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   BFH, 02.10.2002 - XI S 4/02 (PKH)   

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https://dejure.org/2002,7649
BFH, 02.10.2002 - XI S 4/02 (PKH) (https://dejure.org/2002,7649)
BFH, Entscheidung vom 02.10.2002 - XI S 4/02 (PKH) (https://dejure.org/2002,7649)
BFH, Entscheidung vom 02. Oktober 2002 - XI S 4/02 (PKH) (https://dejure.org/2002,7649)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Erfolgsaussichten der Hauptsache im Prozesskostenhilfeverfahren zum Revisionsverfahren bei fehlendem Revisionsgrund

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; FGO § 56 Abs. 1; ; FGO § 142 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 142 Abs. 1 § 115 Abs. 2 § 56 Abs. 1
    PKH; NZB

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 21.02.1997 - XI S 2/97

    Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BFH, 02.10.2002 - XI S 4/02
    Insoweit kann gemäß § 56 Abs. 1 FGO unter bestimmten weiteren Voraussetzungen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden, wenn ein Beteiligter infolge Mittellosigkeit nicht in der Lage ist, das Rechtsmittel fristgerecht durch einen postulationsfähigen Vertreter einlegen zu lassen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Februar 1997 XI S 2/97, BFH/NV 1997, 610).
  • BFH, 14.10.2003 - X S 9/03

    PKH; nicht vertretener Rechtsmittelführer

    Der Senat kann dahingestellt sein lassen, ob der Antragsteller, um diese Anforderungen für die Gewährung von Wiedereinsetzung zu erfüllen, bereits innerhalb der Frist zur Einlegung des Rechtsmittels wenigstens in laienhafter Weise sein Rechtsmittelbegehren so substantiieren muss, dass seine Ausführungen die Beurteilung ermöglichen, ob ein Grund für die Zulassung der Revision gegeben sein könnte (ausführlich BFH-Beschluss in BFH/NV 1988, 179; ferner BFH-Beschlüsse vom 15. März 2000 V S 2/00, BFH/NV 2000, 1212; vom 12. August 2002 X S 5/02 (PKH), BFH/NV 2002, 1608; in BFH/NV 2003, 73, und vom 14. Februar 2003 X S 8/02 (PKH), BFH/NV 2003, 653), oder ob die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu der in Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes (GG) verbürgten Rechtsschutzgleichheit für Bemittelte und Unbemittelte (vgl. dazu BVerfG-Beschluss vom 26. Juni 2003 1 BvR 1152/02, unter II. 1. a, mit zahlreichen weiteren Nachweisen) von Amts wegen anhand der Vorentscheidung und des Protokolls über die mündliche Verhandlung zu prüfen sind (so BFH-Beschluss vom 23. Januar 1991 II S 15/90, BFHE 163, 123, BStBl II 1991, 366; vgl. zur Streitfrage mit zahlreichen Nachweisen auch BFH-Beschluss vom 11. April 1996 V S 5/96, V R 8/96, BFH/NV 1996, 847; auf einer solchen Prüfung von Amts wegen beruht im Ergebnis auch der BFH-Beschluss vom 2. Oktober 2002 XI S 4/02 (PKH), BFH/NV 2003, 194).
  • BFH, 23.01.2008 - VIII S 21/07

    Prozesskostenhilfe - Aussicht auf Erfolg für Nichtzulassungsbeschwerde

    Der Senat kann dahingestellt sein lassen, ob der Antragsteller, um diese Anforderungen für die Gewährung von Wiedereinsetzung zu erfüllen, bereits innerhalb der Frist zur Einlegung des Rechtsmittels wenigstens in laienhafter Weise sein Rechtsmittelbegehren so substantiieren muss, dass seine Ausführungen die Beurteilung ermöglichen, ob ein Grund für die Zulassung der Revision gegeben sein könnte (ausführlich BFH-Beschluss vom 8. April 1987 X S 3/87, BFH/NV 1988, 179; ferner BFH-Beschluss in BFH/NV 2004, 221, m.w.N.), oder ob die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu der in Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes (GG) verbürgten Rechtsschutzgleichheit für Bemittelte und Unbemittelte (vgl. dazu BVerfG-Beschluss vom 26. Juni 2003 1 BvR 1152/02, Neue Juristische Wochenschrift 2003, 3190, unter II.1.a der Entscheidungsgründe, mit zahlreichen weiteren Nachweisen) von Amts wegen anhand der Vorentscheidung und des Protokolls über die mündliche Verhandlung zu prüfen sind (so BFH-Beschluss vom 23. Januar 1991 II S 15/90, BFHE 163, 123, BStBl II 1991, 366; vgl. zur Streitfrage mit zahlreichen Nachweisen auch BFH-Beschluss vom 11. April 1996 V S 5/96, V R 8/96, BFH/NV 1996, 847; auf einer solchen Prüfung von Amts wegen beruht im Ergebnis auch der BFH-Beschluss vom 2. Oktober 2002 XI S 4/02 (PKH), BFH/NV 2003, 194).
  • BFH, 24.02.2005 - X S 3/05

