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   BGH, 25.09.2001 - XI ZR 109/01   

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https://dejure.org/2001,705
BGH, 25.09.2001 - XI ZR 109/01 (https://dejure.org/2001,705)
BGH, Entscheidung vom 25.09.2001 - XI ZR 109/01 (https://dejure.org/2001,705)
BGH, Entscheidung vom 25. September 2001 - XI ZR 109/01 (https://dejure.org/2001,705)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kaufvertrag - Finanzierungskauf - Verbraucher - Darlehen - Kredit - Verjährung - Verjährungsfrist - Abzahlungsgesetz - Rückzahlungsforderung - Bank - Verbraucherkreditgesetz - Verbundenes Geschäft - Einwendungsdurchgriff - Teilzahlungskredit - Einwendungen

  • Judicialis

    VerbrKrG § 9 Abs. 3 Satz 1; ; BGB § 196 Abs. 1 Nr. 1

  • ra.de
  • RA Kotz

    Darlehensrückforderung bei verbundenen Geschäften verjährt in 2 Jahren

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VerbrKrG § 9 Abs. 3 S. 1; BGB § 196 Abs. 1 Nr. 1
    Verjährung des Darlehensanspruchs beim finanzierten Kauf

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    VerbrKrG § 9 Abs. 3 Satz 1; BGB § 196 Abs. 1 Nr. 1
    Kurze kaufrechtliche Verjährung der Darlehensrückzahlungsforderung beim Verbaucherkredit

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Finanzierter Kfz-Kauf - Kurze kaufrechtliche Verjährung für Darlehensrückforderung

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Einwendungsdurchgriff für Verjährungseinrede beim verbundenen Geschäft gegen Darlehensrückforderungsanspruch der Teilzahlungsbank

Papierfundstellen

  • BGHZ 149, 43
  • NJW 2002, 137
  • ZIP 2001, 1321
  • ZIP 2001, 2124
  • MDR 2002, 163
  • WM 2001, 2242
  • BB 2001, 2440
  • DB 2002, 1102
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.01.1973 - III ZR 209/71

    Finanzierter Abzahlungskauf

    Auszug aus BGH, 25.09.2001 - XI ZR 109/01
    Beim finanzierten Kauf kann sich der Verbraucher gemäß § 9 Abs. 3 Satz 1 VerbrKrG auch gegenüber der Darlehensrückzahlungsforderung der kreditgebenden Bank auf die im Verhältnis zum Verkäufer geltende kurze Verjährungsfrist des § 196 Abs. 1 Nr. 1 BGB berufen (Abgrenzung von BGHZ 60, 108; 71, 322 zum damaligen Abzahlungsgesetz).

    Daß der Teilzahlungskäufer die Verjährung des Kaufpreisanspruchs geltend machen könnte, wenn dieser nicht durch die Auszahlung der Darlehenssumme getilgt worden wäre, sei ohne Belang (BGHZ 60, 108, 110 f.; siehe auch BGHZ 71, 322, 325).

    Das in der Rechtsprechung zum Abzahlungsgesetz gegen die Anwendung des § 196 Abs. 1 Nr. 1 BGB auf den Darlehensrückzahlungsanspruch angeführte Argument, die Kaufpreisforderung sei nicht verjährt, sondern durch die von der Bank an den Verkäufer geleistete Zahlung erloschen (BGHZ 60, 108, 110), greift unter der Geltung des Verbraucherkreditgesetzes nicht mehr, da es jetzt auf die hypothetische Rechtslage ankommt, die bestehen würde, wenn der Kaufpreis nicht finanziert worden wäre (Franz aaO S. 148).

  • BGH, 22.05.1978 - III ZR 13/76

    Verjährung der Ansprüche des Darlehensgehers aus § 2 AbzG

    Auszug aus BGH, 25.09.2001 - XI ZR 109/01
    Beim finanzierten Kauf kann sich der Verbraucher gemäß § 9 Abs. 3 Satz 1 VerbrKrG auch gegenüber der Darlehensrückzahlungsforderung der kreditgebenden Bank auf die im Verhältnis zum Verkäufer geltende kurze Verjährungsfrist des § 196 Abs. 1 Nr. 1 BGB berufen (Abgrenzung von BGHZ 60, 108; 71, 322 zum damaligen Abzahlungsgesetz).

