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   BGH, 06.07.1999 - XI ZB 4/99   

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https://dejure.org/1999,9190
BGH, 06.07.1999 - XI ZB 4/99 (https://dejure.org/1999,9190)
BGH, Entscheidung vom 06.07.1999 - XI ZB 4/99 (https://dejure.org/1999,9190)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 1999 - XI ZB 4/99 (https://dejure.org/1999,9190)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist ; Gerichtliche Bestätigung über den Eingang der Berufungsschrift

  • Judicialis

    ZPO § 519 b Abs. 2; ; ZPO § 547; ; ZPO § 238 Abs. 2; ; ZPO § 233; ; ZPO § 85 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 85 Abs. 2, §§ 233, 234, 519 Abs. 2 S. 2
    Anforderungen an Büroorganisation im Zusammenhang mit der Notierung von Rechtsmittelfristen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.06.1996 - VII ZB 7/96

    Anforderungen an die Organisation der Fristenkontrolle

    Auszug aus BGH, 06.07.1999 - XI ZB 4/99
    Eine solche Mitteilung erleichtert dem Prozeßbevollmächtigten lediglich die vor allem ihm obliegende Aufgabe, sich - gegebenenfalls durch Rückfrage - über das Datum des Eingangs der Berufungsschrift zu vergewissern (BGH, Beschluß vom 13. Juni 1996 - VII ZB 7/96, NJW 1996, 2514).
  • BGH, 09.12.1993 - IX ZB 70/93

    Anforderungen an büroorganisatorische Maßnahmen des Rechtsanwalts zur

    Auszug aus BGH, 06.07.1999 - XI ZB 4/99
    Der Prozeßbevollmächtigte handelt schuldhaft, wenn er nicht dafür sorgt, daß diese einfache, keinen besonderen Aufwand erfordernde Maßnahme durchgeführt wird (BGH, Beschluß vom 9. Dezember 1993 - IX ZB 70/93, NJW 1994, 458, 459).
  • BGH, 06.02.1997 - III ZB 97/96

    Anwaltspflicht - Berufungsfrist - Berufungseingang - Gerichtliche Mitteilung

    Auszug aus BGH, 06.07.1999 - XI ZB 4/99
    Dies kann entweder anhand der gerichtlichen Mitteilung über den Tag des Eingangs der Berufungsschrift erfolgen oder, wenn eine solche Mitteilung fehlt, durch (auch telefonische) Nachfrage bei Gericht (BGH, Beschluß vom 6. Februar 1997 - III ZB 97/96, BGHR ZPO § 233 Fristenkontrolle 53 m.w.Nachw.).
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