    Antrag auf Verlegung eines Gerichtstermins wegen Reiseunfähigkeit; Anforderungen

    b) Der Senat kann dahingestellt sein lassen, ob der Antragsteller, um diese Anforderungen für die Gewährung von Wiedereinsetzung zu erfüllen, bereits innerhalb der Frist zur Einlegung des Rechtsmittels wenigstens in laienhafter Weise sein Rechtsmittelbegehren so substantiieren muss, dass seine Ausführungen die Beurteilung ermöglichen, ob ein Grund für die Zulassung der Revision gegeben sein könnte (ausführlich BFH-Beschluss in BFH/NV 1988, 179; ferner BFH-Beschlüsse vom 15. März 2000 V S 2/00, BFH/NV 2000, 1212; vom 12. August 2002 X S 5/02 (PKH), BFH/NV 2002, 1608; in BFH/NV 2003, 73, und vom 14. Februar 2003 X S 8/02 (PKH), BFH/NV 2003, 653), oder ob die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu der in Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes (GG) verbürgten Rechtsschutzgleichheit für Bemittelte und Unbemittelte (vgl. dazu BVerfG-Beschluss vom 26. Juni 2003 1 BvR 1152/02, juris, unter II.1.a, mit zahlreichen weiteren Nachweisen) von Amts wegen anhand der Vorentscheidung und des Protokolls über die mündliche Verhandlung zu prüfen sind (so BFH-Beschluss vom 23. Januar 1991 II S 15/90, BFHE 163, 123, BStBl II 1991, 366; vgl. zur Streitfrage mit zahlreichen Nachweisen auch BFH-Beschluss vom 11. April 1996 V S 5/96, V R 8/96, BFH/NV 1996, 847; auf einer solchen Prüfung von Amts wegen beruht im Ergebnis auch der BFH-Beschluss vom 2. Oktober 2002 XI S 4/02 (PKH), BFH/NV 2003, 194).
  • BFH, 31.08.2005 - IV S 6/05

    Gehörsverletzung; mangelnde Vertretung

    In einem solchen Fall kann einem Beteiligten, der infolge seiner Mittellosigkeit nicht in der Lage war, das statthafte Rechtsmittel fristgerecht durch einen postulationsfähigen Vertreter einlegen zu lassen, nach der Bewilligung von PKH unter bestimmten weiteren Voraussetzungen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 56 Abs. 1 FGO gewährt werden (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. Oktober 2002 XI S 4/02 (PKH), BFH/NV 2003, 194).
  • BFH, 22.07.2005 - V S 7/05

    Vertagung - privatärztliches Attest

    Voraussetzung dafür, dass für eine noch einzulegende formgerechte Nichtzulassungsbeschwerde Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden kann, ist jedoch, dass der Beschwerdeführer innerhalb der Rechtsmittelfrist den Antrag auf PKH stellt, die Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf dem vorgeschriebenen Vordruck (§ 117 Abs. 2 und 4 ZPO) vorlegt --was im Streitfall geschehen ist-- und dass er innerhalb der vorgeschriebenen Frist Gründe für die Zulassung der Revision i.S. des § 115 Abs. 2 FGO in zumindest laienhafter Form darlegt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. Oktober 2002 XI S 4/02 (PKH), BFH/NV 2003, 194).
  • BFH, 02.04.2004 - VIII S 8/04

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Bewilligung von PKH; keine

    In einem solchen Fall kann einem Beteiligten, der infolge seiner Mittellosigkeit nicht in der Lage war, das Rechtsmittel fristgerecht durch einen postulationsfähigen Vertreter einlegen zu lassen, nach der Bewilligung von PKH unter bestimmten weiteren Voraussetzungen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 56 Abs. 1 FGO gewährt werden (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. Oktober 2002 XI S 4/02 (PKH), BFH/NV 2003, 194).
  • BFH, 03.06.2004 - VIII S 12/04

    Auszahlung des Kindergeldes an das Kind, wenn der Kindergeldberechtigte seiner

    In einem solchen Fall kann einem Beteiligten, der infolge seiner Mittellosigkeit nicht in der Lage war, das statthafte Rechtsmittel fristgerecht durch einen postulationsfähigen Vertreter einlegen zu lassen, nach der Bewilligung von PKH unter bestimmten weiteren Voraussetzungen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 56 Abs. 1 FGO gewährt werden (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. Oktober 2002 XI S 4/02 (PKH), BFH/NV 2003, 194).
  • BFH, 02.04.2004 - VIII S 3/04

    Voraussetzungen der Bewilligung von PKH für eine beabsichtigte NZB; ausreichender

    In einem solchen Fall kann einem Beteiligten, der infolge seiner Mittellosigkeit nicht in der Lage war, das Rechtsmittel fristgerecht durch einen postulationsfähigen Vertreter einlegen zu lassen, nach der Bewilligung von PKH unter bestimmten weiteren Voraussetzungen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 56 Abs. 1 FGO gewährt werden (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 2. Oktober 2002 XI S 4/02 (PKH), BFH/NV 2003, 194).
  • BFH, 02.04.2004 - VIII S 2/04

    Voraussetzungen der Bewilligung von PKH für eine beabsichtigte NZB

    In einem solchen Fall kann einem Beteiligten, der infolge seiner Mittellosigkeit nicht in der Lage war, das Rechtsmittel fristgerecht durch einen postulationsfähigen Vertreter einlegen zu lassen, nach der Bewilligung von PKH unter bestimmten weiteren Voraussetzungen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 56 Abs. 1 FGO gewährt werden (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 2. Oktober 2002 XI S 4/02 (PKH), BFH/NV 2003, 194).
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