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   BGH, 03.05.2005 - XI ZB 41/04   

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https://dejure.org/2005,6530
BGH, 03.05.2005 - XI ZB 41/04 (https://dejure.org/2005,6530)
BGH, Entscheidung vom 03.05.2005 - XI ZB 41/04 (https://dejure.org/2005,6530)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 2005 - XI ZB 41/04 (https://dejure.org/2005,6530)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss; Vollstreckungsgegenklage gegen die Zwangsvollstreckung aus zwei notariellen Urkunden; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Berufungsfrist; Anspruch auf Gewährung ...

  • Judicialis

    ZPO § 574 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 516 § 233 § 234 § 85 Abs. 2
    Versäumung der Berufungsfrist wegen unterlassener Absendung der Berufungsschrift per Telefax

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 40 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Einzelweisung zur Faxübermittlung eines Schriftsatzes

Besprechungen u.ä. (2)

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Einzelweisung zur Faxübermittlung eines Schriftsatzes

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 40 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Einzelweisung zur Faxübermittlung eines Schriftsatzes

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 05.08.2002 - 2 BvR 1108/02

    Keine Verletzung von GG Art 101 Abs 1 S 2 durch Zurückweisung einer Berufung im

    Auszug aus BGH, 03.05.2005 - XI ZB 41/04
    Es liegt weder eine Divergenz zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vor noch verletzt die Entscheidung des Berufungsgerichts den Anspruch der Klägerin auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V. mit dem Rechtsstaatsprinzip; vgl. BVerfGE 77, 275, 284; BVerfG NJW 2003, 281).
  • BGH, 09.11.2004 - XI ZB 6/04

    Anforderungen an die Einwilligung der Gegenpartei in die Verlängerung der

    Auszug aus BGH, 03.05.2005 - XI ZB 41/04
    Die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO, die auch bei einer Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluß gewahrt sein müssen (vgl. Senat, Beschluß vom 9. November 2004 - XI ZB 6/03, NJW 2005, 72 f. m.w.Nachw. zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt), sind nicht erfüllt.
  • BGH, 04.10.2000 - XI ZB 9/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist;

    Auszug aus BGH, 03.05.2005 - XI ZB 41/04
    Dieser Anruf war als wirksame Fristenkontrolle nicht geeignet und die Auskunft der Angestellten nicht hinreichend zuverlässig (vgl. Senatsbeschluß vom 4. Oktober 2000 - XI ZB 9/00, BGHR ZPO § 233 Einzelanweisung 6), weil eine zuverlässige Fristenkontrolle mit Wissen des Prozeßbevollmächtigten zuvor außer Kraft gesetzt worden war.
  • BGH, 29.07.2004 - III ZB 27/04

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Streichung der Frist im

    Auszug aus BGH, 03.05.2005 - XI ZB 41/04
    Allerdings ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, daß es auf allgemeine organisatorische Regelungen für die Fristwahrung nicht entscheidend ankommt, wenn im Einzelfall konkrete Anweisungen vorliegen, deren Befolgung die Fristwahrung sichergestellt hätte (vgl. Senatsbeschluß vom 26. September 1995 - XI ZB 13/95, NJW 1996, 130; BGH, Beschlüsse vom 11. Februar 2003 - VI ZB 38/02, NJW-RR 2003, 935 m.w.Nachw. und vom 29. Juli 2004 - III ZB 27/04, BGH-Report 2005, 44, 45 f.).
  • BGH, 26.09.1995 - XI ZB 13/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verstoß einer Bürokraft gegen eine

    Auszug aus BGH, 03.05.2005 - XI ZB 41/04
    Allerdings ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, daß es auf allgemeine organisatorische Regelungen für die Fristwahrung nicht entscheidend ankommt, wenn im Einzelfall konkrete Anweisungen vorliegen, deren Befolgung die Fristwahrung sichergestellt hätte (vgl. Senatsbeschluß vom 26. September 1995 - XI ZB 13/95, NJW 1996, 130; BGH, Beschlüsse vom 11. Februar 2003 - VI ZB 38/02, NJW-RR 2003, 935 m.w.Nachw. und vom 29. Juli 2004 - III ZB 27/04, BGH-Report 2005, 44, 45 f.).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BGH, 03.05.2005 - XI ZB 41/04
    Es liegt weder eine Divergenz zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vor noch verletzt die Entscheidung des Berufungsgerichts den Anspruch der Klägerin auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V. mit dem Rechtsstaatsprinzip; vgl. BVerfGE 77, 275, 284; BVerfG NJW 2003, 281).
  • BGH, 11.02.2003 - VI ZB 38/02

