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   BGH, 19.06.2007 - XI ZB 40/06   

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BGH, 19.06.2007 - XI ZB 40/06 (https://dejure.org/2007,1059)
BGH, Entscheidung vom 19.06.2007 - XI ZB 40/06 (https://dejure.org/2007,1059)
BGH, Entscheidung vom 19. Juni 2007 - XI ZB 40/06 (https://dejure.org/2007,1059)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verletzung des verfassungsrechtlich gewährleisteten Anspruchs auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes; Fristgerechte Nachholung der Einreichung einer Berufungsbegründung; Beginn der Monatsfrist zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der ...

  • Judicialis

    ZPO § 234 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 234 Abs. 2 B

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 234 Abs. 1 S. 2, Abs. 2
    Nachholung der Berufungsbegründung bei Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Bedürftigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Nach Bewilligung der PKH Wiedereinsetzung in vorigen Stand!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Wiedereinsetzung nach PKH-Gewährung

Besprechungen u.ä. (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 173, 14
  • NJW 2007, 3354
  • MDR 2007, 1334
  • FamRZ 2007, 1640
  • WM 2007, 1719
  • BB 2007, 2092
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 19.09.1983 - 5 AZN 446/83

    Prozeßkostenhilfe - Beschwerdefrist - Begründung - Versäumnis - Wiedereinsetzung

    Auszug aus BGH, 19.06.2007 - XI ZB 40/06
    Zugleich sollte hierdurch die Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte zum Lauf der Rechtsmittelbegründungsfristen nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe umgesetzt werden, wobei ausdrücklich auf die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts in NJW 1984, 941 (zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 72a Abs. 3 ArbGG) und des Bundesverwaltungsgerichts, Beschluss vom 17. April 2002 - 3 B 137/01, DVBl. 2002, 1050 ff. (zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 133 Abs. 3 Satz 1 VwGO) Bezug genommen wurde.

    Andernfalls wäre die mittellose Partei genötigt, das Rechtsmittel zu begründen, bevor sie weiß, ob ihr wegen Versäumung der Einlegungsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt wird (vgl. BAGE 43, 297, 298 = NJW 1984, 941).

  • BGH, 08.02.1994 - XI ZB 1/94

    Pflichten des erstinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten nach Bewilligung von

    Auszug aus BGH, 19.06.2007 - XI ZB 40/06
    aa) Liegt das Hindernis - wie hier - in der Mittellosigkeit der Partei, entfällt es zwar für die Berufungseinlegung grundsätzlich mit der Bekanntgabe des Beschlusses über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe, so dass der Lauf der Zwei-Wochen-Frist des § 234 Abs. 1 Satz 1 ZPO zu diesem Zeitpunkt beginnt (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Februar 1994 - XI ZB 1/94, VersR 1994, 1324; BGH, Beschlüsse vom 2. Oktober 1985 - IVb ZB 62/85, VersR 1986, 40, 41 und vom 21. März 2006 - VI ZB 31/05, VersR 2006, 1141, 1142).

    Liegt das Hindernis - wie hier - in der Mittellosigkeit der Partei, entfällt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für die Berufungseinlegung zwar grundsätzlich mit der Bekanntgabe des Beschlusses über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Februar 1994 - XI ZB 1/94, VersR 1994, 1324; BGH, Beschlüsse vom 2. Oktober 1985 - IVb ZB 62/85, VersR 1986, 40, 41 und vom 21. März 2006 - VI ZB 31/05, VersR 2006, 1141).

  • BGH, 21.03.2006 - VI ZB 31/05

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist wegen

    Auszug aus BGH, 19.06.2007 - XI ZB 40/06
    aa) Liegt das Hindernis - wie hier - in der Mittellosigkeit der Partei, entfällt es zwar für die Berufungseinlegung grundsätzlich mit der Bekanntgabe des Beschlusses über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe, so dass der Lauf der Zwei-Wochen-Frist des § 234 Abs. 1 Satz 1 ZPO zu diesem Zeitpunkt beginnt (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Februar 1994 - XI ZB 1/94, VersR 1994, 1324; BGH, Beschlüsse vom 2. Oktober 1985 - IVb ZB 62/85, VersR 1986, 40, 41 und vom 21. März 2006 - VI ZB 31/05, VersR 2006, 1141, 1142).

