Rechtsprechung
   BGH, 25.09.2007 - XI ZB 6/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,10391
BGH, 25.09.2007 - XI ZB 6/07 (https://dejure.org/2007,10391)
BGH, Entscheidung vom 25.09.2007 - XI ZB 6/07 (https://dejure.org/2007,10391)
BGH, Entscheidung vom 25. September 2007 - XI ZB 6/07 (https://dejure.org/2007,10391)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,10391) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Wertung eines Schriftstückes als unbedingte Einlegung einer Berufung nebst Berufungsbegründung; Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde aufgrund der Erforderlichkeit einer einheitlichen Rechtsprechung; Schadensersatzanspruch aufgrund eines ...

  • Judicialis

    ZPO § 522 Abs. 1 Satz 4; ; ZPO § 574 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 574 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 517 § 522 Abs. 2
    Wahrung der Frist zur Einlegung der Berufung und zur Anbringung der Berufungsbegründung durch Stellung eines Prozesskostenantrages und Einreichung eines Schriftsatzes

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.07.2007 - XII ZB 31/07

    Auslegung der Einlegung der Berufung in Abhängig von der Gewährung von

    Auszug aus BGH, 25.09.2007 - XI ZB 6/07
    Im Zweifel ist zugunsten des Rechtsmittelführers anzunehmen, dass er eher das Kostenrisiko einer ganz oder teilweise erfolglosen Berufung auf sich nimmt als von vornherein zu riskieren, dass seine Berufung als unzulässig verworfen wird, er also unbedingt Berufung eingelegt hat und sich lediglich für den Fall der Versagung von Prozesskostenhilfe die Zurücknahme der Berufung vorbehält (vgl. BGHZ 165, 318, 320 f.; BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 2004 - XII ZB 25/04, FamRZ 2004, 1553, 1554; vom 14. März 2007 - XII ZB 235/05, FamRZ 2007, 895, 896, Tz. 10 und vom 18. Juli 2007 - XII ZB 31/07, Umdruck S. 5, Tz. 10 m.w.Nachw.).
  • BGH, 24.05.2000 - III ZB 8/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Bewilligung von Prozeßkostenhilfe im

    Auszug aus BGH, 25.09.2007 - XI ZB 6/07
    Spätere "klarstellende" Parteierklärungen können dabei nicht berücksichtigt werden (BGH, Beschluss vom 24. Mai 2000 - III ZB 8/00, NJW-RR 2000, 1590 m.w.Nachw.), so dass entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts die "Klarstellung" im Schriftsatz vom 18. November 2005 bei der Auslegung außer Betracht zu bleiben hat.
  • BGH, 14.03.2007 - XII ZB 235/05

    Unzulässigkeit einer bedingt eingelegten Berufung

    Auszug aus BGH, 25.09.2007 - XI ZB 6/07
    Im Zweifel ist zugunsten des Rechtsmittelführers anzunehmen, dass er eher das Kostenrisiko einer ganz oder teilweise erfolglosen Berufung auf sich nimmt als von vornherein zu riskieren, dass seine Berufung als unzulässig verworfen wird, er also unbedingt Berufung eingelegt hat und sich lediglich für den Fall der Versagung von Prozesskostenhilfe die Zurücknahme der Berufung vorbehält (vgl. BGHZ 165, 318, 320 f.; BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 2004 - XII ZB 25/04, FamRZ 2004, 1553, 1554; vom 14. März 2007 - XII ZB 235/05, FamRZ 2007, 895, 896, Tz. 10 und vom 18. Juli 2007 - XII ZB 31/07, Umdruck S. 5, Tz. 10 m.w.Nachw.).
  • BGH, 21.12.2005 - XII ZB 33/05