    Daß der Teilzahlungskäufer die Verjährung des Kaufpreisanspruchs geltend machen könnte, wenn dieser nicht durch die Auszahlung der Darlehenssumme getilgt worden wäre, sei ohne Belang (BGHZ 60, 108, 110 f.; siehe auch BGHZ 71, 322, 325).

  • OLG Stuttgart, 19.02.2001 - 6 U 121/00

    Verbraucherkredit - Kündigung - Einwendungsdurchgriff - Verjährung

    Auszug aus BGH, 25.09.2001 - XI ZR 109/01
    Nach herrschender Meinung bedeutet dies, daß alle rechtshindernden, rechtsvernichtenden und rechtshemmenden Einwendungen und Einreden, einschließlich der Einrede der Verjährung des Kaufpreisanspruchs, die der Verbraucher bei Ausblendung des Kreditvertrages gegen den Verkäufer hätte, dem Darlehensrückzahlungsanspruch der Teilzahlungsbank entgegengesetzt werden können (LG Gera BB 1999, 2215 f.; Staudinger/Kessal-Wulf, BGB 13. Bearb. 2001 § 9 VerbrKrG Rdn. 75; MünchKomm/Habersack, BGB 3. Aufl. § 9 VerbrKrG Rdn. 96; Palandt/Putzo, BGB 60. Aufl. § 9 VerbrKrG Rdn. 14; Bülow, VerbrKrG 4. Aufl. § 9 Rdn. 25 und 106; Franz, Der Einwendungsdurchgriff gemäß § 9 Abs. 3 Verbraucherkreditgesetz, S. 124 f., 148 f.; Compensis/Reiserer BB 1991, 2457, 2462; Coester Jura 1992, 517, 622; Martis MDR 1999, 65, 69; a.A. Vortmann, VerbrKrG § 9 Rdn. 28; Drescher, Verbraucherkredit und Bankpraxis Rdn. 267; Mues EWiR 2001, 783, 784).
  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines

    Auszug aus BGH, 25.09.2001 - XI ZR 109/01
    Das Urteil ist jedoch keine Folge der Säumnis, sondern beruht auf einer Sachprüfung (vgl. BGHZ 37, 79, 81).
  • LG Gera, 27.07.1999 - 1 S 330/99

    Anspruch des Kreditgebers auf Rückzahlung der Kreditraten bei einem verbundenen

    Auszug aus BGH, 25.09.2001 - XI ZR 109/01
    Nach herrschender Meinung bedeutet dies, daß alle rechtshindernden, rechtsvernichtenden und rechtshemmenden Einwendungen und Einreden, einschließlich der Einrede der Verjährung des Kaufpreisanspruchs, die der Verbraucher bei Ausblendung des Kreditvertrages gegen den Verkäufer hätte, dem Darlehensrückzahlungsanspruch der Teilzahlungsbank entgegengesetzt werden können (LG Gera BB 1999, 2215 f.; Staudinger/Kessal-Wulf, BGB 13. Bearb. 2001 § 9 VerbrKrG Rdn. 75; MünchKomm/Habersack, BGB 3. Aufl. § 9 VerbrKrG Rdn. 96; Palandt/Putzo, BGB 60. Aufl. § 9 VerbrKrG Rdn. 14; Bülow, VerbrKrG 4. Aufl. § 9 Rdn. 25 und 106; Franz, Der Einwendungsdurchgriff gemäß § 9 Abs. 3 Verbraucherkreditgesetz, S. 124 f., 148 f.; Compensis/Reiserer BB 1991, 2457, 2462; Coester Jura 1992, 517, 622; Martis MDR 1999, 65, 69; a.A. Vortmann, VerbrKrG § 9 Rdn. 28; Drescher, Verbraucherkredit und Bankpraxis Rdn. 267; Mues EWiR 2001, 783, 784).
  • BGH, 14.09.2004 - XI ZR 248/03