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist

    Auszug aus BGH, 03.05.2005 - XI ZB 41/04
    Allerdings ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, daß es auf allgemeine organisatorische Regelungen für die Fristwahrung nicht entscheidend ankommt, wenn im Einzelfall konkrete Anweisungen vorliegen, deren Befolgung die Fristwahrung sichergestellt hätte (vgl. Senatsbeschluß vom 26. September 1995 - XI ZB 13/95, NJW 1996, 130; BGH, Beschlüsse vom 11. Februar 2003 - VI ZB 38/02, NJW-RR 2003, 935 m.w.Nachw. und vom 29. Juli 2004 - III ZB 27/04, BGH-Report 2005, 44, 45 f.).
  • BGH, 23.10.2003 - V ZB 28/03

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf effektiven

    Auszug aus BGH, 03.05.2005 - XI ZB 41/04
    Besteht die Einzelanweisung nur darin, die sofortige Übermittlung per Telefax zu veranlassen, so fehlt es an Regelungen, die eine ordnungsgemäße Ausgangskontrolle überflüssig machen (BGH, Beschluß vom 23. Oktober 2003 - V ZB 28/03, NJW 2004, 367, 369).
  • BGH, 09.09.1997 - IX ZB 80/97

    Ausgangskontrolle bei fristwahrenden Schriftsätzen

    Auszug aus BGH, 03.05.2005 - XI ZB 41/04
    Diese Einzelweisung machte eine Kontrolle der Faxübermittlung anhand des (ausgedruckten) Sendeberichts ebenso wenig entbehrlich wie eine (allgemeine) Anweisung, Fristen im Fristenkalender erst dann mit einem Erledigungsvermerk zu versehen, wenn die fristwahrende Handlung tatsächlich erfolgt oder jedenfalls soweit gediehen ist, daß von einer fristgerechten Vornahme auszugehen ist (BGH, Beschluß vom 9. September 1997 - IX ZB 80/97, NJW 1997, 3446, 3447 m.w.Nachw.).
  • BGH, 26.01.2006 - I ZB 64/05

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei der Versendung einer

    Die Einzelanweisung, die Berufungsschrift per Telefax an das Berufungsgericht zu übermitteln, machte die Ausgangskontrolle nicht entbehrlich (vgl. BGH, Beschl. v. 23.10.2003 - V ZB 28/03, NJW 2004, 367, 369; Beschl. v. 3.5.2005 - XI ZB 41/04, Umdruck S. 5).
  • BGH, 30.01.2007 - XI ZB 5/06

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Besteht die Einzelweisung nur darin, die sofortige Übermittlung per Telefax zu veranlassen, so fehlt es an Regelungen, die eine ordnungsgemäße Ausgangskontrolle überflüssig machen (Senatsbeschluss vom 3. Mai 2005 - XI ZB 41/04, Umdruck S. 5; BGH, Beschlüsse vom 23. Oktober 2003 - V ZB 28/03, NJW 2004, 367, 369 und vom 26. Januar 2006 - I ZB 64/05, NJW 2006, 1519 f.).

    Diese Einzelweisung machte - wie das Berufungsgericht zu Recht ausführt - eine Kontrolle der Faxübermittlung anhand des (ausgedruckten) Sendeberichts ebenso wenig entbehrlich wie eine (allgemeine) Anweisung, Fristen im Fristenkalender erst dann mit einem Erledigungsvermerk zu versehen, wenn die fristwahrende Handlung tatsächlich erfolgt oder jedenfalls soweit gediehen ist, dass von einer fristgerechten Vornahme auszugehen ist (Senatsbeschluss vom 3. Mai 2005 - XI ZB 41/04, Umdruck S. 5 f. und BGH, Beschluss vom 9. September 1997 - IX ZB 80/97, NJW 1997, 3446, 3447 m.w.Nachw.).

