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   BFH, 03.06.2005 - XI S 22/04 (PKH)   

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BFH, 03.06.2005 - XI S 22/04 (PKH) (https://dejure.org/2005,17980)
BFH, Entscheidung vom 03.06.2005 - XI S 22/04 (PKH) (https://dejure.org/2005,17980)
BFH, Entscheidung vom 03. Juni 2005 - XI S 22/04 (PKH) (https://dejure.org/2005,17980)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 01.04.2003 - X B 16/03

    Beschwerde, Protokollberichtigung

    Auszug aus BFH, 03.06.2005 - XI S 22/04
    Zwar kann nach der Rechtsprechung des BFH eine Beschwerde gegen die Ablehnung einer Berichtigung des Protokolls ausnahmsweise zulässig sein, wenn geltend gemacht wird, die Berichtigung sei zu Unrecht als verfahrensrechtlich unzulässig abgelehnt oder von einem hierzu nicht Befugten vorgenommen oder abgelehnt worden oder die Berichtigung bzw. Ablehnung leide an einem schwerwiegenden Verfahrensmangel (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 1. April 2003 X B 16/03, BFH/NV 2003, 1079).

    Seit der Neuregelung im Zivilprozessrecht ist die Beschwerde auch nicht unter dem Gesichtspunkt der sog. außerordentlichen Beschwerde zulässig (BFH in BFH/NV 2003, 1079).

  • BFH, 16.06.2004 - IX B 59/04

    Verlust des Rügerechts bei verzichtbaren Verfahrensmängeln; Berichtigung des

    Auszug aus BFH, 03.06.2005 - XI S 22/04
    Auch die Ergänzung eines nach Auffassung des Antragstellers unvollständigen Protokolls ist Berichtigung i.S. des § 94 FGO i.V.m. § 164 Abs. 1 ZPO (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Juni 2004 IX B 59/04, juris Nr.: STRE200450721; Zöller, Zivilprozessordnung, 25. Aufl., § 164 Rdnr. 2).
  • VGH Hessen, 27.02.2006 - 8 TJ 3206/05

    Keine Beschwerde gegen die Ablehnung einer Protokollberichtigung

    Eine vermittelnde Meinung hält die Beschwerde gegen die Berichtigung oder Ablehnung der Berichtigung des Gerichtsprotokolls für grundsätzlich unzulässig, soweit der Beteiligte eine inhaltliche Berichtigung des Protokolls begehrt; bei schweren Verfahrensfehlern sei die Beschwerde jedoch ausnahmsweise zulässig (vgl. BFH, Beschlüsse vom 26. September 2005 - VIII B 6/04 - juris, 12. September 2005 - 7 B 183/05 - juris, und vom 3. Juni 2006 - XI S 22/04 [PKH] - juris; wohl auch Zöller/Stöber, ZPO, 25. Aufl., 2005, Rdnr. 11 zu § 165 und Reichold, in: Thomas/Putzo, ZPO, 27. Aufl., 2005, Rdnr. 4 zu § 164).
  • BFH, 21.08.2007 - I B 78/07

    Berichtigung des Sitzungsprotokolls

    Ausnahmsweise ist die Beschwerde aber zulässig, wenn geltend gemacht wird, die Berichtigung sei zu Unrecht als (verfahrensrechtlich) unzulässig abgelehnt oder die Entscheidung über den Berichtigungsanspruch sei von einer hierzu nicht berechtigten Person getroffen worden oder leide sonst an einem schwerwiegenden Verfahrensmangel (vgl. BFH-Beschlüsse vom 12. Februar 1998 VII B 241/97, BFH/NV 1998, 873; vom 1. April 2003 X B 16/03, BFH/NV 2003, 1079; vom 3. Juni 2005 XI S 22/04, juris; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 94 Rz 21).
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