    Liegt das Hindernis - wie hier - in der Mittellosigkeit der Partei, entfällt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für die Berufungseinlegung zwar grundsätzlich mit der Bekanntgabe des Beschlusses über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Februar 1994 - XI ZB 1/94, VersR 1994, 1324; BGH, Beschlüsse vom 2. Oktober 1985 - IVb ZB 62/85, VersR 1986, 40, 41 und vom 21. März 2006 - VI ZB 31/05, VersR 2006, 1141).

  • BGH, 02.10.1985 - IVb ZB 62/85

    Gewährung von Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist

    Auszug aus BGH, 19.06.2007 - XI ZB 40/06
    aa) Liegt das Hindernis - wie hier - in der Mittellosigkeit der Partei, entfällt es zwar für die Berufungseinlegung grundsätzlich mit der Bekanntgabe des Beschlusses über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe, so dass der Lauf der Zwei-Wochen-Frist des § 234 Abs. 1 Satz 1 ZPO zu diesem Zeitpunkt beginnt (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Februar 1994 - XI ZB 1/94, VersR 1994, 1324; BGH, Beschlüsse vom 2. Oktober 1985 - IVb ZB 62/85, VersR 1986, 40, 41 und vom 21. März 2006 - VI ZB 31/05, VersR 2006, 1141, 1142).

    Liegt das Hindernis - wie hier - in der Mittellosigkeit der Partei, entfällt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für die Berufungseinlegung zwar grundsätzlich mit der Bekanntgabe des Beschlusses über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Februar 1994 - XI ZB 1/94, VersR 1994, 1324; BGH, Beschlüsse vom 2. Oktober 1985 - IVb ZB 62/85, VersR 1986, 40, 41 und vom 21. März 2006 - VI ZB 31/05, VersR 2006, 1141).

  • BGH, 09.07.2003 - XII ZB 147/02

    Nachholung der Berufungsbegründung nach Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus BGH, 19.06.2007 - XI ZB 40/06
    Um diese unbillige Benachteiligung der mittellosen Partei zu vermeiden, räumte der Bundesgerichtshof in Anlehnung an die Rechtsprechung anderer oberster Bundesgerichte der mittellosen Partei extra legem eine gesonderte Begründungsfrist ein (vgl. Beschlüsse vom 9. Juli 2003 - XII ZB 147/02, NJW 2003, 3275, 3276 f. m.w.Nachw., vom 25. September 2003 - III ZB 84/02, NJW 2003, 3782 f. und vom 17. Juni 2004 - IX ZB 208/03, NJW 2004, 2902, 2903).

    Dabei konnte er den Meinungsstreit zwischen anderen obersten Bundesgerichten offenlassen, ob die besondere Begründungsfrist ein oder zwei Monate betrug und ob für den Fristbeginn die Mitteilung über die Wiedereinsetzung oder über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe maßgeblich sein sollte (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juli 2003 - XII ZB 147/02, NJW 2003, 3275, 3277 m.w.Nachw.).

  • BVerwG, 30.11.1970 - Gr. Sen. 1.69

    Beginn und Dauer der Revisionsbegründungsfrist als Einmonatsfrist - Anschluss der

    Auszug aus BGH, 19.06.2007 - XI ZB 40/06
    Dem steht aber entgegen, dass die Begründung eines Rechtsmittels dessen Einlegung voraussetzt und ohne diesen "ersten Schritt" sinn- und zwecklos wäre (vgl. BVerwGE 36, 340, 343 = NJW 1971, 294).
  • BGH, 25.10.1989 - 2 StR 459/89

