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   BGH, 02.02.2010 - XI ZB 23/08, XI ZB 24/08   

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https://dejure.org/2010,1506
BGH, 02.02.2010 - XI ZB 23/08, XI ZB 24/08 (https://dejure.org/2010,1506)
BGH, Entscheidung vom 02.02.2010 - XI ZB 23/08, XI ZB 24/08 (https://dejure.org/2010,1506)
BGH, Entscheidung vom 02. Februar 2010 - XI ZB 23/08, XI ZB 24/08 (https://dejure.org/2010,1506)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO, § 234 ZPO, § 520 ZPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anwaltliches Organisationsverschulden bei Verwendung eines EDV-gestützten Fristenkalenders

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verwendung eines EDV-gestützten Fristenkalenders ohne Anordnung einer Kontrolle der Eingaben durch Ausgabe der Vorgänge über einen Drucker oder durch ein Fehlerprotokolls als anwaltliches Organisationsverschulden

  • Anwaltsblatt

    § 233 ZPO
    Ausdruckpflicht bei EDV-Fristen-Kalender

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anwaltliches Organisationsverschulden bei Verwendung eines EDV-gestützten Fristenkalenders

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anwaltliches Organisationsverschulden bei Verwendung eines EDV-gestützten Fristenkalenders

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 233 Fd
    Verwendung eines EDV-gestützten Fristenkalenders ohne Anordnung einer Kontrolle der Eingaben durch Ausgabe der Vorgänge über einen Drucker oder durch ein Fehlerprotokolls als anwaltliches Organisationsverschulden

  • rechtsportal.de

    ZPO § 85 Abs. 2 ; ZPO § 234 Abs. 1 S. 2
    Verwendung eines EDV-gestützten Fristenkalenders ohne Anordnung einer Kontrolle der Eingaben durch Ausgabe der Vorgänge über einen Drucker oder durch ein Fehlerprotokolls als anwaltliches Organisationsverschulden

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Organisationsverschulden bei elektrischem Fristenkalender

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anwaltliches Verschulden bei Fristenkontrolle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fristenkalender im Computer? Ausdrucken!

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 233 ZPO
    Ausdruckpflicht bei EDV-Fristen-Kalender

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 1363
  • MDR 2010, 586
  • FamRZ 2010, 635
  • WM 2010, 567
  • DB 2010, 727
  • K&R 2010, 410
  • AnwBl 2010, 532
  • AnwBl Online 2010, 135
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 12.12.2005 - II ZB 33/04

    Anforderungen an die Büroorganisation des Rechtsanwalts bei Verwendung eines

    Auszug aus BGH, 02.02.2010 - XI ZB 23/08
    Ein anwaltliches Organisationsverschulden ist danach darin zu sehen, dass Eingaben in den EDV-Kalender nicht durch Ausgabe der eingegebenen Einzelvorgänge über den Drucker oder durch Ausgabe eines Fehlerprotokolls durch das Programm kontrolliert werden (siehe BGH, Beschlüsse vom 20. Februar 1997 - IX ZB 111/96, NJW-RR 1997, 698, vom 12. Oktober 1998 - II ZB 11/98, BB 1998, 2603 und vom 12. Dezember 2005 - II ZB 33/04, MDR 2006, 539, 540 m.w.N.).

    Die Fertigung eines Kontrollausdrucks ist erforderlich, um nicht nur Datenverarbeitungsfehler des EDV-Programms, sondern auch Eingabefehler oder -versäumnisse mit geringem Aufwand rechtzeitig zu erkennen und zu beseitigen, zumal der Ausdruck dem Schriftstück, das dem Rechtsanwalt vorzulegen ist, beigeheftet werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2005, aaO, S. 540).

  • BGH, 11.05.2004 - XI ZB 39/03

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bei

    Auszug aus BGH, 02.02.2010 - XI ZB 23/08
    Die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO, die auch bei einer Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss gewahrt sein müssen (siehe BGHZ 151, 42, 43; 151, 221, 223; 155, 21, 22; 159, 135, 137), sind nicht erfüllt.

