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BFH, 10.08.2005 - XI S 2/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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ZPO § 321a; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 133a; ; FGO § 155
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 16.12.2004 - XI B 193/03
Rechtliches Gehör - Überraschungsentscheidung
Auszug aus BFH, 10.08.2005 - XI S 2/05
Der Senat hat mit Beschluss vom 16. Dezember 2004 XI B 193/03 die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) gegen das Urteil des Finanzgerichts (FG) Münster vom 7. Oktober 2003 15 K 7659/99 F als unbegründet zurückgewiesen.Der Senatsbeschluss XI B 193/03 gilt am 14. Februar 2005 als bekannt gegeben (§ 133a Abs. 2 Satz 3 FGO), die Anhörungsrüge ist am 24. Februar 2005 --also innerhalb der Zwei-Wochen-Frist-- beim BFH eingegangen.
Die Klägerin hat die Rechtsauffassung des Senats in dem angefochtenen Beschluss vom 16. Dezember 2004 XI B 193/03 zwar als willkürlich und unter keinem denkbaren rechtlichen Gesichtspunkt vertretbar bezeichnet.
- BFH, 13.04.2000 - V S 3/00
Gegenvorstellung
Auszug aus BFH, 10.08.2005 - XI S 2/05
Als außerordentlicher, nicht förmlicher Rechtsbehelf, mit dem eine Aufhebung einer materiell und/oder formell rechtskräftigen Entscheidung begehrt wird, ist die Gegenvorstellung nur in Ausnahmefällen eröffnet, insbesondere bei schwerwiegenden Grundrechtsverstößen oder wenn die angegriffene Entscheidung jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 21. April 1997 V R 22, 23/93, BFH/NV 1998, 32, m.w.N., und vom 13. April 2000 V S 3/00, BFH/NV 2000, 1132). - VGH Baden-Württemberg, 02.02.2005 - 3 S 83/05
Anhörungsrüge - Verfahrensverstoß gegen Art. 103 Abs 1 GG
Auszug aus BFH, 10.08.2005 - XI S 2/05
Durch die Schaffung und Reglementierung der Anhörungsrüge in allen Verfahrensordnungen sollte das Institut der Gegenvorstellung nicht ausgeschlossen werden (…vgl. BRDrucks 663/04, S. 33;… BFH-Beschluss vom 13. Januar 2005 VII S 31/04, BFH/NV 2005, 898; a.A. Verwaltungsgerichtshof Mannheim, Beschluss vom 2. Februar 2005 3 S 83/05, Neue Juristische Wochenschrift 13/2005, 920). - BFH, 13.01.2005 - VII S 31/04
Verhältnis Anhörungsrüge - Gegenvorstellung
Auszug aus BFH, 10.08.2005 - XI S 2/05
Durch die Schaffung und Reglementierung der Anhörungsrüge in allen Verfahrensordnungen sollte das Institut der Gegenvorstellung nicht ausgeschlossen werden (…vgl. BRDrucks 663/04, S. 33; BFH-Beschluss vom 13. Januar 2005 VII S 31/04, BFH/NV 2005, 898; a.A. Verwaltungsgerichtshof Mannheim, Beschluss vom 2. Februar 2005 3 S 83/05, Neue Juristische Wochenschrift 13/2005, 920). - BFH, 21.04.1997 - V R 22/93
Zulässigkeit von Gegenvorstellungen
Auszug aus BFH, 10.08.2005 - XI S 2/05
Als außerordentlicher, nicht förmlicher Rechtsbehelf, mit dem eine Aufhebung einer materiell und/oder formell rechtskräftigen Entscheidung begehrt wird, ist die Gegenvorstellung nur in Ausnahmefällen eröffnet, insbesondere bei schwerwiegenden Grundrechtsverstößen oder wenn die angegriffene Entscheidung jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 21. April 1997 V R 22, 23/93, BFH/NV 1998, 32, m.w.N., …und vom 13. April 2000 V S 3/00, BFH/NV 2000, 1132).
