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BGH, 27.09.2005 - XI ZR 113/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Zurückweisung der Gehörsrüge
- Judicialis
ZPO § 321 a Abs. 4 Satz 5; ; ZPO § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 321a Abs. 4 S. 5 § 544 Abs. 4 S. 2 Hs. 2
Anforderungen an die Begründung der Entscheidung über eine Gehörsrüge - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.02.2005 - III ZR 263/04
Anwendung des AnhörungsrügenG in Altfällen; Anforderungen an die Begründung einer …
Auszug aus BGH, 27.09.2005 - XI ZR 113/04
Von einer näheren Begründung wird nach § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbs. 2 ZPO abgesehen, der im Anwendungsbereich des § 321 a Abs. 4 Satz 5 ZPO entsprechend anwendbar ist (vgl. BT-Drucks. 15/3706 S. 16; siehe auch BGH, Beschluss vom 24. Februar 2005 - III ZR 263/04, NJW 2005, 1432, 1433).
- OLG Brandenburg, 13.11.2013 - 4 U 93/11
Fristlose Kündigung der gesamten Geschäftsverbindung zu einem langjährigen Kunden …
Dieses Urteil ist seit dem Beschluss des BGH vom 28.06.2005 zum Az: XI ZR 113/04 über die Nichtannahme der Revision gegen die Zurückweisung der Berufung durch das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (Az: 5 U 196/02) rechtskräftig.