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Auszug aus BGH, 19.06.2007 - XI ZB 40/06
    Nach diesen Entscheidungen ist aber maßgeblicher Zeitpunkt für den Fristbeginn die Mitteilung der Entscheidung über die Wiedereinsetzung in die Einlegungsfrist (ebenso BGHSt 30, 335, 338 zur Begründung der Rechtsbeschwerde nach § 345 Abs. 1 StPO; BGH BGHR StPO § 345 Abs. 1 Fristbeginn 3 zur Begründung der Revision; BVerwG Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 84 zur Begründung der Revision; BSG SozR 2. Folge 1500 § 67 SGG Nr. 13 und § 164 SGG Nr. 9 zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 160a Abs. 2 Satz 1 SGG).
  • BGH, 08.01.1982 - 2 StR 751/80

    Ordnungswidrigkeiten - Rechtsbeschwerde - Wiedereinsetzung - Fristversäumung -

    Auszug aus BGH, 19.06.2007 - XI ZB 40/06
    Nach diesen Entscheidungen ist aber maßgeblicher Zeitpunkt für den Fristbeginn die Mitteilung der Entscheidung über die Wiedereinsetzung in die Einlegungsfrist (ebenso BGHSt 30, 335, 338 zur Begründung der Rechtsbeschwerde nach § 345 Abs. 1 StPO; BGH BGHR StPO § 345 Abs. 1 Fristbeginn 3 zur Begründung der Revision; BVerwG Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 84 zur Begründung der Revision; BSG SozR 2. Folge 1500 § 67 SGG Nr. 13 und § 164 SGG Nr. 9 zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 160a Abs. 2 Satz 1 SGG).
  • BGH, 29.06.2006 - III ZA 7/06

    Beginn der Berufungsbegründungsfrist bei Beantragung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BGH, 19.06.2007 - XI ZB 40/06
    Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (Beschluss vom 29. Juni 2006 - III ZA 7/06, NJW 2006, 2857, 2858) hat lediglich für die Fallgestaltung einer unbedingt eingelegten Berufung und eines sodann gestellten Prozesskostenhilfeantrages angenommen, dass der Lauf der Begründungsfrist nach Maßgabe des § 520 Abs. 2 Satz 1 ZPO beginnt und dem Antragsteller nach Wegfall des Hindernisses, d.h. nach Bewilligung der Prozesskostenhilfe oder deren Versagung, die Wiedereinsetzungsfrist von einem Monat nach § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO zur Verfügung steht, um die versäumte Prozesshandlung nachzuholen.
  • BVerwG, 17.04.2002 - 3 B 137.01

    Begründungsfrist, Gewährung von Prozesskostenhilfe für Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 19.06.2007 - XI ZB 40/06
    Zugleich sollte hierdurch die Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte zum Lauf der Rechtsmittelbegründungsfristen nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe umgesetzt werden, wobei ausdrücklich auf die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts in NJW 1984, 941 (zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 72a Abs. 3 ArbGG) und des Bundesverwaltungsgerichts, Beschluss vom 17. April 2002 - 3 B 137/01, DVBl. 2002, 1050 ff. (zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 133 Abs. 3 Satz 1 VwGO) Bezug genommen wurde.
  • BVerfG, 26.06.2003 - 1 BvR 1152/02

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

  • OLG Stuttgart, 23.05.2006 - 5 U 78/05

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Beginn der Wiedereinsetzungsfrist gegen

  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten -

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

  • BVerfG, 10.08.2001 - 2 BvR 569/01

    Zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • BGH, 17.06.2004 - IX ZB 208/03

    Rechtsfolgen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Berufungsinstanz im

