Rechtsprechung
BGH, 18.10.1994 - XI ZB 10/94 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Kanzleikraft - Rechtsmittelschrift - Korrekturen
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 233
Nicht ausgeführte Beseitigung von Fehlern in Rechtsmittelschrift
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 233
Überwachungspflichten des Rechtsanwalts im Hinblick auf die Korrektur von Fehlern in einer Berufungsschrift - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1995, 263
- MDR 1995, 529
- VersR 1995, 558
- BB 1995, 1212
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 07.10.1981 - IVb ZB 825/81
Berufung - Verwerfung - Sofortige Beschwerde - Versäumung der …
Auszug aus BGH, 18.10.1994 - XI ZB 10/94
Sie konnte auch auf Wiedereinsetzungsgründe gestützt werden, da das Berufungsgericht in seinem Beschluß vom 25. April 1994 die Berufung verworfen und zugleich die Wiedereinsetzung abgelehnt hatte (vgl. BGH, Beschluß vom 7. Oktober 1981 - IVb ZB 825/81, NJW 1982, 887). - BGH, 10.02.1982 - VIII ZB 76/81
Antrag auf Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei …
Auszug aus BGH, 18.10.1994 - XI ZB 10/94
Das Kammergericht hat bei der Ablehnung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mit Recht darauf abgestellt, daß es sich hier nicht um einen der Fälle eines leicht korrigierbaren Fehlers handelt, in denen der Anwalt sich nach der Rechtsprechung (BGH, Beschlüsse vom 4. November 1981 - VII ZB 59, 60/81 - sowie vom 10. Februar 1982 - VIII ZB 76/81, beide in NJW 1982, 2670) auf eine zuverlässige Bürokraft verlassen darf. - BGH, 04.11.1981 - VIII ZB 59/81
Wiedereinsetzung - Verschulden des Rechtsanwaltes - Bürokraft - Zurechnung des …
Auszug aus BGH, 18.10.1994 - XI ZB 10/94
Das Kammergericht hat bei der Ablehnung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mit Recht darauf abgestellt, daß es sich hier nicht um einen der Fälle eines leicht korrigierbaren Fehlers handelt, in denen der Anwalt sich nach der Rechtsprechung (BGH, Beschlüsse vom 4. November 1981 - VII ZB 59, 60/81 - sowie vom 10. Februar 1982 - VIII ZB 76/81, beide in NJW 1982, 2670) auf eine zuverlässige Bürokraft verlassen darf.
- BGH, 23.06.2005 - V ZB 45/04
Anforderungen an die Unterzeichnung bestimmende Schriftsätze durch den …
Die weisungsgemäße Verwendung einer Blankounterschrift ist demnach nur dort unbedenklich - und zwar allein in Bezug auf die Einhaltung der Formvorschriften, nicht dagegen auch im Hinblick auf die einem Anwalt obliegenden Sorgfaltspflichten (dazu BGH, Beschl. v. 29. April 1982, I ZB 2/82, VersR 1982, 769, 770; vgl. auch BGH, Beschl. v. 18. Oktober 1994, XI ZB 10/94, NJW 1995, 263) -, wo der Inhalt des Schriftsatzes durch die Weisung des Rechtsanwalts so genau bestimmt worden ist, daß eine fachkundige Bürokraft ihn ohne weitere Festlegungen sachlicher oder inhaltlicher Art erstellen kann. - BGH, 30.10.2008 - III ZB 54/08
Überwachung der Ausführung einer Weisung an das Kanzleipersonal durch den …
- BGH, 09.12.2003 - VI ZB 26/03
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Handeln einer Büroangestellten entgegen …
Eine besondere Kontrolle wäre allenfalls dann notwendig gewesen, wenn die Rechtsmittelschrift mehrere für die Zulässigkeit relevante Fehler aufgewiesen hätte (vgl. BGH, Beschluß vom 18. Oktober 1994 - X ZB 10/94 - VersR 1995, 558).
