Rechtsprechung
BGH, 14.12.1999 - XI ZB 18/99 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Versäumnis der Berufungsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Gerichtspost - Berufung - Prozeßbevollmächtigter - Eingang bei Gericht - Verwechslung der Gerichtspost - Fristwahrende Maßnahmen - Sorgfaltspflicht - Anschlußberufung
- Judicialis
ZPO § 521 Abs. 1; ; ZPO § 519b Abs. 2; ; ZPO § 238 Abs. 2; ; ZPO § 577 Abs. 2; ; ZPO § 85 Abs. 2; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; BGB § 140
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BGH, 01.10.1986 - IVb ZB 83/86
Unselbständige Anschlußberufung - Berufung - Begründung
Auszug aus BGH, 14.12.1999 - XI ZB 18/99
Eine verspätet eingelegte Berufung darf vor der Schlußverhandlung über eine fristgerecht eingelegte und begründete gegnerische Berufung nicht als unzulässig verworfen werden, solange sie in eine unselbständige Anschlußberufung an die gegnerische Berufung umgedeutet werden kann (BGH, Beschluß vom 1. Oktober 1986 - IVb ZB 83/86, FamRZ 1987, 154).Diese Berufung ist entsprechend § 140 BGB in eine unselbständige Anschlußberufung umzudeuten (vgl. BGH, Beschluß vom 1. Oktober 1986 aaO und Urteil vom 6. Mai 1987 - IVb ZR 51/86, BGHZ 100, 383, 387).
- BGH, 15.02.1995 - XII ZB 229/94
Anforderungen an die Büroorganisation zur Sicherstellung der rechtzeitigen …
Auszug aus BGH, 14.12.1999 - XI ZB 18/99
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hat ein Prozeßbevollmächtigter in seinem Büro eine zuverlässige Fristenkontrolle zu organisieren und sicherzustellen, daß die im Fristenkalender vermerkten Fristen erst gestrichen werden, wenn die fristwahrende Maßnahme durchgeführt, ein fristwahrender Schriftsatz also gefertigt und zumindest postfertig gemacht worden ist (BGH, Beschluß vom 15. Februar 1995 - XII ZB 229/94, NJW-RR 1995, 824, 825). - BGH, 06.05.1987 - IVb ZR 51/86
Begründung der Anschlußberufung
- BGH, 09.09.1997 - IX ZB 80/97
Ausgangskontrolle bei fristwahrenden Schriftsätzen
Auszug aus BGH, 14.12.1999 - XI ZB 18/99
Mit dem Einlegen fristwahrender Schriftsätze in ein Postausgangsfach hat die Einreichung bei dem Adressaten nur begonnen, wenn diese Post anschließend unmittelbar zu dem Adressaten verbracht wird, das Postausgangsfach bürointern also die "letzte Station" ist (BGH, Beschluß vom 9. September 1997 - IX ZB 80/97, NJW 1997, 3446, 3447). - BGH, 26.09.1995 - XI ZB 13/95
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verstoß einer Bürokraft gegen eine …
Auszug aus BGH, 14.12.1999 - XI ZB 18/99
Er beruft sich auch ohne Erfolg auf den Beschluß des Senats vom 26. September 1995 - XI ZB 13/95, NJW 1996, 130.