    Einrede der Verjährung bei Verschweigen eines Wohnungswechsels und Veeitelung der

    b) Beim finanzierten Kauf kann sich der Verbraucher gemäß § 9 Abs. 3 Satz 1 VerbrKrG auch gegenüber der Darlehensrückzahlungsforderung der kreditgebenden Bank auf die im Verhältnis zum Verkäufer geltende kurze Verjährungsfrist des § 196 Abs. 1 Nr. 1 BGB a.F. berufen (Bestätigung von BGHZ 149, 43).

    a) Wie der erkennende Senat bereits in seinem vor Erlaß der angefochtenen Entscheidung ergangenen Urteil vom 25. September 2001 (BGHZ 149, 43, 46 ff.) im einzelnen dargelegt hat, unterliegt die durch eine Kündigung des Darlehensvertrages nach § 12 VerbrKrG entstandene Rückzahlungsforderung bei einem finanzierten Kauf der kurzen zweijährigen kaufrechtlichen Verjährung des § 196 Abs. 1 Nr. 1 BGB a.F., nicht aber der dreißigjährigen Regelverjährung des § 195 BGB a.F.

    Dazu zählt entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts, wie auch die Revisionserwiderung nicht in Zweifel zieht, auch die Einrede der Verjährung, da die bei Teilzahlungskrediten typische Auszahlung des Darlehens an den Verkäufer mit ihrer Erfüllungswirkung außer Betracht zu bleiben hat (vgl. BGHZ 149, 43, 47 f.).

  • OLG Frankfurt, 19.09.2013 - 15 U 11/12

    Einwendungsdurchgriff bei verbundenen Verträgen

    Der Käufer und Darlehensnehmer ist bei einem verbundenen Geschäft im Sinne der §§ 358, 359 BGB so zu stellen, wie er bei einem nicht finanzierten Teilzahlungsgeschäft stehen würde, bei dem er den Kaufpreis in Raten an den Verkäufer zu entrichten hätte (Anschluss an BGHZ 149, 43).

    Zu den Einwendungen im Sinne des § 359 Satz 1 BGB zählt auch die Einrede der Verjährung (vgl. etwa BGH, Urteil vom 25.09.2001 - XI ZR 109/01, BGHZ 149, 43, 47 f.; Urteil vom 14.09.2004 - XI ZR 248/03, NJW-RR 2005, 415, 416; OLG Stuttgart, Urteil vom 19.02.2001 - 6 U 121/00, NJW-RR 2002, 856; Emmerich, JuS 2002, 297, 298; Grüneberg, in: Palandt, BGB, 72. Aufl. 2013, § 359, Rdnr. 3; Prasse, in: Schulze/Grziwotz/Lauda (Hrsg.), BGB: Kommentiertes Vertrags- und Prozessformularbuch, 2011, § 359, Rdnr. 13).

    Das ergibt sich aus der vom Gesetzgeber gewählten Konjunktiv-Formulierung "berechtigen würden" (vgl. BGH, Urteil vom 25.09.2001 - XI ZR 109/01, BGHZ 149, 43, 47 f.; Kessal-Wulf, in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2012, § 359, Rdnr. 7).

    Daher sind noch offene Darlehensraten grundsätzlich wie Kaufpreisraten zu behandeln (vgl. BGH, Urteil vom 25.09.2001 - XI ZR 109/01, BGHZ 149, 43, 48; Kessal-Wulf, in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2012, § 359, Rdnr. 7).

    Dazu zählt auch die Einrede der Verjährung, da die bei Teilzahlungskrediten typische Auszahlung des Darlehens an den Verkäufer mit ihrer Erfüllungswirkung außer Betracht zu bleiben hat (vgl. BGH, Urteil vom 25.09.2001 - XI ZR 109/01, BGHZ 149, 43, 46 ff.; Urteil vom 14.09.2004 - XI ZR 248/03, NJW-RR 2005, 415, 416; OLG Stuttgart, Urteil vom 19.02.2001 - 6 U 121/00, NJW-RR 2002, 856; Coester, Jura 1992, 617, 622; Kessal-Wulf, in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2012, § 359, Rdnr. 7; Ring, in: Dauner-Lieb/Langen (Hrsg.), BGB, Band 2/1, 2. Aufl. 2012, § 359, Rdnr. 8).

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