- BGH, 03.09.1998 - IX ZB 46/98
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Adressierung einer Rechtsmittelschrift …
Anders kann dies zwar bei einer Häufung mehrerer für die Zulässigkeit relevanter Fehler sein (BGH, Beschl. v. 18. Oktober 1994 - XI ZB 10/94, NJW 1995, 263, 264). - BGH, 29.07.2003 - VIII ZB 107/02
Vollstreckungsschutz im Revisionsverfahren
In diesem Sonderfall hat der Bundesgerichtshof unter ausdrücklicher Abgrenzung zu den vorgenannten Senatsbeschlüssen vom 4. November 1981 und 10. Februar 1982 (…aaO) wegen der Häufung der Fehler eine Überprüfung durch den Anwalt für erforderlich erachtet, ob die nur mündlich erteilten Weisungen vor Abgang nicht nur ordnungsgemäß, sondern auch vollständig ausgeführt worden waren (Beschluß vom 18. Oktober 1994 - XI ZB 10/94, NJW 1995, 263 = VersR 1995, 558 unter II). - BGH, 17.02.2000 - IX ZB 98/99
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Unvollständigkeit der Berufungsschrift
Nachdem der von der Anwaltsgehilfin erstellte erste Entwurf der Berufungsschrift drei Fehler enthalten hatte, die für die Zulässigkeit des Rechtsmittels bedeutsam waren, und trotz handschriftlicher Verbesserung durch die Prozeßbevollmächtigte der zweite Entwurf immer noch einen dieser Fehler aufgewiesen hatte, der gleichermaßen berichtigt worden war, hätte die Prozeßbevollmächtigte des Klägers den dritten, aus zwei Sätzen bestehenden Entwurf anläßlich der Unterschrift insgesamt auf seine Richtigkeit und Vollständigkeit überprüfen müssen (vgl. BGH, Beschl. v. 8. Juli 1981 - IVb ZB 625/81, VersR 1981, 1126, 1127; v. 6. Mai 1992 - XII ZB 39/92, VersR 1993, 79; v. 18. Oktober 1994 - XI ZB 10/94, NJW 1995, 263, 264). - BPatG, 25.04.2019 - 17 W (pat) 38/17 Ein Anwalt darf zwar grundsätzlich geschulte und zuverlässige Mitarbeiter mit der Erledigung von Aufgaben betreuen und darf sich auch bei einer konkreten Einzelanweisung auf deren Erledigung verlassen (…BGH V ZR 62/93 - Rdnr. 9), jedoch besteht eine besondere Sorgfaltspflicht, wenn der Ablauf der Frist noch am selben Tag bevorsteht (BPatGE 28, 94; BGH XI ZB 10/94 - Rdnr. 8, 9).
- BPatG, 29.03.2011 - 27 W (pat) 603/10
Markenbeschwerdeverfahren - falsche Adressierung der Beschwerde an das BPatG - …
Ein Verschulden ist allerdings zu bejahen, wenn der Anwalt eine Rechtsmittelschrift, die für die Zulässigkeit relevante Fehler enthält, ohne Korrektur und Hinweis unterschreibt (BGH NJW 1995, 263). - BGH, 17.02.2000 - IX ZR 98/99
Berufungsfrist - Berufungsschrift - Inhalt - Zulässigkeit - Rechtsmittel - Frist …
Nachdem der von der Anwaltsgehilfin erstellte erste Entwurf der Berufungsschrift drei Fehler enthalten hatte, die für die Zulässigkeit des Rechtsmittels bedeutsam waren, und trotz handschriftlicher Verbesserung durch die Prozeßbevollmächtigte der zweite Entwurf immer noch einen dieser Fehler aufgewiesen hatte, der gleichermaßen berichtigt worden war, hätte die Prozeßbevollmächtigte des Klägers den dritten, aus zwei Sätzen bestehenden Entwurf anläßlich der Unterschrift insgesamt auf seine Richtigkeit und Vollständigkeit überprüfen müssen (vgl. BGH, Beschl. v. 8. Juli 1981 - IVb ZB 625/81, VersR 1981, 1126, 1127; v. 6. Mai 1992 - XII ZB 39/92, VersR 1993, 79; v. 18. Oktober 1994 - XI ZB 10/94, NJW 1995, 263, 264). - BPatG, 15.01.2001 - 30 W (pat) 145/00 Vielmehr begründet es eher ein (Mit-)Verschulden des Anwalts, den noch fehlerhaften Schriftsatz zu unterzeichnen und nur mündliche Korrekturanweisungen zu geben (vgl BGH NJW 1995, 263), als wenn die Unterschrift zur Sicherstellung der Korrektur dient, da dann - ebenso wie bei Erstvorlage die Vertreterin der Widersprechenden auch davon ausgehen darf, daß ihr der Schriftsatz (nochmals zur Unterschrift) vorgelegt würde.