  • BGH, 25.09.2003 - III ZB 84/02

    Frist zur Nachholung der Rechtsbeschwerdebegründung nach Bewilligung von

  • KG, 30.05.2006 - 4 U 116/05

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Beginn und Dauer der

  • BVerfG, 22.10.2004 - 1 BvR 894/04

    Einreichung einer nicht unterschriebenen Klageschrift zur Wahrung der Klagefrist

  • BGH, 12.12.2007 - VII ZB 47/07

    Pfändbarkeit von Ansprüchen aus einer nur auf den Todesfall abgeschlossenen

    Er war ohne sein Verschulden verhindert, diese Fristen einzuhalten und hat die versäumten Rechtshandlungen rechtzeitig nachgeholt (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juni 2007 - XI ZB 40/06, JurBüro 2007, 604 = NJW 2007, 3354).
  • BGH, 30.04.2014 - III ZB 86/13

    Berufung der mittellosen Partei: Beginn der Monatsfrist für die Nachholung der

    Die Monatsfrist für die Berufungsbegründung nach § 234 Abs. 1 Satz 2, § 236 Abs. 2 Satz 2 ZPO beginnt für eine mittellose, um Prozesskostenhilfe nachsuchende Partei bei versäumter Berufungsfrist erst mit der Mitteilung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist (Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 19. Juni 2007, XI ZB 40/06, BGHZ 173, 14; vom 26. Mai 2008, II ZB 19/07, NJW-RR 2008, 1306 und vom 29. Mai 2008, IX ZB 197/07, BGHZ 176, 379).

    Auch beginne - in Übereinstimmung mit der überwiegenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und entgegen der Auffassung des XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 19. Juni 2007 - XI ZB 40/06, NJW 2007, 3354) - die Monatsfrist nicht erst mit der Bekanntgabe der Entscheidung über den Wiedereinsetzungsantrag wegen der Versäumung der Berufungsfrist.

    Die mittellose Partei soll nämlich erst dann zur Berufungsbegründung gehalten sein, wenn sie weiß, dass ihr hinsichtlich der Versäumung der Berufungsfrist Wiedereinsetzung gewährt worden ist (Beschluss vom 19. Juni 2007 - XI ZB 40/06, BGHZ 173, 14, 17 Rn. 9, S. 19 ff Rn. 13 ff, insbesondere Rn. 23).

    Der vom Berufungsgericht zitierte Senatsbeschluss vom 29. Juni 2006 (III ZA 7/06, NJW 2006, 2857) betraf die - hier nicht vorliegende - Fallkonstellation, dass der Berufungskläger erst nach erfolgter (unbedingter) Berufungseinlegung Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe gestellt hatte (vgl. auch Beschluss vom 19. Juni 2007 aaO S. 18 Rn. 10).

  • BGH, 24.03.2011 - IX ZR 180/10

    Insolvenzverfahren: Massezugehörigkeit einer vom Europäischen Gerichtshof für

    Mit Zustellung dieses Beschluss vom 23. November 2010 begann die Revisionsbegründungsfrist zu laufen (BGH, Beschluss vom 19. Juni 2007 - XI ZB 40/06, BGHZ 173, 14 Rn. 13; vom 29. Mai 2008 - IX ZB 197/07, BGHZ 176, 379 Rn. 7 ff).
  • BGH, 29.05.2008 - IX ZB 197/07

    Prozesskostenhilfe und Wiedereinsetzung - Beginn der Begründungsfrist für

    Beantragt eine unbemittelte Partei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Einlegungs- und Begründungsfrist für eine Rechtsbeschwerde, läuft die Frist für deren Begründung ab der Bekanntgabe der Gewährung von Prozesskostenhilfe und nicht erst ab Bekanntgabe der Bewilligung von Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Einlegungsfrist (Abgrenzung zu BGH, Beschl. v. 19. Juni 2007 XI ZB 40/06, NJW 2007, 3354, für BGHZ 173, 14).