  • OLG Brandenburg, 22.12.2008 - 3 U 160/07

    Zwangsvollstreckung: Vollstreckung aus einem als Sicherheit dienenden

    Eine erste Vollstreckungsabwehrklage gegen die Vollstreckbarkeit der vorbezeichneten Urkunde Nr. ... hat das Landgericht Potsdam zwischen den selben Parteien durch Urteil vom 11.08.2004 - 8 O 527/02 - rechtskräftig abgewiesen(vgl. 427 GA III = 423 BA II; Verwerfungsbeschluss des OLG Brandenburg vom 15.11.2004 - 4 U 159/04, 507 BA II; Verwerfungsbeschluss des BGH vom 03.05.2005 - XI ZB 41/04, 614 BA III).
  • BGH, 28.01.2016 - III ZB 110/15

    Anspruch auf Wildschadesersatz zwischen Mitpächtern eines Jagdbezirks

    Die Anweisung an einen Mitarbeiter, einen Schriftsatz per Fax an das Gericht zu übersenden, regelt aber nur die Art und Weise sowie den Adressaten der Übermittlung, erübrigt aber nicht die vor Löschung der Frist im Fristenkalender notwendige Ausgangskontrolle (vgl. nur Senat, Beschluss vom 12. September 2013 - III ZB 7/13, NJW 2014, 225 Rn. 11; BGH, Beschlüsse vom 23. Oktober 2003 - V ZB 28/03, NJW 2004, 367, 369; vom 3. Mai 2005 - XI ZB 41/04, BeckRS 2005, 06274; vom 26. Januar 2006 - I ZR 64/05, NJW 2006, 1519 Rn. 10; vom 4. Juli 2006 - VI ZB 48/05, juris Rn. 4; vom 7. Juli 2010 - XII ZB 59/10, MDR 2010, 1145 und vom 21. Oktober 2010 - IX ZB 73/10, NJW 2011, 458 Rn. 8 ff).
  • OLG Brandenburg, 27.04.2012 - 6 W 52/12

    Anwaltliches Vergütungsrecht: Durchsetzung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses

    Die Klägerin kann sich demgegenüber nicht darauf berufen, dass der Bundesgerichtshof entschieden hat, dass im Fall des Erlasses eines zweiten Versäumnisurteils nach einem ersten Versäumnisurteil nach § 331 Abs. 1 und 3 ZPO die 1, 2-Terminsgebühr der Nr. 3104 VV RVG entstanden ist (BGH, Beschluss vom 7.6.2006, VIII ZB 108/05, AGS 2006, 366; BGH, Beschluss vom 18.7.2006, XI ZB 41/04, AGS 2006, 487; BGH, Beschluss, vom 26.9.2006, XI ZB 19/06, RVGreport 2007, 31; jeweils zitiert nach Juris).
  • BGH, 04.07.2006 - VI ZB 48/05

    Anforderungen an die Büroorganisation bei Übermittlung eines fristwahrenden

    Der vorliegende Fall ist vergleichbar mit demjenigen, welcher dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 3. Mai 2005 - XI ZB 41/04 - (BRAK-Mitt. 2005, 181) zugrunde lag.
  • BGH, 14.12.2005 - XII ZB 161/03

    Anforderungen an die Bezeichnung des Rechtsmittelführers in der Berufungsschrift

    Die - unterstellte - Einzelanweisung, die Übermittlung der Berufungsschrift und des angefochtenen Urteils per Telefax zu veranlassen, macht die ordnungsgemäße Ausgangskontrolle nicht entbehrlich (BGH Beschluss vom 3. Mai 2005 - XI ZB 41/04 - juris).
  • OLG Brandenburg, 04.03.2009 - 6 W 192/08

    Höhe der Terminsgebühr bei Erlass eines zweiten Versäumnisurteils nach Einspruch

    Die Klägerin kann sich demgegenüber nicht darauf berufen, dass der Bundesgerichtshof entschieden hat, dass im Fall des Erlasses eines zweiten Versäumnisurteils nach einem ersten Versäumnisurteil nach § 331 Abs. 1 und 3 ZPO die 1, 2-Terminsgebühr der Nr. 3104 VV RVG entstanden ist (BGH, Beschluss vom 7.6.2006, VIII ZB 108/05, AGS 2006, 366; BGH, Beschluss vom 18.7.2006, XI ZB 41/04, AGS 2006, 487; BGH, Beschluss, vom 26.9.2006, XI ZB 19/06, RVGreport 2007, 31; jeweils zitiert nach Juris).
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