    Anforderungen an die Begründung der Berufung; Verbindung mit einem

    Auszug aus BGH, 25.09.2007 - XI ZB 6/07
    Im Zweifel ist zugunsten des Rechtsmittelführers anzunehmen, dass er eher das Kostenrisiko einer ganz oder teilweise erfolglosen Berufung auf sich nimmt als von vornherein zu riskieren, dass seine Berufung als unzulässig verworfen wird, er also unbedingt Berufung eingelegt hat und sich lediglich für den Fall der Versagung von Prozesskostenhilfe die Zurücknahme der Berufung vorbehält (vgl. BGHZ 165, 318, 320 f.; BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 2004 - XII ZB 25/04, FamRZ 2004, 1553, 1554; vom 14. März 2007 - XII ZB 235/05, FamRZ 2007, 895, 896, Tz. 10 und vom 18. Juli 2007 - XII ZB 31/07, Umdruck S. 5, Tz. 10 m.w.Nachw.).
  • BGH, 19.05.2004 - XII ZB 25/04

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen einer Fristversäumung

    Auszug aus BGH, 25.09.2007 - XI ZB 6/07
    Im Zweifel ist zugunsten des Rechtsmittelführers anzunehmen, dass er eher das Kostenrisiko einer ganz oder teilweise erfolglosen Berufung auf sich nimmt als von vornherein zu riskieren, dass seine Berufung als unzulässig verworfen wird, er also unbedingt Berufung eingelegt hat und sich lediglich für den Fall der Versagung von Prozesskostenhilfe die Zurücknahme der Berufung vorbehält (vgl. BGHZ 165, 318, 320 f.; BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 2004 - XII ZB 25/04, FamRZ 2004, 1553, 1554; vom 14. März 2007 - XII ZB 235/05, FamRZ 2007, 895, 896, Tz. 10 und vom 18. Juli 2007 - XII ZB 31/07, Umdruck S. 5, Tz. 10 m.w.Nachw.).
  • BGH, 06.05.2008 - VI ZB 16/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass dann, wenn die gesetzlichen Anforderungen an eine Berufungsbegründungsschrift erfüllt sind, die Deutung, dass der Schriftsatz nicht als unbedingte Berufungsbegründung bestimmt sei, gerechtfertigt ist, wenn sich dies aus den Begleitumständen mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit ergibt (vgl. BGHZ 165, 318, 320 f.; BGH, Beschlüsse vom 20. Juli 2005 - XII ZB 31/05 - FamRZ 2005, 1537; vom 25. September 2007 - XI ZB 6/07 - zitiert nach Juris, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 30.05.2017 - VIII ZB 15/17

    Berufungsverfahren: Behandlung einer mit einem Prozesskostenhilfeantrag

    Das Berufungsgericht hat den Anspruch der Beklagten auf effektiven Rechtsschutz (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip) verletzt, denn es hat die Anforderungen an eine Berufungsbegründung überspannt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Dezember 2005 - XII ZB 33/05, BGHZ 165, 318, 320; vom 25. September 2007 - XI ZB 6/07, juris Rn. 5) und damit den Beklagten den Zugang zur Berufungsinstanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise erschwert.

    Dabei kommt es allein auf den vom Berufungskläger erklärten, nach außen hervorgetretenen Willen im Zeitpunkt der Einreichung des Schriftsatzes an (BGH, Beschluss vom 22. Juli 2015 - XII ZB 131/15, aaO mwN); "klarstellende" Parteierklärungen nach Ablauf der Begründungsfrist bleiben unberücksichtigt (BGH, Beschlüsse vom 25. September 2007 - XI ZB 6/07, aaO Rn. 8 mwN; vom 7. März 2012 - XII ZB 421/11, aaO Rn. 19).

    (c) Der Umstand, dass der Prozessbevollmächtigte nach dem Hinweis des Berufungsgerichts nicht mitgeteilt hat, er habe unbedingt Berufung eingelegt, sondern stattdessen einen Wiedereinsetzungsantrag wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist gestellt hat, ist unbeachtlich (BGH, Beschlüsse vom 25. September 2007 - XI ZB 6/07, aaO Rn. 8 mwN; vom 7. März 2012 - XII ZB 421/11, aaO; vgl. auch Beschluss vom 16. Juni 2016 - IX ZR 22/15 [richtig: IX ZB 22/15 - d. Red.] , aaO Rn. 6).