    Da erst nach Einlegung einer Berufung Veranlassung für ihre Begründung besteht, ist § 234 Abs. 2 ZPO zwecks Angleichung der Situation von bemittelten und unbemittelten Berufungsklägern bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes dahin auszulegen, dass die Ursache der Verhinderung für die Einreichung der Berufungsbegründung nicht die Mittellosigkeit der Partei ist, sondern die fehlende Entscheidung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist (BGH, Beschl. v. 19. Juni 2007 - XI ZB 40/06, NJW 2007, 3354 ff, zur Veröffentlichung in BGHZ 173, 14).

    bb) Würde die Begründungsfrist erst mit der Gewährung der Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Einlegungsfrist ihren Anfang nehmen (vgl. BGH, Beschl. v. 25. September 2003 - III ZB 84/02, NJW 2003, 2782 f), wäre eine unbemittelte erheblich günstiger als eine bemittelte Partei gestellt, weil die Begründungsfrist nicht der Einlegungsfrist entspräche, sondern deutlich später anliefe (vgl. BGH, Beschl. v. 19. Juni 2007 aaO S. 3356 Tz. 19).

  • BGH, 28.11.2012 - XII ZB 235/09

    Wiedereinsetzungsverfahren nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist:

    Ist eine Partei wegen Mittellosigkeit gehindert, die Berufungsfrist einzuhalten, entfällt das Hindernis für die Einlegung des Rechtsmittels grundsätzlich mit der Bekanntgabe des Beschlusses über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe, so dass der Lauf der Zwei-Wochen-Frist des § 234 Abs. 1 Satz 1 ZPO zu diesem Zeitpunkt beginnt (st. Rspr. vgl. etwa BGHZ 173, 14 = FamRZ 2007, 1640 Rn. 10 mwN).
  • BGH, 17.05.2010 - II ZB 12/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Übertragung der Rechtsprechung über die

    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der die Frist zur Nachholung der Berufungsbegründung für die mittellose Partei erst mit der Mitteilung der Entscheidung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist beginnt (BGH, 19. Juni 2007, XI ZR 40/06, BGHZ 173, 14 Tz. 9; 13; Sen.Beschl. v. 26. Mai 2008, II ZB 19/07, NJW-RR 2008, 1306 Tz. 16), stellt eine Ausnahme von den getroffenen gesetzlichen Regeln dar, weil sie allein auf der Besonderheit beruht, dass eine verfassungsrechtlich problematische Benachteiligung der mittellosen Partei bei der Bestimmung der im Wiedereinsetzungsrecht geltenden Rechtsmittelbegründungsfristen zu vermeiden ist; eine Übertragung dieser Rechtsprechung auf Anträge über die Wiedereinsetzung einer nicht mittellosen Partei kommt danach nicht in Betracht.

    b) Nicht einschlägig ist hier die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der die Frist zur Nachholung der Berufungsbegründung für die mittellose Partei erst mit der Mitteilung der Entscheidung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist beginnt (BGHZ 173, 14 Tz. 9, 13; Sen.Beschl. v. 26. Mai 2008 - II ZB 19/07, NJW-RR 2008, 1306 Tz. 16).

    Diese Rechtsprechung stellt eine Ausnahme von den getroffenen gesetzlichen Regeln dar, weil sie auf der Besonderheit beruht, dass eine verfassungsrechtlich problematische Benachteiligung der mittellosen Partei bei der Bestimmung der im Wiedereinsetzungsrecht geltenden Rechtsmittelbegründungsfristen zu vermeiden ist (vgl. dazu BGHZ 173, 14 Tz. 11 ff.; Zöller/Greger, ZPO 28. Aufl. § 234 Rdn. 7a; MünchKommZPO/Gehrlein 3. Aufl. § 234 Rdn. 9; Musielak/Grandel, ZPO 7. Aufl. § 234 Rdn. 4, § 236 Rdn. 6;Prütting/Gehrlein/Milger, ZPO § 234 Rdn. 8 ff.).