    Allerdings ist der Rechtsbeschwerde darin zuzustimmen, dass die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung ein Eingreifen des Bundesgerichtshofes erfordert, wenn die angefochtene Entscheidung das Verfahrensgrundrecht einer Partei auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V. mit dem Rechtsstaatsprinzip) verletzt und darauf beruht (BGHZ 154, 288, 296 zu § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 ZPO; BGHZ 159, 135, 139 f.).

  • BGH, 12.10.1998 - II ZB 11/98

    Anforderungen an die Büroorganisation des Rechtsanwalts bei Führung eines

    Auszug aus BGH, 02.02.2010 - XI ZB 23/08
    Ein anwaltliches Organisationsverschulden ist danach darin zu sehen, dass Eingaben in den EDV-Kalender nicht durch Ausgabe der eingegebenen Einzelvorgänge über den Drucker oder durch Ausgabe eines Fehlerprotokolls durch das Programm kontrolliert werden (siehe BGH, Beschlüsse vom 20. Februar 1997 - IX ZB 111/96, NJW-RR 1997, 698, vom 12. Oktober 1998 - II ZB 11/98, BB 1998, 2603 und vom 12. Dezember 2005 - II ZB 33/04, MDR 2006, 539, 540 m.w.N.).
  • BGH, 29.05.2002 - V ZB 11/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung; Sicherung

    Auszug aus BGH, 02.02.2010 - XI ZB 23/08
    Die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO, die auch bei einer Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss gewahrt sein müssen (siehe BGHZ 151, 42, 43; 151, 221, 223; 155, 21, 22; 159, 135, 137), sind nicht erfüllt.
  • BGH, 20.02.1997 - IX ZB 111/96
    Auszug aus BGH, 02.02.2010 - XI ZB 23/08
    Ein anwaltliches Organisationsverschulden ist danach darin zu sehen, dass Eingaben in den EDV-Kalender nicht durch Ausgabe der eingegebenen Einzelvorgänge über den Drucker oder durch Ausgabe eines Fehlerprotokolls durch das Programm kontrolliert werden (siehe BGH, Beschlüsse vom 20. Februar 1997 - IX ZB 111/96, NJW-RR 1997, 698, vom 12. Oktober 1998 - II ZB 11/98, BB 1998, 2603 und vom 12. Dezember 2005 - II ZB 33/04, MDR 2006, 539, 540 m.w.N.).
  • BGH, 10.10.1991 - VII ZB 4/91

    Sorgfaltspflicht bei Feststellung des Fristbeginns

    Auszug aus BGH, 02.02.2010 - XI ZB 23/08
    aa) Der Anwalt hat grundsätzlich sein Möglichstes zu tun, um Fehlerquellen bei der Eintragung und Behandlung von Rechtsmittelfristen auszuschließen (siehe etwa BGH, Beschluss vom 10. Oktober 1991 - VII ZB 4/91, BGHR ZPO § 233 Fristenkontrolle 22 m.w.N.).
  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus BGH, 02.02.2010 - XI ZB 23/08
    Die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO, die auch bei einer Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss gewahrt sein müssen (siehe BGHZ 151, 42, 43; 151, 221, 223; 155, 21, 22; 159, 135, 137), sind nicht erfüllt.
  • BGH, 07.05.2003 - XII ZB 191/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung der Berufung als

    Auszug aus BGH, 02.02.2010 - XI ZB 23/08
    Die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO, die auch bei einer Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss gewahrt sein müssen (siehe BGHZ 151, 42, 43; 151, 221, 223; 155, 21, 22; 159, 135, 137), sind nicht erfüllt.
  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus BGH, 02.02.2010 - XI ZB 23/08
    Allerdings ist der Rechtsbeschwerde darin zuzustimmen, dass die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung ein Eingreifen des Bundesgerichtshofes erfordert, wenn die angefochtene Entscheidung das Verfahrensgrundrecht einer Partei auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V. mit dem Rechtsstaatsprinzip) verletzt und darauf beruht (BGHZ 154, 288, 296 zu § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 ZPO; BGHZ 159, 135, 139 f.).
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