- BVerfG, 25.01.2014 - 1 BvR 1126/11
Auslegung einer Gegenvorstellung als Anhörungsrüge iSd § 133a FGO
Eine Umdeutung der von fachkundigen Prozessvertretern ausdrücklich als solche erhobenen Gegenvorstellung in eine Anhörungsrüge scheide aus (Hinweis auf den BFH-Beschluss vom 21. Dezember 2006 - V S 33/06 - sowie auf die dort zitierten weiteren BFH-Beschlüsse vom 30. Juni 2005 - III B 63/05 -, vom 6. Juli 2005 - VII S 30/05 - und vom 10. August 2005 - XI S 2/05 -). - BFH, 07.02.2011 - XI S 29/10
Anhörungsrüge gegen die Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde (NZB) - …
a) Der Anspruch auf rechtliches Gehör kann nur dann i.S. von § 133a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FGO in entscheidungserheblicher Weise verletzt sein, wenn der Bundesfinanzhof (BFH) bei seiner Beschwerdeentscheidung ein Vorbringen im Zusammenhang mit der Darlegung der Gründe für die Zulassung der Revision i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 FGO nicht zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat und die Revision bei Berücksichtigung dieses Vorbringens hätte zugelassen werden müssen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 10. August 2005 XI S 2/05, BFH/NV 2005, 2232). - BFH, 05.03.2008 - IV S 13/07
Anhörungsrüge nach § 133a FGO gegen Nichtzulassungsbeschwerde
Demgemäß wären schlüssige Ausführungen dazu erforderlich gewesen, welches Vorbringen der Klägerin im Zusammenhang mit der Darlegung der Gründe für eine Zulassung der Revision (§ 115 Abs. 2 FGO) der beschließende Senat bei seiner Beschwerdeentscheidung vom 29. Oktober 2007 (IV B 129/06) nicht zur Kenntnis genommen hat; zudem hätte es der nachvollziehbaren Erläuterung bedurft, dass die Revision bei Berücksichtigung dieses Vorbringens hätte zugelassen werden müssen (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. August 2005 XI S 2/05, BFH/NV 2005, 2232).
- BFH, 13.07.2010 - V S 10/10
Prüfungsumfang Anhörungsrüge
Demgemäß sind schlüssige Ausführungen dazu erforderlich, welches Vorbringen des Klägers für eine Zulassung der Revision (§ 115 Abs. 2 FGO) --unter Berücksichtigung der vom Kläger geltend gemachten Zulassungsgründe-- der beschließende Senat bei der Beschwerdeentscheidung nicht zur Kenntnis genommen hat; zudem bedurfte es der nachvollziehbaren Erläuterung, dass die Revision bei Berücksichtigung dieses Vorbringens hätte zugelassen werden müssen (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. August 2005 XI S 2/05, BFH/NV 2005, 2232; vom 5. März 2008 IV S 13/07, juris). - BFH, 08.05.2006 - XI B 49/06
Beschwerde gegen Entscheidung des FG über einen Antrag auf Aussetzung der …
Die von einem fachkundigen Prozessvertreter ausdrücklich als solche unter Hinweis auf § 128 Abs. 3 FGO erhobene Beschwerde kann schließlich auch nicht in eine Anhörungsrüge gemäß § 133a FGO oder eine darüber hinaus statthafte (…vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2005, 2019;… vom 6. Juli 2005 VII S 30/05, BFH/NV 2005, 2028; vom 10. August 2005 XI S 2/05, BFH/NV 2005, 2232; alle m.w.N.) Gegenvorstellung --mit der Folge der Abgabe der Sache an das FG-- ausgelegt oder umgedeutet werden (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 9. Juni 1986 IX B 90/85, BFHE 146, 395, BStBl II 1986, 679, …und vom 28. Oktober 2004 III R 53/03, BFH/NV 2005, 374, …und vom 24. August 2005 X B 73/05, BFH/NV 2005, 2243). - BFH, 21.12.2006 - V S 33/06
Gegenvorstellung
Eine Umdeutung der von fachkundigen Prozessvertretern ausdrücklich als solche erhobenen Gegenvorstellung in eine Anhörungsrüge scheidet aus (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 30. Juni 2005 III B 63/05, BFH/NV 2005, 2019;… vom 6. Juli 2005 VII S 30/05, BFH/NV 2005, 2028; vom 10. August 2005 XI S 2/05, BFH/NV 2005, 2232, alle m.w.N.). - BFH, 12.05.2006 - VIII S 12/06
Anhörungsrüge gegen Zurückweisung einer Zulassungsbeschwerde
Der Anspruch des Antragstellers auf rechtliches Gehör kann nur dann i.S. von § 133a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FGO in entscheidungserheblicher Weise verletzt sein, wenn der Bundesfinanzhof (BFH) bei seiner Beschwerdeentscheidung ein Vorbringen im Zusammenhang mit der Darlegung der Gründe für die Zulassung der Revision i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 FGO nicht zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat und die Revision bei Berücksichtigung dieses Vorbringens hätte zugelassen werden müssen (BFH-Beschluss vom 10. August 2005 XI S 2/05, BFH/NV 2005, 2232).