  • BGH, 11.06.2008 - XII ZB 184/05

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Beantragung von Prozesskostenhilfe zur

    Weil nach der Neuregelung für einen Wiedereinsetzungsantrag in die versäumte Begründungsfrist nunmehr in Kenntnis der früheren Rechtsprechung ausdrücklich eine Monatsfrist gelte, könne diese erst mit Zustellung der Wiedereinsetzung in eine ebenfalls versäumte Rechtsmittelfrist zu laufen beginnen (BGHZ 173, 14 = FamRZ 2007, 1640, 1641 f.; vgl. auch Thomas/Putzo/Hüßtege aaO § 234 Rdn. 3 b; Fölsch MDR 2004, 1029, 1032; Löhnig FamRZ 2005, 578, 579; zur Versäumung der Frist im Rahmen einer Rechtsbeschwerde vgl. aber BGH Beschluss vom 29. Mai 2008 - IX ZB 197/07 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 22.09.2020 - II ZB 25/20

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Fristen zur

    (1) Liegt das Hindernis - wie hier - in der Mittellosigkeit der Partei, entfällt es grundsätzlich mit der Bekanntgabe des Beschlusses über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe (vgl. BGH, Beschluss vom 21. März 2006 - VI ZB 31/05, VersR 2006, 1141 Rn. 9; Beschluss vom 19. Juni 2007 - XI ZB 40/06, BGHZ 173, 14 Rn. 10; Beschluss vom 28. November 2012 - XII ZB 235/09, NJW 2013, 697 Rn. 10).
  • BGH, 19.12.2012 - XII ZB 169/12

    Amtswegige Wiedereinsetzung in die versäumte Wiedereinsetzungsfrist: Fehlendes

    aa) Nach der Entscheidung des XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 19. Juni 2007 (BGHZ 173, 14 = FamRZ 2007, 1640) beginnt die Monatsfrist des § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO zur Nachholung der Berufungsbegründung erst mit der Mitteilung der Wiedereinsetzungsentscheidung.

    Anders als im Fall der Senatsentscheidung, die zu dem hier im Streit stehenden Fristbeginn lediglich ein obiter dictum enthält (Senatsbeschluss vom 11. Juni 2008 - XII ZB 184/05 - NJW-RR 2008, 1313 Rn. 10 ff., 14), kam es in dem vom XI. Zivilsenat entschiedenen Fall auf die Streitfrage an (BGHZ 173, 14 = FamRZ 2007, 1640).

  • BGH, 18.12.2008 - I ZB 83/08

    ATOZ II

    Für die mittellose Partei bestehende Nachteile nach der ZPO-Reform des Jahres 2002, die sich daraus ergeben, dass der Lauf der Fristen zur Begründung der Berufung und der Revision mit der Zustellung der angefochtenen Entscheidung beginnt (§ 520 Abs. 2 Satz 1, § 551 Abs. 2 Satz 3 ZPO) und deshalb bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe regelmäßig nicht nur die Rechtsmittel-, sondern auch die Rechtsmittelbegründungsfrist abgelaufen ist (hierzu BGHZ 173, 14 Tz. 15), treten bei der Rechtsbeschwerde in Markensachen nicht ein.
  • BGH, 15.09.2020 - VI ZR 544/19

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Wiedereinsetzungsfrist für einen

  • BGH, 26.05.2008 - II ZB 19/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung von Rechtsmittelfristen

  • BGH, 30.11.2011 - III ZB 34/11

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsfrist für eine mittellose

  • BVerwG, 26.10.2010 - 6 PKH 15.10

    Aufhebung; Aufhebung der Beiordnung; Beiordnung; Beiordnung; Entpflichtung;

  • BGH, 27.04.2021 - VI ZB 60/20

    Fristbeginn bei Beantragung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die

  • OLG Oldenburg, 21.05.2014 - 5 U 216/11

    40.000 € Schmerzensgeld für unerkannt gebliebenen Minderwuchs

  • OLG Bamberg, 01.08.2019 - 8 U 76/19

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  • BGH, 08.03.2012 - V ZB 35/12

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  • BGH, 17.03.2009 - VIII ZB 74/08

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  • OLG Frankfurt, 30.04.2014 - 15 U 215/13

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