz 36).
  • FG Niedersachsen, 11.06.2020 - 11 K 88/18

    Zustimmung des Finanzamts zur Rechnungsberichtigung

    Ferner ist dem Grundsatz der Neutralität und Effektivität der Mehrwertsteuer in der Regel genügt, wenn der Leistende die Erstattung der irrtümlich bzw. zu Unrecht an die Steuerbehörden bezahlten Mehrwertsteuer verlangen und der Leistungsempfänger eine zivilrechtliche Klage gegen den Leistenden auf Rückzahlung der rechtsgrundlos bezahlten Beträge erheben kann (vgl. dazu EuGH-Urteile Reemtsma Cigarettenfabriken, EU:C:2007:167, HFR 2007, 515, Rz 39; Danfoss und Sauer-Danfoss, EU:C:2011:674, HFR 2011, 1393, Rz 26; ferner BFH-Urteile in BFHE 219, 266, BStBl II 2008, 438, unter II.6.b, Rz 64; vom 24. April 2013 XI R 9/11, BFH/NV 2013, 1457, Rz 35; vom 30. Juni 2015 VII R 30/14, BFHE 250, 34, BFH/NV 2015, 1611, Rz 18).
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