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BGH, 02.05.2000 - XI ZB 6/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Berufungsschrift - Zugang - Berufungsbegründung - Prozeßbevollmächtigter - Organisationsverschulden - Büroversehen
- Judicialis
ZPO § 519 b Abs. 2; ; ZPO § 547; ; ZPO § 238 Abs. 2; ; ZPO § 233; ; ZPO § 85 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 85 Abs. 2, §§ 233, 519 Abs. 2 S. 2
Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen fehlerhafter Fristnotierung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.02.1997 - III ZB 97/96
Anwaltspflicht - Berufungsfrist - Berufungseingang - Gerichtliche Mitteilung
Auszug aus BGH, 02.05.2000 - XI ZB 6/00
Dies kann entweder anhand der gerichtlichen Mitteilung über den Tag des Eingangs der Berufungsschrift erfolgen oder, wenn eine solche Mitteilung fehlt, durch Nachfrage bei Gericht (BGH, Beschluß vom 6. Februar 1997 - III ZB 97/96, VersR 1997, 642 m.w.Nachw.).
- LAG Düsseldorf, 13.07.2005 - 12 (10) Sa 598/05
Versäumung der Rechtsmittelbegründungsfrist - Anforderungen an die …
a) Es kann dahinstehen, inwieweit das von einer Fachfirma entwickelte Phantasy-Programm zur elektronischen Fristenverwaltung geeignet ist (vgl. BGH, Beschluss vom 02.05.2000, BGHR ZPO § 233 Fristenkontrolle 72) und ein auf Anwaltskanzleien zugeschnittenes Programm die Geschäfts- und Arbeitsabläufe in einer gewerkschaftlichen Rechtsschutzorganisation zuverlässig einfängt oder Anpassungen und ergänzende Anweisungen und Kontrollen erfordert.