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BGH, 13.10.1998 - XI ZA 8/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zwangsvollstreckung aus notarieller Urkunde; Wert einer Vollstreckungsabwehrklage
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 546 Abs. 1
Gegenstandswert einer Vollstreckungsgegenklage - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.09.1987 - III ZR 96/87
Berichtigung der Streitwertfeststellung - Wertermittlung bei der …
Auszug aus BGH, 13.10.1998 - XI ZA 8/98
Der rechtskraftfähige Inhalt des Berufungsurteils, wie er der Urteilsformel im Zusammenhang mit den Entscheidungsgründen zu entnehmen ist, belastet den Beklagten materiell (vgl. BGH, Beschluß vom 23. September 1987 - III ZR 96/87, NJW-RR 1988, 44 = BGHR ZPO § 3 Vollstreckungsabwehrklage 1) nur in Höhe von 55.265,98 DM.Soll aber die Zwangsvollstreckung nach dem Antrag des Klägers nur wegen eines Teils dieses Anspruchs für unzulässig erklärt werden, so ist nur dieser Teil bei der Wertfestsetzung zu berücksichtigen (BGH, Beschluß vom 23. September 1987 aaO; Senatsbeschlüsse vom 26. November 1991 - XI ZR 222/91 und vom 10. März 1992 - XI ZR 255/91).
- BGH, 10.03.1992 - XI ZR 255/91
Rechtfertigung einer Erhöhung der Festsetzung des Streitwertes - Der Wert einer …
Auszug aus BGH, 13.10.1998 - XI ZA 8/98
Soll aber die Zwangsvollstreckung nach dem Antrag des Klägers nur wegen eines Teils dieses Anspruchs für unzulässig erklärt werden, so ist nur dieser Teil bei der Wertfestsetzung zu berücksichtigen (BGH…, Beschluß vom 23. September 1987 aaO; Senatsbeschlüsse vom 26. November 1991 - XI ZR 222/91 und vom 10. März 1992 - XI ZR 255/91). - BGH, 26.11.1991 - XI ZR 222/91
Änderung der Werte der Beschwer in der Revision - Berücksichtigung von …
Auszug aus BGH, 13.10.1998 - XI ZA 8/98
Soll aber die Zwangsvollstreckung nach dem Antrag des Klägers nur wegen eines Teils dieses Anspruchs für unzulässig erklärt werden, so ist nur dieser Teil bei der Wertfestsetzung zu berücksichtigen (BGH…, Beschluß vom 23. September 1987 aaO; Senatsbeschlüsse vom 26. November 1991 - XI ZR 222/91 und vom 10. März 1992 - XI ZR 255/91).