  • BGH, 07.03.2012 - XII ZB 421/11

    Auslegung eines Rechtsmittels: Unbedingte Einlegung eines Rechtsmittels;

    Im Zweifel ist zugunsten des Rechtsmittelführers anzunehmen, dass er eher das Kostenrisiko einer ganz oder teilweise erfolglosen Berufung auf sich nimmt als von vornherein zu riskieren, dass seine Berufung als unzulässig verworfen wird, er also unbedingt Berufung eingelegt hat und sich lediglich für den Fall der Versagung von Verfahrenskostenhilfe die Zurücknahme des Rechtsmittels vorbehält (vgl. BGH Beschluss vom 25. September 2007 - XI ZB 6/07 - juris Rn. 7).

    Spätere "klarstellende" Parteierklärungen können dabei nicht berücksichtigt werden (BGH Beschluss vom 25. September 2007 - XI ZB 6/07 - juris Rn. 8 mwN).

  • BGH, 25.10.2017 - VIII ZR 135/16

    Berufungsbegründung: Einreichung eines Prozesskostenhilfeantrags verbunden mit

    b) Hiervon ausgehend ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung die Einreichung eines Prozesskostenhilfeantrags verbunden mit einem Schriftsatz, der die gesetzlichen Anforderungen an eine Berufungsschrift oder an eine Berufungsbegründung erfüllt, regelmäßig als unbedingt eingelegtes und begründetes Rechtsmittel zu behandeln (BGH, Beschluss vom 25. September 2007 - XI ZB 6/07, juris Rn. 7).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.07.2012 - L 11 KR 2768/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsmitteleinlegung - mit

    Wenn der (nicht durch einen Rechtsanwalt vertretene) Rechtsmittelführer einen Prozesskostenhilfeantrag verbunden mit einem Schriftsatz einreicht, der die formalen Anforderungen einer Berufungsschrift erfüllt, ist dies regelmäßig als unbedingt eingelegtes Rechtsmittel zu behandeln (vgl BGH 25.09.2007, XI ZB 6/07).

    Wenn der Rechtsmittelführer einen Prozesskostenhilfeantrag (hier: Schreiben vom 12.06.2012) verbunden mit einem Schriftsatz einreicht, der - wie hier - die formalen Anforderungen einer Berufungsschrift bzw einer Berufungsbegründung erfüllt, ist das regelmäßig als unbedingt eingelegtes Rechtsmittel zu behandeln (BGH 25.09.2007, XI ZB 6/07, juris).

  • OLG Hamm, 26.04.2012 - 1 UF 295/11

    Zurückweisung der Berufung gegen die Abweisung einer Abänderungsklage mangels

    Spätere "klarstellende" Parteierklärungen können dabei nicht berücksichtigt werden (BGH, Beschluss vom 24. Mai 2000 - III ZB 8/00, NJW-RR 2000, 1590 m.w.N., daran anschließend Beschluss des XI. Zivilsenats vom 25.9.2007 - XI ZB 6/07 - sowie jüngst Beschluss des XII. Zivilsenats vom 7.3.2012.
  • LAG Nürnberg, 20.11.2008 - 6 Ta 167/08

    Prozesskostenhilfe - Erfolgsaussicht - Klageerhebung - Bedingung

    Nach ständiger Rechtsprechung ist ein vollständiger, den inhaltlichen Anforderungen einer Prozesshandlung entsprechender Schriftsatz nur dann nicht als Klage oder Berufung anzusehen, wenn sich dies aus den Begleitumständen mit einer "jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit" ergibt (vgl. etwa BGH vom 16.12.1987, IVb ZB 1616/87; BGH vom 10.01.1990, XII ZB 134/89; BGH vom 22.01.2002, VI ZB 51/01; BGH vom 07.11.2006, VI ZB 70/05; BGH vom 18.07.2007, XII ZB 31/07; BGH vom 25.09.2007, XI ZB 6/07).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht